Die "BMW Motorräder" MO Sonderausgabe 77 (April - Juni '21) und 78 (Juli - September '21) hab ich gerade durchgesehen und nix gefunden. Vielleicht hab ich 's auch überblättert. Auf Seite 46 in der Ausgabe 77 wird zwar der MICHELIN ROAD CLASSIC als Diagonal-Gürtelreifen vorgestellt, mehr aber auch nicht.
Die ganze Diskussion hier kapiere ich allerdings nicht!
Schon in meiner Schulzeit vor gut 45 Jahren habe ich in die Papiere meines R26 Gespanns einen 4.00-18 für 's Hinterrad eintragen lassen müssen. Dazu gab es eine schreibmaschinegeschriebene Unbedenklichkeitserklärung von BMW. Bei der Abnahme durch den Sachverständigen des TÜV (andere Organisationen gab 's noch nicht) wurde die Freigängigkeit des Reifens geprüft. Serie war 3.25 oder 3.50-18, welcher von Beiden müsste ich nachschauen. Motorradreifen in metrischen Größen, in radialer Bauweise oder als Diagonal-Gürtelreifen gab 's damals noch nicht oder zumindest waren es noch Exoten.
Später kamen die Reifenfreigaben der Gummihersteller auf, gleichzusetzen mit 'ner ABE. Recht praktisch, mussten halt mitgeführt werden. In dieser Zeit wurden auch die Fabrikatsbindungen (gute Lobbyarbeit der Reifenindustrie?) in die Papiere eingetragen. Ein absoluter Schwachsinn, denn ein "Pneuflutsch Roadhunter III" konnte ein Jahr nach der Zulassung schon durch den "Pneuflutsch Roadhunter IV" ersetzt worden sein - aber dafür gab 's ja die Reifenfreigaben.
Durch Lobbyarbeit von Prüforganisationen gelten die Reifenfreigaben nicht mehr, sie heissen jetzt "Service Information" oder ähnlich. Sie dienen den aaSen als Grundlage zur Änderung der Eintragungen in die Fahrzeugpapiere. Verschiedene Hersteller haben mit den Service Informationen dann auch gleich Vorschläge für die Eintragungen parat: " auch genehmigt: "Pneuflutsch Roadhunter V", damit bliebe es dann bei der unsäglichen Fabrikatsbindung, die im darauf folgenden Jahr durch Einführung des "Pneuflutsch Roadhunter VI" schon wieder überholt sein kann.
Tatsache ist, wie anno Tobak, dass Reifengrößen und -bauarten in der Zulassungsbescheinigung eingetragen sein müssen.
Ich handhabe es inzwischen so, dass ich alle verfügbaren Service Infos der Reifenhersteller herunterlade und der Sachverständige dann alle möglichen Größen und Bauarten in die Papiere übernimmt.
Da steht dann z. B. bei einer Monolever ausser den serienmäßigen 90/90-18 vorne und 120/90-18 hinten "*ZU 15.1/15.2:REIFEN NUR VON EINEM HERSTELLER UND TYP GEM.HERSTELLERFREIGABE ZULÄSSIG*AUCH GEN.:VO:100/90 R18 U. HI:130/80 R18*RADIAL,DIAGONAL(-)U.GÜRTELREIFEN M.DIADONALKARKASSE (B)ZULÄSSIG***"
Bei 'ner /, da waren ja ursprünglich noch Reifen in Zollgrößen eingetragen, wird 's dann noch etwas umfangreicher.