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Reifen mit zu niedrigem Geschwindigkeitsindex

ohrenkneifer

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23. Juli 2018
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175
Ort
Aachen
Moin,

bei den Autos ist es doch möglich, Winterreifen zu fahren, die einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex haben, als in den Papieren eingetragen.
Es bedarf lediglich eines gut sichtbaren Aufklebers im Sichtfeld des Fahrers mit der nunmehr erlaubten Höchstgeschwindigkeit.

Ist dieses Prozedere für Motorräder oder speziell für Gespanne auch zulässig?

Gruß Werner
 
Moin,

bei den Autos ist es doch möglich, Winterreifen zu fahren, die einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex haben, als in den Papieren eingetragen.
Es bedarf lediglich eines gut sichtbaren Aufklebers im Sichtfeld des Fahrers mit der nunmehr erlaubten Höchstgeschwindigkeit.

Ist dieses Prozedere für Motorräder oder speziell für Gespanne auch zulässig?

Gruß Werner

Hallo Werner,
für Reifen ab Baujahr 2020 ist das nicht mehr zulässig. Ist der Reifen laut DOT Nummer älter und es steht "M&S" drauf darfst du in Deutschland einen Aufkleber mit der niedrigeren Höchstgeschwindigkeit im Sichtbereich des Fahrers anbringen und diesen legal bewegen. Also auch bei Motorrädern und Gespannen.
LG MartinA - gs
 
Was ich aus diesem Grund gemacht habe: bei meiner R80R waren noch die Solo V Reifen eingetragen, was ich mit beiwagen nie im Leben brauche (vom freien Fall mal abgesehen). Daher bin ich bei nächster Gelegenheit zum Prüfer meines Vertrauens und habe den Geschwindigkeitsindex ändern lassen - auf "P". Das erreiche ich mit den 50PS nämlich auch nicht ;)
 
...bei meiner R80R waren noch die Solo V Reifen eingetragen, was ich mit beiwagen nie im Leben brauche (vom freien Fall mal abgesehen). Daher bin ich bei nächster Gelegenheit zum Prüfer meines Vertrauens und habe den Geschwindigkeitsindex ändern lassen - auf "P". Das erreiche ich mit den 50PS nämlich auch nicht ;)

Moin,

das habe ich anfangs auch versucht, aber einem TÜV-Ingenieur mit Fakten zu kommen, ist kontraproduktiv. X(
Erst wollte er einer Änderung nur zustimmen nach einer natürlich kostenpflichtig amtlich festgestellten Höchstgeschwindigkeit per Fahrversuch.
Dann ließ er sich zumindest dazu bewegen, den Index auf "S" (180 km/h) zu senken, obwohl in der Zulassung eine eingetragene Höchstgeschwindigkeit von 150 km/h steht.
Mein dezenter Hinweis auf diesen Fakt und den daraus resultierenden Geschwindigkeitsindex "Q" (160 km/h wegen Sicherheitspolster) entgegnete er: "Ich kann es auch ganz sein lassen.":schimpf:

Was für eine Ignoranz und Willkür.

Gruß Werner
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Werner,
beim R80/100ST Gesann habe ich Q drin (150Km/h)
bein R80/100GS Gespann habe ich P drin (145 Km/h)
haben verschidene Prüfer eingetragen.

Mal anderen Prüfer fragen.
 
Bei einer eingetragenen Höchstgeschwindigkeit von 150 km/h wäre das theoretisch P. Wegen möglicher höherer Geschwindigkeiten in der Realität (starker Rückenwind oder Bergabfahrt) ist es gängige Praxis, sicherheitshalber zwei Stufen höher (R) vorzugeben.
Dass ein Gespann eine geringere Maximalgeschwindigkeit erreicht als die gleiche Solomaschine, weiß jeder Prüfer; aber ohne jeglichen Nachweis darf er die Höchtgeschwindigkeit nicht nach Belieben ändern.
"Ignoranz und Willkür" ist das also nicht, sondern Übervorsicht. Wenn dir R in der Praxis was hilft, kannst du mit meiner oben genannten Argumentation beim Prüfstellenleiter vorstellig werden.
 
"Ignoranz und Willkür" ist das also nicht, sondern Übervorsicht.

Moin,

mich ärgert halt, daß tatsächlich im Bekanntenkreis eine R100GS als Gespann läuft, die eine adäquate Reifeneintragung besitzt.
Aber mit Briefkopien darf man ja heute keinem "sachverständigem Ingenieur" mehr kommen, die werden einfach ohne plausible Begründung abgelehnt.
Das interpretiere ich halt so, daß die dem Sachverstand ihrer eigenen Leute grundsätzlich misstrauen und uns natürlich zusätzlich Geld abschneiden wollen.

Gruß Werner
 
Hallo Leute,

ich verstehe das Problem nicht. Ein Fahrzeug das nach EG-Typgen. zugelassen ist muß einen Geschwindigkeitsindex haben der der bbH im Fahrzeugschein entspricht (Feld T). Hat das Fahrzeuge eine Einzel BE oder BE nach StVZO dann braucht es einen Sicherheitszuschlag (ca.6,5 kmh).
Der Lastindex muß zu den Achslasten passen.
Der Geschwindigkeitsindex und Lastindex im Feld 15 wird scheinbar von den Reifen übernommen die bei der Homologation aufgezogen waren.
Fertig, sonst nichts.

Zur Reifenbindung sag ich jetzt nichts.

Gruß
Christian
 
Als ich mein großes Gespann eingedeutscht habe, hat mir der Prüfer geglaubt. Ich hab die Höchstgeschwindigkeit mit dem Navi kontrolliert. In beide Richtungen der Autobahn. Von wg. Gegenwind, Steigung oder so. . .


Stephan
 
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