Reifen R 100 RS BJ. 83

Gummikuh88

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24. Jan. 2019
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347
Hallo.

Meine RS braucht neue Reifen. Ich hab mir den Continental Go! ausgesucht. Nun die Frage ob der ohne Fummelei und breitere Hülse in die Schwinge passt. Grösse ist 4.00-18.
Fährt den sonst noch jemand oder welche Reifen sind schmal und gut? Bridgestone taugt mir nicht und auch nichts was eingetragen werden muss.

Gruß Dennis
 
Servus,
Ich fahr derzeit auf der RS den MICHELIN Road Classic. Bin sehr zufrieden damit. Sowohl trocken als auch bei Regen häöt der Reifen.
Nur zur Laufleistung kann ich nix sagen, hab ihn erst 2000km drauf. Aber er verspricht mindestens noch weitere 3000 km zu halten. Muss nicht eingetragen werden. Ist immer noch ein Diagonal Reifen.
Ich montier den wieder.

Gruß
Der Indianer
 
Hallo Dennis,
hab den Conti Go auf meiner 83 er RS montiert, die Montage des Hinterrades war kein Problem. Zu den Fahreigenschaften kann ich leider noch nichts schreiben
 
Hab auf meiner 82er RT zwei Sätze ContiGo runtergefahren und mochte ihn lieber als den vorher gefahrenen BT45. Probleme beim Einbau des Hinterrads gab es nicht.
 
Servus,
.................... den MICHELIN Road Classic. ...................................................... Muss nicht eingetragen werden. Ist immer noch ein Diagonal Reifen.

Gruß
Der Indianer

Der MICHELIN Road Classic ist ein Diagonal-Gürtelreifen - Bias belted - Kennunug "B" und muß deshalb ganz sicher in die Papiere unserer Kühe eingetragen werden!
 
Der MICHELIN Road Classic ist ein Diagonal-Gürtelreifen - Bias belted - Kennunug "B" und muß deshalb ganz sicher in die Papiere unserer Kühe eingetragen werden!

Da sind wir unterschiedlicher Ansicht.

https://forum.2-ventiler.de/vbboard...Road-Classic&p=1327907&viewfull=1#post1327907

https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/...erkehr/rad-reifenkombination-kraftraeder.html

Es gilt Fall 2 ohne Reifenbindung. Da ist nur die Reifengröße entscheidend. Die Bauarthinweise beziehen sich auf Reifenbindung bestimmter Marken.
 
Zuletzt bearbeitet:
Servus,

Quelle-- siehe Link 2 von Luggi...

und in der Anmerkung zur Reifenbauart steht unten folgendes:

(*) Ergänzung bezüglich der Verwendung von Diagonalreifen oder Gürtelreifen mit Diagonalkarkasse:
Die unter Fall 1 geschilderten Beispiele setzen die Verwendung eines Reifens der gleichen Bauart voraus. Die unter Fall 1 geschilderten Beispiele und deren Beurteilung sind jedoch auch auf den Fall übertragbar, wenn ein Reifen anderer Bauart (Diagonalreifen oder Gürtelreifen mit Diagonalkarkasse statt Radialreifen) verwendet wird. Dies setzt voraus, dass mit Ausnahme des Parameters „Reifenbauart“ sämtliche in dem jeweiligen Fallbeispiel genannten Bedingungen erfüllt werden.

Die "Biasbelted" werden den Diagonalreifen hier gleichgestellt und sind somit NICHT eintragungspflichtig.

Gruß
der Indianer
 
Die "Biasbelted" werden den Diagonalreifen hier gleichgestellt und sind somit NICHT eintragungspflichtig.
Die Anmerkung ist an den Fall 1 gebunden und für den Fall 2 nicht anwendbar. Ebenso stellt die Formulierung Diagonal- und Bias-Belted-Reifen nicht gleich.

Aber jeder wie er mag. Ich habe jedenfalls keine Lust, mir im Fall des Falles von einem Sachverständigen vor Gericht erklären zu lassen, daß ich ohne gültige Betriebserlaubnis rumgefahren bin. Die zeitweise berufliche Beschäftigung mit solchen Texten reicht mir völlig.
 
Bin da voll bei Hans!

Unsere Kühe haben keine EU-Typgenehmigung und da sind andere Reifenbauarten als "-" = Diagonal eintragungspflichtig.

Lasse ich bei jeder entsprechenden Umrüstung machen und bin damit auf der sicheren Seite!
 
Ich fahre ContiGo! 3.25-19 und 4.00-18 seit diesem Sommer auf meiner 75/5.
Selbst montiert, selbst gewuchtet. Einbau problemlos. Fahrverhalten auch. Kein Vergleich zu den hölzernen Dunlop Streetsmart, die vorher drauf waren.

Zur Laufleistung kann ich noch nichts sagen, aber speziell das Handling ist klasse jetzt.

Jan
 
Hallo.

Das ist doch mal ne Aussage wo man was mit tun kann. Dann werde ich denk ich mal den Conti Go! ausprobieren. Spricht ja nix gegen. Grösse passt, geht ohne Probleme in die Schwinge und auch sonst scheint das ja kein schlechter Reifen zu sein.

Gruß Dennis
 
Hallo
Ich habe diesen Sommer eine R65 Baujahr 1980 auf Conti Classic Attak
umgerüstet.
Unsere KÜS Sachverständigen lehnen dies ab, müsste eingeragen werden.
Bin dann nach Eisenach zur DEKRA wegen HU.
Die haben die Freigabe von Conti(Scheckkarte) zur Kenntnis genommen
und die Plakette erteilt!
2 Wochen später dasselbe Spiel mit meiner Monolever R80 Baujahr 1985.
Die hat jetzt Conti Go bekommen, weil der Classic Attak nicht lieferbar war.
Für die Dekra besteht keine Notwendigkeit die Reifen einzutragen.
Unterschiede zwischen Hessen und Thüringen, unsere Kleinstaaterei.
Dabei hat die EU 27 Länder, jeder legt die Gesetze und Verordnungen aus wie es ihm passt!
 
Ohne Fabrikatsbindung kommt die Grösse und Bauart drauf die original auf das Motorrad gehört. Alles andere muss eingetragen werden. Eigentlich ganz einfach... eigentlich

Gruß Dennis
 
So eine frühere Otto-Normal-Größe eingetragen zu haben - auch noch aus der Zeit, bevor das Wort "Fabrikatsbindung" erfunden wurde - empfinde ich als Sechser im Lotto.
Und es ist großartig, ein 71 Jahre altes Motorrad (R25) zu fahren, für das die Reifen immer noch in großer Auswahl überall erhältlich sind. Momentan fahre ich vorne einen Mitas HO-1, der übrigens klasse ist, und hinten einen Heidenau K34. Und kein Prüfer oder Polizist darf das bemängeln. Herrlich!

Jan
 
Es gibt ja Reifen, so isset ja nicht. Aber ich fahre keine R 25 also müssen die Reifen auch was können. Danke an die jenigen die auf die Frage geantwortet haben. Ziel erreicht, Reifen gefunden und gut ist. Kein eintragen, Firlefanz etc.

Gruß Dennis
 
Hallo Manfred,

ich habe mit der Service-Abteilung von Michelin telefoniert: "Reifen müssen eingetragen werden, da andere Bauart!"

Natürlich müssen die eingetragen werden. Andere Bauart wie original. Darum will ich die ja auch nicht haben. Bias Belted gibt's normalerweise auch nur bei Chopper/Cruiserreifen. Da aber auch original.

Gruß Dennis
 
Die Anmerkung ist an den Fall 1 gebunden und für den Fall 2 nicht anwendbar. Ebenso stellt die Formulierung Diagonal- und Bias-Belted-Reifen nicht gleich.

Aber jeder wie er mag. Ich habe jedenfalls keine Lust, mir im Fall des Falles von einem Sachverständigen vor Gericht erklären zu lassen, daß ich ohne gültige Betriebserlaubnis rumgefahren bin. Die zeitweise berufliche Beschäftigung mit solchen Texten reicht mir völlig.

Auf Basis meines beruflichen Wissens muss ich dir da recht geben.
Es ist zwar beruhigend, dass bei uns etwas genauer hingeschaut wird als in manchen anderen EU-Staaten. Aber andererseits habe ich wenig Verständnis für die Kleinkariertheit bei Reifen für unsere alten 2V mit max. 70 PS.
Aber dass es immer noch bei Prüforganisationen solch unterschiedliches Verhalten gibt, ist ein Unding. Auch wenn die Regeln nicht immer nachvollziehbar sind, sind sie klar und für alle gleich.
 
Servus,

Quelle-- siehe Link 2 von Luggi...

und in der Anmerkung zur Reifenbauart steht unten folgendes:



Die "Biasbelted" werden den Diagonalreifen hier gleichgestellt und sind somit NICHT eintragungspflichtig.

Gruß
der Indianer

So sehe ich das auch. Das Wort „oder“ schafft in Abgrenzung zu Radialreifen Eindeutigkeit.

Ich trage Bias Belted nicht ein, sofern die Größenangabe nicht abweicht.
 
ich habe mit der Service-Abteilung von Michelin telefoniert: "Reifen müssen eingetragen werden, da andere Bauart!"

Schade, ich habe das Mo Sonderausgabe 2021-Sommer nicht mehr. Jedenfalls war der Text mittig , blau unterlegt geschrieben.
Vielleicht hat einer das Heft und könnte da mal nachguggen?
In meinen Augen ist das ein Unding was hier abläuft. Man darf, man darf nicht, eine Bestimmung hebt die andere auf.
Manfred
 
Die "BMW Motorräder" MO Sonderausgabe 77 (April - Juni '21) und 78 (Juli - September '21) hab ich gerade durchgesehen und nix gefunden. Vielleicht hab ich 's auch überblättert. Auf Seite 46 in der Ausgabe 77 wird zwar der MICHELIN ROAD CLASSIC als Diagonal-Gürtelreifen vorgestellt, mehr aber auch nicht.

Die ganze Diskussion hier kapiere ich allerdings nicht!

Schon in meiner Schulzeit vor gut 45 Jahren habe ich in die Papiere meines R26 Gespanns einen 4.00-18 für 's Hinterrad eintragen lassen müssen. Dazu gab es eine schreibmaschinegeschriebene Unbedenklichkeitserklärung von BMW. Bei der Abnahme durch den Sachverständigen des TÜV (andere Organisationen gab 's noch nicht) wurde die Freigängigkeit des Reifens geprüft. Serie war 3.25 oder 3.50-18, welcher von Beiden müsste ich nachschauen. Motorradreifen in metrischen Größen, in radialer Bauweise oder als Diagonal-Gürtelreifen gab 's damals noch nicht oder zumindest waren es noch Exoten.

Später kamen die Reifenfreigaben der Gummihersteller auf, gleichzusetzen mit 'ner ABE. Recht praktisch, mussten halt mitgeführt werden. In dieser Zeit wurden auch die Fabrikatsbindungen (gute Lobbyarbeit der Reifenindustrie?) in die Papiere eingetragen. Ein absoluter Schwachsinn, denn ein "Pneuflutsch Roadhunter III" konnte ein Jahr nach der Zulassung schon durch den "Pneuflutsch Roadhunter IV" ersetzt worden sein - aber dafür gab 's ja die Reifenfreigaben.

Durch Lobbyarbeit von Prüforganisationen gelten die Reifenfreigaben nicht mehr, sie heissen jetzt "Service Information" oder ähnlich. Sie dienen den aaSen als Grundlage zur Änderung der Eintragungen in die Fahrzeugpapiere. Verschiedene Hersteller haben mit den Service Informationen dann auch gleich Vorschläge für die Eintragungen parat: " auch genehmigt: "Pneuflutsch Roadhunter V", damit bliebe es dann bei der unsäglichen Fabrikatsbindung, die im darauf folgenden Jahr durch Einführung des "Pneuflutsch Roadhunter VI" schon wieder überholt sein kann.

Tatsache ist, wie anno Tobak, dass Reifengrößen und -bauarten in der Zulassungsbescheinigung eingetragen sein müssen.

Ich handhabe es inzwischen so, dass ich alle verfügbaren Service Infos der Reifenhersteller herunterlade und der Sachverständige dann alle möglichen Größen und Bauarten in die Papiere übernimmt.

Da steht dann z. B. bei einer Monolever ausser den serienmäßigen 90/90-18 vorne und 120/90-18 hinten "*ZU 15.1/15.2:REIFEN NUR VON EINEM HERSTELLER UND TYP GEM.HERSTELLERFREIGABE ZULÄSSIG*AUCH GEN.:VO:100/90 R18 U. HI:130/80 R18*RADIAL,DIAGONAL(-)U.GÜRTELREIFEN M.DIADONALKARKASSE (B)ZULÄSSIG***"

Bei 'ner /, da waren ja ursprünglich noch Reifen in Zollgrößen eingetragen, wird 's dann noch etwas umfangreicher.
 
Zuletzt bearbeitet:
So sehe ich das auch. Das Wort „oder“ schafft in Abgrenzung zu Radialreifen Eindeutigkeit.

Ich trage Bias Belted nicht ein, sofern die Größenangabe nicht abweicht.

Quelle: https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/...erkehr/rad-reifenkombination-kraftraeder.html

*) Ergänzung bezüglich der Verwendung von Diagonalreifen oder Gürtelreifen mit Diagonalkarkasse: Die unter Fall 1 geschilderten Beispiele setzen die Verwendung eines Reifens der gleichen Bauart voraus. Die unter Fall 1 geschilderten Beispiele und deren Beurteilung sind jedoch auch auf den Fall übertragbar, wenn ein Reifen anderer Bauart (Diagonalreifen oder Gürtelreifen mit Diagonalkarkasse statt Radialreifen) verwendet wird. Dies setzt voraus, dass mit Ausnahme des Parameters „Reifenbauart“ sämtliche in dem jeweiligen Fallbeispiel genannten Bedingungen erfüllt werden.


Hier steht für mich eindeutig, dass es für die Beurteilung egal ist welche Bauart der Reifen hat, aber nicht, dass eine andere Bauart, als die in den Papieren eingetragene, nicht eingetragen werden muss!
 
Zuletzt bearbeitet:
Quelle: https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/...erkehr/rad-reifenkombination-kraftraeder.html

*) Ergänzung bezüglich der Verwendung von Diagonalreifen oder Gürtelreifen mit Diagonalkarkasse: Die unter Fall 1 geschilderten Beispiele setzen die Verwendung eines Reifens der gleichen Bauart voraus. Die unter Fall 1 geschilderten Beispiele und deren Beurteilung sind jedoch auch auf den Fall übertragbar, wenn ein Reifen anderer Bauart (Diagonalreifen oder Gürtelreifen mit Diagonalkarkasse statt Radialreifen) verwendet wird. Dies setzt voraus, dass mit Ausnahme des Parameters „Reifenbauart“ sämtliche in dem jeweiligen Fallbeispiel genannten Bedingungen erfüllt werden.


Hier steht für mich eindeutig, dass es für die Beurteilung egal ist welche Bauart der Reifen hat, aber nicht, dass eine andere Bauart, als die in den Papieren eingetragene, nicht eingetragen werden muss!

Das ist das Problem.

Es wird als Beispiel für eine andere Bauart der Radialreifen hergenommen und mit Diagonalreifen oder Gürtelreifen mit Diagonalkarkasse gegenübergestellt.

Das Wort „oder“ drückt aus, dass von zwei oder mehreren Möglichkeiten mindestens eine als Tatsache zutrifft und das im Zusammenhang mit dem Wort „statt“. Mit dem Wort „oder“ werden Diagonalreifen und Gürtelreifen mit Diagonalkarkasse gleichgestellt.

Das diejenigen die mit Eintragungen Geld verdienen das nicht so lesen wollen, wundert mich allerdings nicht.
 
Das ist das Problem.

Es wird als Beispiel für eine andere Bauart der Radialreifen hergenommen und mit Diagonalreifen oder Gürtelreifen mit Diagonalkarkasse gegenübergestellt.

Das Wort „oder“ drückt aus, dass von zwei oder mehreren Möglichkeiten mindestens eine als Tatsache zutrifft und das im Zusammenhang mit dem Wort „statt“. Mit dem Wort „oder“ werden Diagonalreifen und Gürtelreifen mit Diagonalkarkasse gleichgestellt.

Das diejenigen die mit Eintragungen Geld verdienen das nicht so lesen wollen, wundert mich allerdings nicht.

Matthias,

da gehört auch der Kontext dazu!

An dem "oder" und "statt" würde ich mich gar nicht aufhängen, ich würde gleich reininterpretieren: Sch...egal ob Diagonal, Diagoanl-Gürtel oder Radial - Hauptsache die Größe, Tragfähigkeit und Speesindex stimmen!

Ich gehe davon aus Du willst mir nichts unterstellen (könnte man aber so verstehen) - Ich verdiene an solchen Eintragungen keinen Cent, bin aber daran interessiert, dass meine Kunden bei Fahrzeugkontrollen mit den, von mir montierten Reifen, keine Schwierigkeiten bekommen.
 
Du warst ausdrücklich nicht gemeint.

Die Auskünfte der großen Sachverständigenorganisationen sind aber nicht immer technisch orientiert, sondern deutlich wirtschaftlich. Insbesondere der TÜVNord tut sich da sehr hervor, hat er uns das ja alles federführend eingebrockt.

Wenn man das dann schriftlich haben möchte, ist das „Wechselgeld“ oftmals nicht vorhanden.
 
Hi,

war gerade auf der Michelin-Seite. Da gibt es eine "Service-Information" für die 75/5; 6; 7 über die Road Classic.

In der Fußnote steht: "Bei Montage der Reifen liegt eine Änderung am Fahrzeug vor..."

Den genauen Wortlaut kann jeder selber nachlesen:

KLICK MICH!
 
Habe was gefunden. In welcher Ausgabe das im Mo stand habe ich leider nicht vermerkt.
Auf jeden Fall Seite 88. Nix blau unterlegt:gfreu:

Vor diesem Hintergrund haben die Reifenhersteller nochmals beim Gesetzgeber interveniert,immerhin ist der Wirtschaftsverband der Knauschschukindustrie (WdK) ein echtes Schwergewicht. Dabei hat das Bundesverkehrministerium die Beurteilung von Rad-/ Reifenkombination von Krafträder ergänzt, so das nun bei Bereifung in den originalen Reifengrößen die Betriebserlaubnis nicht erlöscht wenn ein Reifen anderer Bauart verwendet wird. Wenn also die originalen Reifendimensionen verbaut werden ist keine Extra Freigabe für den Michelin Road Classik erforderlich.
In dem Test wurde dre Conti Attak mit dem Michelin verglichen.

Manfred
 
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