Da gibt die StVZO klare Regeln vor (auch wenn manche Zulassungsbehörden die nicht zu kennen scheinen):
Wer letztendlich bestimmt, ob ein Umbau ein Rahmentausch ist oder - andersrum - ein Austausch aller Anbauteile, steht da allerdings nicht
Eins ist allerdings sicher: bekommt der "neue" Rahmen die Nummer des "alten", muß der zerstört werden. Der Prüfer will da normalerweise einen abgesägten Lenkkopf sehen...
Altes Thema, nocheinmal.
Es ist tatsächlich alles ganz klar geregelt.
Ganz am Anfang stehen zwei Wege.
1.) Alle Teile auf den Neuen Rahmen bauen. Die Rahmennummer bleibt am Rahmen unverändert. Dann ist das eine Vollabnahme.
2.) Alle Teile auf den Neuen Rahmen bauen. Die Rahmennummer wird ausgeixt und die alte kommt daneben. Vorgehensweise nach § 59 Straßenverkehrszulassungsordnung.
Du selbst, bestimmst den Weg, welchen du gehen willst.
Weg 1: Ist allseits bekannt.
Weg 2: Zunächst das Umfeld. Der Rahmen dient zunächst der Technik des Motorrad. Daneben erfüllt er auch noch eine Behördliche Augabe. Er trägt die Fahrzeugidentifizierungsnummer. Aber aufgepasst und noch mal lesen. Erst kommt die Technik und dann die Verwaltung. Andersrum würde es bedeuten, dass wir die Verwaltung wegen der Verwaltung erschaffen haben. Bei meinen Recherchen, mit amtlichen Presseausweis, bin ich immer wieder darauf gestossen, dass das mit der Verwaltungsreihenfolge bei der Behörde zu einer extrem schwierigen Erkenntnissituation geführt hat.
Also der Rahmen eines Motorrad ist also primär ein technisches Bauteil. Dieses Bauteil, kann wie jedes andere Bauteil ersetzt werden. Ein baugleiches Bauteil (Bestätigung des Herstellers) braucht auch nicht zu irgendeiner Abnahme. Zum Beispiel. Die Motorhaube oder der Spiegel eines Autos wird durch das Ersatzteil ersetzt. Eine Technische Überwachung eines Rahmenumbau im Sinne einer Veränderung ist somit gar nicht möglich. Es findet ja keine technische Veränderung statt. § 59 der Strassenverkehrszulassungsordnung schreibt lediglich vor, dass diese Veränderung der Nummer der Zulassungsbehörde mitgeteilt werden muss.
Wie und in welcher Form, ist jedoch nicht geregelt. Der Verweis auf Prüfinstitutionen durch die Zulassungsbehörde kann somit ausscheiden, da es nichts zu prüfen gibt.
In Gesprächen mit Zulassungsbehörden, hat sich herausgestellt, dass zur Übermittlung der durchgeixten Nummer sich eine Erklärung durch den Fahrzeuginhaber als den besten Wege empfiehlt. Er wird letztendlich das größte Interesse daran haben, dass alle Nummern der Zulasungsbehörde korrekt übermittelt werden. Eigentumsfrage des Tauschrahmen muss natürlich auch noch geklärt werden.
Im Klartext: Wer also einen Rahmentausch durchführen will, soll sich nicht in Richtung Prüfstelle abdrängen lassen. Bei den Behörden, sprich Zulassungstelle besteht zur Unterstreichung der Aussage, also die Übermittlung der durchgeixten Nummer auch die Möglichkeit zur Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung.
Abschliessend noch mal. Du selbst bestimmst ob du Weg eins oder Weg zwei gehst.