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Reflexstreifen am Helm in Frankreich wirklich nötig?!

AndreasH

Aktiv
Seit
10. Apr. 2008
Beiträge
1.846
Hallo miteinander,

eigentlich sind in Frankreich Reflexstreifen am Helm nötig!

? Wird das konrolliert?

? Gibt es Probleme wenn Mann / Frau ohne "erwischt wird"?!

Beste Grüße

Andreas
 
Hallo,
zu dieser.Frage bekommst du im Netz die unterschiedlichsten Antworten.
Ich hab mich vor ein paar Wochen auch damit rumgeschlagen.
Mein Resume:
Diese.Vorgabe gilt für alle in F verkauften Helme und Fahrer die in Frankreich gemeldet sind.
Für ausländische Fahrer die einen Ece geprüften Helm tragen dürfte es kein Problem geben.
Der ADAC erwähnt es auch nicht in seinen Tipps.
Da wird viel Panik betrieben.Genau wie mit der Crit Air Plakette. Die hat in Frankreich kaum jemand, schon gar nicht am Motorrad. (Ich bin da gerade und es fällt schon auf). Wichtiger ist die Warnweste.

Gruß

Kai
 
Hallo Andreas.

Ich war während der letzten Tage in den Vogesen unterwegs.

Dort waren am Mittwoch sehr viele Flics anwesend (Tour de France), für

meinen Helm hat sich dort niemand interessiert.
 
Tragen ist besser als mitführen! Die Frage tragen oder mitführen stellst du beim Helm ja auch nicht.

Meine Erfahrung mit der Warnweste ist, dass ich kaum mehr übersehen werde und es kaum mehr erlebe, dass mir der Vortritt abgeschnitten wird. Echt!

Natürlich nicht diese 2 Euro Flatterwesten, sondern z.B. diese Reusch https://www.polo-motorrad.de/de/warnweste-1-0-gelb-a46eac.html

Gruss
Franz
 
Hallo Franz,

naturgemäß ists günstiger eine Warnweste auch während der Fahrt zu tragen - die Frage war hier aber, ob diese bei der Fahrt getragen werden MUSS und das ist nicht der Fall.
Klar ist, dass Sicherheitsaspekte Vorrang vor den gesetzlichen Vorgaben haben sollten.

Übringens - auch in Frankreich wie in anderen Ländern brauchts keine Motorradstiefel - im Fall eines Unfalls mit entsprechenden Verletzungen am Fuß/Bein wird die Versicherung des Unfallgegners das Tragen von nicht angepasster "Ausrüstung" eine Mitschuld anmelden und durchaus gerechtfertige Schadensersatzansprüche mindern.

Grusz

Bernd
 
Übringens ...... Motorradstiefel - im Fall eines Unfalls mit entsprechenden Verletzungen am Fuß/Bein wird die Versicherung des Unfallgegners das Tragen von nicht angepasster "Ausrüstung" eine Mitschuld anmelden und durchaus gerechtfertige Schadensersatzansprüche mindern.

Servus,
unglückliche Aussage.
Mitschuld (Eigenverschulden) der Höhe nach wegen des Tragens
von Motorradstiefeln auf dem Straßen-Motorrad:
So etwas habe ich bislang noch nicht gehört und
ist auch schwer vorstellbar.
Vielleicht bei Nagelsandalen.

Wir sind immer offen, dazu zu lernen:
Gibt´s da einen (Rechtsprechungs-)Nachweis? *

mfg
ffritzle

* nein, gibt´s nicht.
Führt aber auch nicht zur Mithaftung, keine getragen zu haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich lebe in Paris und fahre hier wie viele andere ohne diese Reflektoren die Pflicht sind.
Wenn die Polizei mich anhält, was äußerst selten passiert und noch nie wegen den Aufklebern, dann spreche ich auf deutsch für zwei Minuten und gucke wie ein Fragezeichen. Dann gehts weiter...
 
Vor drei Jahren hatte ich einen Motorradunfall in Italien bei dem uns - stehend an einer roten Ampel - eine Autofahrerin wohl übersehen hat.
Meine Frau erlitt einen Trümmerbruch des rechten Fußgelenks.

Bei der nachfolgenden rechtlichen Auseinandersetzung war die erste Frage des Fachanwaltes, ob meine Frau "motorradgerechte" Ausrüstung getragen hat - was der Fall war.
Auf meine Frage ob denn das so wichtig sei habe ich die Information bekommen, dass die gegnerische Versicherung durchaus die Möglichkeit hätte den Haftungsanspruch zu reduzieren, wenn durch geeignete Sicherungsmaßnahmen der Umfang der Verletzung VIELLEICHT geringer ausgefallen wäre.
Dazu noch ein Link, der hier weitere Infos gibt
https://www.haufe.de/recht/weitere-...kleidung-droht-mitverschulden_212_113274.html

Grusz

Bernd

PS Meine Frau kann inzwischen wieder gehen, nur schnelles Laufen ist nicht mehr möglich und fährt weiterhin als Sozia!
 
.......ob meine Frau "motorradgerechte" Ausrüstung getragen hat ....
https://www.haufe.de/recht/weitere-...kleidung-droht-mitverschulden_212_113274.html....

Abzug neu für alt:
Viele Gerichte, führend OLG München sind der Meinung, dass bei Beschädigung
von Schutzkleidung KEIN Abzug neu für alt stattfindet, weil da die
Alterung hier keine Rolle spiele.
Nicht herrschende Meinung; beim LG Konstanz bin ich da schon abgeblitzt,
die wollten eine konkrete Schätzung eines Zeitwerts der diversen Schutzkleidungsstücke,
notfalls durch Sachverständigen haben.

mfg
ffritzle



OLG Nürnberg, Beschluss v. 9.04.2013, 3 U 1897/1OLG Nürnberg, Beschluss v. 9.04.2013, 3 U 1897/12
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich lebe in Paris und fahre hier wie viele andere ohne diese Reflektoren die Pflicht sind.
Wenn die Polizei mich anhält, was äußerst selten passiert und noch nie wegen den Aufklebern, dann spreche ich auf deutsch für zwei Minuten und gucke wie ein Fragezeichen. Dann gehts weiter...

Fährst Du in Paris mit einem 2-Ventiler? So alte Moppeds sind in Paris ja aus "Umweltschutz"-Gründen verboten. Geht das trotzdem?

Ich war letzten Sommer wieder länger in Frankreich. Andere Motorradfahrer erzählten mir, daß mein Helm (Davida Halbschale) genauso verboten seien wie meine Handschuhe (ohne Protektoren, daher kein EC Prüfzeichen). Meine Erfahrung ist, daß solche gesetzlichen Regularien in Frankreich weitestgehend ignoriert werden, auch von der Polizei. Ich habe bis jetzt jedenfalls noch keine schlechten Erfahreungen gemacht.
 
Ich hab beim Bürgermeisteramt in Paris mal angefragt, ob ich mit meiner /5 mit H-Kennzeichen in Paris fahren darf.
Ist kein Problem - das hab ich schriftlich.

Was die Gesetzeslage bezüglich der Schutzkleidung angeht - ich verspüre wenig Interesse herauszufinden welcher Richter oder welches OLG hier welcher Rechtsauffassung ist.
https://www.haufe.de/recht/weitere-...torradstiefel-getragen-werden_212_417594.html
Hier wird explizit ausgeführt:
"Allein deswegen ist eine Anspruchskürzung gem. § 9 StVG i.V.m. § 254 I BGB zwar noch nicht ausgeschlossen. Ein Mitverschulden ist nämlich bereits dann anzunehmen, wenn der Verletzte die Sorgfalt außer Acht lässt, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eines Schadens anzuwenden pflegt."

Ich bin allerdings kein Rechtsanwalt hier das herauslesen zu können was sich dahinter noch verbirgt. Für mich ist die Sache auch durch - ich fahr halt mit Stiefeln, auch wenns warm ist.

Grusz

Bernd
 
Zuletzt bearbeitet:
Abzug neu für alt:
Viele Gerichte, führend OLG München sind der Meinung, dass bei Beschädigung
von Schutzkleidung KEIN Abzug neu für alt stattfindet, weil da die
Alterung hier keine Rolle spiele.
Nicht herrschende Meinung; beim LG Konstanz bin ich da schon abgeblitzt,
die wollten eine konkrete Schätzung eines Zeitwerts der diversen Schutzkleidungsstücke, notfalls durch Sachverständigen haben.

mfg ffritzle

Ich führe in meinen Gutachten immer den Neuwert an, das gibt......wenig Probleme, wie Du schon sagst.

Wir 2Rad-Sachverständige vom http://www.bdzs.de/ haben da Formeln entwickelt um auch für solchen Fragen eine Antwort zu haben und ein praxisgerechtes Rechenmodell für die Bekleidungsteile sowie für die Helme aus unterschiedlichen Materialien entwickelt. Der Alfred Gebhardt aus Groß-Gerau http://www.sv-buero24.de/ hat sich da maßgeblich mit beschäftigt und uns allen aus dem Verband die Berechnungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt.

Gruß
 
Danke erstmal für die Infos; bezüglich dre Reflektoren am Helm scheint das nicht ganz so heiß gegessen zu werden, wie es gekocht wurde;

Anschlussfrage:

Ich glaube mich zu erinnern, dass man in F auf den Landstraßen 90 fahren durfte?! Ich habe als Tempolimit aktuell 80 km/h im Netz gefunden;

Schweitz hat diese 80 km/h auch - und diese sind recht rigide bei Verstößen;

Ich bin mr bewusst, dass ich Gst in dem Land bin, habe auch nicht vor zu rasen - 80 ist aber schon recht "ausgebremst"; Wie sieht die "Abwlcklung" von geringen Überschreitungen aus?

In Italien halten wohl die Einheimischen die 90 km/h auch eher als lockere Empfehlung - damit bist du ein Verkehrshindernis

Beste Grüße

Andreas
 
Danke erstmal für die Infos; bezüglich dre Reflektoren am Helm scheint das nicht ganz so heiß gegessen zu werden, wie es gekocht wurde;

Anschlussfrage:

Ich glaube mich zu erinnern, dass man in F auf den Landstraßen 90 fahren durfte?! Ich habe als Tempolimit aktuell 80 km/h im Netz gefunden;

Schweitz hat diese 80 km/h auch - und diese sind recht rigide bei Verstößen;

Ich bin mr bewusst, dass ich Gst in dem Land bin, habe auch nicht vor zu rasen - 80 ist aber schon recht "ausgebremst"; Wie sieht die "Abwlcklung" von geringen Überschreitungen aus?

In Italien halten wohl die Einheimischen die 90 km/h auch eher als lockere Empfehlung - damit bist du ein Verkehrshindernis

Beste Grüße

Andreas


Hallo Andreas,

Das mit den 80 gilt seit letztem Jahr. Wird auch kontrolliert.
Seitdem sind im den Vogesen fast alle stationären Blitzer demoliert. :D
Ich bin momentan mit der Dose in F, man hält sich so.ziemlich dran, Überschreitungen werden sehr schnell teuer.
Aber ist halt trotzdem Frankreich geblieben. Mein Tipp: Pass dich den Einheimischen an und pass auf den Hauptverkehrsstrassen auf. Auf den RN die 4spurig sind darfst du 110 km/h fahren.

Gruß

Kai

PS: Warnwesten musst du dabei haben!
 
Wählt man in Fankreich die richtigen Straßen, kann man eh kaum schneller als 80 fahren und hat trotzdem Spaß pur. :D
 
.. ist schon klar, aber ab und an ein "Zubringer" wird sich evtl. nicht vermeiden lassen!

A.
 
...
Auf den RN die 4spurig sind darfst du 110 km/h fahren.
...

Es geht nicht um die 4 Spuren, sondern sobald eine Abtrennung der gegenläufigen Spuren in der Mitte der Fahrbahn existiert darfst du 110.

Ist aber ja signalisiert.

Ich finde in dieser Hinsicht Frankreich angenehm, es ist nicht wirklich kompliziert oder du musst dauernd aufpassen wie in der Schweiz!

Ausserorts 80 oder eben 110, bei schwierigen Strecken manchmal auf 70 begrenzt.

Sobald ein Ortschild da ist: 50 bis zum Ende des Dorfes.

Hats eine Schwelle im Dorf: 30 bis zur nächsten Schwelle.

Einfach, logisch, klar.

Gruss
Franz
 
Na klar meine r100r ist hier im Betrieb. Allerdings mit einem Dt. Kennzeichen. Aber die Polizei ist in Paris mit gelbwesten etc. so ausgelastet, dass meine Auspuffanlage oder Handschuhe und Helm kein Problem darstellen. Außerhalb von Paris mag das anders sein. Meine Erfahrungen in den Pyrenäen sind sehr positiv mit der Polizei. Dort haben wir mit zwei nicht besonders konformen r100r allerdings mit bester Schutzkleidung keine Probleme gehabt. Die Polizei hat sich im Gegenteil sehr für die Motorräder interessiert (selber bmw Fahrer) ;-)

Fährst Du in Paris mit einem 2-Ventiler? So alte Moppeds sind in Paris ja aus "Umweltschutz"-Gründen verboten. Geht das trotzdem?

Ich war letzten Sommer wieder länger in Frankreich. Andere Motorradfahrer erzählten mir, daß mein Helm (Davida Halbschale) genauso verboten seien wie meine Handschuhe (ohne Protektoren, daher kein EC Prüfzeichen). Meine Erfahrung ist, daß solche gesetzlichen Regularien in Frankreich weitestgehend ignoriert werden, auch von der Polizei. Ich habe bis jetzt jedenfalls noch keine schlechten Erfahreungen gemacht.
 
Und wenn mna doch mal 'ne Rechnung aus F bekommt, dann kann man diese in F in vielen Kioske bezahlen. Wenn man rechtzeitig wieder dort ist. Da gibt es dann auch ordentlichen Rabatt. . .


Und ich überlasse die Warnwirkung der Wahnweste den schwächeren Verkehrsteilnehmern. Meine bleibt unter der Sitzbank.

Wobei ich mich schon wundern muß, das selbst AB-Polizisten, beim Rumturnen auf dem Standstreifen, sich alleine auf die herrausragende Warnwirkung einer dunkelblauen Uniform verlassen. . .


Stephan
 
Und ich überlasse die Warnwirkung der Wahnweste den schwächeren Verkehrsteilnehmern. Meine bleibt unter der Sitzbank.

:fuenfe:

Exakt , Schutz durch Warnweste sollte das Privileg derer sein die auch Schutz bedürfen. Sprich alle die sich langsamer als der fliessende Verkehr bewegen.
Seht mich denn ich bin schneller als ihr :---) , da für ist Licht an dem Fahrzeug .
Erst wenn man selber zum "Hinderniss" oder "Gefahr" wird kommt die Warnweste raus.
 
Ich sehe Warnwesten aus einem anderen Grund als problematisch an: Wann immer solch eine im Blickfeld auftaucht schaut man dort hin. Das ist ja Sinn der Westen. Andererseits werden die "Beobachter" damit auch vom übrigen Straßenverkehr abgelenkt, was wiederum zu gefährlichen Situationen führen kann.
Ich habe vor ein paar Jahren mal eine Tour in einer größeren Gruppe mitgemacht bei der vorm losfahren an alle Teilnehmer Warnwesten verteilt wurden. Ich bin hinten gefahren und hatte Mühe, die Augen aufs Verkehrsgeschehen zu richten und nicht nur auf die grün-gelben Flecken da vor mir.
Es macht möglicherweise Sinn, bei einer größeren Gruppe den letzten, aber eben nur den letzten der Gruppe so auszustatten.
 
Wobei ich mich schon wundern muß, das selbst AB-Polizisten, beim Rumturnen auf dem Standstreifen, sich alleine auf die herrausragende Warnwirkung einer dunkelblauen Uniform verlassen. . .


Stephan

Brauchen sie nicht, weil : wenn die Rennleitung dort irgendwo steht, haben sie eigentlich immer so ein regelmäßig blau aufblitzendes Licht an. Das erzeugt leider bei dem meisten Verkehrsteilnehmern eine Reaktion im rechten Fuß auf dem Mittelpedal im Auto, Handys werden gezückt und der Blick geht von der Fahrbahn zum Ereignisort... also Aufmersamkeit genug....
 
Da ich meist beruflich dort bin, möchte ich das erst in Rente testen, ob die das mitkriegen.


Da denken die Polizisten falsch. Die Kirmesbeleuchtung macht jeden ohne Weste erst recht unsichtbar. Aber ich weiß, gerade die Polizei hält wenig von Selbstschutz. Das überschreitet die Grenze zur Ignoranz.

ich hab's schon wiederholt versucht denen klar zu machen. Geht nicht. . .


Stephan
 
Ich glaube mich zu erinnern, dass man in F auf den Landstraßen 90 fahren durfte?! Ich habe als Tempolimit aktuell 80 km/h im Netz gefunden;

Ich habe zu dem Thema in einem Artikel für eine Motorradzeitung folgendes geschrieben:

Vor wenigen Monaten ist in Frankreich die erlaubte Geschwindigkeit auf (einspurigen) Landstraßen von 90 km/h auf 80 km/h gesenkt worden. Weil die französische Obrigkeit genau wußte, daß ihre Untertanen darauf genauso wie auf alle anderen neuen Gesetze und Verordnungen scheißen würden, haben sie das Land an den Routes Nationales flächendeckend mit Radarfallen zugeschissen.

Vor den Radarfallen warnt einen ein Hinweisschild, daß demnächst eine Radarfalle kommt. Dann fährt man natürlich nicht schneller als 80. Die Radarfallen selbst sind oft gut zu erkennen. Das sind graue Kästen, die an der Seite gelb-schwarze Streifen haben. Wenn man an dem Ding vorbei ist, kann man wieder Gas geben, aber nur bis zur nächsten Warnung, die meistens nach wenigen Kilometern folgt. Die Radarfallen blitzen in den allermeisten Fällen von hinten, sodaß auch Motorräder bedroht sind. Wer es liebt, stundenlang hinter LKWs oder Wohnwagen auf endlos langen Geraden mit 80 lang zu zuckeln, wird auf den heutigen Routes Nationales sein Paradies finden. Leider gehöre ich nicht zu diesem Personenkreis. Nach einem halben Tag Nerverei entschied ich mich, die Routes Departementales (das sind die gelben und weißen Straßen auf der Michelin Karte) zu benutzen. Was für ein Unterschied: Keine Radarfallen, keine Bullen, stellenweise gar kein Verkehr und in hügeligen Gegenden gibt's sogar Kurven. Da konnte ich ganz ungestört durch die Gegend cruisen. Ich rede hier nicht vom Racing Modus (Ankern, bis die Reifen um Gnade wimmern, mit dem Knie am Boden durch die Kurve und mit einem Wheelie wieder raus), sondern um gemütliches Cruisen, im fünften Gang mit mäßiger Drehzahl, vor den Kurven Gas wegnehmen und rund um die Kurve. Selten, daß ich mal runterschalten mußte.

Die Motorradfahrer, mit denen ich mich unterhielt, fanden diese neuen Verhältnisse "ridicule" (lächerlich). Die Maßnahmen werden als Abzocke seitens der Macron Regierung empfunden. Viele Radarfallen sind dem entsprechend auch mit Euro Zeichen besprüht oder gleich ganz zu gesprüht, sodaß sie nicht mehr funktionieren. Ein Motorradfahrer erklärte mir auch, daß mein Helm (Davida Halbschale) in Frankreich genauso verboten ist wie meine Handschuhe, weil nur noch Handschuhe mit Protektoren am Handrücken erlaubt sind. Mit der Macron Regierung sind die Franzosen, mit denen ich sprach, unzufrieden. Ich sah unterwegs Grafiti wie "Macron President des Riches" (Macron - Präsident der Reichen) und die Motorradfahrer, die ich traf, sahen das ähnlich.
 
Die Handschuhe sollten CE Prüfzeichen haben, so steht es in vielen Vorschriften.
Von einer oberen Hartschale oder ähnlichem steht da nix, zumindest durfte ein Freund von mir, der im tiefsten Frankreich wohnt, mit den CE Handschuhen nach Kontrollen, immer weiter fahren.
Gruß Beem. ;)
 
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