Ochsenaugen von Hella

Screenshot_2014-11-24-14-20-11.jpg

Das habe ich im Netz gefunden und so war auch die aussage meines Prüfers! Da aber meine Q von 1970 ist, habe ich mich auch nicht weiter damit beschäftigt.
 
Ich meine auch irgendwo noch gelesen zu haben, das nach hinten wirkende blinker nicht mehr an beweglichen fahrzeugteilen montiert sein dürfen. In welchen Zusammenhang das aber jetzt was, weiß ich nicht mehr :pfeif:
 
Moin Moin,

dein gescannter Text ist im Groben richtig. Das Datum passt nur nicht. Ab 1.1.1987 dürfen hintere Blinker nicht an beweglichen Fahrzeugteilen montiert werden, so der richtige Wortlaut gemäß StVZO. Der Tüv Rheinland kam zu dem Schluss, dass ein LEnker kein bewegliches Fahrzeugteil ist, da dieser eine Normlage aufweist, daher hat der TÜV Rheinland auch nach besagtem Datum Lenkerendenblinker ohne hintere Blinker eingetragen. Das sieht aber nicht jede Prüfstelle so.

Man kann jetzt trefflich streiten welches Fahrzeugteil beweglich ist, dazu müsste man erstmal definieren welches Fahrzeugteil fest ist. Aber das führt hier zu weit. Es gab auch mal Ausnahmegenehmigungen für flexibel aufgehängte Blinker, hatten damals einige Enduros die die hinteren Blinker an einem Gummiarm hatten, da stand das dann in den Papieren, da kräht heute kein Hahn mehr nach.

Richtig ist, dass z. B. Kellermann (leider) seine Lenkerendenblinker immer nur als vordere Blinker hat prüfen lassen. Da somit das passende Prüfzeichen als hintere Blinker fehlen können diese nicht ohne hintere Blinker gefahren werden.

Nach EG sind explizit vier Blinker gefordert, da ist Schluss mit nur Lenkerendenblinker.

Gruß

Jogi
 
Ja ja, mein Anwalt sagt dazu immer: "es kommt drauf an..."! Aber ab wann greift den jetzt eigentlich die EG Richtlinie (heißt das so?)?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja ja, mein Anwalt sagt dazu immer: "es kommt drauf an..."! Aber ab wann greift den jetzt eigentlich die EG Richtlinie (heißt das so?)?

Moin Moin,

EG greift nur bei Fahrzeugen die nach EG zugelassen sind. M. W. erst nach 2000. Davor nach StVZO zugelassen. Also für die alten 2Ventiler greift meines Wissens nie die EG-Richtlinie, es sei den jemand hat freiwillig sich diese eintragen lassen (z. B. um hinten die Blink-Rücklicht-Kombi zu fahren die nach StVZO nicht zulässig ist).

Gruß

Jogi
 
Hallo,
gestern hatte meine Q ihren großen Tag beim TÜV. Na ja, bis auf den Seitenständer der nicht selbständig in seine Ausgangsstellung wollte, war eigentlich alles in Ordnung.
Nun aber etwas zum Thema:
Ochsenaugen und Traktorlampe (Rücklicht mit gelben Bremslicht) ist vor ein paar Jahren noch eingetragen worden. Da meine R100/7 Bj.80 ist und beides Prüfnummern besitzt, braucht es auch keine Eintragung. Früher war irgendwie alles anders mmmm

Gruß Micha
 
Na dann bin ich mal gespannt, beides hab ich jetzt auch dran, seit gestern läuft sie wieder und die tage zum Tüv :rolleyes:
 
Hallo Christian,
Hoffe mal, das alles gut ging mit dem TÜV. Was sagte die denn zu den Ochsenaugen und dem Rücklicht ?

Gruß Micha
 
Zurück
Oben Unten