R50-69S Lautstärke nur Originalmotor

caddytischer

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Moin,
welche Werte stehen bei euch Vollschwingenfahrern mit Originalmotor unter U.1, U.2, U.3 in der Zulassungsbescheinigung?
Ziffern und ggf die/den Buchstaben dahinter.

Bitte mit Typ, Dat der Erstzulassung, da ich davon ausgehe, dass die R50, R50S, R60, R69, R69S unterschiedliche Werte hatten.
Schön wäre auch wenn das Austellungdatum des Scheines mit angegeben wird.

Hintergrund ist folgender. Bei der Zulassung meiner R50 mit Gleitlagermotor musste die Zulassungstelle alle Eintragungswerte "händisch zusammensuchen".
Bei mir steht folgendes
U.1: 82
U.2:-
U.3: 83

Wenn ich das richtig blicke, dann müsste noch mind. ein Buchstabe dahinter.

ab 1951 Messung in 7m Entfernung.
Bis 1966 galt Messung in DIN/Phon, ab 1966 wurde in dB(A) gemessen.

D gibt den Hinweis, dass die Messung in DIN/Phon festgestellt wurde. Heutige (Polizei)Messgeräte sind in der Regel darauf geeicht.

N = Messung in 7m Entfernung vom Endrohr.

Wenn so ein Fahrzeug, vor 7.11.1980 zugelassen, heute mit der Nahfeldmessung kontrolliert wird, dann müssen 21 dB(A) und 5dB(A) Toleranz zum Wert U.1/U.2 zugerechnet werden.
Ohne Buchstaben gilt die Nahfeldmessmethode ohne Zuschläge.
Wenn P dahintersteht, dann ist die Messmethode die Nahfeldmessmethode, ab 8.11.1980.
 
Zuletzt bearbeitet:
U.1: 82
U.2:-
U.3: 83

hier müsste normalerweise ein N dahinter stehen. N steht für national.
Und bei einer Messung, wenn ein N eingetragen ist dann müssen 21 dB(A) und 5dB(A) Toleranz zum Wert U.1/U.2 zugerechnet werden.
Manfred
 
Moin,
ist schon klar das vor 1954 es soetwas nicht gab.
Wenn die Werte aber nicht richtig eingetragen wurden, wie anscheinend bei mir und bei Manfred dann ist es nicht so klasse. Im Ernstfall mit den Polizisten diskutieren kann schwierig werden, gerade wenn die nicht so kundig sind oder Angstbeisser sind.

Wenn z.B. nur der Wert 82 eingetragen ist, dann heißt das für den kontrollierenden Polizisten:
Einheit der Lautstärkemessung in dB(A)
Messung erfolgt 50cm im 45 Winkel vom Auspuffrohr.
Keine Toleranzzuschläge, wie im Falle mit Buchstabe N.

Wenn dein Mopped nun 1954 zugelassen wurde, dann wurde aber in 7m Entfernung gemessen, die Lautstärkeeinheit war DIN/Phon.

Ich fahre die Tage mal zu einem aaS und frage dumm.
 
Nee, bei mir sind sie leider richtig eingetragen. Bei meiner R25/2 wurde bei der Neuzulassung einfach 84N eingetragen.
Aber den Wert hält die nie im Leben ein
Manfred
 
Dann gilt das für Dich
Wenn so ein Fahrzeug, vor 7.11.1980 zugelassen, heute mit der Nahfeldmessung kontrolliert wird, dann müssen 21 dB(A) und 5dB(A) Toleranz zum Wert U.1/U.2 zugerechnet werden.
Manfred
 
Für die ganze Palette kann ich dir das nicht beantworten, aber für zwei Modelle:

R50
Standgeräusch 85 Phon / 72 dB(A)
Fahrgeräusch 83 Phon / 84 dB(A)

R69S
Standgeräusch 82 Phon / 78 dB(A)
Fahrgeräusch 82 Phon / 84 dB(A).

Das sind die definitiven Werte aus der Betriebserlaubnis.
 
Hier der Rest:

R50S
Standgeräusch 82 Phon
Fahrgeräusch 82 Phon
Keine dB(A)-Werte, da Produktion vor 1966 beendet.

R60
Standgeräusch 84 Phon / 74 dB(A)
Fahrgeräusch 73 Phon / 84 dB(A)

R69
Standgeräusch 85 Phon
Fahrgeräusch 83 Phon
Keine dB(A)-Werte, da Produktion vor 1966 beendet.
 
Hallo,

für die Baujahre vor 1954 gab es diesen Unsinn nicht.

Gruß
Walter

Doch. Nur waren es damals Pauschalwerte mit denen sich der Tüv heute nicht mehr abgiebt.
Hatte letztes Jahr ein 2 T DKW Vorkrieg SB200 & Nachkrieg auch eine 200er mit zu einer Vollabnahme. Für die Nachkriegsmaschine hatte der Tüv Nord in der Datenbank des Tüv Süd gemessene Werte.
Nur für die Vorkrieg nicht.

Der Pauschalwert für 2 Takter vor 1950 lag bei 90Phon !!!

Mit der üblichen Umrechnung von Phon auf dBa (also +21+5) gab er sich nicht zufrieden und wollte eine Geräuschmessung.
Fahrzeug war aber nicht angemeldet, hätte eine Tageszulassung bedeutet, da das TÜV gelände "nicht ausreicht". Habe ich mir dann gespart und nur eine rote "07" Nummer getüvt. Da steht kein Wert drin. Dem Kunden von mir wars dann auch recht.

Aber es konnte jeder Laie hören das eine im Originallack inkl. Auspuff / Motor DKW SB 200 KEINE 116 dBa hat.

Gruß Lars
 
Moin,
zu den Beiträgen von Michael mit den Werten.

Soweit ist mir das klar, bis 1966 Einheit Phon, ab 1966 dB(A).

Was heißt das nun für ein Motorrad, dass 1961 gebaut wurde?
Sind die ursprünglichen Werte in Phon bei einer Neuzulassung in dB(A) anzugeben?
Gehört dann der Buchstabe N zum dB(A) wert dazu, damit der "Kontrolleur" weiß, dass er mit den von Manfred genannten Zuschlägen (+25, +5) rechnen muss.

Die von Michael genannten Werte für die R50 stimmen mit meinen Werten nicht überein.
U.1: 82 (72); U.3: 83 (84) dB(A) (): Michaels Werte.

Ich kann mit den Werten so Leben, ich bin nur darüber gefallen, weil mir ein BMW Fahrer sein Hoskes verkaufen wollte. Ich habe ersteinmal in seinen "Schein" geschaut: Bj: 1977, U.1: 90P, U.3: 86E
P (Proximité) = Nahfeldmessung, E = nach EU Recht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Im KFZ-Brief von 1972 meiner R50 (*29.07.1955) steht:
Standgeräusch: 85 Din-phon 85dB (A)
Fahrgeräusch: 83 dB(A)

im Fahrzeugschein von 1989:
Standgeräusch dB (A): 85D
Fahrgeräusch dB(A): 83

Da hat zumindest seit 1980 keiner etwas gemessen

LG Christoph
 
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R50/2 , EZ. 16.7.1964

Original Brief
 

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Und schließlich in der DB! :db:



Dankeschön für die Zusammenstellung, Michael.
Die Liste kann m.E. aber nur ein Anhaltspunkt sein, da im Falle einer Kontrolle sicherlich die im Brief, bzw. KFZ-Schein eingetragenen Werte herangezogen werden.
Und die unterscheiden sich - warum auch immer - oft von den Werten der Betriebserlaubnis.

Bei meiner R50, Bj.59 wurde z.B. in der Zulassungsbescheinigung unter "U.1 und U.3 Stand- und Fahrgeräusch in db (A)"
jeweils 79 ohne D eingetragen.
(wahrscheinlich wurde das "D" bei der Ausstellung eines neuen "Briefes" einfach vergessen
:schimpf:)

Bei der R69 Bj. 59 ist das
Standgeräusch mit 82 (D) und Fahrgeräusch mit 78 (D) angegeben

und bei meiner R69/S Kayser wurden Stand- und Fahrgeräusch im Brief jeweils mit 82 D eingetragen.

Gruß, Schorsch
 
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Und schließlich in der DB! :db:

Nach einem Hinweis (danke an Schorsch) habe ich das noch korrigiert (1955 statt 1960 für die Tabelle).

Was die unterschiedlichen Zahlenwerte aus Fahrzeugpapieren angeht:
Es gibt zu jeder Fahrzeug-BE Nachträge, in denen minimale Änderungen dokumentiert sind. Wenn es mir mal elend langweilig ist, kann ich die auch noch durchsuchen nach ev. geänderten Werten.
 
...
Mit der üblichen Umrechnung von Phon auf dBa (also +21+5) gab er sich nicht zufrieden und wollte eine Geräuschmessung.
...

Das ist so nicht korrekt.
Diese "Umrechnung" gilt für Fahrzeuge vor 1980 um die seither übliche Nahfeldmessung durchführen zu können. Das gilt aber nur, wenn Werte in dB(A) vorhanden sind. Eine Übertragung von Phon ind dB(A) ist damit nicht möglich.
 
die damaligen nach Hubraum berechneten Versicherungskosten führten auch dazu, dass viele Motorräder wegen Studium etc. jahrelang abgemeldet waren und danach ein neuer Brief ausgestellt wurde.
Eine R51/3 mit 24 PS war 3x teurer als eine 250er Yamaha mit 30 PS.

LG Christoph
 
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Moin,
nun war ich gestern mit dem Mopped bei dem aaS meines Vertrauens. War zwar stellenweise Glatteis aber die Sonne schien so herrlich.
Nach dem abklären der Zusatzbuchstaben (D = DIN Phon, P = Nahfeld etc) war er dann ziemlich klar, als ich ihm meinen "Schein" zeigte.

Baujahr: 1961, U.1: 82; U.3:83, Müsste nach DIN/PHON gemessen werden.
Einig waren wir uns, das ein heutiger Polizist das nicht (mehr) wissen kann, ausser er ist fachlich darauf "getrimmt". Die heutigen Messgeräte der Polizei messen nicht in der Einheit DIN/Phon.

Aus seiner Sicht hätte mindestens ein Buchstabe dahinter stehen müssen. Einige von euch die ihre Werte aus dem Schein eingestellt haben, haben z.B. ein XX dB(A) D angegeben.
Wenn in dB(A) gemessen wurde, (ab 1966) dann müßte ein "N", 7m Messentfernung und die Zuschläge, zusätzlich stehen
Also bei mir alles gut, auch wenn von der Zulassungstelle fehlerhaft eingetragen. Hier zu meinen Vorteil, hatte ich schoneinmal anders. 3,5t zul. Gesamtgewicht für meinem Pickup nach einer weiteren Änderung plötzlich nur noch die originalen 3,0t.

Die weitere Frage die ich den aaS stellte, bezog auf die Werte von dem Hoskes in dem "Schein" von dem Verkäufer, U.1: 90P, U.3: 86E.
Werte werden über eine Nahfeldmessung festgestellt, also jeder Kontrollierende kann das formal feststellen.
Wenn das auf die alten Werte umgerechnet werden soll, dann minus 21dB(A), minus 5dB(A). 90-26= 64dB(A).
Das wären aber recht leise Hoskes oder?;)
 
Hallo,

als ich in der letzte Woche meine R69US Motor R65 zugelassen habe, sind die Buchstaben in den Feldern U1. 77N und U3. 80N als Zusatz in der Zulassungsbescheinigung entfallen. In dem Gutachten vom TÜV sind sie enthalten. Kommentar der Zulassungsstelle: Das System nimmt keine Buchstaben in dem Feld an.

Gruß
Walter
 
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