R45 - Homologationsbescheinigung - Wo?

Schiller

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Mal wieder ein Hilferuf aus Polen, diesmal von Pepe, dem hiesigen Hubi. Er hat eine R45, die er einem Freund verkaufen will, der in der Slowakei lebt. Nun stellt sich heraus, dass die dortigen Behörden eine Homologationsbescheinigung sehen wollen. Die Tatsache, dass sie in der EU bereits angemeldet war, scheint sie nicht zu befriedigen.

Wo kann man diese bekommen, welche Angaben sind notwendig (z.B. Baujahr, Baureihe, etc.)? Kosten?
 
Hallo Uwe,
ich habe damals eine e-mail an motorrad@bmw.de mit der Frage nach technischen Daten für das Motorrad mit der FGSTNr. xyxyxyxy gefragt und hatte innerhalb von 2 Tagen einen offizielen Brief von BMW im Kasten, mit allen Daten.

Oder dort anfragen:
https://hbk.bmw-motorrad.com/de/muen...ontact_ssl.jsp

Homologationsbescheinigung gibt es, glaube ich, nur für Mopeds mit EU-Zulassung.
Aber da werden sich sicher noch welche melden, die es genau wissen.
 
Danke für die prompte Auskunft. Ich werde die genannten Adressen höflichst kontaktieren. EU reicht mir natürlich.
 
Sodele. Luse hat gewonnen diesmal, und zwar mit der BMW-Adresse. Die Jungs (und Mädels?) sind echt schnell. Gestern Abend geschrieben und heute schon Antwort. :gfreu:

Leider schlechte Nachricht, nachdem ich alle Daten wie Baureihe, Produktionsmonat usw. hingeschickt hatte: :(

BMW: "Eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung (EC - Certificate of Conformity, auch CoC genannt) kann für Ihre BMW R 45 nicht ausgestellt werden, da dieses Fahrzeug noch nach nationalem Recht in den jeweiligen Importmärkten homologiert wurde.
"

Pepe (bzw. sein Kumpel) muss sich im Zielland Slowakei nach der Prozedur erkundigen und dann sehen, ob es Sinn macht.
 
Was bei mir nun das (akademische) Interesse weckt zu erfahren, wie das hier lief. Ich hatte mir ja gar keine Gedanken gemacht mit der R90. Vor dem EU-Beitritt war der Import von Fahrzeugen, die älter als 10 Jahre alt waren offiziell nur sehr eingeschränkt moeglich. Eventuell sieht das Gesetz hier vor, dass eine nachgewiesene Anmeldung in einem anderen EU-Land ausreicht.
 
Eventuell sieht das Gesetz hier vor, dass eine nachgewiesene Anmeldung in einem anderen EU-Land ausreicht.

Meines Wissens nicht.

Die nationalen Zulassungen waren halt nicht europaweit gültig, sondern kleinstaatliche Eigenbrödlerei und dementsprechend im Detail unterschiedlich. Wenn du aus einem anderen Land ein Fahrzeug importierst, das keine COC hat, muss aufwändig amtlich festgestellt werden, ob das importierte Fahrzeug auch auf den Straßenverkehr im Importland zugelassen weden darf. Soweit ich mich erinnern kann, gab speziell in osteuropäischen Ländern mehrfach Bestrebungen, Importe von Altfahrzeugen auf verschiedenen Wegen zu erschweren, um zu vermeiden das der umweltschädliche Wohlstandsmüll aus Westeuropa dahin entsorgt wird. Rumänien und Polen hatten deshalb auch schon mal Ärger mit der EU. Die Differenzierung, was ein wertvoller Oldtimer ist und was eine alte ausgediente Möhre, ist wohl schwierig. Dein Bekannter wird die Import-Modalitäten am besten in Tschechien mit den zuständigen Stellen abklären.

Grüße
Marcus
 
Meines Wissens nicht.

Die nationalen Zulassungen waren halt nicht europaweit gültig, sondern kleinstaatliche Eigenbrödlerei und dementsprechend im Detail unterschiedlich. Wenn du aus einem anderen Land ein Fahrzeug importierst, das keine COC hat, muss aufwändig amtlich festgestellt werden, ob das importierte Fahrzeug auch auf den Straßenverkehr im Importland zugelassen weden darf. Soweit ich mich erinnern kann, gab speziell in osteuropäischen Ländern mehrfach Bestrebungen, Importe von Altfahrzeugen auf verschiedenen Wegen zu erschweren, um zu vermeiden das der umweltschädliche Wohlstandsmüll aus Westeuropa dahin entsorgt wird.
Grüße
Marcus

Ja da hast Du Recht. Die Einschränkungen waren wegen des Umweltschutzes (auch wenn sie sicher oft unterlaufen wurden). Deswegen hatten sich hier im Land die Oldtimer-Liebhaber zusammen geschlossen und ein Gesetz auf den Weg gebracht, dass es erlaubt Oldtimer zu importieren, die aber dann ein gelbes Nummernschild haben müssen.

In meinem Fall bin ich aber einfach zum hiesigen TÜV wegen der Erstabnahme und dann zur Zulassungsstelle. Keinerlei Nachfrage. Alten Fahrzeugbrief einkassiert, neuen ausgestellt.

Kleines Detail: der allererste deutsche Fahrzeugbrief war aber schon wegen sehr vielfachen Umzugs des Vorbesitzers in Deutschland entwertet worden und ich habe vom Vorbesitzer sowohl den entwerteten ersten Brief als auch die EU-Variante erhalten, also "Zulassungsbescheinigung Teil II'. Evtl. hat das einen Einfluss.

Auch muss ich sagen, dass neben meiner R90 im ganzen Lande sicher 200 /5 bzw. /6 gibt. Bin also nicht der erste. Muss ich mal die hiesigen Protagonisten fragen.
 
Auch muss ich sagen, dass neben meiner R90 im ganzen Lande sicher 200 /5 bzw. /6 gibt. Bin also nicht der erste. Muss ich mal die hiesigen Protagonisten fragen.

In Polen gibt es bestimmt noch mehrere. Hier bei uns wohnt ein computerreparierender Pole, der unheimlich viel rum kommt. Der fährt auch BMW und zwischen uns wäscht die ölige Deutsche Hand die staubige Polnische Hand.
Den kenne ich jetzt seit ca. 3 Jahren und in der Zeit habe ich mir mindestens 25 "Exportmodelle" angucken müssen. Die Kisten sollen da sehr beliebt sein!
Gruss
BOT
 
Habs gefunden: die Homologationsbestimmungen gelten hier nicht für "historische" Fahrzeuge (verschiedene Kriterien), die dann aber in ein spezielles Register eingeschrieben werden oder wenn der Importeur nur ein Fahrzeug pro Jahr importiert. Es gibt noch andere Sonderfälle.
 
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