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R100R seitlicher Kennzeichenhalter

SF2

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29. Okt. 2012
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Reutlingen
Auch wenn ich geteert und gefedert werden sollte, habe ich ein paar Fragen an die Allgemeinheit.
Ich trage mich mit dem Gedanken an meine R100R einen seitlichen Kennzeichenhalter anzubauen. Geplant ist das Teil an der Fussrastenhalterung des Beifahrers anzubringen.

Bekannt ist:
1. Die Anbringung Höhe vom Boden mit mind. 20 cm und max 150 cm ist klar definiert
2. Schräglage 30° ist auch bekannt
3. Max Breite wird durch den Lenker begrenzt

Nun die Fragen:
1. Gibt es eine Vorschrift mit Massangabe wie weit das Teil von hinten aus gesehen in Richtung Motor befestigt sein muss? (vor/hinter der Hinterradachse?)
2. Da links der Auspuff ist, kann es auch rechts befestigt werden? Die mir bekannten Motorr. haben das KZ immer links.
3. Muss das Rücklicht/Bremslicht am Fender angebracht werden oder kann es in der Kennzeichenbeleuchtung seitlich integriert werden?

Auch wenn ich vielleicht nicht unbedingt euren Vorstellungen einer BMW entspreche, bitte ich um Informationen, die einen Sachverständigen überzeugen.

Grüsse und schönen Sonntag :&&&::&&&:
Andreas
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin Moin, ich umreiß es mal kurz, weil man eigentlich alle genauen Angaben einfach im Netz findet. Kennzeichen sitzen meist links, weil beim Anbau rechts der ein oder andere Prüfer da ein Gefährdungspotential für Fußgänger sieht. M. E. ist diese Argumentation Schwachsinn, da ja immer erst noch der Lenker, dann zumindest das Bein des Fahrers und dann erst ein Kennzeichen kommt. Nen kleinen ABweiser am Kennzeichen sehen die Prüfer auch ganz gerne. Mit der Kennzeichenhöhe hab ich eigentlich in Erinnerung das diese beim Motorrad höher sitzen muss. Bei Rollern und Kisten aus den 50ern mag es mit den 200 mm Hinkommen, bei moderneren hab ich irgendwie 250-300 mm im Kopf. Unterkante auf Höhe Radachse, da wärste meist auf der sicheren Seite. Rück-Bremslicht darf nicht seitlich sitzen. Alternativ, wenn hinten Blinker gewünscht werden, kann man aber die Rücklicht-Blink-Bremskombi von u. a. Kellermann nehmen, dann hätte man seitlich nur die Kennzeichenbeleuchtung und mittig nur den Rückstrahler. Die Kellermann-Kombi muss aber bei Fahrzeugen nach StVZO eingetragen werden! Kennzeichen muss bestimmte Sichtwinkel einhalten, m. W. 30° zu jeder Fahrzeugseite, Also Mopped hinstellen, 30° aus der Längsrichtung nach links und rehts gehen, wenn Kennzeichen sichtbar, dann okay. Grob gesagt wird das Kennzeichen hierbei immer hinter der Radachse sitzen müssen. Dann darf das Kennzeichen noch in Fahrrichtung geneigt sein. Hier gibt es unterschiedliche Winkel für Ober- bzw. Unterkante des Kennzeichens. Der Kennzeichenhalter muss auch in der Regel eine Verdrehsicherung aufweisen (Zweipunktbefestigung). Weitere Infos zu Kennzeichen findet man in §60 StVZO und in den zugehörigen Durchführungsvorschriften. Da es wohl bei dir ein Eigenbau werden dürfrte empfiehlt es sich vorher mit einem Prüfer zu sprechen der dann auch noch seine speziellen Wünsche äußern kann. Ggf. einen weiteren Prüfer suchen. Nicht jeder Prüfer darf alles, für Eigenbauten brauchst du einen aaS, und dieser muss auch willig sein. Gruß Jogi
 
Hallo Jogi,

vielen Dank für deine Ausführungen. Hat vielleicht jemand ein Bildchen zum meiner Anfrage?

Andreas
 
Jepp, das kenn ich. Sagt leider nur zu meinem Problem nicht viel aus.

Grüsse
Andreas
 
Rücklicht muss in die Mitte, Kennzeichen muss von links UND Rechts im Winkel von 30° zu sehen sein. Daraus ergibt sich der Abstand nach hinten bzw. zur Seite. Ich hatte das Prozedere vor zwei Jahnen... allerdings nicht an einer BMW...

Gruß
Walter
 

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Du meinst bestimmt "Rückstrahler"?

Die Iron hat wie die 48 & 72 ne Blinker/Rück/Bremslicht Kombi, und Serie ist in der Mitte nur Kennzeichen mit KZL und Rückstrahler.

leider nein... Das Rücklicht MUSS in der Mitte sein. Die Ausnahme ist nur wenn mann eine Blinker-Rücklichtkombi verbaut hat, wie sie z.B. bei der Sportster serienmäßig dran ist, weil symetrisch. Es ist aber NICHT erlaubt nur ein einzelnes Rücklicht über dem seitlichen Kennzeichenhalter zu montieren...

Der Rückstrahler darf dagegen seitlich sein, z.B. unter dem seitlichen Kennzeichen montiert...

Gruß Walter
 
leider nein... Das Rücklicht MUSS in der Mitte sein. Die Ausnahme ist nur wenn mann eine Blinker-Rücklichtkombi verbaut hat, wie sie z.B. bei der Sportster serienmäßig dran ist, weil symetrisch. Es ist aber NICHT erlaubt nur ein einzelnes Rücklicht über dem seitlichen Kennzeichenhalter zu montieren...

Der Rückstrahler darf dagegen seitlich sein, z.B. unter dem seitlichen Kennzeichen montiert...

Gruß Walter

Mit der Rücklicht-Bremslicht-Blinker-Kombi geht aber nur legal bei EG-Zulassung. Bei Zulassung nach StVZO muss diese Kombi eingetragen werden da sie sonst gegen geltendes Recht verstößt. Ob es einer merken würde ist die andere Sache.

Wo ist das mit dem Rückstrahler geregelt? Meinen Informationen muss dieser auch mittig sitzen oder man darf auch zwei haben.

Gruß

Jogi
 
Mit der Rücklicht-Bremslicht-Blinker-Kombi geht aber nur legal bei EG-Zulassung. Bei Zulassung nach StVZO muss diese Kombi eingetragen werden da sie sonst gegen geltendes Recht verstößt. Ob es einer merken würde ist die andere Sache.

... das stimmt natürlich...

Wo ist das mit dem Rückstrahler geregelt? Meinen Informationen muss dieser auch mittig sitzen oder man darf auch zwei haben.

Gruß

Jogi

Ein Rückstrahler reicht und dieser muss NICHT mittig sein...

Steht z.B. hier ... http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer

oder im "TÜV Buch Motorrad"...

Gruß
Walter
 
Hallo Zusammen,
Ich finde das mit einem seitlichen Kennzeichen eine gute Idee und habe mir mal Gedanken ueber die Befestigung gemacht.
Entschuldigt meine kuenstlerischen faehigkeiten am Computer aber der Heckrahmen bietet doch eine ideale Basis fuer zwei Befestigungsstellen.
Dann eine 90Grad Biegung und schon ist ein Halter fertig.
Unsere Blechkuenstler koennten das wunderbar aus einem stueck Blech fertigen.

Meinungen ?
Gruss Simon
 

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