Radialreifen

desmonocke

Stammgast
Seit
01. Juli 2007
Beiträge
4.347
Ort
67475 Weidenthal
Hallo zusammen,
habe vor 2 Jahren bei meinem CR-Umbau auf Radialreifenpaarung umgestellt.
Anlässlich einer regulären Tüv-Prüfung und diesbezüglicher Nachfrage erhielt ich die Antwort, dass die nicht eingetragen werden müssten.
Nun hat sich doch aber wieder mal was geändert. Müssen die R-Reifen auf Grund gesetzlicher Vorschrift nun eingetragen werden oder nicht?
Auf die mündliche Aussage eines TÜV-Sachverstädigen kann ich mich ja letztendlich nicht berufen.
Gruß
Klaus
 
Hallo Klaus,

du hast ein Fahrzeug mit deutscher Betriebserlaubnis.
Da müssen Reifen anderer Bauart abgenommen werden.
Insofern war diese Auskunft nicht korrekt.
 
Und wie mache ich das dem TÜV-Sachverständigen klar, ohne ihm auf die Zehen zu treten?
Vor einer halben Stunde habe ich erneut bei dieser Prüfstelle angerufen und die gleiche Antwort wie vor 2 Jahren erhalten.
 
...mir ging's auch so. als ich den 130/80 R17 Reifen auf meiner GS eintragen lassen wollte, meinte der Prüfer, dass die Größe serienmäßig ist und das genügt.
 
...mir ging's auch so. als ich den 130/80 R17 Reifen auf meiner GS eintragen lassen wollte, meinte der Prüfer, dass die Größe serienmäßig ist und das genügt.

Das ist für die GS korrekt, aber nicht bei einer /7.
Das gilt aber nur für GS 2. Serie und den Michelin T66X, den es längst nicht mehr gibt. Grundsätzlich müssen die Radialreifen auf der GS eingetragen werden. Aber wenn's den Prüfer nicht stört, soll es mir längst Recht sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo zusammen,
komme gerade vom TÜV KL. Nachdem er sich meinen Kfz-Schein angesehen hatte, meinte er doch tatsächlich, dass meine Conti Road Attack nicht eingetragen werden müssten. Ich hätte keinerlei Reifenbindung eingetragen.
Habe ihn gebeten, sie trotzdem einzutragen, um allem vorzubeugen.
Als kleinen Seitenhieb fragte er nach meiner oberen Gabelbrücke. Er hatte die Eintragung im Schein zuerst überlesen. Der Prüfer, der diese eingetragen hat, müsse ziemlich schmerzbefreit gewesen sein. Alu sei an dieser Stelle nicht erlaubt. Ich verwies auf ein Materialgutachten. Es wäre wegen der Klemmschraubem im Alu. Er gab sich dann letztlich aber damit zufrieden.
Als nächstes fragte er wegen der Federbeine. Ich hatte natürlich die ABE dabei.
Lange Rede kurzer Sinn, die trägt er mir auch ein, damit ich das Schreiben nicht mehr mitführen müsse.
Tag einigermaßen gerettet.
Das kann es doch aber nicht sein, so ein Hickhack um ein "R".
Gruß
Klaus
 
... komme gerade vom TÜV KL. Nachdem er sich meinen Kfz-Schein angesehen hatte, meinte er doch tatsächlich, dass meine Conti Road Attack nicht eingetragen werden müssten. Ich hätte keinerlei Reifenbindung eingetragen. ...
Wieder mal ein Beweis, dass auch Fachleute in dem Wirrwar nicht immer den Durchblick haben.

Das Problem sehe ich weniger bei der HU, sondern bei einer zufälligen Kontrolle durch die Polizei. Und wenn die sich auskennen wissen sie, daß der Radialreifen bei einem Motorrad mit nationaler Betriebserlaubnis eintragungspflichtig ist.
 
Reifenbindung heißt korrekt Reifenfabrikatsbindung - und die gabs bei den 2V bis 1991 tatsächlich nicht.
Aber an die Bauart (diagonal oder radial) ist man dennoch gebunden.
 
Anbei mal eine einfache Übersicht.
GutenTag Michael,

vermutlich siehst Du mich als Griffelspitzer, aber magst Du bitte noch die Quelle der -ansonsten wirklich tollen Übersicht!- angeben? Hast Du sie selbst erstellt? Das Verkehrsblatt 15 aus 2019 ist ja schon ein paar Tage alt ;).

Meine Unsicherheit:
Inzwischen bieten die Hersteller wie z.B. Michelin zunehmend nur noch 'B'- (Belted) oder 'R'-(Radial) Reifen und immer weniger '-' (Diagonal)-Reifen an. An anderer Stelle hast Du verkündet, dass alle drei Arten als eigene Reifenbauart betrachtet werden. Auch in der Mitteilung des BMV zur 'Beurteilung von Rad-/Reifenkombinationen an Krafträdern' vom 02.04.25 (Motorradreifen) ist bei den Fällen unter 1) (EU-Zulassung) immer von 'der gleichen Reifenbauart' die Rede.

Das lese ich dann so, dass zwar Fahrzeuge mit EU-Typgenehmigung bestimmte Freiheiten haben, aber immer nur im Rahmen der gleichen Reifenbauart. Nach Deiner bzw. der von Dir veröffentlichten Tabelle wäre jedoch für Fahrzeuge mit EU-Typgenehmung die Reifenbauart unerheblich, solange das Fahrzeug serienmässig und die Reifengrösse der in den Papieren entspricht, also wären auch 'B'- oder 'R'-Reifen zulässig?

Und bei den Fahrzeugen ohne EU-Typgenehmigung, also den meisten unserer 2-Ventiler, wird in der BMV-Publikation die Reifenbauart schon gar nicht mehr expressis verbis erklärt - nachvollziehbar, weil hier auf die Reifennennung der ZB 1 verwiesen wird. Die ist in unseren Fällen überwiegend 3.25-19 S oder H bzw. 4.00-18 S oder H und nicht 3.25B19 oder 4.00B18. Damit wird nach meinem Verständnis ein Umstieg auf metrische Grössen, Belted- oder Radialbauweise immer eintragungspflichtig?

Ist mein o.g. Verständnis richtig, oder überlese ich etwas,
fragt sich der Schrauberopa

Nachtrag:
Mein Beitrag wurde vor dem Lesen Deines Beitrages von 12:41 abgeschickt
 
Ich habe meinen 120/90 R 18 Conti Attack vor einigen Wochen nach § 21/19 StVZO, beim TÜV Nord eintragen lassen.

Ein klein wenig Mecker gab´s bei 3,5 mm Abstand ( neuerdings werden wohl 7mm gefordert ) zwischen Kardantunnel und Reifen.

Wurde aber mit Hinweis auf die Verwendung der 10,7 mm Druckhülse mit Teile Nr. eingetragen. ---- Das ergibt dann ca. 5 mm Luft !!!

Gruß Frank
 
Hat man eine Bauartbindung, wenn weder - noch r noch sonstwas da steht?
Hab 4.00H18 im Teil 1 stehen. Genau so, am Stück.
 
Kurze Frage zu dem Thema: hatte hier irgendwer schon einmal irgendwelche Probleme mit Radialreifen auf einer älteren BMW?
Für mich persönlich ist ein Radialreifen ein massiver Sicherheitsgewinn. Warum man da so ein kostenintensives Gebilde aufbaut kann ich mir allerdings erklären. Lobbyismus in seiner direkten Form.
 
Eine obere Gabelbrücke darf nicht aus Alu sein? Der ist gut :lautlachen1:
Wie kommt er auf so einen.......
 
Wer weiß, denen kommen ja ständig neue Ideen.
Als ich letzten Herbst mit meiner RS eine reguläre Abnahme hatte, nervte mich der Prüfer auch.
Mehrmalige Versuche, der Gabel etwas Ölnebel zu entlocken, missglückten wohl aus seiner Sicht. Deshalb griff er an die Standrohre am Übergang zu den Gleitrohren und rieb daran. Anschließend roch er an seinen Fingern.
Ich war in Versuchung, ihn zu fragen, ob er nicht lieber an meinen Füßen riechen möchte.
Beim nächsten Mal werde ich das auch tun, auf die Gefahr, dass ich keine Plakette bekomme.
Ich weiße ihn dann noch darauf hin, dass ich mit insgesamt 4 Fahrzeugen beim TÜV bin und, dass es auch noch andere Prüforganisationen gibt.
Gruß
Klaus
 
....Ich weiße ihn dann noch darauf hin, dass ich mit insgesamt 4 Fahrzeugen beim TÜV bin und, dass es auch noch andere Prüforganisationen gibt.
Das ist denen wahrscheinlich auch egal. Deshalb bin ich letztens zu FSP gewechselt. Das sind freie Sachverständige mit einem Zertifikat Rheinland, die einen Kunden noch als Kunden wahrnehmen.
 
... Ist mein o.g. Verständnis richtig, oder überlese ich etwas,
fragt sich der Schrauberopa ...
Du siehst das richtig.
Alle 2V-Boxer haben nationale Betriebserlaubnis (auch die frühen K-Modelle, die 1100GS, die F650...).
Alle 2V-Boxer haben von Haus aus Diagonalreifen (egal, ob die Bezeichnung mit oder ohne "-" ist).
Ausnahme: Die GS II (ab 91) darf hinten wahlweise einen R-Reifen haben, die RxxR haben hinten B-Reifen,
beides allerdings mit Fabrikatsbindung.
Alle anderen (2V-B) haben keine Fabrikatsbindung!

Kürzer kann ich es nicht fassen.
 
Das ist denen wahrscheinlich auch egal. Deshalb bin ich letztens zu FSP gewechselt. Das sind freie Sachverständige mit einem Zertifikat Rheinland, die einen Kunden noch als Kunden wahrnehmen.
Solche Pauschalierungen sind einfach Unsinn.
Es gibt bei allen Prüforganisationen kundenorintierte Mitarbeiter ebenso wie bornierte Besserwisser.
Ein bisschen kommt es natürlich auch auf den Kunden an. Wenn der schon an der Tür den Oberlehrer raushängt und unfreundlich ist, ...
 
hallo zusammen,
der TÜV-Prüfer ist für solche Fragen nicht immer der richtige Ansprechpartner, mangels Befugnisse/Fachkenntnisse, so darf er z.B. keine Einzelabnahme machen. Das ist dem (amtlich anerkannten) Sachverständigen vorbehalten - der kann/darf in solchen Fragen belastbare Antworten geben.
der Prüfer kann nur darüber entscheiden, was er i.O. findet oder nicht - auch wenn er manchmal daneben liegt - Ermessensspielraum.

@ Franggnsagg: habe auch den Conti Classic Attack (120/90-18 und 100/90-19) mehrmals gefahren, bin sehr zufrieden damit, sehr gutes Handling, das Moped legt sich fast von selbst in die Kurven.

viele Grüße Paul
 
...Ich weiße ihn dann noch darauf hin, dass ich mit insgesamt 4 Fahrzeugen beim TÜV bin ...
Das würde ich mir sparen. Entweder der Prüfer weiß wann es gut ist oder eben nicht
Das ist denen wahrscheinlich auch egal. ...
Wenn der Prüfer ein Spitzklicker ist, wird er wegen 4 Fahrzeugen nicht anders werden.
Solche Pauschalierungen sind einfach Unsinn.
Mit "wahrscheinlich" wollte ich andeuten, dass es auch anders sein kann. Das ist so ziemlich das Gegenteil einer "Pauschalierung". Ich würde aber auch gar nichts erklären oder ankündigen. Wenn ich denke, woanders besser bedient zu werden, gehe ich einfach dorthin. Meine Erfahrung gabe ich beschrieben.
 
Sehe ich anders. Die sollen sehen, dass der Kunde nicht alles mit sich machen lässt.
Ich würde natürlich noch ein Schreiben an den Leiter der Prüfstelle nachschieben.
 
Naja, meine Meinung dazu ist , dass halt manche Prüfer nicht die Eier in der Hose haben dem Kunden mitzuteilen , dass dieser einen aaS mit Berechtigung zur 21 er Abnahme braucht..
 
Hürde genommen. Gutachten erstellt. Umschreibung der Papiere kommende Woche.
"Die Ermittlung der Bremswirkung erfolgte im Fahrversuch ".
Da war ich wohl abwesend.
Schönes Wochenende
Klaus
 
Zurück
Oben Unten