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Ochsenaugen an LSL Flattrack, Blinkfunktion für Vorne und Hinten! Welche Kennzg.?

geromane

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23. Feb. 2015
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262
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Hamburg
Moin,

ich würde gerne Ochsenaugen an meinen LSL Flattrack bauen und das so eintragen lassen, dass sie für Vorne und Hinten fungieren.

Es ist eine BMW R100RT Bj 83.

Welche Kennzeichnung brauchen die Ochsenaugen?

- E Nummer
- KBA Nummer?

Es gibt einige Ochsenaugen, die nur als vordere Blinker zugelassen sind!

Welche brauche ich, damit ich die hinteren Blinker weglassen kann und die Ochsenaugen für beide Seiten zulässig sind?

gruss Gero
 
Du brauchst die OA von Hella; gibt es auch bei Polo.

Ob es auch andere für V.u. H. gibt, ist mir nicht bekannt.

Edit: mit den Blinkern kommst du auf fast 95cm Baubreite; ist das nicht etwas viel? ;;-)
 
Moin Moin,

entweder die orignal Hella Gläser mit der KBA Nummer "K~....." oder Gläser mit E-Zulassung, dann "11" für vorne und "12" für hinten. Gibt es in Orange und mittlerweile auch in rauchfarben.

Wichtig für Eintragung vorne/hinten ist die EZ hier gegeben) und die Lenkerbreite nebst Kröpfung.

Gruß

Jogi
 
Da hast du wohl recht. Hab das Kleingedruckte nicht richtig gelesen. :entsetzten:
 
Habe mir bei meiner ST Bj. 83 voriges Jahr Hella Ochsenaugen ohne hintere Blinker eintragen lassen. du brauchst ein anderen Blinkerrealey.

evtl. Hella 4AZ 001 879-041
 
Zuletzt bearbeitet:
Okay, die von Hella bei Polo scheinen ja zu gehen, wenn die E Nummer auf dem vorderen und dem hinteren Glas zu sehen ist!?

Meine R100 ist ja Bj. 83, dann sollten das ja funktionieren...

Moin Moin,

Du musst auch die passende E-Nummer haben! Vorne 11 und hinten 12.

Erkläre mal bitte die "Absprache mit der Zulassungsbehörde". Diese Blinker sind offensichtlich nur für vorne genehmigungsfähig; oder hast du da andere Informationen?

Moin,

die sind wohl auch für hinten, steht im Text und das passende Prüfzeichen (12) ist auch in einem Bild zu sehen. Es sind halt einfach keine Lenkerendenblinker sondern "normale" Blinker wovon man 4 braucht.

Gruß

Jogi
 
Wieso eintragen lassen?
Zu mir hat man beim TÜV gesagt, wenn Bj und E-Kennzeichen passen, dann müssen die nicht eingetragen werden.

Viele Grüße

Armin
 
Nur Ochsenaugen vorn hatte ich auch mal, zwar an einem etwas schmaleren Lenker, aber die hinterherfahrenden haben sich immer beschwert, das sie nicht wussten, wo ich hin will, die haben immer erst gemerkt, das ich abbiegen will, wenn ich es schon längst getan habe, das hat immer zu Schimpfworten geführt! Frag mal Georg.Walker alias Jörg, die Kollegen wollten schon nicht mehr mit mir fahren;)
Schön fand ich die O.-Augen auch, aber mit hinteren Blinkern ist eben ein klein wenig besser!
 
Hi,
ich habe die von Hein Gericke mit Ziffer 11 für vorne und 12 als hintere Blinker an meiner 77er R60. Der TÜV Ing. hat mir bei der Eintragung von Reifen, Lenker etc. gesagt, dass bei diesem Baujahr keine Eintragung notwendig sei auch als alleinige FRZ. Stand auch in einem Büchlein zum Thema Eintragungen am Motorrad, dass er mir freundlicherweise mitgegeben hat.

VG
Jörg
 
Wo wir beim Thema sind:

War das Anbohen zwischen den Lenkerbrücken kein Thema für den TÜV? Irgendwo müssen die Kabel ja raus. :gfreu:
 
War das Anbohen zwischen den Lenkerbrücken kein Thema für den TÜV? Irgendwo müssen die Kabel ja raus. :gfreu:

Dazu steht normalerweise was in der Lenker-ABE (Erlaubt ja/nein, Platzierung, Grösse). Ist zumindest bei meinem LSL L02 (790mm) so. Mein TÜV hat übrigens auf 800 mm Abstand zwischen den Hella-Gläsern bestanden. Das klappt mit dem Lenker so grade...

Schöne Grüße,
Christian
 
Grüß Euch,

war das nicht auch mal vom Baujahr abhängig das Ochsenaugen ohne zusätzliche Blinker hinten erlaubt waren?
 
Nur Ochsenaugen vorn hatte ich auch mal, zwar an einem etwas schmaleren Lenker, aber die hinterherfahrenden haben sich immer beschwert, das sie nicht wussten, wo ich hin will, die haben immer erst gemerkt, das ich abbiegen will, wenn ich es schon längst getan habe, das hat immer zu Schimpfworten geführt! Frag mal Georg.Walker alias Jörg, die Kollegen wollten schon nicht mehr mit mir fahren;)
Schön fand ich die O.-Augen auch, aber mit hinteren Blinkern ist eben ein klein wenig besser!

Ich seh das mit den Ochsenaugen (seid 25 Jahren dran) genauso.
Waren ursprünglich mal Nato oliv.
Hab sogar vorne und hinten noch Blinker, beide allerdings nicht im behördlich erforderlichem Abstand zueinander und deutlich leiner wie die originalen Klötze.
Hab sie drann weil sie a: gut aussehen und b: zusätzliche Sicherheit bringen.
Gruß, Axel
 
Zuletzt bearbeitet:
Was jetzt besser ist sei mal dahin gestellt. Die Frage ist ja erst mal was der Gesetzgeber schreibt.
Bilde mir ein das es eine Minimum Lenkerbreite gibt, eine Baujahrgrenze ab der es sowieso nicht mehr eingetragen wird und die Kennzeichnung.
Die Kennzeichnungen im Glas sind offensichtlich E-Zeichen und 11 und 12 für vorne und hinten. Was ist aber die Lenkerbreite und das Baujahr das der Gesetzgeber sehen möchte ?
 
Wo wir beim Thema sind:

War das Anbohen zwischen den Lenkerbrücken kein Thema für den TÜV? Irgendwo müssen die Kabel ja raus. :gfreu:

Die Original Lenker der BMW haben in der Heizgriffausführung auch eine Bohrung zwischen den Klemmböcken unten.
Bei der Nachrüstung (Durch BMW Niederlassung vor Jahren, noch vor meiner Bastelperiode)) von Heizgriffen war seitens BMW auch kein Hinweis daß diese von BMW neuangebrachte Bohrung (der Lenker blieb der alte) eingetragen werden müsste.
Hat auch nie ein Prüfer nachgeschaut oder gefragt. Ich denke nicht, daß die Bohrung an dieser Stelle von Relevanz ist.
 
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