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R100R Reifenfabrikatsbindung - wie wird man diese los?

AndreasH

Aktiv
Seit
10. Apr. 2008
Beiträge
1.847
Hallo Forist,

ich schaue mir die Tage eine R100R BJ ´92 an;

Diese hat explizit Reifen (ME33 und ME 55A ) im Fahrzeugscheín (Zulassung II ? ) eingetragen; Meine GS hat so eine reifenbindung nicht; auf diese Luxus würde ich ungerne verzichten;

Meine Frage nun;

So lange das eingetragen ist, bin ich an die Eintragung gebunden - auch wenn es reifenfreigaben verschiedener Hersteller gibt?

Wie einfach - oder schwer ist es, diese Reifenbindung los zu werden?

Zudem: 140er Schlappen hinten; Ich glaube mich zu erinnern, dass mal 130er vorgezogen wurden?!
Besteht eine einfache (günstige) Möglichkeit, dies als "oder" eingetragen zu bekommen?

Grüße

Andreas
 
Meine Frage nun;

So lange das eingetragen ist, bin ich an die Eintragung gebunden - auch wenn es reifenfreigaben verschiedener Hersteller gibt?
Wie einfach - oder schwer ist es, diese Reifenbindung los zu werden?

Zudem: 140er Schlappen hinten; Ich glaube mich zu erinnern, dass mal 130er vorgezogen wurden?!
Besteht eine einfache (günstige) Möglichkeit, dies als "oder" eingetragen zu bekommen?

Lass Dir von BMW selbst bescheinigen, dass es damals für diese Maschine keine Reifenfabrikatsbindung gab; ebenso den 130er als Alternative.

So bin ich vor ca. 6 Jahren die Reifenfabrikatsbindung an meiner 88er R 65 Mono, die sich auf magische, aber unberechtigte Weise in die Papiere bei der Vorbesitzerin eingeschlichen haben muss, wieder los geworden.

Und damit dann ab zur nächsten abnahmeberechtigten Prüfstelle. Die stellen dann die Unterlagen aus mit denen Du beim Straßenverkehrsamt die Zulassungsbescheinigung Teil I ändern lassen kannst bzw. musst.

Um zwei kostenpflichte "Behördengänge" kommst Du nicht herum.

Ach ja: VORHER alles mit dem Prüfer Deines Vertrauens absprechen.

Werner )(-:
 
Die R100R hat leider von Anfang an die Fabrikatsbindung Metzeler i.V.m. dem 140er Hinterreifen eingetragen.

Wie ich sie losgeworden bin, habe ich neulich hier beschrieben.

Gruß,
Florian
 
Wie einfach - oder schwer ist es, diese Reifenbindung los zu werden?

Hallo,

ich habe das vor etlichen Jahren mal erfolglos in mehreren Anläufen beim TÜV SÜD versucht. Dann habe ich es nicht weiter verfolgt, weil es die praktischen, eintragungsfreien Reifenfreigaben von den Reifenherstellern gab. Nachdem diese das letztes Jahr auf Betreiben des freundlichen TÜV Nord gekippt wurde, muss man die Reifen wieder "kostenpflichtig" eintragen, wenn die Restbestände aus der noch geschützen alten Produktion aufgebraucht sind.

Ein reines "Austragen" der Fabrikats-/Herstellerbindung, wie es hier im Forum von anderen TüV - Organisationen berichtet wurde, bringt bei der R100R meiner Meinung nach wenig. Der Hinterreifen steht mit einer VB (Bias Belted) Bauweise in den Papieren. Dazu gibt es meines Wissens kein Reifenangebot mehr. Wenn man den gegen einen modernen R (Radial) oder einen Diagonalreifen tauscht, hat man eine andere Reifenbauweise montiert als in den Papieren steht. Bei den 130er Hinterreifen ändert sich zusätzlich meistens noch der Speed Index (von V auf H).

Bleibt also nur der Weg zurück zu den frühen 90ern: Reifen eintragen lassen (auch den 130er). Und dann hoffen dass der Reifenhersteller nicht alle Nase lang die Bezeichnung ändert (hatte damals Metzeler gemacht (ME33/ME55 -> ME330/ME550 -> ME33A/ME55A). Tolle Wurst, jedesmal neu eintragen :schimpf:

Grüße
Marcus
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Reifenvernichter,

ab 01.01.2020 ist die Sache mit der Reifenbindung eh hinfällig. Wenn man andere Reifen fahren will als die, die in der Betriebserlaubnis eingetragen sind, ist zwingend eine Eintragung notwendig. Für Reifen Herstellungsjahr 2019 gilt noch eine Übergangsfrist bis 2025 und die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Reifenhersteller. Da viele Moppeds hier 30 Jahre und älter sind, wird wohl keiner mehr mit der originalen Bereifung fahren wollen, so man sie denn noch bekommt.

DOT 0120 und danach => Eintragung notwendig!
 
Aber doch nicht wenn es nur um ein anderes Modell/Hersteller geht. Diese Regelung betrifft Dimensionen die nicht im Schein eingetragen sind, aber zuvor vom Reifenhersteller freigegeben wurden.

Zum Thema: Bei meiner GS hat bei der letzten Eintragung von etwas anderem der Prüfer die Bindung für den Radialhinterreifen einfach rausgestrichen, mit der Begründung Reifenbindung wäre ja eh abgeschafft worden.
 
Hai,

dann lese dir mal die Bestimmungen genau durch. Was du sagst gilt nur für Eurozulassungen, nicht aber für unsere alten Möppies.

Ich habe bei Michelin angerufen. Wenn ich den Pilot Active in 3.25/19 und 4.00/18 fahren will, muss ich den eintragen lassen. Habe jetzt noch einen Satz von Ende 2019 erwischt, also Galgenfrist. :oberl:
 
Vorgestern war ich mit der R zur HU, bin weder auf die montierten CRA noch auf den 130er hinten angesprochen worden. Ohne Mängel. ;)
 
Vorgestern war ich mit der R zur HU, bin weder auf die montierten CRA noch auf den 130er hinten angesprochen worden. Ohne Mängel. ;)

Hallo Kurt,

glaube ich dir gerne, weil viele die neue Regelung nicht kennen oder einfach ignorieren. Oder hast du den Reifen in den Papieren eingetragen?

Selbst mein Reifenmensch, der selber Mopped fährt, hat erst nach genauestem Lesen der neuen Bestimmungen begriffen, warum ich den Pilot Active unbedingt noch aus dem Herstellungsjahr 2019 haben wollte.
 
Wenn man andere Reifen fahren will als die, die in der Betriebserlaubnis eingetragen sind, ist zwingend eine Eintragung notwendig.
Ich bin kein Jurist und schreibe hier nur mein persönliches Verständnis der Situation, wenn ich falsch liege, mag das bitte jemand vom Fach korrigieren:

Die allgemeine Betriebserlaubnis liegt beim KBA in Flensburg und ist für den Fahrzeughalter nicht zugänglich. Betriebserlaubnis für den Fahrzeughalter ist die Zulassungsbescheinigung Teil I, bei neueren Fahrzeugen ggf. durch das CoC erweitert.

Wenn von der ZB Teil I abweichende Reifengrößen gefahren werden sollen, sind die eintragungspflichtig, das betrifft auch die Bauart, also die Kennungen B (Bias Belted) oder R (Radial). Das war vor dem Aufkommen der Reifenhersteller-Freigaben nach meiner dunklen Erinnerung auch so.

Wenn in der ZB Teil I keine Fabrikatsbindung drin steht, muß der Fahrzeughalter auch keine beachten.

dann lese dir mal die Bestimmungen genau durch. Was du sagst gilt nur für Eurozulassungen, nicht aber für unsere alten Möppies.
Setze bitte einen Link auf diese Bestimmungen, damit der Wortlaut nachgelesen werden kann.

Wenn ich den Pilot Active in 3.25/19 und 4.00/18 fahren will, muss ich den eintragen lassen.
Die Größen waren Erstausrüstung bei /6. Wenn in deiner ZB Teil I dazu kein Fabrikat angegeben ist, sind die nach meinem Verständnis nicht eintragungspflichtig.

Das Netz ist voll von Beiträgen zu diesem Reifenzirkus, zwei Beispiele:
https://www.mopedreifen.de/News/KEINE-ABWEICHENDE-REIFENGRÖSSE-MEHR-AB-2020-!!!.html?id=41
https://fragdenstaat.de/anfrage/anfrage-regelung-reifenzulassungen-kraftrad/

Grüße
Hans
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn ich den Pilot Active in 3.25/19 und 4.00/18 fahren will, muss ich den eintragen lassen.
Meinst du deine /6?

Bei meiner steht lediglich "3.25 S 19" für vorn und "4.00 S18" für hinten in den Papieren. Keine Angaben zu Reifenhersteller und Typ. Und das ist damals exakt so aus dem allerersten KFz-Brief übernommen worden.
 
Hallo Kurt,

glaube ich dir gerne, weil viele die neue Regelung nicht kennen oder einfach ignorieren. Oder hast du den Reifen in den Papieren eingetragen?

Jürgen, ich fahre zu einem Prüfbetrieb bei dem die Prüfer noch mitdenken.
Nie würde ich auf die Idee kommen, an meiner /6 die Originalgrößen nochmal eintragen zu lassen, nur weil sie von Michelin stammen. Ich habe mich nach zwei Satz BT45 für zöllige Contis entschieden, der hintere passt ohne Flüche und Luftablassen an den Bremsbelägen vorbei in die Schwinge. Die Gummis stammen aus Korea und brauchen nur minimale Wuchtgewichte.
 
In meiner ZB I steht das ich die Reifenbindung des Herstellers beachten muss. Die 90/6 hat aber keine Reifenbindung. Diese beachte ich.;;-)

Bei der GS gibt es eine Reifenbindung, diese ist aber in der ZB I aber nicht enthalten. Wenn ich dann die Serviceempfehlung des Hersteller dabei und keine abweichenden Größen habe langt das m.E. aus.
 
Hallo Forist,

ich schaue mir die Tage eine R100R BJ ´92 an;

Diese hat explizit Reifen (ME33 und ME 55A ) im Fahrzeugscheín (Zulassung II ? ) eingetragen; Meine GS hat so eine reifenbindung nicht; auf diese Luxus würde ich ungerne verzichten;

Meine Frage nun;

So lange das eingetragen ist, bin ich an die Eintragung gebunden - auch wenn es reifenfreigaben verschiedener Hersteller gibt?

Wie einfach - oder schwer ist es, diese Reifenbindung los zu werden?

Zudem: 140er Schlappen hinten; Ich glaube mich zu erinnern, dass mal 130er vorgezogen wurden?!
Besteht eine einfache (günstige) Möglichkeit, dies als "oder" eingetragen zu bekommen?

Grüße

Andreas

Montiere die von Conti freigegebenen Größen vorne 100/90R18 und hinten 130/80R17.
Fahre dann mit dem Mopped und der Freigabebescheinigung zum TÜV/DEKRA/GTÜ und wie sie alle heißen und lass die Größen eintragen. Und zwar nur die Größen!

Dann ab zur Zulassungsstelle und ZB 1 umschreiben lassen.

Dann hast Du obige Größen im Schein und kannst alle R-Reifen egal von welchem Hersteller, die in besagter Größe erhältlich sind auf dem Mopped fahren.
Kostet Dich zwei Reifen, eine zweistellige Summe und etwas Zeit.
 
Hallo Andreas,


auch bei meiner 7-gerockten R80R sind die Metzeler eingetragen. Das bzw. die kann man gut finden oder auch nicht: Ich habe mich schlichtweg damit abgefunden. Die Metzeler sind m.E. zwar nicht herausragend, aber auch nicht schlecht.



Grüße

Martin
 
.. aber auch wenn man sich an die Marke hält, hätte man doch dann dennoch die Vorgabe "Du hast diesen und jenen Reifen zu fahren" nicht erfüllt, wenn wie in meinem Fall die eingetragenen Reifen seit 15 Jahren nicht mehr produziert / verkauft werden;

Dann ist es doch wurscht, ob die Marke stimmt - und die Ausführung / der Typ nicht - oder ob es Reifen gleicher Dimension von einem anderen Hersteller sind!

Nicht Die Vorgabe erfüllen ist doch egal - ob wenig nicht richtig oder viel nicht richtig!

Andreas
 
Zuletzt bearbeitet:
Setze bitte einen Link auf diese Bestimmungen, damit der Wortlaut nachgelesen werden kann.

Grüße
Hans
Hallo, ich hab das hier gefunden: https://www.michelin.de/motorbike/s...r-hinweis-zu-reifenumrüstungen-an-motorrädern
Ansonsten stimme ich Stefan zu, das hab ich hier erfahren, die eingetragene Größe (noch Zoll) muss stimmen, der Hersteller ist rechtlich egal, wenn er nicht eingetragen ist. Dann gibt's keine Probleme. Wenn auch noch der Hersteller drin steht lässt man dem Prüfer ja gar keinen Spielraum, er muss/sollte handeln. Und man beschneidet sich selbst.
Übrigens geh ich wieder auf zöllige Originalgröße, solange, bis es sehr gute radiale für meine Q geben sollte.
Grüße
 
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