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R100R Endschalldämpfer öffnen

Börnie

Meister
Seit
04. Mai 2013
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351
Ort
Nähe Bonn
Tach auch !

Hat schon mal wer den Endschalldämpfer einer R100R ( oder 80er )
geöffnet bzw zerlegt ?

Tips ?

Gruss Börnie

.
 
Hmmm ....

ist die verchomte Hülle am Endrohr ( als da wo die Geräusche raus kommen :schadel: ) angeschweisst ?


Gruss Börnie
 
Servus,

nein, alle die ich bisher gesehen hab waren nur drübergeschoben. Befestigt ist die Hülle tatsächlich nur mit den Nieten die man auch von aussen sieht, aber es ist ein elendes Gefrickel das runter zu bekommen, weil du durch die Befestigungen, auf denen die Hülle angenietet ist, nicht 'leiern' kann.

Bei meinem ersten Versuch dachte ich die Hülle retten zu müssen; da hab ich das am Dämpferkörper angeschweisste Rohr entsprechend mit dünnen Scheiben auf dem Dremel durchgetrennt.

Bei den anderen beiden hab ich um die Öffnung rum fünf, sechs Schnitte mit der Flex gemacht, und dann das am Schalldämpfer verbleibenden Fünfeck mit einem geeigneten Werkzeuch abgehebelt.

Hülle dann meinen Neffen übergeben die gegen zwofuffzich fürs Sparschwein den Schrotti beglückten...

Falls wer die heile Hülle braucht - sagt Bescheid...

Grüße

Herbert
 
Zuletzt bearbeitet:
Hmmm ..... ( nochmal )

Meine Idee ist es, den originolen Endschalldämpfer maximal zu kürzen - also
so, dass nur noch der Aufsatz von BMW auf dem ESD drauf ist.

Dann sollte ich wohl erst mal die Hülle ein paar cm hinter dem Rand wo die Nieten drin sind rundrum trennen.

Hmmm .....


Gruss Börnie


PS - Mit "Aufsatz" ist das eingestanzte Geschreibsel gemeint ;;-)

.
 
Die E-Nummer ist auf der Halterung, also kannst du ja den Schalldämpfer gleich hinter der Halterung mit der Flex abtrennen, der Vorschalldämpfer reicht völlig, alles dahinter ist sowieso überflüssig, ist meine subjektive Meinung.

(Nein, es ist nicht legal sondern verboten, jede Manipulation am Dämpfer unter Beibehaltung der Homologationsnummer ist sogar eine Urkundenfälschung und Straftat)
 
Zuletzt bearbeitet:
Die E-Nummer ist auf der Halterung, also kannst du ja den Schalldämpfer gleich hinter der Halterung mit der Flex abtrennen, der Vorschalldämpfer reicht völlig, alles dahinter ist sowieso überflüssig, ist meine subjektive Meinung.

(Nein, es ist nicht legal sondern verboten, jede Manipulation am Dämpfer unter Beibehaltung der Homologationsnummer ist sogar eine Urkundenfälschung und Straftat)

DAS ist auf der Isle of Man vollkommen Latte ! :applaus: :applaus::applaus:

Das eingestanzte Geschreibsel ist aber doch auf der Hülle?
Wenn Du die ohnehin entfernst, kannst Du doch das Teil mit dem Geschreibsel "irgendwo" annieten?(

Den R100R vorschalldämpfer und Endschalldämpfer kann man auch an eine R100GS anbauen, dafür gibt es von BMW eine Freigabe.
Das wird vom TÜV problemlos eingetragen, die benötigten Nummern stehen tatsächlich auf dem Halter des Endschalldämpfers.
 
Ich meine auf der Hülle ist ein laaaanger Text eingestanzt. Ob das jetzt die Zulassung ist weiss ich nicht.

Mein Gedanke ist der, den Dämpfer unf die Hüsse so weit zu kürzen, das die Hülle noch ca 12-15 cm lang ist.

Werde morgen mal genauer schauen und bauen.


Gruss Börnie

.
 
Werde morgen mal genauer schauen und bauen.
Gruss Börnie
.

Dann schaue ich mal,
ja, auf der Hülle ist ein langer Text, mit 80 dBA, 47E und verschiedenen Nummern.
einige Angaben stehen auch in der Zulassung, auf dem Halter (Anschraubung mit den 2 Gummis) steht die gleiche lange Nummer+Gillet 5844
und die * e1-0189 *. Dies sollte genügen. Ansonsten Abprache mit dem Tüv,
falls Teile entfallen.

Abdeckung, vorne klein :
4 Nieten ausbohren, dann abnehmen.

Hülle hinten:
Etwas Rostlöser um das Ausgansrohr (inneres Endrohr, Durchm. ca. 4,2cm) sprühen, noch zwei Nieten ausbohren, mit einem Hartholz und Hammer Hülle vorsichtig nach hinten zurücktreiben. (Hülle ist am Auspuffende "nur"
aufgeschoben.) :D
Gruß Beem. ;)
 
Ich habe den Halter mit der E-Nummer an einer anderen Stelle (da wo er zur Halterung jetzt nützt) an den entblätterten Topf angeschweißt, dieses wurde vom Sachverständigen so abgenickt und mit Foto dokumentiert, danach eingetragen.




auspuff.jpg
 
Nun hab ich auch Bilder :
 

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Der reine ESD ist 350 mm lang.

Ich plane 230 mm abzuschneiden und somit auf eine Länge von 120 mm zu kommen.

Sieht bestimmt niedlich aus :D

Und alles originol voll Serie !



Gruss Börnie
 
Zuletzt bearbeitet:
(Nein, es ist nicht legal sondern verboten, jede Manipulation am Dämpfer unter Beibehaltung der Homologationsnummer ist sogar eine Urkundenfälschung und Straftat)

Und ne Straftat ist das schon mal überhaupt gar nie nicht!!!:oberl:

Allenfalls ne Ordnungswidrigkeit!:oberl: Aber auch nur, wenn es der TÜV nicht abgenickt hat!

Ne Straftat im Strassenverkehr ist z.B. Fahren unter Alkoholeinfluß, ab einem bestimmten Abfüllgrad, oder Fahrerflucht!:oberl:
 
@ Volker : )(-:

Und wenn das Teilchen nicht lauter ist als zugelassen sollte es eh
keinerlei Probleme geben.

Aber wie geschrieben - das soll in erster Linie für die Classic TT
auf der Isle of Man nächstes Jahr sein. Vielleicht sogar noch
ohne Vorschalldämpfer.
Und DA ist das voll egal - da wären sogar Megaphone "zwei-in-nichts"
absolut in Ordnung ! :bitte:

Während der TT und der Classic TT/Manx GP erfreut man damit
sogar die gestrengen, aber lockeren Polizisten.
Hauptsache : no drugs, no alcohol, no speeding ! :oberl:


Schöne Grüsse, Börnie
 
Moin,

der Endpott der RR ist afaik baugleich mit dem der 16V Ziegel, da lässt sich sicherlich auch was finden.

Andreas
 
Und ne Straftat ist das schon mal überhaupt gar nie nicht!!!:oberl:

Allenfalls ne Ordnungswidrigkeit!:oberl: Aber auch nur, wenn es der TÜV nicht abgenickt hat!

Ne Straftat im Strassenverkehr ist z.B. Fahren unter Alkoholeinfluß, ab einem bestimmten Abfüllgrad, oder Fahrerflucht!:oberl:

Zitat:
Manipulierte Auspuffanlagen : Oftmals kommt es vor, dass in eine Racing-Anlage die Kennzeichnung einer zugelassenen Anlage eingeschlagen wird, oder eine zugelassene Anlage wird aufgebohrt usw, Ihr wisst ja selbst was so möglich ist. Das Problem hierbei ist jedoch, dass in den meisten dieser Fälle eine Urkundenfälschung im Sinne des § 267 StGB gegeben ist. ( Der Auspuff mit Nummer ist eine zusammengesetzte Urkunde ! ) Da es sich hierbei nicht mehr um eine Ordnungswiedrigkeit sondern um eine Straftat handelt, wird’s unter Umständen richtig teuer ! Hinzu kommen noch diverse verwirklichte Ordnungswidrigkeitentatbestände aus der StvZO und versicherungsrechtliche Probleme…….Also lasst Euch besser nicht erwischen !

Quelle:
http://www.ra-rode.de/was-beim-umbauen-zu-beachten-ist/

[h=3]§ 267
Urkundenfälschung[/h] (1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Qulle:
http://dejure.org/gesetze/StGB/267.html


Kommentar:

keiner !

 
Und wieso ist das für die Isle of Man interessant ???
Die liegt nicht auf deutschem Gebiet.

Zurück zum Thema
 
nee, ist in deinem Fall irrelevant, zeig mal ein Bild wenns fertig ist, sieht sicherlich gut aus wenn das Ofenrohr zum Stummel gekürzt ist.
 
Und wieso ist das für die Isle of Man interessant ???
Die liegt nicht auf deutschem Gebiet.
und so viel ich weiß nicht in der EU

Hallo,

spätestens nach einer Erstzulassung 1992 erlischt die Betriebsgenehmigung für das Motorrad. Nicht nur Auspuff, Reifen sondern auch H4 Birnen, Zündung, Vergaser und mehr sind in der ABE aufgeführt und festgeschrieben. Wenn eine Versicherung zahlen muß wird sie sich schnell daran erinnern.
Mir hat ein Kind eine Beule in den Kotflügel gemacht. An und für sich eine einfach Angelegenheit dachte ich. Fehlanzeige, die Versicherung zog den BGB §282 aus der Tasche und ich sitze auf dem Schaden.

Gruß
Walter
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin Walter,

hast einen Zahlendreher...du meintest denn BGB §828 (Minderjährige).

Grüße, Rainer
 
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