Reifen oh. Zulassung = kein TÜV

Original von detlev
Ein BT45 DOT von 05 in 4.00-18H ist eindeutig schmaler als einer aus aktueller Produktion.
Der 120er passt problemlos an der Bremse der Zweiarmschwinge vorbei, ok, Luft muss raus, der 4.00 Bj. 05 auch noch, beim 4.00 Bj 09 muss man richtig Kraft aufwenden, den Reifen ohne Luft durch zu drücken!

Das kann ich bestätigen.
Auf meiner RS war der letze BT45 4.00-18 unauffällig. Der jetzige hat schon minimale Anlaufspuren und führte
bei der letzten HU im April zu leichtem Sirnrunzeln des Prüfers, das ich nach kurzem Fachgespräch glätten konnte. :D
 
Original von pelle136
Hallo, zu der Reifenfrage habe ich auch mal was? Bis jetzt war mein Wissensstand: Man kann alle Reifen aufziehen die vom Hersteller eine Freigabe haben. Ist das noch richtig?
In meiner Zulassung steht zu Reifen auser der Größe (90/90-18 51H; 120/90-18 65H) noch ein Satz: Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis.
Was bedeutet das? (Betriebserlaubnis der Reifenhersteller?)
Und wie ist nun die genaue ges. Reglung? Ich wundere mich das es da so offt Probleme gibt!
Gruß pelle

Moin Pelle,

es geht um die Fahrzeug ABE

guggst du:

http://f3.webmart.de/f.cfm?id=100478&t=3480178&pg=1&r=threadview

Ob K oder Q iss juristisch erstmal wurscht.

Andreas
 
Also ich hab meine Reifen nochmals nachgemessen. In der einen Q befindet sich ein Metzeler-Reifen der Größe 120/90. Dieser ist 125 mm breit. Der neue Brückenstein in 4.00 ist nur 120 mm breit. ?(
Gruß
Klaus
 
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