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Reifen verschiedener Hersteller fahren?

TomtomGo

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08. Aug. 2011
Beiträge
262
Hallo zusammen!

Kurze Frage: Kann man zwei Reifen von verschiedenen Herstellern fahren, solange die Größen stimmen?

Mein TÜV sagt ja, die Polizei sagt nein (angeblich aufgrund verschiedener Gummimischungen). Bei Autos ist das verständlich, aber bei Motorrädern?
Kennt da jemand eine Vorschrift?

Danke im Vorraus. )(-:
 
Es sollte heißen ob man in Deutschland "DARF", dass man "kann" ist mir klar. ;)
 
Hallo,

welche Polizei sagt nein?

Wenn du laut deiner Fahrzeugpapiere/ Betriebserlaubnis keinerlei Herstellerbindung für Vorder- UND Hinterrad hast, kannst du vorn und hinten verschiedene Hersteller fahren.
Ob das dem Fahrverhalten entgegenkommt sei erstmal dahingestellt.

Die Reifengrößen für vorn und hinten sind natürlich einzuhalten.

Früher sprach man ja mal von MISCHBEREIFUNG.

Damit war aber nicht die Verwendung von Reifen verschiedener Hersteller gemeint, sondern die Reifenbauart, also Radial- oder Diagonalbereifung. Diese durfte/ darf nicht gemischt werden.

Hoffe, dass ich dir helfen konnte.

Gruß Burkhard
 
sondern die Reifenbauart, also Radial- oder Diagonalbereifung. Diese durfte/ darf nicht gemischt werden.

Hallo Burkhard
warum nicht, was passiert dann ???
Wer verbietet das?
Wo steht das?

Ich lese das immer wieder, aber ich habe noch keine Begründung gesehen.

Edit: ein Teil ist mir eingefallen: im Brief/ Schein steht drin 3,25...in Verbindung mit 4.00 oder 90/19... in Verbindung mit 120/90...

Also Bauarten mischen ist verboten.
Aber WARUM? :nixw:
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn ich das unten aus der STVZO §36 kopierte Gefasel in eine menschliche Sprache zu übersetzen versuche, könnte ich vermuten, dass das Verbot des Mischens von Diagonal- und Radialreifen nur auf einer Achse verboten sei und das Ganze zudem für Motorräder sowieso nicht gilt. Macht ja auch keinen Sinn bei einem Motorrad 2 verschiedene Reifenbauarten auf eine Achse zu ziehen, ist zumindest nicht einfach.

Oder wie? Was meinen die eigentlich mit "Satz 2"? Den 2. Satz im Kapitel 2a von §36 oder ist (2a) der 2. Satz? :nixw:




(2a) An Kraftfahrzeugen - ausgenommen Personenkraftwagen - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und an ihren Anhängern dürfen die Räder einer Achse entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein. Personenkraftwagen sowie andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und ihre Anhänger dürfen entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein; im Zug gilt dies nur für das jeweilige Einzelfahrzeug. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für die nach § 58 für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gekennzeichneten Anhänger hinter Kraftfahrzeugen, die mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gefahren werden (Betriebsvorschrift). Satz 2 gilt nicht für Krafträder - ausgenommen Leichtkrafträder, Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor.
 
Hi,
m. E. ist das:
"Personenkraftwagen sowie andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und ihre Anhänger dürfen entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein; im Zug gilt dies nur für das jeweilige Einzelfahrzeug. "

der Satz 2 - der nicht für Krafträder gilt.
Und was gilt dann? :schock:
 
....eben.

Ich verstehe es nicht.

Aber in Kapitel 1 des §36 steht:
"eiserne Reifen müssen abgerundete Kanten haben. Nägel müssen eingelassen sein".

das verstehe ich. :D
 

[TD="class: tdatahead, colspan: 2"]R 100 R, 247E 91
px_blank.gif
[/TD]
[TD="class: tdatahead, colspan: 3, align: right"]Typschlüsselnummer: 0486
px_blank.gif
[/TD]

[TD="colspan: 5"]
px_333333.gif
[/TD]

[TD="class: tgloss"]Reifentyp vorn[/TD]
[TD="class: tgloss"]Dimension vorn[/TD]
[TD="class: tgloss"]Reifentyp hinten[/TD]
[TD="class: tgloss"]Dimension hinten[/TD]
[TD="class: tgloss, align: center"]Bemerkung[/TD]

[TD="colspan: 5"]
px_333333.gif
[/TD]

[TD="class: theadsubhome, colspan: 5"]
px_blank.gif

Bridgestone
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[/TD]

[TD="colspan: 5"]
px_333333.gif
[/TD]

[TD="class: tgloss"]Battlax BT 45 F[/TD]
[TD="class: tgloss"]110/80-18 58V TL[/TD]
[TD="class: tgloss"]Battlax BT 45 R[/TD]
[TD="class: tgloss"]140/80-17 69V TL[/TD]
[TD="class: tgloss, align: center"]3[/TD]

[TD="colspan: 5"]
px_333333.gif
[/TD]

[TD="class: theadsubhome, colspan: 5"]
px_blank.gif

Metzeler
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[/TD]

[TD="colspan: 5"]
px_333333.gif
[/TD]

[TD="class: tgloss"]Lasertec Front[/TD]
[TD="class: tgloss"]110/80-18 M/C 58H TL[/TD]
[TD="class: tgloss"]Lasertec[/TD]
[TD="class: tgloss"]130/80-17 M/C 65H TL[/TD]
[TD="class: tgloss, align: center"]3[/TD]

[TD="colspan: 5"]
px_333333.gif
[/TD]

[TD="class: tgloss"]Lasertec Front[/TD]
[TD="class: tgloss"]110/80 V18 M/C (58V) TL[/TD]
[TD="class: tgloss"]Lasertec[/TD]
[TD="class: tgloss"]140/80 B17 M/C 69V TL[/TD]
[TD="class: tgloss, align: center"]3[/TD]

[TD="colspan: 5"]
px_333333.gif
[/TD]

[TD="class: theadsubhome, colspan: 5"]
px_blank.gif

Michelin
px_blank.gif
[/TD]

[TD="colspan: 5"]
px_333333.gif
[/TD]

[TD="class: tgloss"]Macadam 50 E Front[/TD]
[TD="class: tgloss"]110/80-18 58V TL[/TD]
[TD="class: tgloss"]Macadam 50 Rear[/TD]
[TD="class: tgloss"]140/80-17 69V TL[/TD]
[TD="class: tgloss, align: center"]2[/TD]

[TD="colspan: 5"]
px_333333.gif
[/TD]

[TD="colspan: 5"] BMW Motorrad empfiehlt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des jeweiligen Reifenherstellers einzuholen und mitzuführen.[/TD]

[TD="colspan: 6"]
px_blank.gif
[/TD]

Das ist von BMW für eine R 100 R zulässig. Weiteres muß man sich über die sogenannten Reifenfreigaben besorgen.

Heute steht da aber nichts konkretes mehr in den Fahrzeugpapieren, so das ich mich zukünftig an der dort eintragenen Reifengröße orientiere.

Das muß langen ( mir wächst ja kein Gras aus der Tasche), schließlich gibt es die Reifenbindung nur in Deutschland.

Man stelle sich vor Brigdestone und Metzler gehen pleite, dann würde die Hälfte aller BMW´s in Kürze schrottreif sein.

Das man die weiteren Reifenfreigaben den einzelnen Reifenherstellern überlässt ist, dann der größte Witz, ist wie Bock zum Gärtner machen.

Ich habe ein Recht darauf mich mit chinesischen Billigreifen totzufahren, oder z.B. verschiedene Reifentypen eines Herstellers zu montieren. Man sollte das mal ausprozessieren.

Und hier steht auch nichts besseres

Man regt mich das Thema auf:schimpf:
 
Edit: ein Teil ist mir eingefallen: im Brief/ Schein steht drin 3,25...in Verbindung mit 4.00 oder 90/19... in Verbindung mit 120/90...

Also Bauarten mischen ist verboten.
Aber WARUM? :nixw:[/QUOTE]

Hi,

ich fahre mit Tüv gemischt vorne 110/80x18
hinten 4.00x18 :D

gruss Rainer
 
Zuletzt bearbeitet:
Nicht zustimm:
"Man stelle sich vor Brigdestone und Metzler gehen pleite, dann würde die Hälfte aller BMW´s in Kürze schrottreif sein."

Schon mal was von Heidenau gehört?
;)
 
Reifenbindung kann man Heutzutage beim Tüv austragen lassen.Das geht auch bei neuern Erstzulassungsdatum.Das würde ich auch jedem empfehlen zu tun.
Meine GS hatte das sowieso nicht.89 gab es für die Paralever GSen noch keine große Auswahl an Reifen.Ich habe da immer munter gemischt und nie probleme gehabt.Nur manche übereifrigen Tüvler wollten mich aufklären wegen Sicherheit usw.Aber die Plakette durften die nicht verwehren.

Die Reifenbindung ist der größte Quatsch den gibt.Bei meiner Duc war eine ganze Seite vom KFZ Schein nur mit irgendwelche 90er Jahre Altreifen zugemüllt,die es sowieso nicht mehr gab.
Reifenbindung austragen lassen und gut ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nicht zustimm:
"Man stelle sich vor Brigdestone und Metzler gehen pleite, dann würde die Hälfte aller BMW´s in Kürze schrottreif sein."

Schon mal was von Heidenau gehört?
;)


mit Metzeler Lasertec hinten kombiniert :cool:

vordereifen+_Large_.JPG


wenn´s nach BMW gehen würde :schock:

Ich glaube da haben Appel und Google abgeschaut was die Kundenbindung angeht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Schon mal was von Heidenau gehört?
;)

Schon mal was von Heidenau gehört?
;)

servus Karl,

wo ist den Heidenau.:pfeif:



gruss Rainer[/QUOTE]

Gehört schon, aber das ist wie mit Wanli, Linglong, Chengshan:
Auch schon mal gehört, würde ich aber nie fahren :D

Dass ich von Äh, ........ Dings* umzingelt bin weiss ich:D

seit Jahren auf der ST und der /7 und zufrieden.
Und die PD hatse schon drauf :D
?

Ich tu es wieder!

Sei schlau, fahr Heidenau. :oberl:
Hallo zusammen
Hatten wir das nicht schon mal. ?(
Die Endlosschleife des Wahnsinns findet hier ihre Fortsetzung. :lautlachen1:

Unterhaltsamen Abend noch. ;)
 
Reifenbindung kann man Heutzutage beim Tüv austragen lassen.Das geht auch bei neuern Erstzulassungsdatum.Das würde ich auch jedem empfehlen zu tun.

Hallo Klaus,

das ist so pauschal nicht richtig! Je nach Art der Reifenbindung und TÜV wird das nichts. Mein TÜV weigert sich z.B. hartnäckig, an den R100R und der Mystic die Typbindung pauschal auszutragen (nur Alternativen mit Freigabe/UB - Bescheinigung). Er argumentiert dies mit der besonderern Bauart der Erstausstattungs-Bereifung hinten (VB = Bias Belted). Er argumentiert außerdem, dass die 2-Ventiler eine gewisse Pendelneigung hatten, die mit genau diesen Reifen verringert werden sollte. Möglicherweise hat er damit sogar recht. Detlev hatte im Norden dagegen mit dem gleichen Ansinnen zur Austragung der Typbindung bei der R100R Erfolg.

Ansonsten ist der Reifenhersteller und Typ bei nicht vorhandener Typbindung egal. Am Auto kann man in dem Fall theoretisch sogar vier unterschiedliche Reifen fahren, solange alle die gleiche Bauart haben (also nicht Winter/Sommer od. Diagonal/Gürtel gemsicht).

Grüße
Marcus
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Klaus,

das ist so pauschal nicht richtig! Je nach Art der Reifenbindung und TÜV wird das nichts. Mein TÜV weigert sich z.B. hartnäckig, an den R100R und der Mystic die Typbindung pauschal auszutragen (nur Alternativen mit Freigabe/UB - Bescheinigung). Er argumentiert dies mit der besonderern Bauart der Erstausstattungs-....
Der TÜV in Karlsruhe wollte bei meiner R100R die Markenbindung auch nicht austragen.X(
 
Hallo,
da kann der Dampfkesselprüfverein schwer Ärger bekommen. Es gibt im EU Recht eine bindende Vorschrift, dass eine Markenbindung nicht zulässig ist.
War schon mal im Ziegelsteinforum? ein Fred.
Viele Grüsse,
Bernhard
 
Nicht zustimm:
"Man stelle sich vor Brigdestone und Metzler gehen pleite, dann würde die Hälfte aller BMW´s in Kürze schrottreif sein."

Schon mal was von Heidenau gehört?
;)

Von Heidenau gibt es für die R 100 R keine Reifenfreigabe. Wenn die Markenbindung nicht ausgetragen wurde, darfst Du auf den Paralevern die keine GS sind keine Heidenau fahren.:oberl:

Hallo Klaus,

das ist so pauschal nicht richtig! Je nach Art der Reifenbindung und TÜV wird das nichts. Mein TÜV weigert sich z.B. hartnäckig, an den R100R und der Mystic die Typbindung pauschal auszutragen (nur Alternativen mit Freigabe/UB - Bescheinigung). Er argumentiert dies mit der besonderern Bauart der Erstausstattungs-Bereifung hinten (VB = Bias Belted). Er argumentiert außerdem, dass die 2-Ventiler eine gewisse Pendelneigung hatten, die mit genau diesen Reifen verringert werden sollte.

Der TÜV in Karlsruhe wollte bei meiner R100R die Markenbindung auch nicht austragen.X(

Wenn Metzeler Lieferstopp hat (immerhin ist der Lasertec freigegeben) und den Japaner sich wieder ein Atomkraftwerk mit Wasser zuläuft bleibt nur der Macadam:schock: oder Conti GO weil die eine Freigabe haben...

Und was ist wenn die aus Marketinggründen einfach nur den Namen der jeweiligen Pelle ändern?

Hallo,
da kann der Dampfkesselprüfverein schwer Ärger bekommen. Es gibt im EU Recht eine bindende Vorschrift, dass eine Markenbindung nicht zulässig ist.
War schon mal im Ziegelsteinforum? ein Fred.
Viele Grüsse,
Bernhard

Gibt´s da was konkretes was unsere Südies da dem TÜV vorlegen könnten?
 

[QUOTE=Luggi;337466] Von Heidenau gibt es für die R 100 R keine Reifenfreigabe. Wenn die Markenbindung nicht ausgetragen wurde, darfst Du auf den Paralevern die keine GS sind keine Heidenau fahren.:oberl:
[/QUOTE]


wer oder was ist Heide*dings*:D

Wenn Metzeler Lieferstopp hat (immerhin ist der Lasertec freigegeben) und den Japaner sich wieder ein Atomkraftwerk mit Wasser zuläuft bleibt nur der Macadam:schock: oder Conti GO weil die eine Freigabe haben...

Metzeler? Nie mehr wieder an meinen Boxern (seit es BT45 für die R100R+Mystic bzw. den Conti Trial-Attac für die GS gibt). Im Ernstfall fahr ich einfach die Reifen von den anderen BMW´s runter. Das reicht für mehrere Jahre :D

Gibt´s da was konkretes was unsere Südies da dem TÜV vorlegen könnten?

Das würde mich auch mal interessieren! Ich hatte vor Längerem schon mal recherchiert und bin damals zu dem Ergebnis gekommen, dass der TÜV (Süd) recht hat. weil weil das in dem speziellen Fall des R100R und Mystic-Hinterreifens nicht wegen einer Marken- bzw. Typbindung verweigert wird sondern wegen einer speziellen Bauform des Reifens (eben das VB - "Bias Belted" - das ist wohl ein Zwischending zwischen Diagonal und Radial - Gürtel). Mein TÜV´ler, der mir ansonsten zahlreiche Einzelabnahmen gemacht hat, als durchaus "willig" ist, hat argumentiert, dass diese Bauform sich auf das Fahrverhalten auswirkt. Deshalb trägt er die Bindung nicht pauschal aus, sondern nur wenn eine Freigabe/UB-Bescheinigung vorliegt. An der schwarzen R100R hab ich z.B. eine 130er BT 45 per Einzelabnahme auf einer 3.5" WiWo-Felge eingetragen (Felge breiter als Serie, Reifen schmäler als Serie :schock:). War kein Problem, nachdem Bridgestone einen Zettel dazu ausgestellt hat. Ich vermute, dass die Bedenken meines TÜV`lers gegen eine pauchale Austragung der Typbindung bei der R100R durchaus bestandskräftig sind
:nixw:

Grüße
Marcus

 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Matthias,

worauf man sich berufen sollte ist die Direktive 97/24/EU.

Ich habe vorhin nochmal mit "Motorradreifen Markenbindung" gegoogelt,

da gibt es jede Menge Tipps, wie man vorgehen kann.

Diese EU Vorschrift ist leider noch nicht in Deutsches Recht umgesetzt worden, deshalb erdreisten sich bestimmte Institutionen sie einfach zu ignorieren.

Wenn gar nichts mehr geht, sich einen rechtsmittelfähigen Bescheid, bzw. eine Prüfbescheinigung ausstellen lassen und dann gegen vorgehen.

Viele Grüsse,

Bernhard
 
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