Refenfreigabe die wievielte

caddytischer

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05. Nov. 2019
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Kirchwerder, Fünfhausen, Vier und Marschlande, Ham
Moin,
Im Zuge eines Besprechungstermins beim TÜV Nord mit einem aaS, habe ich nach den Eintragen von Reifengrößen gefragt.
Ich fahre eine im Alltag eine BMW R 100 R, hinten ist im Schein ein "140/80-17 eingetragen, Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten". Kennen alle BMW Motorradfahrer.
Da ein 140er auf einer 2,5 Zoll breiten Felge nicht so klasse ist, fahre ich einen Dunlop (uups), 130/80-17 (nochmal uups).
Die Änderung mit der Herstellerreifenfreigabe ist hier genügend diskutiert worden.
Beim der nächsten HU wird es also von mir mitgeregelt, egal ob Reifen Produktion 2018 oder 2020, eintragen.
Ich war allerdings erstaunt, über die Eintragung, die im Schein stehen würde: Dunlop, 130/80-17
Ich hatte nur mit dem Eintrag der Reifengröße gerechnet, ohne Hersteller.
Somit bleibt die Herstellerbindung nämlich die, die eingetragen wird.
Heißt konkret, will ich Conti 130/80-17 fahren, wieder hin oder beim Dunlop bleiben. Gefragt habe ich allerdings nicht, ob der 140/80-17 eingetragen bleibt.
Das war mir nicht so klar mit der Herstellereintragung in den Schein.
Lerne ich dazu, obwohl es nicht logisch ist, warum ist es nicht wie bei den Autos mit der Novellierung geregelt worden. Reifengröße ja, Herstellerbindung nein.
caddytischer, Claus
 
Die Lizenz zum Geld machen bei den Prüforganisationen! Die prüfen ja nicht, sondern nehmen nur den Zettel des Reifenherstellers und schreiben ab was da steht. Technisch gesehen sind wie bisher die Reifenhersteller zuständig und verantwortlich.

Wenn der Hersteller seine Bezeichnung ändert, muss neu eingetragen werden. Glück dem, der ohne Hersteller schon eingetragen hat oder dem es gelingt ohne Marke eintragen zu lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi Claus,
gleiches Thema bei mir (jedoch anderes Fahrzeug) - ich bin ohne Herstellerbindung davongekommen - allerdings Tuev SUED. Gibt auch einen Thread dazu.
Gruss Detlef
 
Ich war im Abstand von 14 Tagen mit beiden Maschinen zur HU, allerdings nicht beim TÜV. Reifen waren dort kein Thema...:pfeif:
 
... warum ist es nicht wie bei den Autos mit der Novellierung geregelt worden. Reifengröße ja, Herstellerbindung nein.

Zwei einfache Antworten dazu:
Beim Auto hast du vier Aufstandflächen -das Risiko ist geringer.
Bei den modernen Zweiradboliden mit 200+ PS und 300+ km/h ist das Problem schon erheblich.
Ansonsten ist die BE des Fahrzeugherstellers maßgeblich.
 
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