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Ochsenaugen von Hella

Moin Hubert,

18mm Innendurchmesser und von den originalen Hellas habe ich wohl auch noch welche in meinem Fundus.
Ob es die noch neu gibt - keine Ahnung. Was sagt Hella dazu?

Grüsse
Chris
 
Weiß ich nicht, habe ich nicht nachgemessen, ich erinnere mich nur dass Ochsenaugenblinker für 18mm Innendurchmesser nicht passten und ich ganz schön anpassen durfte.
 
Hey , kommt aufs Baujahr an , ich glaube ab 86 müssen Heckblinker sein , sonst geht es ohne , ich weiß nur nicht , ob die blinker eingetragen werden müssen

Gruß

Win
 
Bis Erstzulassung 31.12.86 ist es möglich, nur vorne Blinker zu montieren.
Diese müssen aber dann die Prüfzeichen 31 haben, die sie als nach vorn und hinten wirkende Fahrtrichtungsanzeiger ausweisen.
Diese Bedingung erfüllen einzig und allein die Hella Ochsenaugen. Die Nachbauten haben nur 11 oder 12.
Der Umbau auf Ochsenaugen ist eintragungspflichtig.
Den alleinigen Anbau von Ochsenaugen vorne finde ich allerdings gefährlich. Die Sicht darauf von hinten ist doch häufig verdeckt; deswegen von einem PKW abgeschossen zu werden, wäre mir der Spaß nicht wert.
 
Hallo Michael,
ich dachte Kennzeichen 11... wäre für vorne und 12... für hinten.
Ich habe Ochsenaugen am Lenkerende mit 11 nach vorne und 12 nach hinten eingetragen, ohne weitere Blinker.??
 
Korrekt heißt
11 "(nur) nach vorne wirkend",
12 "(nur) nach hinten wirkend",
31 "nach vorne und hintend wirkend".

Um diese Details weiß aber vielleicht einer von 100 TÜV-Mitarbeitern. :pfeif:
 
Um diese Details weiß aber vielleicht einer von 100 TÜV-Mitarbeitern. :pfeif:

Meiner wusste es, ich auch. :pfeif:

Also sind meine nicht-Hella auch ok.
Die sind, glaube ich, vom Hein.
Die von Louis, Kickstarter und POLO haben nur 11er Gläser.

Danke für die Erhellung.:applaus:
 
Hallo 3 Radkuhfahrer, die Gläser kannst Du von mir bekommen (4 Stück) habe ich noch im Regal liegen :applaus: und eine Kopie von der Anbauanleitung mit der KBA-Nr. kann ich Dir auch mitschicken. %hipp%TÜV-Eintrag ist Pflicht - aber problemlos.))):

Schick mal ne PN mit Deiner Adresse.

Gruß Manfred
 
Bis Erstzulassung 31.12.86 ist es möglich, nur vorne Blinker zu montieren.
Diese müssen aber dann die Prüfzeichen 31 haben, die sie als nach vorn und hinten wirkende Fahrtrichtungsanzeiger ausweisen.
Diese Bedingung erfüllen einzig und allein die Hella Ochsenaugen. Die Nachbauten haben nur 11 oder 12.
Der Umbau auf Ochsenaugen ist eintragungspflichtig.
Den alleinigen Anbau von Ochsenaugen vorne finde ich allerdings gefährlich. Die Sicht darauf von hinten ist doch häufig verdeckt; deswegen von einem PKW abgeschossen zu werden, wäre mir der Spaß nicht wert.

Moin Michael,

hast du da mal einen Link zu dem Prüfzeichen 31? Davon hab ich noch nie was gehört oder gesehen. Bei normalen Blinkern die sowohl vorne als auch hinten angebaut werden dürfen war bei mir immer die 11 und 12 drauf. Bei den Ochsenaugen wirkt ja ein Glas nur nach vorn und das andere nur nach hinten. Bei Blinkerkappen die ein Ganzes bilden, so wie bei den alten Vespablinkern könnte ich mir vorstellen das dort ein nach EG zugelassenes Glas die 31 tragen könnte, aber sonst?

Gruß

Jogi
 
Ich habe mal in meine Kiste geguckt und habe doch noch einiges. :applaus:

Geil finde ich, schaut mal die gelbe Verpackung 38,50 DM + 14% Mwst, wann war das denn?
So was finde ich immer toll.

Gruß Marco
 

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Hallo Marco,

kannst du (oder auch jemand anderes) mir einen Satz Ochsenaugen verkaufen?

Gruß

Carsten
 
Die Hella Ochsenaugen haben das wellenprüfzeichen und sind für vorne und hinten. Die E Richtlinie sieht immer nur 2 Blinker pro Seite vor, also offiziell keine Möglichkeit nur Ochsenaugen nach EZ 1986 eingetragen zu bekommen! Auch ist es nicht legal NUR Ochsenaugen mit E Prüfung zu montieren.
 
Die Hella Ochsenaugen haben das wellenprüfzeichen und sind für vorne und hinten. Die E Richtlinie sieht immer nur 2 Blinker pro Seite vor, also offiziell keine Möglichkeit nur Ochsenaugen nach EZ 1986 eingetragen zu bekommen! Auch ist es nicht legal NUR Ochsenaugen mit E Prüfung zu montieren.


Moin Moin,

aha, kannst Du das mal weiter ausführen? Fahrzeuge mit EG-Zulassung brauchen 4 Blinker, richtig. Die E-Nummer auf den Gläasern gibt aber an, ob der Blinker als vorderer oder hinterer Blinker geprüft wurde. Sind beide Prüfzeichen vorhanden so kann der Blinker sowohl vorne als auch hinten verwendet werden. Und es gibt sehr wohl ein paar Lenkerendenblinker die als vordere und hintere Blinker geprüft wurden und auch bei der entsprechenden EZ ohne separate hintere Blinker gefahren werden dürfen.

Und es gibt Ochsenaugen mit E-Prüfzeichen, einmal nur als vordere Blinker und auch welche die für vorne und hinten geprüft wurden. Und das ist legal.

Auch nur Lenkerendenblinker nach 1986 ist legal möglich. Hierzu gab es mal vom TÜV Rheinland in den 90ern eine interne Anweisung unter welchen Umständen es geht. Die Grundbedingungen waren: ausreichende Lenkerbreite, nicht zu starke Kröpfung, Zulassung nach StVZO.

Gruß

Jogi
 
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