sproidi
Teilnehmer
Hallo,
letzte Woche Donnerstag hat ein Freund meine rote R80 in einer Linkskurve rausgelegt. sie hat einen leichten Rahmenschaden am rechten Rahmenunterzug. Ich möchte sie wieder herrichten und deshalb einen anderen Rahmen verwenden. Jetzt meine fragen:
- ist die Erstzulassung von dem 'neuen' Rahmen dann maßgeblich (z.B.7/1991), was ja bedeuten würde, das meine R80 dann AU pflichtig wäre
- oder kann ich mein Typenschild ( Unfallrahmen ) übernehmen, die FGst:Nr. aus dem 'neuen' Rahmen heraus schleifen und meine einschlagen?
motor und alle anderen Komponenten würde ich ja übernehmen.
Für Tipps, Ratschläge und Hilfe wäre ich sehr dankar, weil meine R80 nicht auf die Schlachtbank führen will sondern noch sehr lange fahren will.
Ach so, ich bräuchte dann noch eine gute Vorderradfelge, eventuell zwei Standrohre oder eine gute komplette Gabel.
Viele Grüße
Günne
letzte Woche Donnerstag hat ein Freund meine rote R80 in einer Linkskurve rausgelegt. sie hat einen leichten Rahmenschaden am rechten Rahmenunterzug. Ich möchte sie wieder herrichten und deshalb einen anderen Rahmen verwenden. Jetzt meine fragen:
- ist die Erstzulassung von dem 'neuen' Rahmen dann maßgeblich (z.B.7/1991), was ja bedeuten würde, das meine R80 dann AU pflichtig wäre
- oder kann ich mein Typenschild ( Unfallrahmen ) übernehmen, die FGst:Nr. aus dem 'neuen' Rahmen heraus schleifen und meine einschlagen?
motor und alle anderen Komponenten würde ich ja übernehmen.
Für Tipps, Ratschläge und Hilfe wäre ich sehr dankar, weil meine R80 nicht auf die Schlachtbank führen will sondern noch sehr lange fahren will.
Ach so, ich bräuchte dann noch eine gute Vorderradfelge, eventuell zwei Standrohre oder eine gute komplette Gabel.
Viele Grüße
Günne
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