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Phone DB Nahfeldmessung Baujahr1966-1980

R75Treiber

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09. Dez. 2020
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Servus, ich hätte eine Frage zu den eingetragenen Werten U1 und U3. In der der Tabelle dazu hie rin der DB habe ich nichts dazu gefunden.

Welche Buchstaben, müssen hinter den Geräuschwerten stehen, damit bei einer Kontrolle die Polizei aus 7m Entfernung Messen muss oder bei 0,5M Nahfeldmessung dann 21 dB(A) drauf addieren muss?

Viele sind der Meinung es wäre P für Phone, allerdings kam P erst ab 1980 dazu und soll für "Polizei" stehen anstatt Phone, damit die wissen das nicht 26 dB(A) dazu addiert werden müssen.

Es könnten sein A, E, N oder P. Die Kernfrage ist, welcher Buchstabe muss hinter dem eingetragenen Wert stehen, um die Polizei zu veranlassen in 7m Abstand zu messen oder 21 dB(A) bei 0,5m Abstand, dazu addieren zu müssen?

Oder muss bis 1980 nichts dahinter stehen weil das BJ ausschlaggebend ist?

Danke Euch
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin,

wie in dem Artikel genannt, sind es 26dB. Man ließt immer, es kann ein N da stehen. Ich habe es mit dem alten Brief in der Hand wieder auf N korrigieren lassen. Aber ausschlaggebend ist wohl das Datum, ob das jeder Polizist weiß......also lieber N.
 
Eigentlich nicht so schwierig.
Entscheidend ist immer die Erstzulassung (EZ) des Fahrzeugs.
Liegt die EZ vor dem 13.09.1966, sind die Werte in DIN-Phon angegeben, was heute niemand mehr messen kann und was sich auch nicht einfach in dB umrechnen lässt.
Liegt die EZ vor dem 07.11.1980, sind auf die Werte der aktuellen Messung 21 (+5) dB zu addieren, ehe eine Unzulässigkeit besteht.
Das sind die beiden wichtigsten Termine.
 
Hallo, Danke für die Beteilgung. Den Bericht habe ich natürlich gelesen. Allerdings im Gespräch mit Prüfern meinen die P steht für Phone und nicht für Polizei wie moderne Messung ohne die 26 db drauf zu addieren. Phone kann aber nicht sein, da es bei P um Fahrzeuge jüngeren Baujahres geht.

Ich will damit sagen solche Berichte JA, aber stimmt das was da steht oder weis es der Prüfer nicht :-)

Ich suche jemanden der das 100% weis oder ein Gesetzesauszug. Ich mache gerade ein paar §21 Abnahmen und da ist es wichtig das es korrekt drinsteht und vorher klar ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Termine kenne ich, aber was für ein Buchstabe muss hinter dem Wert stehen, N oder was anderes oder nichts und das Baujahr ist das Maß der Dinge?

Du kannst ja auch ein BJ 1977 Motorrad bei einer Änderung §19 oder §21 auf moderne Art Messen, 0,5m 45° grad, dann kann man keine 26 db draufaddieren.

Bsp, im Schein steht 80db und der Polizist muss dann anhand einer Kennung wissen wie bei der §19 oder §21 Abnahme gemessen wurde ob er die 26 db dazu addieren muss oder nicht?

Aber woran erkennt man das dann unter U1 und U3?
 
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Wenn die EZ zwischen den o.g. Terminen 1966 und 1980 liegen, sind die Werte definitiv dB, aber bezogen auf die alte Methode, die die Addition der 26 dB erfordert.
Diese Dinge hat jeder Fahrzeugprüfer in seiner Ausbildung gelernt oder kann sie nachschauen. Die Zusatzbuchstaben stiften oft mehr Verwirrung als sie nützen.
Ob im Laufe zahlreicher Befassungen der Zulassungsstellen nicht mal falsche Werte in die Papiere gekommen sind, sollte man durch Vergleich mit baugleichen Fahrzeugen checken.
 
Wenn die EZ zwischen den o.g. Terminen 1966 und 1980 liegen, sind die Werte definitiv dB, aber bezogen auf die alte Methode, die die Addition der 26 dB erfordert.
Diese Dinge hat jeder Fahrzeugprüfer in seiner Ausbildung gelernt oder kann sie nachschauen. Die Zusatzbuchstaben stiften oft mehr Verwirrung als sie nützen.
Ob im Laufe zahlreicher Befassungen der Zulassungsstellen nicht mal falsche Werte in die Papiere gekommen sind, sollte man durch Vergleich mit baugleichen Fahrzeugen checken.

Um die dB geht es nicht, das weis ich, ich fragte nach den Zusatzbezeichungen. Das mit dem P für Phone oder Polizei war nur ein Bsp. um aufzuzeigen das die Meinungen auseinander gehen. Ja, in dem Bericht steht eindeutig "N", aber die Tv Spielfilm druckt auch was in die Zeitung was aber dann im Tv nicht so läuft wie es in der Zeitung drinsteht :-)

Nochma, ich habe ein Fzg. BJ 1978, das bekommt eine §21 Änderungsabnahme. Was muss im Schein unter U1 U3 stehen damit die Polizei weis wie bei der Änderungsabnahme gemessen wurde, 0,5m oder 7m, um eine Messung bei einer Kontrolle entsprechend gleich durchführen zu können? Wo in welchem Gesetzestext wäre das nachlesbar an dem es nichts zu rütteln gibt?

Ja, der Tüv sollte das wissen, aber ich war in der IT tätig und wusste in meinem Fachbereich auch nicht alles, wir sind Menschen :-)
 
Zuletzt bearbeitet:
... Liegt die EZ vor dem 07.11.1980, sind auf die Werte der aktuellen Messung 21 (+5) dB zu addieren, ehe eine Unzulässigkeit besteht. ...

Hallo Michael,

ist es nicht so, dass vom Wert der aktuellen Messung (im Nahfeld) 21 dB abgezogen werden müssen, damit man sie mit den Werten vor dem genannten Stichtag vergleichen kann?
 
Hallo Michael,

ist es nicht so, dass vom Wert der aktuellen Messung (im Nahfeld) 21 dB abgezogen werden müssen, damit man sie mit den Werten vor dem genannten Stichtag vergleichen kann?

Ja, hab mich falsch ausgedrückt.
Auf die Papierwerte müssen die (max.) 26 dB addiert
oder von den Messwerten abgezogen werden. :fuenfe:
 
...

Nochma, ich habe ein Fzg. BJ 1978, das bekommt eine §21 Änderungsabnahme. Was muss im Schein unter U1 U3 stehen damit die Polizei weis wie bei der Änderungsabnahme gemessen wurde, 0,5m oder 7m, um eine Messung bei einer Kontrolle entsprechend gleich durchführen zu können? Wo in welchem Gesetzestext wäre das nachlesbar an dem es nichts zu rütteln gibt?

...

Zunächst mal: Ich bin vom Fach und der zitierte Artikel ist sachlich ok.
Zu den Werten U1 und U3: U1 legt der Fahrzeughersteller fest und U3 muss bei maßgeblichen Änderungen neu gemessen werden, ob es im Rahmen bleibt.
Alle nötigen Infos finden sich in der StVZO.
Vergiss die Zusatzbuchstaben, die es heute gar nicht mehr gibt. Die sind eine Erfindung der Zulassungsstellen. Maßgeblich sind wie gesagt EZ und Werte.
 
Der Hersteller bin ich.
Wenn sich das Standgeräusch ändert, ändert sich auch das Fahrgeräusch.
 
Als Fachmann, hast Du einen Link zu der Stelle in der Stvzo, in der das genau steht?
Der Hersteller bin ich.
Wenn sich das Standgeräusch ändert, ändert sich auch das Fahrgeräusch.
 
Maßgeblich ist der §49 StVZO.
Von dort aus muss man in die Übergangsvorschriften (vor 1980) und die zugehörigen EU-Vorgaben einsteigen. Ist für den Laien extrem mühsam und wird dir keine neuen Erkenntnisse bringen.
 
Wenn Du der Hersteller bist, gelten dann nicht auch die aktuellen Grenzwerte von 2023?

Nein, da diese Fzg. schonmal in Euopa eine Erstzulassung 197x hatten, somit treffen die Bestimmungen aus 197x zu.

JA, wenn das Fzg. aus Japan importiert wurde und in Europa noch nie eine EZ hatte. Das hatte ich mal 2016 gemacht, da musste ich eine amtlich anerkannte Geräuschmessung machen und Abgasuntersuchung nach WLTP Richtlinien. Hatte aber dadruch ein Mustergutachten für alle diese Fzg. aus dieser Serie weil die technisch alle gleich sind. Hintergund die hatten nur Euro 3 KAT und EZ 2016 erfordert Euro 4. Die Technik hatte ich umgebaut auf Euro 4. Wenn ich das jetzt nochmals machen würde, hat das Mustergutachten keine Gültigkeit mehr, weil ich das Gutachten unter den Bestimmungen Euro 5 und mit ABS etc... machen müsste. Euro 5 bestehen die nicht mehr, ABS bekäm ich nachgebaut.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn sich das Standgeräusch ändert, ändert sich auch das Fahrgeräusch.
Dieser Zusammenhang besteht so nicht:
Der Standgeräuschwert muss per se mit den tatsächlichen Fahrgeräuschen nicht korrelieren, sondern dient in Deutschland einzig und allein als Datenbasis für eine Ad-Hoc-Geräuschüberprüfung von auffälligen oder verdächtigen Fahrzeugen im Rahmen von Polizeikontrollen.
Zitat von hier.

Gruß,
Florian
 
Eigentlich nicht so schwierig.
Entscheidend ist immer die Erstzulassung (EZ) des Fahrzeugs.
Liegt die EZ vor dem 13.09.1966, sind die Werte in DIN-Phon angegeben, was heute niemand mehr messen kann und was sich auch nicht einfach in dB umrechnen lässt.

DSC_0411.jpg

;)
 
da komm ich nicht ganz mit. wenn ich den auspuff ab mache, baller durchs ort, ist das fahrgeräusch, genauso wie das standgeräusch, lauter.

Natürlich hängen die zusammen. Nur deshalb gibt es ja die Angabe für das Standgeräusch. Maßgebend für die Zulassung und Einhaltung der Grenzwerte ist das Fahrgeräusch. Das ist aber von der Polizei vor Ort nicht messbar, da ein relativ komplexes Messverfahren erforderlich ist. Einfach nachmessen kann man allerdings das Standgeräusch und man geht davon aus, dass Manipulationen an der Auspuffanlage, die das Fahrgeräusch höher machen auch das Standgeräusch erhöhen, was dann vor Ort wiederum messbar ist.
Für die Zulassung ist die absolute Höhe des Standgeräusches aber nicht maßgebend, es gibt da keinen Grenzwert!

der letzte absatz im zitat bedeutet, das ich mit keinem motorrad höher 95db mehr durch deutschland fahren darf.

Das hast du falsch verstanden. Obwohl es keine zulassungsrelevanten Grenzwerte für das Standgeräusch gibt, ist man in Tirol vor 2 Jahren auf die Idee gekommen, dort über bestimmte Straßen ein Fahrverbot für Motorräder zu verhängen, die mehr als 95dB Standgeräusch eingetragen haben. Das gilt aber nur für diese Straßen, nicht im Rest Österreichs und auch nicht in Deutschland. Im wesentlichen sind das das Lechtal, das Namlostal und das Hahntennjoch.
Aber Achtung: wenn beim Standgeräusch ein "N" dahinter steht, werden 21dB dazu addiert. Die Summe muss dann kleiner oder gleich 95dB sein.


"P" steht übrigens für "Proximity" und charakterisiert die heute übliche Nahfeld-Messung in 0,5m Abstand von der Auspuffmündung
 
Natürlich hängen die zusammen. Nur deshalb gibt es ja die Angabe für das Standgeräusch. Maßgebend für die Zulassung und Einhaltung der Grenzwerte ist das Fahrgeräusch. Das ist aber von der Polizei vor Ort nicht messbar, da ein relativ komplexes Messverfahren erforderlich ist. Einfach nachmessen kann man allerdings das Standgeräusch und man geht davon aus, dass Manipulationen an der Auspuffanlage, die das Fahrgeräusch höher machen auch das Standgeräusch erhöhen, was dann vor Ort wiederum messbar ist.
Für die Zulassung ist die absolute Höhe des Standgeräusches aber nicht maßgebend, es gibt da keinen Grenzwert!



Das hast du falsch verstanden. Obwohl es keine zulassungsrelevanten Grenzwerte für das Standgeräusch gibt, ist man in Tirol vor 2 Jahren auf die Idee gekommen, dort über bestimmte Straßen ein Fahrverbot für Motorräder zu verhängen, die mehr als 95dB Standgeräusch eingetragen haben. Das gilt aber nur für diese Straßen, nicht im Rest Österreichs und auch nicht in Deutschland. Im wesentlichen sind das das Lechtal, das Namlostal und das Hahntennjoch.
Aber Achtung: wenn beim Standgeräusch ein "N" dahinter steht, werden 21dB dazu addiert. Die Summe muss dann kleiner oder gleich 95dB sein.


"P" steht übrigens für "Proximity" und charakterisiert die heute übliche Nahfeld-Messung in 0,5m Abstand von der Auspuffmündung

- Hier hat einer geschrieben die hängen nicht zusammen sondern werden vom Hersteller vorgegeben, den musst Du zitieren, weil wie Du hier gelesen hast bin ich auch der Meinung das die Zusammenhängen.

Ich habe das nicht falsch verstanden, der Zusammenhang ist in dem Bericht von ADAC nicht erkennbar. Der Absatz steht isoliert für Fahrverbote und nicht für einzelne Strecken. Dann sollte das an den Absatz drüber ohne Absatz angebunden sein.

Das ist das was ich meine, Jeder erzählt was anderes, im Bericht steht P für Polizei und hier jetzt Proximity.

Herrlich!
 
Hallo,

bei meiner steht bei U1..... 88P und bei U2, den Drehzahlen zu U1 nix :pfeif:

Baujahr 1988.

Was aber Relevant ist, bei U3, das Fahrgeräusch


Eine der besten Aussagen beim TÜV....

Lass die Polizei ruhig mal messen, im Nachgang die Messung anzweifeln und in 90% der Fälle wird nicht Regelkonform mit dem Buchstaben P umgegangen.

Wer aber eh zu laut ist und dies auch richtig gemessen wurde, soll auch zahlen.


Hier mal eine gute Erklärung, ob die auch stimmt, keine Ahnung :pfeif:


https://www.gs-classic.de/tipps/ausp_02.htm


Vg Werner
 
Zitat:

"Historie

Bis zum 30.November 1951
In der ersten Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) vom 1. Januar 1938 wird als Höchstwert pauschal 85 Phon Stand- und Fahrgeräusch für alle motorisierten Fahrzeuge festgelegt. Die Messentfernung beträgt 7 Meter seitlich von der Mittellinie der Fahrzeugspur bei Vollbelastung des Motors und einer Geschwindigkeit von 40 km/h (Zur Not muss dafür die Bremse getreten werden).
Hat das Auspuffgeräusch eine erkennbare Richtwirkung, so darf die Lautstärke bei stehendem Fahrzeug und bei höchster Betriebsdrehzahl in 20 Meter Entfernung vom Ende des Auspuffrohres in dessen Verlängerung 85 Phon nicht übersteigen. "


Ich besitze Fahrzeug mit EZ `51, da gibt es im Original KFZ Brief keine Rubrik für die Lautstärke ( auch eine schöne Wortschöpfung aus laut und stark ;) )
 
Die Kategorie "bis 1951" hab ich mir geschenkt, da Phon keiner mehr messen kann. Du kannst also getrost den Schalldämpfer ganz entfernen. :&&&:
 
Kürzel P und N in den Geräuschangaben

Hallo Leute,

da ich jetzt erst die Liste mit den Stand- und Fahrgeräuschen entdeckt habe, direkt eine Frage dazu. Hinter manchen Werten sind ja die Buchstaben N,P, E und auch A angegeben. Habe im Internet gefunden, dass "N" nationale Messung bedeutet und in 7m Entfernung gemessen wurde. Um den tatsächlichen dB(A)-Wert zu errechnen, müssen 21dB zum Wert in den Unterlagen dazugezählt werden. Damit sind viele unserer alten Schätzchen über 100dB(A). Bedeutet, wir dürfen mit ihnen nicht auf die 95dB(A)-Strecken in Österreich fahren.

Wahrscheinlich liege ich leider damit richtig, oder gibt es für "Oldtimer" eine Ausnahme? :nixw:
 
AW: Kürzel P und N in den Geräuschangaben

Hallo Jürgen,

eventuell hilft Dir Michael's Aussage weiter. KLICK
Plus dieser Artikel:
https://www.oldtimer-markt.de/ratgeber/grundlagen/geräuschgrenzwerte-bei-motorrädern

Und für den Rest gib den Suchbegriff "Tirol" ein. Dann findest hier im Forum Lesestoff bis Silvester 24 / 25. :D
Bsp: https://forum.2-ventiler.de/vbboard...-Standger%E4uscch-gt-95-dB(A)&highlight=Tirol

.....Damit sind viele unserer alten Schätzchen über 100dB(A). Bedeutet, wir dürfen mit ihnen nicht auf die 95dB(A)-Strecken in Österreich fahren.

Wahrscheinlich liege ich leider damit richtig, oder gibt es für "Oldtimer" eine Ausnahme? :nixw:

Ja, es gibt eine Ausnahme.
Du musst Dir nur einen Beiwagen ans Oldie-Möppi basteln. Dann darfst Du.
Ohne Beiwagen jedoch niemals nicht, weil zu laut.:yeah:

VG
Guido
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Kürzel P und N in den Geräuschangaben

Hallo Jürgen,

eventuell hilft Dir Michael's Aussage weiter. KLICK
Plus dieser Artikel:
https://www.oldtimer-markt.de/ratgeber/grundlagen/geräuschgrenzwerte-bei-motorrädern

Und für den Rest gib den Suchbegriff "Tirol" ein. Dann findest hier im Forum Lesestoff bis Silvester 24 / 25. :D
Bsp: https://forum.2-ventiler.de/vbboard...-Standger%E4uscch-gt-95-dB(A)&highlight=Tirol



Ja, es gibt eine Ausnahme.
Du musst Dir nur einen Beiwagen ans Oldie-Möppi basteln. Dann darfst Du.
Ohne Beiwagen jedoch niemals nicht, weil zu laut.:yeah:

VG
Guido
Gut, dass meine ST einen Beiwagen hat.
 
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