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Rahmentausch

Walter

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15. Dez. 2009
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Guten Tag allerseits,

meine Frage bezieht sich auf einen Rahmentausch. Wäre es grundsätzlich möglich, aus welchem Grund auch immer, einen Rahmen GS oder R mit EZ nach 1988 zulässigerweise zu verbauen und weiterhin mit den Papieren der 88er GS unterwegs zu sein, oder gilt hierbei dann das EZ Datum des Spenderfahrzeugs, bzw. muß ganze zusätzlich eingetragen bzw. im Rahmen eingeschlagen werden? Muß der Originalrahmen unter TÜV Aufsicht zerstört werden?

Gruß

Walter
 
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Guten Tag allerseits,

meine Frage bezieht sich auf einen Rahmentausch. Wäre es grundsätzlich möglich, aus welchem Grund auch immer, einen Rahmen GS oder R mit EZ nach 1988 zulässigerweise zu verbauen und weiterhin mit den Papieren der 88er GS unterwegs zu sein, oder gilt hierbei dann das EZ Datum des Spenderfahrezeugs, bzw. muß ganze zusätzlich eingetragen bzw. im Rahmen eingeschlagen werden? Muß der Originalrahmen unter TÜV Aufsicht zerstört werden?

Gruß

Walter

Hi Walter,

der Rahmen ist massgeblich, dh. alle Eintragungen des neuen Rahmens sind interessant. Der alte Rahmen muss nicht zerstoert werden.

Gruss
Rick
 
Moin Moin,

m. W. gibt es nur eine Möglichkeit und die heißt Austauschrahmen. Wenn z. B. dein alter Rahmen defekt ist kann dieser durch einen anderen (neueren) ersetzt werden. Hierbei wird m. W. ein Eintrag in die Papiere vorgenommen in der Art "mit Austauschrahmen, Rahmennummer xxxxx". Wenn man einen Rahmen ohne Nummer bekommt, so wird dort die alte oder ggf. eine neue Nummer eingeschlagen. Manchmal wird hierzu ein Nachweis verlangt, dass der alte Rahmen zerstört ist. Wie es dein örtlicher TÜV handhaben würde musst du da erfragen.

Gruß

Jogi
 
Da gibt die StVZO klare Regeln vor (auch wenn manche Zulassungsbehörden die nicht zu kennen scheinen):

StVZO schrieb:
Wird nach dem Austausch des Rahmens oder des ihn ersetzenden Teils der ausgebaute Rahmen oder Teil wieder verwendet, so ist

1. die eingeschlagene oder eingeprägte Fahrzeug-Identifizierungsnummer dauerhaft so zu durchkreuzen, dass sie lesbar bleibt,

2. die Fahrzeug-Identifizierungsnummer des Fahrzeugs, an dem der Rahmen oder Teil wieder verwendet wird, neben der durchkreuzten Nummer einzuschlagen oder einzuprägen und

3. die durchkreuzte Nummer der Zulassungsbehörde zum Vermerk auf dem Brief und der Karteikarte des Fahrzeugs zu melden, an dem der Rahmen oder Teil wieder verwendet wird.

Satz 3 Nummer 3 ist entsprechend anzuwenden, wenn nach dem Austausch die Fahrzeug-Identifizierungsnummer in einen Rahmen oder einen ihn ersetzenden Teil eingeschlagen oder eingeprägt wird, der noch keine Fahrzeugidentifizierungsnummer trägt.

(3) Ist eine Fahrzeug-Identifizierungsnummer nicht vorhanden oder läßt sie sich nicht mit Sicherheit feststellen, so kann die Zulassungsstelle eine Nummer zuteilen. Absatz 2 gilt für diese Nummer entsprechend.

Wer letztendlich bestimmt, ob ein Umbau ein Rahmentausch ist oder - andersrum - ein Austausch aller Anbauteile, steht da allerdings nicht ;)

Eins ist allerdings sicher: bekommt der "neue" Rahmen die Nummer des "alten", muß der zerstört werden. Der Prüfer will da normalerweise einen abgesägten Lenkkopf sehen...
 
Eins ist allerdings sicher: bekommt der "neue" Rahmen die Nummer des "alten", muß der zerstört werden. Der Prüfer will da normalerweise einen abgesägten Lenkkopf sehen...

Watt nu??? Sicher oder normalerweise???

Muss nicht zerstört werden, durchixxen reicht. Das geixxte mußt Du vorzeigen.

Absägen verlangt nur Harley, sonst bekommst Du keinen neuen Rahmen

gruß
 
Muss nicht zerstört werden, durchixxen reicht. Das geixxte mußt Du vorzeigen.

Drum schrob ich ja oben jenes:

(auch wenn manche Zulassungsbehörden die nicht zu kennen scheinen):

Im Zuge des Austauschs eines unfallbeschädigten Rahmens gegen einen neuen wollte mein Sachverständiger den alten (Honda, nicht BMW, aber auch nicht Harley) unbedingt zersägt sehen. War mir damals egal, was anderes hätte man damit sowieso nicht anfangen können.
 
Hallo Gemeinde,
habe einen R 80/7 Rahmen in einer 75/5. Rahmentausch war kein Problem, wurde mir in der Form sogar vom TÜV vorgeschlagen, weil das billiger wäre, als alle Eintragungen vom /5-Rahmen auf den /7-Rahmen zu übertragen. Fahre nun weiter mit 71er EZ und darf jetzt in der /5 trotz der Kurzschwinge den 1000er Motor mit 70PS fahren.
Den alten Rahmen wollte der TÜV nicht sehen, musste ich auch nicht vernichten. Er steht also noch auf dem Dachboden.

Viele Grüße
Martin
 
wollte mein Sachverständiger den alten (Honda, nicht BMW, aber auch nicht Harley) unbedingt zersägt sehen.

Der standesgemäße Jäger und Sammler bewahrt sowas in durchgeixxter Form auf und wehrt sich gegen die eigenmächtige Auslegung des Gesetzestextes.

Es kommt die Zeit (teilweise ist sie schon angebrochen) wo Teile des XX-Rahmens zum fachgerechten Restaurieren eines anderen gebraucht werden.

Ich denke da z.B. an die Gussteile, hier z.B. die stark belasteten Hauptständerhalter. Die gibts zwar für die 50/60/69S schon als Nachfertigung, aber Original ist Original.

Ansonsten wie immer und überall: Jeder macht was er will, keiner macht was er soll, aber alle machen mit!! :D
 
Da gibt die StVZO klare Regeln vor (auch wenn manche Zulassungsbehörden die nicht zu kennen scheinen):



Wer letztendlich bestimmt, ob ein Umbau ein Rahmentausch ist oder - andersrum - ein Austausch aller Anbauteile, steht da allerdings nicht ;)

Eins ist allerdings sicher: bekommt der "neue" Rahmen die Nummer des "alten", muß der zerstört werden. Der Prüfer will da normalerweise einen abgesägten Lenkkopf sehen...


Altes Thema, nocheinmal.

Es ist tatsächlich alles ganz klar geregelt.

Ganz am Anfang stehen zwei Wege.

1.) Alle Teile auf den Neuen Rahmen bauen. Die Rahmennummer bleibt am Rahmen unverändert. Dann ist das eine Vollabnahme.
2.) Alle Teile auf den Neuen Rahmen bauen. Die Rahmennummer wird ausgeixt und die alte kommt daneben. Vorgehensweise nach § 59 Straßenverkehrszulassungsordnung.

Du selbst, bestimmst den Weg, welchen du gehen willst.

Weg 1: Ist allseits bekannt.
Weg 2: Zunächst das Umfeld. Der Rahmen dient zunächst der Technik des Motorrad. Daneben erfüllt er auch noch eine Behördliche Augabe. Er trägt die Fahrzeugidentifizierungsnummer. Aber aufgepasst und noch mal lesen. Erst kommt die Technik und dann die Verwaltung. Andersrum würde es bedeuten, dass wir die Verwaltung wegen der Verwaltung erschaffen haben. Bei meinen Recherchen, mit amtlichen Presseausweis, bin ich immer wieder darauf gestossen, dass das mit der Verwaltungsreihenfolge bei der Behörde zu einer extrem schwierigen Erkenntnissituation geführt hat.
Also der Rahmen eines Motorrad ist also primär ein technisches Bauteil. Dieses Bauteil, kann wie jedes andere Bauteil ersetzt werden. Ein baugleiches Bauteil (Bestätigung des Herstellers) braucht auch nicht zu irgendeiner Abnahme. Zum Beispiel. Die Motorhaube oder der Spiegel eines Autos wird durch das Ersatzteil ersetzt. Eine Technische Überwachung eines Rahmenumbau im Sinne einer Veränderung ist somit gar nicht möglich. Es findet ja keine technische Veränderung statt. § 59 der Strassenverkehrszulassungsordnung schreibt lediglich vor, dass diese Veränderung der Nummer der Zulassungsbehörde mitgeteilt werden muss.
Wie und in welcher Form, ist jedoch nicht geregelt. Der Verweis auf Prüfinstitutionen durch die Zulassungsbehörde kann somit ausscheiden, da es nichts zu prüfen gibt.
In Gesprächen mit Zulassungsbehörden, hat sich herausgestellt, dass zur Übermittlung der durchgeixten Nummer sich eine Erklärung durch den Fahrzeuginhaber als den besten Wege empfiehlt. Er wird letztendlich das größte Interesse daran haben, dass alle Nummern der Zulasungsbehörde korrekt übermittelt werden. Eigentumsfrage des Tauschrahmen muss natürlich auch noch geklärt werden.
Im Klartext: Wer also einen Rahmentausch durchführen will, soll sich nicht in Richtung Prüfstelle abdrängen lassen. Bei den Behörden, sprich Zulassungstelle besteht zur Unterstreichung der Aussage, also die Übermittlung der durchgeixten Nummer auch die Möglichkeit zur Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung.

Abschliessend noch mal. Du selbst bestimmst ob du Weg eins oder Weg zwei gehst.
 
Hallo, ich nehme den Thread von 2015 ausgegebenem Anlaß wieder auf:

Ich wollte einen Unfall /6er Rahmen durch einen /7er Gebrauchtrahmen ersetzen, wie er von BMW als Originalersatz ohne Nummer angeboten wird.

Das Straßenverkehrsamt will nicht: Entweder Vollabnahme mit der Identität des Tauschrahmens oder Zulassung mit einem nummernlosem Original-Rahmen!

Hat sich die Verwaltungspraxis in dem Punkt in den letzten Jahren geändert?
Habt Ihr erfolgreich oder erfolglos einen Rahmentausch probiert?

Gruß
Gerd
 
Hallo, ich nehme den Thread von 2015 ausgegebenem Anlaß wieder auf:

Ich wollte einen Unfall /6er Rahmen durch einen /7er Gebrauchtrahmen ersetzen, wie er von BMW als Originalersatz ohne Nummer angeboten wird.

Das Straßenverkehrsamt will nicht: Entweder Vollabnahme mit der Identität des Tauschrahmens oder Zulassung mit einem nummernlosem Original-Rahmen!

Hat sich die Verwaltungspraxis in dem Punkt in den letzten Jahren geändert?
Habt Ihr erfolgreich oder erfolglos einen Rahmentausch probiert?

Gruß
Gerd

Hallo.
Ja, die lieben Beamten. Eigentlich sind sie dazu verpflichtet Amtshilfe zu leisten, aber machmal muss der Bürger auch die noch selbst leisten.
Also:
Hol dir erst mal ein Schreiben vom Hersteller, in dem drinnensteht dass das von dir eingebaute Ersatzteil (/7) das gleiche ist was drinnen (/6) ist.

We
 
Ich habe im Frühjahr einen GS 100 Unfallrahmen gegen einen R 80R Rahmen getauscht. Der alte Rahmen brauchte nicht zerstört werden. Die Nummer am neuen Rahmen wurde ausgext und die Nummer vom Unfallrahmen am Lenkkopf neu eingeschlagen.
So wurde das auch in den Papieren eingetragen. Habe den TÜV vorher beide Rahmen und die dazugehörigen Papiere gezeigt.
Gruß Hubert
 
Guten Abend,
ich habe die gleiche Erfahrung wie 3 Radkuhfahrer mit einem MZ-Rahmen gemacht: den defekten Rahmen und den "neuen gebrauchten" mit zum TÜV genommen, in diesen hatte ich die Nummer des defekten Rahmens eingeschlagen unterhalb der ursprünglichen Nummer. Die ursprüngliche Nummer hatte ich mit einem Meissel durchgext.
Das wurde dann als "Rahmenwechsel" eingetragen in den Papieren des "neuen gebrauchten" Rahmens. Fertig. Das ist schon ein paar Jahre her und die Zulassungsstelle hat das ohne Wenn und Aber durchgewunken (eingetragen).
Grüße aus NordOstHessen
Ferdi
 
Auslöser meiner Frage: TÜV und STVA haben miteinander gesprochen. Ergebnis:

Gebrauchten Rahmen nehmen und die Identnr. umschlagen geht garnicht.
Wenn die Identnr. des Original-Rahmens genutzt werden soll, soll ich einen neuen Rahmen ohne Nr. nehmen.

Kostenmässig sind das ca. 1500€ Unterschied.
 
Also:
Hol dir erst mal ein Schreiben vom Hersteller, in dem drinnensteht dass das von dir eingebaute Ersatzteil (/7) das gleiche ist was drinnen (/6) ist.

We

Hallo, Werner, Du kennst Dich besser aus!
Wie soll ich die STVA damit überzeugen? Die wollen nix mit der "Technik" zu tun haben.
Der TÜV würde es machen.
 
Und warum kann man nicht die Rahmen-nr. des "neuen" Rahmens lassen?


Stephan

Nehmen wir mal an, in den Papieren für den alten Rahmen sind viele Einträge drin, vllt. sogar Einträge die heute gar nicht mehr gemacht werden, dann macht das umschlagen der Rahmennummer durchaus Sinn.
Oder der krumme Rahmen ist von einem selten gebauten Krad, wie 90S, oder R100CS und Du willst keinen Rahmen von einer R100 irgendwas.
Hast Du allerdings ein Gebrauchsmotorrad ohne besondere Eintragungen auf die Seite gepackt und der Rahmen ist krumm, dann würde ich stumpf hergehen mir einen guten gebrauchten Rahmen besorgen, alles gute vom alten Krad an den neuen Rahmen schrauben, defekte Teile gegen heile ersetzten, mit dem Geraffel zur nächstbesten HU-mach-Stelle fahren, mir entsprechende Absolution für die nächsten zwei Jahre holen, zum StVA fahren und zulassen, und den krummen Rahmen abmelden, Punkt!
 
Zuletzt bearbeitet:
Und warum kann man nicht die Rahmen-nr. des "neuen" Rahmens lassen?
Stephan

Z.B., weil es die Historie der Maschine beendet. Vor 41 Jahren gekauft, 23 Jahre lang nicht verkauft, vor dem Unfall nur vier Tage angemeldet. Und sie wird 5 Jahre jünger.
Oder unsentimentaler, weil ich meine Verkleidung als Eigenbau nicht auf eine (zulassungstechnisch) andere Maschine einzutragen ist.

Ich denke, es ist Willkür der STVA, die Einen machen es, die Anderen blocken.
 
Naja, die Historie ist durch einen solchen Tausch eh beendet. Aber klar, wenn du alles wieder neu eintragen müsstest, könnte es so einfacher werden. Wenn du den richtigen TÜVi findest. . .


Stephan
 
Also.
Zunächst einmal, hat dem TÜV der Ersatzteiltausch -militärisch gesagt scheißegal zu sein. Er soll sich um Arbeiten kümmern für die er bestimmt ist.
Das ist zum Beispiel, dass feststellen das eine Rahmennummer eingraviert wurde statt eingeschlagen. Dann hat er dir die Teilnahme am Straßenverkehr zu entziehen.
Zum zweiten darf ein Beamter nichts anders tun wie es das Gesetz vorsieht. Andernfalls darf er sich warm anziehen.
Nachdem die Behörden in der Zulassungstelle ihren -militärisch gesagt Arsch nicht mehr bewegen wollen oder dürfen, müssen sie sich mit der Eidesstattlichen Erklärung von dir zufrieden geben.

Die Methode die ein Grüner "H2irgendwas" hier im Beitrag beschrieben hat ist die, welche von TÜV und Zulassungsbehörde gewünscht wird.

Da der Staat in diesem Fall du bist, kannst du die Methode wählen die du möchtest.

Auch wenn dies eine Wiederholung darstellt möchte ich nur noch mal wiederholen. Dem TÜV geht das ganze gar nichts an. Du tauschst ein Bauteil gegen ein identisches Bauteil aus.

We
 
Dummerweise wohnen wir hier im "Rheinland" und Gerd auch noch in der Heimatstadt des "TÜV´s" Rheinland.

Hier gehen die Uhren anders, steigerung nur noch durch das StVA-Siegburg möglich.


Hier und anscheinend auch in Köln, wird der Tüv, bzw. deren Mitarbeiter erst aktiv, wenn er einen Auftrag des Straßenverkehrsamt bekommt.

Wenn die schon nicht mitspielen, macht der Tüv nix......




Guten Abend,
ich habe die gleiche Erfahrung wie 3 Radkuhfahrer mit einem MZ-Rahmen gemacht: den defekten Rahmen und den "neuen gebrauchten" mit zum TÜV genommen, in diesen hatte ich die Nummer des defekten Rahmens eingeschlagen unterhalb der ursprünglichen Nummer. Die ursprüngliche Nummer hatte ich mit einem Meissel durchgext.
Das wurde dann als "Rahmenwechsel" eingetragen in den Papieren des "neuen gebrauchten" Rahmens. Fertig. Das ist schon ein paar Jahre her und die Zulassungsstelle hat das ohne Wenn und Aber durchgewunken (eingetragen).
Grüße aus NordOstHessen
Ferdi
 

§ 59
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

kann die Rechtsgrundlage für einen Rahmentausch ohne TÜV sein.
Dabei handelt es sich um ein Bundesgesetz.

PS.
Der Rahmentausch kann auch aus rein weltlichen Gründen erfolgen, wenn zum Beispiel ein Geistlicher Würdenträger das Ersatzteil zuvor bei einer Motorradmesse gesegnet hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nochmal sortiert:

Der TÜV würde die notwendigen Schritte zum Rahmentausch machen und für das STVA begutachten.
Er will aber einen Auftrag des STVA, damit geklärt ist, was Aufgabe des STVA ist (z.B. Eigentumsverhältnisse, Gültigkeit der Papiere etc.).
Das STVA "will" keinen Rahmentausch mit einem gebrauchten Rahmen. Wenn dann nur mit einem unnummerierten BMW-Ersatzteil-Rahmen.

§59 beschreibt eine Vorgehensweise, wenn getauscht wird. Er sagt aber nichts zur Rolle des STVA.

Für mich ist die Frage: Gibt es etwas, auf das sich das STVA berufen kann, wenn es den Gebrauchtrahmentausch ablehnt?
 
Das Straßenverkehrsamt vollzieht die Straßenverkehrszulassungsordnung.
Wenn sie dir nicht Glauben das der Rahmen mit der Nummer wie im 59er jetzt dasteht, dann müssen sie entweder raus oder es dir mit der Eidesstaatlichen Versicherung glauben. Ist ja in deinem Interesse, dass die Nummer wieder wie im 59er beschrieben stimmt.

Der TÜV hat nichts zu sagen, kann aber auch dein Helfer sein.

-Nächster Schritt ist jetzt der Dienststellenleiter. Kann mir nicht vorstellen, dass er sich weigert, dass seine Behörde ein für ihn bindendes Gesetz umsetzt.
Denn das Ende bedeutet für ihn ein verlorener Prozess vor dem Verwaltungsgericht.
 
Es kam alles anders....

Ich bin nochmal zum STVA, innerlich auf Krawall vorbereitet und es kam anders: Ich bin ein Zimmer weiter in ein ruhiges Gespräch gekommen und nachdem der Mitarbeiter sich telefonisch zurückversichert hatte, gab er mir die Aufgabe, den Nummerübertrag bei meiner Werkstatt machen zulassen und eine Bestätigung der Werkstatt vorzulegen. Dann könnte er mir den Auftrag zur Begutachtung für den TÜV geben. Dieser beauftragt den TÜV, die Umnummerierug nach $59 Absatz 2 technisch zu begutachten.
So habe ich es gemacht.
Meine Honda-Werkstatt ist auch BMW-Händler, kennt mich und hat mir bereitwillig geholfen! Der TÜV ist mit der Ausführung der Umnummerierung einverstanden (Knotenblech ausgetrennt).
Wenn ich die Maschine wieder komplett habe, kann ich sie dem TÜV vorführen. Beim STZA wird dann ganz normal eingetragen.

Mein Tipp: Den Rahmentausch in der Werkstatt beginnen. Wenn die Werkstatt einen Rahmentausch z.B. als Folge eines Unfalls durchführt, dann steht das STVA praktisch unter Zugzwang. Die fachliche Begründung der Werkstatt kann sie nicht in Frage stellen und muß den Vorgang nach §59 Absatz 2 abwickeln.
Letztlich steht damit der Austausch eines technischen Bauteils im Vordergrund, wie es @Werner Paul betont hat.

Nachtrag: BMW liefert wegen Missbrauchs keine nummernlosen Rahmen mehr aus!
 
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