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Projekt R80 Mono "Minimal"

kmueller_gs12

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13. Dez. 2010
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674
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Mülheim a.d. Ruhr
moin,
bin ja im dezember zu euch gestoßen und hatte mit anfang januar eine r80rt monolever von 87 gekauft.
bisher habe ich eigentlich nur abgebaut und einige dinge neu gemacht
heute kann ich aber meiner meinung schon mal ein hilight zeigen, den neugemachten tank

folgende andere arbeiten habe ich bisher erledigt:
abbau der rt verkleidung etc.
erneuerung des hinteren oem federbeins gegen ein wilbers 530 ( 19% aktion polo )
trockeneisreinigen des moppeds
vergaserrevision bei andreas mit erfolgreicher widerinbetriebnahme
glasperlenstrahlen des kettenkastendeckels
ersetzen der alten schwarzen, eckigen ventildeckel gegen neue runde
anpassen der neuen behörden einzelsitzbank
ersetzen der kompletten züge ( gas / choke mit verteiler )
ersetzen des zündgeschirrs durch ngk stecker
neue kerzen
neues lastunabhängiges blinkrelais für die led blinker ( polo )
neuen elektronischen regler ( emartec )

zur zeit bin ich bei der gabelrevision ( gabelöl erneuerung und gabelfedertausch wilbers progressiv )
umsetzen der gabel ( bremse hinten )
erneuerung der stahlflexleitung mit stahlbus entlüfterventil

warte auf die seidenglänzend schwarz pulverbeschichten räder und der sturzbügel

... und heute habe ich den tank zum ersten mal gesehen, bekommt jetzt noch eine 2. finale klarlackschicht, damit es schön glänzt und man die übergänge nicht fühlt.

lg aus mülheim

klaus
 

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Lack

Hallo Klaus.

Sieht gut aus der Lack.
Bin auch auf der Suche nach einer neuen Farbe für meine Q.
Bin auch bei Kupfer hängen gebleiben.
Von welchen Hersteller ist der Farbton ?

Bim schon gespannt auf komplett Bilder deiner Q.

Gruß Hartmut
 
hi
dss ist ein kia farbton vom neuen sportage
technoorange metallic
wollte in richtung bmw lavaorange der f modelle
einerseits modern, andererseits das klassische widergeben
impulse kamen auch von der neuen r1200r classic

klaus
 
Hui... endlich mal wieder ein "Monolever-Projekt" :applaus:

Bin auf weitere Fotos und das Ergebnis gespannt.

So einiges aus deiner Liste kommt mir bekannt vor:
- Vergaserservice beim Andreas
- runde Ventildeckel
- Zündgeschirr mit NGK-Steckern
- Wilbers Federbein (hab allerdings das 630 von Sabine ;))
- Gabelrevision + prog. Gabelfedern - war bei mir ein wenig einfacher denke ich, da ich noch die erste Version der Monolevergabel habe

War erst auch am überlegen, ob ich die Gabel umdehen soll. Irgendwie stört mich dann aber, dass die Ablasschrauben nach vorn zeigen.

Gruß,
Mickey
 
Hui... endlich mal wieder ein "Monolever-Projekt" :applaus:

So einiges aus deiner Liste kommt mir bekannt vor:

- Gabelrevision + prog. Gabelfedern - war bei mir ein wenig einfacher denke ich, da ich noch die erste Version der Monolevergabel habe

Gruß,
Mickey

gibt es da unterschiede?
kannst du das mal kurz ausführen?
also ich tausche nur die federn, nehme sie nicht ganz auseinander. mein freundlicher meinte, das wäre nicht nötig, wenn alles trocken ist, bzw. unauffällig wäre.

danke klaus
 
umsetzen der gabel, damit die bremse hinten sitzt-
hat das technische oder `nur`optische gründe?
ist das eifach möglich?
muss das eingetragen werden?

sorry wegen der querfrage

grüße
bob
 
eher optische gründe.
theoretisch müsste man es wohl eintragen lassen.

die hiesige fachgemeinde ist aber eher der meinung - das merkt eh keiner

also wird es nicht eingetragen.

klaus
 
gibt es da unterschiede?
kannst du das mal kurz ausführen?
also ich tausche nur die federn, nehme sie nicht ganz auseinander. mein freundlicher meinte, das wäre nicht nötig, wenn alles trocken ist, bzw. unauffällig wäre.

danke klaus

Bei den Monolevergabeln bis 10/85 ist die "grosse 36er Schraube" oben gleich das Federlager. Einfach rausschrauben und die Feder lässt sich entnehmen.

Dürfte bei Dir ein wenig komplizierter sein. Die alte Gabel erkennt man oben an den schwarzen Kunststoffkappen.

R8085-5.jpg


Bei dir sind da weichere Gummikappen drauf.

PS... meine Gabel klappert halt ein wenig mehr ;)

Gruß,
Mickey
 
ach so

... und ich wunderte mich schon, dass immer von einer 36er die rede ist, wo doch bei mir eine 41er ist.


jetzt kapische.


klaus


Tach Klaus,

...nicht so ganz, wenn es die orginal Vorderradgabel ist ist es eine 38,5 er. Ich habe in der Datenbank einige Informationen über Vorderradgabeln zusammen getragen. :db:

Tach Mickey,
Monolever Modelle für die Strasse. Monolever Modelle Baureihe 247E85 gab es erst ab Baujahr 9/1985 und hatten einen Standrohrdurchmesser von 38,5mm

BMW R 65 Baujahr 9/1985-6/1993
BMW R 80 Baujahr 9/1984-1/1995
BMW R 80 RT Baujahr 9/1984-8/1995
BMW R 100 RS Baujahr 9/1986-10/1992
BMW R 100 RT Baujahr 9/1987-1/1995


die Strassen-Modelle davor hatten, 36mm Standrohre und hinten zwei Stossdämpfer und waren deshalb keine Monolever-Modelle.



Nur die Modellreihe Monolever-Modelle Baureihe 247 Baujahr 1981-1987
BMW R 65 GS Baujahr 12/1987-11/1992
BMW R 80 G/S Baujahr 5/1980-7/1987
BMW R 80 ST Baujahr 8/1982-10/1984
waren Monolever-Modelle mit 36mm Vorderradgabeln.




Hoffe nicht allzu viel Verwirrung gestiftet zu haben...
 
Zuletzt bearbeitet:
...
Tach Mickey,
Monolever Modelle für die Strasse. Monolever Modelle Baureihe 247E85 gab es erst ab Baujahr 9/1985 und hatten einen Standrohrdurchmesser von 38,5mm

[/SIZE][/FONT] BMW R 65 Baujahr 9/1985-6/1993
BMW R 80 Baujahr 9/1984-1/1995
BMW R 80 RT Baujahr 9/1984-8/1995
BMW R 100 RS Baujahr 9/1986-10/1992
BMW R 100 RT Baujahr 9/1987-1/1995...
Yep, war natürlich auf die Schlüsselweite bezogen.
Mein Motor und Rahmen sind von 02/85. Die ersten Monolevers gibt es laut ETK übrigens schon mit Produktionsdatum 03/84 (R80) und 07/84 (R80RT).
Meine Rote gehört also noch zur Serie mit allen Kinderkrankheiten - hatte aber wenigstens noch ne richtige Hutmutter auf der Gabelbrücke ;)

Gruß,
Mickey
 
Hallo,

so eine R80 hatte ich auch einmal. Viel zu schnell verkauft. Die Gabeltauchrohre würde ich umdrehen, sieht einfach besser aus. Im letzte Jahr meines beruflichen Lebens bin ich im Winter damit zur Arbeit gefahren.

Gruß
Walter
 

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kleiner status

die schwarz gepulverten räder haben reifen bekommen ( michelin active )
die räder sind eingebaut - bremsscheiben umgebaut

jetzt ist allerding eine kleine hilfestellung nötig!!!

wie herum soll ich den forderen fender verbauen?
bild 1 oder bild 2
fende soll ebenfalls schwarz werden

vielen dank für eure meinungen vorab

lg klaus
 

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...Hallo Klaus,
mir wiederrum sagt Bild eins mehr zu(also die Bördelung nach vorne))(-:

Gruß Frank
 
Hallo Klaus
Wie auf Bild zwei gefällt mir besser.
Noch schöner wäre meiner Meinung ohne Bördelung.Also nacharbeiten daß
der Kotflügel vorne und hinten gleich ist.
 
hab so ein Schutzblech auch verbaut. Der Tüv hat sich die bezüglich Abmessung genauer angeschaut. Sollte er das bei dir auch machen, wirds wohl nix werden.
 
hab so ein Schutzblech auch verbaut. Der Tüv hat sich die bezüglich Abmessung genauer angeschaut. Sollte er das bei dir auch machen, wirds wohl nix werden.

Bitte detailliert den Mangel mit dem dazugehörigen Paragraphen nennen.
Danke !! )(-:

Ich tendiere auch zu Version 2.

Dirk
 
hab so ein Schutzblech auch verbaut. Der Tüv hat sich die bezüglich Abmessung genauer angeschaut. Sollte er das bei dir auch machen, wirds wohl nix werden.

der gesetzliche hintergrund würde mich auch interessieren.

bei enduros z.b. liegt der fender teilweise so weit weg, das ist dann schon wie "ohne"
der "mängel" hintergrund tut sich für mich nicht auf.
ist auch das erste mal, dass ich soetwas höre
bin gespannt auf deine ausführungen

zum fender ansich:
ich neige selbst auch zur 2
danke für eure meinungen

lg klaus
 
Radabdeckung
- für Motorräder besteht national eine Vorschrift zur Radabdeckung (150mm über Achsmitte - Lauffläche kpl. abgedeckt).
- für Motorräder mit EG-Zulassung ist keine bestimmte Radabdeckung vorgeschrieben.
- eine übertriebene Radabdeckungsdemontage sollte dennoch vermieden werden. Ergibt sich aus der Veränderung eine Verkehrsgefährdung, kann die Radabdeckung möglicherweise gefordert werden.
- siehe auch z.B. Anbauvorschrift “Rückstrahler” oder“Schlussleuchten”.


Hinten gings bei mir durch weil das Nummernschild über das Schutzblech drüber geht...

Denke aber auch, dass es mein Prüfer da sehr genau genommen hat.
 
Laut einer Info vom KBA von 1998, ist es nicht zu rechtfertigen, dass die neuen EG Bikes ohne/mit kurzer Abdeckung zugelassen werden, die alten aber nur mit der 15 cm Regel (die seit 1962 besteht und nur eine vorläufige Regelung ist) - immer noch !!,


Im April 1998 informierte der TÜV die Prüfer bereits über diese Umstände und die Aussage des KBA.

Darin steht u.a. auch, dass man das Ganze sogar eintragen kann (hab ich zum Beispiel getan :D )


Hier der Quellentext des KBA :Kraftfahrt-Bundesamt Informationssystem http://www.kba.de/nn_231434/DE/Fahr...operty=publicationFile.pdf/01_98_deut_pdf.pdf
Typgenehmigungsverfahren
Nr. 01-98
Hintere Radabdeckungen an Krafträdern
Frage- oder Problemstellung:
Im Zusammenhang mit der Genehmigung von Krafträdern nach nationalem Recht unter Anerkennung von EG-Teilbetriebserlaubnissen und nach ausschließlich internationalem Recht hatte sich die Frage ergeben, ob künftig auf der Einhaltung des Maßes 150 mm oberhalb der waagerechten Radmittellinie bis zur unteren hinteren Kante der Radabdeckung entsprechend der vorläufigen Richtlinie über die Anforderungen an Radabdeckungen bestanden werden muß.
Ergebnis:
Die Erteilung von Betriebserlaubnissen für Krafträder kann nach § 21 Straßenverkehrs-
Zulassungs-Ordnung (StVZO) oder allgemein nach § 20 StVZO auf der Grundlage der rein nationalen Bau- und Betriebsvorschriften der StVZO oder nach diesen und unter Anerkennung von Teilbetriebserlaubnissen nach internationalem Recht unter Berücksichtigung von § 19 Abs. 1, § 21a und § 21b StVZO erfolgen. Sie ist ferner auf der Grundlage der Richtlinie 92/61/EWG des Rates vom 30. Juni 1992 über die Betriebserlaubnis für zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge zu erteilen.
Weder die Richtlinie 92/61/EWG noch die dazu anzuwendenden Einzelrichtlinien enthalten besondere Anforderungen an das Vorhandensein oder die technischen Merkmale von Radabdeckungen von Krafträdern. Damit können EWG-Betrieberlaubnisse für Krafträder nach dem derzeitigen Stand nicht verweigert werden, wenn die Fahrzeuge nicht über Radabdeckungen verfügen.

Im Rahmen der Erteilung von Betriebserlaubnissen nach §§ 20 oder 21 StVZO ist zunächst nach § 36a StVZO das Vorhandensein von Radabdeckungen grundsätzlich gefordert, wenngleich mit dieser Forderung zunächst keine Anforderungen an die technischen Merkmale solcher Abdeckungen verbunden sind. Im Interesse einer möglichst einheitlichen Anwendung der grundsätzlichen Vorschrift wurden die technischen Merkmale bisher auf der Grundlage der vorläufigen Richtlinie über die Anforderungen an Radabdeckungen BMV/StV 7-4005 T/62 - vom
24.01.1962, veröffentlicht im Verkehrsblatt 1962, S.66, bewertet. Aus dieser vorläufigen Richtlinie stammt das in bezug auf Krafträder bekannte Maß 150 mm.
Mit der Anwendung von internationalen Einzelrichtlinien, z. B. 93/93/EG - Massen und Abmessungen im Zusammenhang mit der Erteilung von Betriebserlaubnissen nach §§ 20 oder 21 StVZO kann es zulässig sein, daß die Radabdeckungen ganz oder teilweise nicht mehr den bisher angewendeten vorläufigen Richtlinien entsprechen und die Erteilung der Betriebserlaubnis trotzdem nicht verweigert werden kann.
Damit erscheint es dem KBA nicht mehr grundsätzlich gerechtfertigt, wenn einzig bei Erteilung
nationaler Betriebserlaubnisse nach §§ 20 oder 21 StVZO, die ausschließlich auf der Grundlage der Bau- und Betriebsvorschriften der StVZO und der nationalen Richtlinien erteilt werden, auf dem Maß 150 mm bestanden werden muß, zumal dieses Maß einer vorläufigen Richtlinie entspringt und selbst in § 36a StVZO nicht genannt ist.


Neben diesen Betrachtungen ergab sich die Frage, wie nachträgliche Veränderungen an Radabdeckungen von in Verkehr befindlichen Fahrzeugen zu bewerten sind. Das KBA ist für die Beurteilungen auf der Grundlage von § 19 Abs. 2 StVZO sachlich nicht zuständig. Dennoch erscheint es nicht gerechtfertigt, wenn bei einer nachträglichen Verkürzung der hinteren Radabdeckung eines Kraftrades vom Erlöschen der für das Kraftrad erteilten Betriebserlaubnis ausgegangen werden müßte, wenn andererseits die Erteilung einer Betriebserlaubnis nicht von der Einhaltung des Maßes 150 mm abhängig gemacht werden kann. Auch die Nichteinhaltung der Bau- und Betriebsvorschriften der StVZO läßt sich kaum darstellen, da die Forderung für das Maß 150 mm nicht der Vorschrift selbst entspringt, sondern einer vorläufigen Richtlinie, die sich im internationalen Bereich gar nicht wiederfindet.


Das bitte auswendig lernen für die nächste Kontrolle !! :lautlach:


 
Zuletzt bearbeitet:
@dirkhusa

also "gilt" dieses nur für den hinterradfender?
... so war es mir auch bekannt

oder ist es auch für vorn anzuwenden?
... was ich nicht glauben kann

lg klaus
 
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