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R100 Motor in /5 Rahmen

Die Bremse alleine ist hier nicht der Knackpunkt, der liesse sich ja einfach beseitigen. BMW hat im Umrüstkatalog die freigegebenen Motorumbauten nach Modellen aufgelistet, wenn ein 70 PS-motor (oder der 67 PS-Motor der 90S) eingebaut werden soll, ist vom Werk explizit der Rahmen mit doppelwandigem Oberzugsrohr oder 3 mm Wandstärke vorgeschrieben. Der wurde im Laufe der /6-Reihe eingeführt und ist ab /7 Serie. Sollte Deine /5 also noch den Originalrahmen haben, dann wirds genau deswegen zappenduster.
 
Die Bremse alleine ist hier nicht der Knackpunkt, der liesse sich ja einfach beseitigen. BMW hat im Umrüstkatalog die freigegebenen Motorumbauten nach Modellen aufgelistet, wenn ein 70 PS-motor (oder der 67 PS-Motor der 90S) eingebaut werden soll, ist vom Werk explizit der Rahmen mit doppelwandigem Oberzugsrohr oder 3 mm Wandstärke vorgeschrieben. Der wurde im Laufe der /6-Reihe eingeführt und ist ab /7 Serie. Sollte Deine /5 also noch den Originalrahmen haben, dann wirds genau deswegen zappenduster.

Moin Hubi,

das sind aber zwei paar Schuhe! Einerseits ist es ja schön, dass BMW den Umrüstkatalog hat. Dies Entspricht einer Freigabe durch den Hersteller für mögliche Kombinationen wobei der Hersteller dann im Zweifel der Produkthaftung unterliegen dürfte.

Dies bedeutet aber nicht, dass sämtliche nicht im Umrüstkatalog aufgezeigten Umbauten nicht machbar wären. Lediglich BMW nimmt sich hier heraus.

Bei meinen Japanern ist in der Regel keine Umrüstung des Serienfahrzeugs vom Hersteller freigeben, alle Änderungen sind dann im Ermessen des Prüfers.

Wenn also ein Prüfer zu dem Schluss kommt er trägt das ein und es verstößt nicht gegen geltendes Gesetz (der Umrüstkatalog von BMW ist kein Gesetz) dann ist es auch legal. Was ggf. der Prüfer für den Eintrag fordert liegt dann in seinem Ermessen.

In diesem Fall sind m. E. die Knackpunkte die Bremsleistung und die erreichbare Höchstgeschwindigkeit. Das Fahrzeuggewicht dürfte da keinen entscheidenden Unterschied machen.

Bzgl. der einzuhaltenden Bremsleistung gibt es definierte Werte, ich meine 2,5 m/s², wobei diese Verzögerung fast schon mit den Füßen auf dem Boden erreicht werden.:D Sind halt nicht mehr Stand der Technik, aber mehr fordert der Gesetzgeber nicht.

Bzgl. der Höchstgeschwindigkeit könnte es Probleme mit der Stabilität des Rahmens geben. Hier könnte aber ggf. durch die Wahl eines passenden Endantriebs die Höchstgeschwindigkeit auf den Wert der /5 begrenzt werden.

Wie dem auch sei, es hilft nur die Diskussion mit dem Prüfer und seinen ggf. geforderten Änderungen. Grundsätzlich halte ich den Eintrag des 70 PS Motors in dem /5 Rahmen nicht für unmöglich.

Gruß

Jogi
 
Klar, Jogi, unmöglich ist nix. Nur ist es eben ungleich schwerer, einen Eintrag zu bekommen, der so vom Hersteller nicht freigegeben ist oder wie im konkreten Beispielen sogar mit eindeutigen Auflagen belegt ist. Seit der 47. Novelle zur StVZO von 2012 werden sich die Plakettenkleber es sich genau überlegen, was sie absegnen.
Zur Bremswirkung bzw. deren Prüfung steht was in der StVZO §41, speziell Absatz 12. Die Mindestverzögerung von 2,5 m/s² muss bei normalen Bedienkräften auf ebener und trockener Strasse bei voll beladenem fahrzeug und erwärmten Trommelbremsen auch aus Höchstgeschwindigkeit erreicht werden. Stell ich mir bei der /5-Trommel spannend vor :D
 
Wie hoch ist denn die maximal Eingetragene Höchstgeschwindigkeit im /5 Rahmen?
Gibt es dafür was in der Datenbank? Wenn ja habe ich es übersehen.

Gruß
 
Hallo,

bei mir ist eine Höchstgeschwindigkeit von 165 km/h angegeben. Die Bremse vorn habe ich herausgeschmissen und durch eine Doppelduplex 230mm ersetzt. Das Bremsen ist schon gewöhungsbedürftig, nicht auf die Gabelholme schauen und immer hoffen das sie so bremst wie beim letzte Mal. Feuchtigkeit, Stillstand und vieles Andere erforden eine gewisse Aufmerksamkeit. Dazu gesellt sich die Kraft in der Hand.

Gruß
Walter
 
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