Moin Moin,
du brauchst Lenkerendenblinker die als vordere Blinker geprüft sind.
Also:
Ochsenaugen alt mit K~....Prüfzeichen
Ochsenaugen mit Prüfzeichen "11" und "12", die Louis Dinger mit nur "11" gehen für hinten nicht
Die Vespablinker gehen, hab ich auch als einzelne Blinker, Prüfzeichen auch K~....
Tigereye (gab es frührer mal, wurden aber wegen Kellermann Nachbau vom Markt gefegt)
Snakeeye gehen, da Prüfzeichen "11" und "12" (
http://www.google.de/imgres?um=1&hl...0&ndsp=46&ved=1t:429,r:4,s:0,i:96&tx=33&ty=23)
Was nicht geht:
Kellermänner, alle nur als vordere Blinker "11" zugelassen
Ochsenaugen nur mit "11" Prüfzeichen
M-Blaze von Motogadget, da auch nur für vorne zugelassen (sehr schade...)
Das Datum vor 1.1.1987 ergibt sich aus dem §54. Hier gab es im Gesetzestext Änderungen. Du müsstest also nach dem alten §54 suchen. Dann gab es noch eine Arbeitsanweisung des TÜV Rheinland der es auch erlaubte bei späterer Erstzulassung nur mit Lenkerendenblinker zu fahren. Ich hab selbst ein Mopped von 1990 nur mit Ochsenaugen, hierbei würde ich aber immer drauf achten, dass die Ochsenaugen ohne hintere Blinker explizit eingetragen sind, sonst gibt es ggf. später Stress. Begründung des TÜV Rheinlands war meines Wissens, dass laut §54 nach hinten wirkende Blinker nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden dürfen, der Lenker aber eine Normlage hat und deshalb nicht als bewegliches Bauteil zu sehen ist. Das sieht aber nicht jeder TÜV so und der Feld-Wald-und-Wiesen-Wachtmeister weiß es erst recht nicht. Ferner forderte der TÜV Rheinland dabei einen nicht zu stark gekröpften Lenker und eine Lenkerbreite von mindestens 80 cm um die Sichtbarkeit sicherzustellen.
Gruß
Jogi