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Rahmen ohne Papiere die xxte

caddytischer

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05. Nov. 2019
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Kirchwerder, Fünfhausen, Vier und Marschlande, Ham
Moin,
für einen Freund suche ich so nebenbei, ohne zeitliche Vorgaben einen (Vollschwingen)Rahmen.
Hin und wieder sind welche in der elektronischen Bucht eingestellt, aber oft ohne Papiere.
Mein Kenntnisstand ist, dass die Bundesländer unterschiedlich damit umgehen, wenn das Fahrzeug ohne Papiere wieder zugelassen werden soll.

Hamburg: keine Zulassung möglich wenn es nicht Begleitdokumente zum Fahrzeug gibt wie z.B. eidestattlichen Erklärung von dem Verlierer (!) der Papiere, Bescheinigung der letzten zuständigen Zulassungstelle wo das Fahrzeug letztmalig angemeldet war. Vorher macht die HH zulassungstelle keine KBA Anfrage.
Nun habe ich wieder einen Rahmen gefunden, wie so oft ohne Papiere. Anfrage meinerseits nach Dokumenten zum Rahmen. Der Verkäufer ruft sogar zurück, verspricht mir, dass er die eidestattlichen Erklärung über den Verlust der Papiere seiner Zuständigen Zulassungstelle austellen lassen will. Ich wende ein, dass er das gerne versuchen kann, aber ob er sich denn sicher ist, dass der Rahmen nicht gestohlen ist, wo es mehrere Vorbesitzer zu dem Rahmen gibt. Was er machen würde, wenn bei der KBA Anfrage ein Vorbehalt gegen das Zulassen ausgesprochen wird, ob er dann den Rahmen wieder zurücknimmt?
Jetzt nahm der Mann Abstand von dem beabsichtigten Verkauf.

Was mich Interressiert ist folgendes:

Wer von den Forumsmitgliedern hat in den letzten 2 Jahren ein Fahrzeug ohne Papiere wieder in den Verkehr gebracht, also zugelassen?

Was habt ihr dafür tun müssen?

Welches Bundesland war dafür zuständig?
 
Hab ich nicht , würde ich auch nicht .

Eigentumserwerb ist nur bei lückenloser Dokumentation bis zum letzten Halter einigermaßen problemlos möglich .

auf der Straße ist sowas eigentlich schnell wieder .
 
Hallo,

schreibe von einer Erfahrung, die aber schon sehr viele Jahre zurückliegt. Hatte einen Wohnwagen ohne Papiere gekauft. Der Besitzer fand die nicht mehr, da der WW fest auf einem Jahresplatz stand und er die nie brauchte. Habe dann den Kaufvertrag (normaler Briefbogen, handschriftlich aufgesetzt, Fahrgestellnummer aufgeschrieben), ich meine, nach Flensburg geschickt. Dort wurde er "aufgeboten", sprich es wurde einige Wochen öffentlich gefragt, ob jemand Ansprüche stellt. Nachdem das nicht der Fall war, bekam ich ein Schreiben, mit dem ich dann den WW nach TÜV usw. zugelassen habe. War nichts Kompliziertes, nur zeitaufwändig. )(-:
 
Hallo,

bin auch gerade dabei so ein Motorrad zuzulassen. Nix als Widersprüche zwischen KBA und Zulassungsstelle.

Nach KBA gibt es sogenannte Oldtimer Scheunenfunde.
https://www.kba.de/DE/Themen/ZentraleRegister/FaQ/faq_zentraleregister_node.html

Die Zulassungsstelle war, trotz zusammensuchen mehrere Bedienstete, hilflos. Eine KBA Anfange ergab, das Motorrad war die letzten 7 Jahre nicht angemeldet. Die glauben allen Ernstes, daß ich mit einer Schrottkarre, nicht verkehrssicher, zum TÜV fahre. :schock: Der Rat, erst zum TÜV, geht nicht mit einem 5 Tage 04 Kennzeichen. Grund ist keine amtliche Zuordnung zu der Typenschlüsselnummer die in der vorläufigen Zulassung eingetragen werden muß. Fahrt nur im Zulassungsbezirk, keine Überführung. Fahrt mit 07 Kennzeichen geht nicht, weil der Oldtimerstatus nicht feststeht. Es geht praktisch nur mit einer Händlerzulassung 06.
Das Problem beim TÜV Hessen, wenn kein Nachweis einer Zulassung vom Fahrzeug vorliegt, dann Prüfung nach den neuesten Bestimmungen! Motorrad => KAT, ABS, 80 db(a)...

Nächste Woche einen neuen Anlauf, wenn die Bremsbeläge bis dahin verbaut sind.
Ansonsten Auswandern nach Frankreich. Da gibt es keinen TÜV für Motorräder, dafür müßen die Schilder vernietet werden.
IMG_1235a.jpg
Das ist machbar. :rotwein:

Gruß
Walter
 
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In NRW ist das eine Anfrage beim KBA, dann stellt die Zulassungsstelle einen Blankobrief aus, wenn keine Daten vorliegen.
Bei glaubhaftem Kaufvertrag und "bekanntem Gesicht" geht es auch schon mal ohne den Umweg über das KBA.
Den Blankobrief nimmt man mit zum TÜV, möglichst viele Unterlagen, Prospekte, Photos, was auch immer zu dem Fahrzeug ebenso, wenn es denn ein Exot ist.
Beim TÜV einen interessierten Prüfer auswählen, der so eine Untersuchung auch darf und möchte.
Der trägt dann alle Daten ein, wobei man am besten vorher auf eine geeichte Waage z.B. vom Schrotthandel gegangen ist.

Sollte Alles gestimmt haben geht man mit den Unterlagen vom TÜV wieder zur Zulassung und lässt halt zu.

Das hat das letzte Mal vor rund 8 Jahren noch funktioniert.

Gruß, Frank


Haben die kürzlich alles umgestellt? Das wäre zumindest für mich schwer nachvollziehbar.
 
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Moin,

ja, natürlich, erst die erfolgreiche Vollabnahme nach STVZO §21 dann die Zulassung unter Vorlage des Prüfberichtes §21 und der Zulassungsbescheinigung Teil2 (alter Fahrzeugbrief). Dann ist es kein Problem.
Aber wie es in der förderalistischen Republik eben so ist
jedes Bundesland, Landkreis macht es ein bischen anders.

Aber, der eingefügte Link von Frank macht deutlich wie die Bundesländer Grundsätzlich vozugehen haben, wenn die Zulassungsbescheinigung Teil 2 verloren gegangen ist.
Der Verlierer/Besitzer der Papiere muss dieses bei seiner Zulassungstelle anzeigen, damit das KBA eine Aufbietung im Verkehrsblatt aufgeben kann. Nach Ablauf der Frist, wenn keine Einwände vorliegen, wird eine neue ZB2 ausgestellt. Theoretisch dürften keine Fahrzeuge ohne ZB2 existieren.
Durchgelaufen sind bei der "Novellierung" die Scheunenfunde ohne Papiere.
Früher konnte man......., ist lange vorbei.

Dann bleib u.U. nur folgendes Verfahren über:
Vor dem Kauf eines Fahrzeuges ohne Papiere bei seiner zuständigen Zulassungstelle vorstellig werden und (schriftlich) abklären was an Dokumenten vorzulegen ist. Von einem geht nicht (siehe Hamburg) bis .... ist ja (noch) einiges möglich.
Kaufvertrag ist immer gesetzt,
notariell eidestattliche Erklärung des Verkäufers, das er uneingeschränkter Eigentümer des Fahrzeuges ist,
und weitere Dokumente.

Sollte es Zulassungstellen geben, die das Verfahren noch schlank halten, dann ist es zu überlegen, das man dort zuläßt bzw dort im Zulassungsbereich einen Menschen findet der das Fahrzeug kauft, zulässt und wieder zurückverkauft.
Nee, dann lieber Fahrzeug mit Papieren.
 
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