caddytischer
Aktiv
Moin,
für einen Freund suche ich so nebenbei, ohne zeitliche Vorgaben einen (Vollschwingen)Rahmen.
Hin und wieder sind welche in der elektronischen Bucht eingestellt, aber oft ohne Papiere.
Mein Kenntnisstand ist, dass die Bundesländer unterschiedlich damit umgehen, wenn das Fahrzeug ohne Papiere wieder zugelassen werden soll.
Hamburg: keine Zulassung möglich wenn es nicht Begleitdokumente zum Fahrzeug gibt wie z.B. eidestattlichen Erklärung von dem Verlierer (!) der Papiere, Bescheinigung der letzten zuständigen Zulassungstelle wo das Fahrzeug letztmalig angemeldet war. Vorher macht die HH zulassungstelle keine KBA Anfrage.
Nun habe ich wieder einen Rahmen gefunden, wie so oft ohne Papiere. Anfrage meinerseits nach Dokumenten zum Rahmen. Der Verkäufer ruft sogar zurück, verspricht mir, dass er die eidestattlichen Erklärung über den Verlust der Papiere seiner Zuständigen Zulassungstelle austellen lassen will. Ich wende ein, dass er das gerne versuchen kann, aber ob er sich denn sicher ist, dass der Rahmen nicht gestohlen ist, wo es mehrere Vorbesitzer zu dem Rahmen gibt. Was er machen würde, wenn bei der KBA Anfrage ein Vorbehalt gegen das Zulassen ausgesprochen wird, ob er dann den Rahmen wieder zurücknimmt?
Jetzt nahm der Mann Abstand von dem beabsichtigten Verkauf.
Was mich Interressiert ist folgendes:
Wer von den Forumsmitgliedern hat in den letzten 2 Jahren ein Fahrzeug ohne Papiere wieder in den Verkehr gebracht, also zugelassen?
Was habt ihr dafür tun müssen?
Welches Bundesland war dafür zuständig?
für einen Freund suche ich so nebenbei, ohne zeitliche Vorgaben einen (Vollschwingen)Rahmen.
Hin und wieder sind welche in der elektronischen Bucht eingestellt, aber oft ohne Papiere.
Mein Kenntnisstand ist, dass die Bundesländer unterschiedlich damit umgehen, wenn das Fahrzeug ohne Papiere wieder zugelassen werden soll.
Hamburg: keine Zulassung möglich wenn es nicht Begleitdokumente zum Fahrzeug gibt wie z.B. eidestattlichen Erklärung von dem Verlierer (!) der Papiere, Bescheinigung der letzten zuständigen Zulassungstelle wo das Fahrzeug letztmalig angemeldet war. Vorher macht die HH zulassungstelle keine KBA Anfrage.
Nun habe ich wieder einen Rahmen gefunden, wie so oft ohne Papiere. Anfrage meinerseits nach Dokumenten zum Rahmen. Der Verkäufer ruft sogar zurück, verspricht mir, dass er die eidestattlichen Erklärung über den Verlust der Papiere seiner Zuständigen Zulassungstelle austellen lassen will. Ich wende ein, dass er das gerne versuchen kann, aber ob er sich denn sicher ist, dass der Rahmen nicht gestohlen ist, wo es mehrere Vorbesitzer zu dem Rahmen gibt. Was er machen würde, wenn bei der KBA Anfrage ein Vorbehalt gegen das Zulassen ausgesprochen wird, ob er dann den Rahmen wieder zurücknimmt?
Jetzt nahm der Mann Abstand von dem beabsichtigten Verkauf.
Was mich Interressiert ist folgendes:
Wer von den Forumsmitgliedern hat in den letzten 2 Jahren ein Fahrzeug ohne Papiere wieder in den Verkehr gebracht, also zugelassen?
Was habt ihr dafür tun müssen?
Welches Bundesland war dafür zuständig?