Reifen oh. Zulassung = kein TÜV

ClassicQ

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15. Apr. 2008
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Hallo Zusammen,

ich hatte mir vor einem halben Jahr auf meine CS neue Reifen (BT 45) aufziehen lassen. Dieses mal jedoch metrische, womit ich auch in den Kurven (noch) besser klar komme wie mit den zölligen. Ob es an der Paarung Vorder und Hinterrad oder ob es mit den Radien der Lauffläche zu tun hat, kann ich nicht sagen, auf jeden Fall fahren sie sich auch gleichmäßig bis an die Profilkannten ab, was bei den zölligen nicht der Fall war.
Es war so schön bis heute, als ich beim TÜV war. Der nette Herr vom TÜV meinte der Hinterreifen 120/90 18 wäre ok., aber für den Vorderreifen 100/90 19 gäbe es von BMW keine Freigabe. :oberl:

Im Forum wurde ja schon viel geschrieben über die BT 45. Hat jemand schon eine ähnliche Erfahrung bei TÜV gemacht?

Reicht es, wenn ich dem TÜV das Gutachten vorlege?

Reifengutachten.jpg (624,04 KB, 289 )

Sorry, ich weis nicht wie man das Gutachten von unserer Datenbank hierher verlinkt.

Schon mal danke für eure Antworten.

Gruß
Bruno
 
Hei,
Original von ClassicQ
Es war so schön bis heute, als ich beim TÜV war. Der nette Herr vom TÜV meinte der Hinterreifen 120/90 18 wäre ok., aber für den Vorderreifen 100/90 19 gäbe es von BMW keine Freigabe. :oberl:
Der Herr Blaukittel soll man seine Hausaufgaben machen und im Ordner "Umrüstmöglichkeiten für BMW-Motorräder" (oder so ähnlich) - der eigentlich bei jedem TÜV vorliegt - nachschauen; dort steht IIRC genau diese Freigabe für 100/90H19 in Verbindung mit 120/90H18 drin.
 
Moin Bruno,

ich habe eben mal in meinen alten Brief geschaut (R100RS, Bj.83), da ist unter Zeile 22 eben jener 100/90-19 57H wahlweise zum 3.25H19 zugelassen.
Im dem neuen Zulassungswirrwarr ists die Zeile 15, bzw. es steht im Anhang.

Sollte es bei Dir nicht so sein, könnte ich Dir ne Briefkopie am Montag faxen.
Sonst sollte der Mann vom Dampfkessel mal in den Umrüstkatalog in Kapitel 5 unter 5.1.3. schauen ::-))
Da kann er lernen :oberl:

Bei meiner Kuh ist auch nur die Reifengröße vorgegeben, die Markenbindung habe ich austragen lassen.
 
Hallo, ich würde nächste Woche nochmal vorfahren, ihm das Gutachten zeigen, sagen wo er es in seinen Unterlagen nachlesen kann und NICHTS bezahlen. Es war ja schließlich nicht Deine Schuld.
Aufregen nützt nichts und wenn Du Glück hast erinnert er sich an Dich und ist in 2 Jahren nicht mehr ganz so streng ;)
 
Hallo,

ich habe für meine R 60/2 von Bridgestone eine schriftliche Freigabe für metrische BT 45 bekommen (über den Reifenhändler, sollte aber wohl auch gehen, wenn man sich direkt an die Firma wendet).
Meine Fahrgestell-Nr. steht in der Freigabe drin. Lt. dortiger Auskunft genügt es, diese Bescheinigung bei sich zu führen; einer Eintragung in die Fahrzeugpapiere bedarf es nicht !

Sollte also auch beim TÜV keine Probleme machen. Ob der das aber weiß? Mal sehen beim nächsten Termin!

Grüßle, Fritz. )(-:
 
Namds,

im vorliegenden Fall ist es VÖLLIG ÜBERZOGEN auf den Prüfer zu schimpfen.(War es wirklich der TÜV oder eine HU durchführende Stelle?)

Der Halter und Fahrer haben die Zulässigkeit der Bereifung nachzuweisen, und dies ist nciht so ohne weiteres möglich.

Vorne ist ein nicht zulässiger Schluffen montiert,laut Brückenstein gehörte vorne ein 3,25 drauf, mit der Folge, dass ein Fahrzeug ohne ABE vorgeführt wurde.

http://bridgestone-freigaben.motorr...&lastmode=suche&catID=mc&searchmode=search_mc

Und selbst hierfür ist eine Begutachtung nach 19.3 erforderlich.

Das Gutachten aus der Datenbank bezieht sich auf einen Einzelfall nach §19.2 in Verbindung mit § 21 (Neuerteilung der ABE durch einen aaS im Westen TÜV in Neufünfland bei Dekra) und ist nicht einfach so auf ein anderes Fahrzeug übertragbar.

http://www.2-ventiler.de/board/jgs_db.php?action=download&download_id=67&sid=

Ob die Kombination eintragungsfähig ist hat nix mit der Sache zu tun, es IST HALT NICHT EINGETRAGEN, was unmittelbar nach der Reifenmontage erforderlich gewesen wäre.

Der Ausriss vom Steve (aus dem Umrüstkatalog?) sieht schon interessanter aus, es kommt hier allerdings aufs Kleingedruckte an, vermutlich steht da (ebenso wie bei vielen BMW Originalteilen, dass eine Begutachtung nach § 19.2 mit dem Umrüstkatalog als Arbeitsgrundlage erforderlich ist (sollte mit dem kompletten Blatt dann recht einfach möglich sein)

Ich kann mir nicht vorstellen, dass man mit der Kopie einfach so rumfahren darf.

Andreas
 
Mit der Kopie rumfahren reicht natürlich nicht, der Reifen muß eingetragen werden. Aber genau das ist doch der Job des Prüfers. Oder täusch ich mich da? Eigentlich sollte er nachschauen ob es möglich ist oder Unterlagen des Halters prüfen und dann das ganze eintragen. Dann noch zur Zulassungsstelle - muß leider auch sein - und alles ist ok.
 
HU iss halt HU (die hat er bekommen) und Eintragung ist halt Eintragung (wäre zu überprüfen und gesondert zu berechnen), das sind 2 Paar Schuhe.

Es wäre interessant zu erfahren WO er überhaupt war, weil 21er Abnahmen siehe oben.

Da muss ihn im Westen JEDER ausser dem aaS beim TÜV und in Neufünfland jeder ausser dem aaS bei Dekra wegschicken.

Nur sollte man das dem Kunden auch sagen...........


Andreas
 
Na ja, da er mehrmals ausdrücklich TÜV geschrieben hat und ich mal annehme er kennt den Unterschied, hätte der Prüfer nicht nur die HU sondern auch das Gutachten machen können! Und dann hätte er die Plakette bekommen, der Prüfer mehr Geld und alle wären zufrieden gewesen :)
 
Wenn eine Abnahme nach § 19.2 in Verbindung mit §21 erforderlich ist, dann darf das nur ein aaS, und von denen gibts selbst in jeder grösseren Stadt meist nur einen.

Andreas
 
Echt? aaS? In München machts der TÜV, zumindest war es bei mir so. War zwar auch ein Kampf und ein Gutachten von Conti nötig (wegen der Felge), aber dann hats geklappt.
 
Hallo,
vielen Dank für Eure ausführlichen Antworten. Noch einmal zur Info ich war bei der normalen zweijährigen Hauptuntersuchung beim TÜV. Gibt es zwischen TÜV und HU unterschiede :( ?

Gruß Bruno
 
Original von Joerg_H
Der Herr Blaukittel soll man seine Hausaufgaben machen und im Ordner "Umrüstmöglichkeiten für BMW-Motorräder" (oder so ähnlich) - der eigentlich bei jedem TÜV vorliegt - nachschauen; dort steht IIRC genau diese Freigabe für 100/90H19 in Verbindung mit 120/90H18 drin.

Joerg,
im blauen Ordner steht nur der Vorderreifen. Den 120/90-18 gab´s erst ab 1985 bzw. an der ST.
An der Doppelschwinge, nie offiziell von BMW.
 
Original von MUC
Echt? aaS? In München machts der TÜV, zumindest war es bei mir so. War zwar auch ein Kampf und ein Gutachten von Conti nötig (wegen der Felge), aber dann hats geklappt.

aaS heisst amtlich anerkannter Sachverständiger und nur der darf die ABE neu erteilen.(hält hinterher auch den Kopf ins Loch falls mal was passiert)

In Essen beispielsweise gibt meines Wissens nur einen.

Andreas

PS: im vorliegenden Fall hätte halt ein 3,25er Vorderreifen montiert werden müssen, dafür gibts die obige Brückenstein Freigabe und es wäre nur eine 19.3 Abnahme gewesen. Die darf wieder jeder Prüfe für den KFZ -Verkehr machen.(kostet ab 33,50 Moppen)

Von den Fahreigenschaften her dürfte das nicht viel ausmachen, Hauptsache BT 45.

Mir stellt sich auch die Frage wieso überhaupt ein 100er Schluffen montiert wurde......
 
Ich weiß was ein aaS ist. Aber davon gibts ja ne ganze Menge. Warum sollt ihr in Essen nur einen haben??? Ich habe beruflich schon dutzende von Gutachten machen lassen und es waren immer Dipl.Ing vom TÜV oder der DEKRA. Und jeder war aaS für den Kraftfahrzeugverkehr.
Wenn bei uns die Fa. XY sagt "den Reifen darfst du fahren" dann trägt dir das jeder vom TÜV ein.
Aber vielleicht ist es bei euch anders oder wir reden aneinander vorbei? :nixw:
 
Hallo, so in der Hälfte des Threads wollte ich schon mal Fanta4 rezitieren und fragen --- Häääh was'n hier los?

Abkürzungsfred oder was?

Mfg, mit freundlichen Grüßen
 
Original von MUC
Wenn bei uns die Fa. XY sagt "den Reifen darfst du fahren" dann trägt dir das jeder vom TÜV ein.
Aber vielleicht ist es bei euch anders oder wir reden aneinander vorbei? :nixw:
Scheint dann so zu sein, bei der nächsten Eintragung nach 19.2 wandere ich dann aus.......

19.3 darf tatsächlich jeder.
 
Moin,
Original von MKM900
Original von Joerg_H
Der Herr Blaukittel soll man seine Hausaufgaben machen und im Ordner "Umrüstmöglichkeiten für BMW-Motorräder" (oder so ähnlich) - der eigentlich bei jedem TÜV vorliegt - nachschauen; dort steht IIRC genau diese Freigabe für 100/90H19 in Verbindung mit 120/90H18 drin.

Joerg,
im blauen Ordner steht nur der Vorderreifen. Den 120/90-18 gab´s erst ab 1985 bzw. an der ST.
An der Doppelschwinge, nie offiziell von BMW.
Oups, recht hast Du. Dann muss ich das irgendwie zusammen mit einer Bescheinigung von Bridgestone o. dgl. da reininterpretiert haben ... zum Glück schrieb ich oben "IIRC" :pfeif:

Im Zweifelsfall würde ich einfach den Kundendienst von BMW anschreiben und dabei unter Erwähnung der Fgst-Nr anfragen, ob die o.g. Combo freigegeben ist.
 
Hallo,

war heute beim TÜV. Nachdem ich dem zuständigen aaS
den Auszug aus dem Umrüstungskatalog 5.1.3 von Steve
die Kopie des KFZ-Scheines von Thomas
und das Reifengutachten aus unserem Forum jpg624,04
vorgelegt hatte meinte er das mag ja alles in Ordnung sein aber deshalb müsse man es trotz allem eintragen :nixw:
Das würde 25€ Gutachten beim TÜV und 32€ Eintragung im Schein u. Brief bei der KFZ-Zulassung kosten. :entsetzten:
Da kann ich mir gleich einen neuen (zölligen) Reifen kaufen.
Nachdem ich ihm beteuerte in den letzten Jahre mit dem Reifen noch nie probleme mit der Hauptuntersuchung gehabt zu habenl

Klebte er mir den begehrten Stempel auf Nummernschild und meinte vermutlich wir es für das Motorrad gar kein zölligen Reifen mehr geben. :applaus:
 
Da fragt man sich doch ernsthaft, warum der Prüfer zuerst den Aufstand probte, wenn er zuletzt doch das begehrte Pickerl aufgeklebt hat. Kein Rückgrat mehr, die heutigen Prüfer oder Angst man könnte sich ja woanders hin orientieren?
Oder vielleicht die späte Einsicht, dass man falsch lag?
Hauptsache der Stempel ist drauf.
Gruß
Klaus
:---) :applaus:
 
ich kann mich immer wieder nur freuen das es hier in UK solchen mist nicht gibt...!!!
Der MOT (engl. TUV) schaut nur ob alles ok ist am bike...
den ganzen Eintragungs- und ABE-kram gibt es hier nicht...

aber du hast ja jetzt wieder fuer 2 jahre ruhe (ist es noch alle 2 jahre?? - ich bin schon zu lange weg...)

gruss
Lars
 
Puh, dann scheint es ja doch nicht so einfach beim BT45 von Zoll auf Metrisch umzurüsten.

Werd mal meinen Stamm-Prüfer fragen, was bei uns dafür notwendig ist, damit's keinen Stress gibt.

Ein schlagkräftiges Argument für den metrischen BT45 gibts ja: im Gegensatz zum 4,00'' schleift der 120er nicht mehr an der Schwinge.

Viele Grüße,
Daniel
 
@Daniel:
dazu brauchst du eine 19.3 Abnahme mit dem Gutachten hier und die breitere Druckhülse.

http://freigaben.motorrad-daten.de/BMW/R50_60_75_80_100_mit 120er Hinten_Bridgestone_TG.pdf

Die 19.3 darf jeder HU-berechtigte Prüfer durchführen, kostet 30-40 Moppen je nach Prüforganisation.

Eine Zusatzmassnahme wäre dann auch die Umrüstung auf vorderen metrischen Reifen, das geht dann aber wieder nur mittels 19.2, siehe oben.

@all:

vermutlich hat der Prüfer eine hohe Stimme aufgrund fehlender Eier inner Hose.

Der Fredersteller fährt jetzt jedenfalls mit Wissen des Prüfers ohne ABE herum. Im Zweifels/Unfall ist der Ärger vorprogrammiert.

Andreas
 
Original von eddiek
@Daniel:
dazu brauchst du eine 19.3 Abnahme mit dem Gutachten hier und die breitere Druckhülse.[...]

Danke für das Gutachten, Andreas. :applaus:
Die breitere Druckhülse hab ich schon drin.

Witziges Zitat aus dem Gutachten: "Die Freigängigkeit des Hinterreifens zum Kardantunnel ist zu kontrollieren".

Da bin ich gepsannt, ob das ein Test für Theoretiker ist. Der jetzige zöllige 4,0'' hat bei mir trotz der breiten Druckhülse keinen Millimeter Spiel zum Kardan. Am Reifen sind auch ein paar leichte Abschürfungen. Beim Letzten war da noch deutlich mehr Freiraum.

Viele Grüße,
Daniel
 
Sind zöllige Brückensteine breiter als zöllige Metzeler? Hatte bis jetzt noch keine Probleme mit 4.00 X 18. Mal sehen, ob der neue BT auch reinpasst. Nachgemessen hat der aber auch nur 120 mm.
Vielleicht ist es bei meiner Schwinge auch wie bei älteren Frauen...
Gruß
Klaus
:&&&: :---)
 
Ein BT45 DOT von 05 in 4.00-18H ist eindeutig schmaler als einer aus aktueller Produktion.
Der 120er passt problemlos an der Bremse der Zweiarmschwinge vorbei, ok, Luft muss raus, der 4.00 Bj. 05 auch noch, beim 4.00 Bj 09 muss man richtig Kraft aufwenden, den Reifen ohne Luft durch zu drücken!
 
Original von desmonocke
Sind zöllige Brückensteine breiter als zöllige Metzeler?
Gruß
Klaus
:&&&: :---)

Hallo Klaus,

aber hallo, der BT 45 in 4,0 dürfte rechnerisch 100mm breit sein.

Gemessen bei der R65 (248) habe ich montiert und aufgepumpt fast 130 mm

Suchwort wäre: BT 45 schleift an der Schwinge.........

Andreas
 
Hallo, zu der Reifenfrage habe ich auch mal was? Bis jetzt war mein Wissensstand: Man kann alle Reifen aufziehen die vom Hersteller eine Freigabe haben. Ist das noch richtig?
In meiner Zulassung steht zu Reifen auser der Größe (90/90-18 51H; 120/90-18 65H) noch ein Satz: Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis.
Was bedeutet das? (Betriebserlaubnis der Reifenhersteller?)
Und wie ist nun die genaue ges. Reglung? Ich wundere mich das es da so offt Probleme gibt!
Gruß pelle
 
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