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Reifenbindung austragen?

Blackboxer

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27. Jan. 2014
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297
Hallo,

an unserer R80 sind noch Metzeler- Reifen eingetragen, ich meine ME33, die es heute nicht mehr gibt.
Da hätte die Reifenbindung wenig Sinn, trotzdem steht sie noch in den Papieren.
Die jetzigen Metzeler Lasertec haben auch nur noch minimales Neuprofil, die Lebensdauer ist deutlich verkürzt.
Hat schon jemand die Reifenbindung (herstellerbegrenzt) austragen lassen?
Vielleicht gibt es andere Hersteller, die "besser" sind und mehr Profil haben.
Oder reicht schon eine Freigabe eines bestimmten Reifenherstellers, um diesem Unsinn ein Ende zu machen?

Blackboxer
 
Das kommt auf den Prüfer an. Manche tragen Dir die veraltete Reifenbindung aus und nur Dimension(en) und Bauart (diagonal und/oder radial) ein.

Das ist der beste Fall, weil Du Dich dann um Freigaben etc. nicht kümmern mußt. Sinnvollerweise vorher fragen, ob der AaS geneigt ist, das zu tun; falls nicht, woanders nachfragen.

Gruß,
Florian
 
genau, warum die lauferei mit dem fuc..tüv. einfach freigabe der hersteller mitführen
gruss jörg
 
Das hatte ich vor 4 Jahren mal bei einer Yamaha machen lassen. Ging ohne Probleme.

Das ist den Aufwand schon wert, weil man nur noch die Abmessungen und Bauart einhalten muss. Freigaben schränken einen deutlich stärker ein, weil immer Reifenpaare eines Herstellers verwendet werden müssen.
 
@ Florian,

habe die modernen Dimensionen schon seit vielen Jahren eingetragen, also hinten 120/ 90 18.

Conti gibt für den CCA aber nur den 110/90 18 frei. Der hat bei mir zur Schwinge etwa so viel Freigang wie der BT45, der vorher drauf war.

Darf ich also auch den 120/ 90 18 drauf machen -ohne Freigabe des Herstellers- wenn ich nur genügend Freigang schaffe, sodaß HU-Prüfer oder Rennleitung zufrieden wären??? Kann ich mir kaum vorstellen.

Im Übrigen habe ich für den BT45, den ich und viele andere jahrelang gefahren sind, gar keine Freigabe gefunden. Von Bridgestone gibt es dazu nur ein Papier, mit dem man den 120/ 90 18 eintragen lassen kann/ muss. Fand ich sehr seltsam. Sind wir also alle illegal rumgefahren???

Gruß

Wolfgang
 
Zuletzt bearbeitet:
Manche tragen Dir die veraltete Reifenbindung aus

Ja, und weil ich das die letzten Jahren auch immer fleißig bei all meinen Mopeds gemacht habe dachte ich, das Thema wäre für mich durch.

Doch heute bei der Zulassung meines Neuerwerbs, bei dem der Vorbesitzer schon vor 15 Jahren die Fabrikatsbindung hat austragen lassen, stand nun auf einmal wieder dieser verhaßte Satz mit der Reifenfabrikatsbindung drin
BangHead.gif
. All mein Toben hat nichts genutzt, angeblich besteht Anweisung von oben (Bundesland Baden Württemberg), das dieser Satz bei Motorrädern, die ursprünglich Reifenfabrikatsbindung in der BE hatten, nicht gestrichen werden darf
stupid.gif
.

Gilt der Bestandsschutz nicht mehr?

Was nun?
 
Das ging mir beim letzten Prüftermin auch so. Ist ein Standardeintrag, sagte der Graukittel und der wird nicht nicht ausgetragen. Aber dann kam sein Hinweis hinterher, ich solle immer die Freigabe des Reifenherstellers mitführen. Damit wäre die Rennleitung zufrieden.
 
Ist doch ganz einfach. Antiquarisch passende Reifen aus dem Herstellungsjahr Deines Motorrads erwerben und diese aufziehen. :&&&:


Ernsthaft: Wie die Behörden solchen Kwatsch bei Motorrädern im Alter unserer Geräte machen kann, erschließt sich mir nicht. Und generell, wozu eine Fabrikatsbindung? Wenn Load Index und Größe passen, warum muss dann das Fabrikat auch noch passen? Wer hat da wen geschmiert? A%!
 
Wieso die Diskussion,

die alten Dinger haben doch gar keine Reifenbindung.
Die alten Eintragungen waren nur dnn, wenn ein Reifen nicht dem Reifeneintrag entsprach.
Meist Radial statt Diagonal.

Hat nie jemanden gejuckt. Ich hab schon vorne Lasertec und hinten K60 gefahren.
 
Doch heute bei der Zulassung meines Neuerwerbs, bei dem der Vorbesitzer schon vor 15 Jahren die Fabrikatsbindung hat austragen lassen, stand nun auf einmal wieder dieser verhaßte Satz mit der Reifenfabrikatsbindung drin
BangHead.gif
. All mein Toben hat nichts genutzt, angeblich besteht Anweisung von oben (Bundesland Baden Württemberg), das dieser Satz bei Motorrädern, die ursprünglich Reifenfabrikatsbindung in der BE hatten, nicht gestrichen werden darf
stupid.gif
.

Gilt der Bestandsschutz nicht mehr?

Ok, da meine Anfrage (siehe oben) untergegangen ist, hier noch mal.

Ist es tatsächlich neuerdings möglich, das eine vom Tüv ausgetragene Reifenfabrikatsbindung einfach von der Zulassungsstelle kassiert werden kann ?(?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

ich würde diesen Fall, falls noch nicht geschehen, mit dem Leiter der Zulassungsbehörde diskutieren und wenn das nicht nutzt mit der vorgesetzten Landesbehörde. Das hat mir in anderen Fällen bei Problemen mit der Zulassungsstelle schon mehrfach geholfen. In einem Fall wurde eine Handlungsanweisung für die Zulassungsstellen geändert. Bei den Sachbearbeitern selbst ist nach meiner Erfahrung jede Diskussion Zeitverschwendung.

Generell wird bei uns auch der leidige Satz zur Fabrikatsbindung eingetragen. Ich hatte das erst letztlich bei der R100GS PD, aus 1992, die in den Originalpapieren noch keine Fabrikatsbindung drinstehen hat (spätere GS haben das). Da bin ich aber gelassen. Wenn einer was meint, muss er halt in die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges schauen, da steht dann nichts drin.

Der obige Fall ist natürlich besonders und meines Erachtens nicht ok, weil offenbar eine vorhandene Eintragung (bzw. Austragung nicht übernommen wurde. Daher würde ich hier nochmal das Gespräch mit vorgesetzten Stellen suchen.

Bei meinen R100R trägt übrigens der örtlich zuständige einzelprüfungsbefugte TüV die Typbindung nicht pauschal aus. Fachlich m.E. korrekt begründet mit der besonderen "VB" Bias-Belted Bauweise des Original Hinterreifens, die es heute neu m.W. bei keinem Reifen in der entsprechenden Dimension mehr gibt (das war ein "Zwischending" zwischen Diagonal und Radialreifen).

Grüße
Marcus
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn es nicht um irgendwelche Umbauten geht, dann noch einmal genau lesen:

Es gibt für die alten 2V keine Reifenbindung!!!!
Es gilt die Reifengröße mit Speedindex...... sonst nichts!!!
Die eingetragenen Reifenfreigaben, waren durchweg Abweichungen von dieser eingetragenen Größe!! (z.B. 130/80R17 anstatt die Freigegebenen 130/80-17 !)
Der heutzutage eingetragene Satz bezieht sich immer auf die Freigabe sprich Fahrzeugfreigabe (pauschal).
Da diese keine Bindung, sondern nur die Größe vorsieht, gibt es auch kein Problem!!
Will man eben so einen Radialreifen fahren, ist die Freigabe des Reifenherstellers mitzuführen. (da ja von der Freigabe abgewichen wird)

Alles ganz einfach und ohne Problem. Keine Bürokratie nötig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn es nicht um irgendwelche Umbauten geht, dann noch einmal genau lesen:

Es gibt für die alten 2V keine Reifenbindung!!!!
Es gilt die Reifengröße mit Speedindex...... sonst nichts!!!

Das ist falsch und wird auch nicht richtiger, wenn du noch ein paar Ausrufezeichen dahintermachst. Die R100R hat ab Werk eine Reifenbindung, die GS ab 1993 od 1994 auch, usw.

Grüße
Marcus
 
#16 Meine volle Zustimmung !!!!!!!!!!!!!!!!!!!

#14 Den hinteren BT 45 gibt es mit "B" und ohne "B" . Der mit "B" hat dann sowas.
 
Das ist falsch und wird auch nicht richtiger, wenn du noch ein paar Ausrufezeichen dahintermachst. Die R100R hat ab Werk eine Reifenbindung, die GS ab 1993 od 1994 auch, usw.

Grüße
Marcus
Also die R100R doch wohl dann, wenn da der 140er Reifen drauf ist, Oder?
Also schon wieder an der Abnahme des Staates vorbei.
Bei der GSM gab's auch keine Neu Typbezeichnung. Also doch vielleicht die Radialreifen im Auslieferungszustand Eingetragen?
 
Also die R100R doch wohl dann, wenn da der 140er Reifen drauf ist, Oder?
Also schon wieder an der Abnahme des Staates vorbei.
Bei der GSM gab's auch keine Neu Typbezeichnung. Also doch vielleicht die Radialreifen im Auslieferungszustand Eingetragen?

Dass du dich gerne als Besserwisser darstellst, haben wir ja schon öfter erfahren. ;)
Fakt ist:
In den Fahrzeug-ABEs der Paralever-Modelle gibt es Fabrikatsbindungen.
Für die GS Metzeler, Michelin und Pirelli; für die R Metzeler.
Dass das heute -über 20 Jahre später mit erheblich besseren Reifen- technisch nicht mehr sinnvoll ist, ist eine andere Sache.
 
Also die R100R doch wohl dann, wenn da der 140er Reifen drauf ist, Oder?
Also schon wieder an der Abnahme des Staates vorbei.
Bei der GSM gab's auch keine Neu Typbezeichnung. Also doch vielleicht die Radialreifen im Auslieferungszustand Eingetragen?

Also,

der 140er hinten ist bei der R100R Serienstand der Auslieferung. Die Größe ist so in der Fahrzeugbetriebserlaubnis und in den Fahrzeugpapieren eingetragen. Da ist nix am Staat vorbei. Die meist gefahren 130er auf der R100R sind nachträglich eingetragen oder werden mit UB-Bescheinigung des Reifenherstellers gefahren.

An den GS hatte die erste Serie und frühe "Wasserrohr-GS" 247E 91 keine Reifenbindung. Möglicherweise auch deine ehemalige GS PD nicht. Spätere Baujahre haben aber auch hier eine Reifenbindung. Ich hab mehrere GS hier das ist bei allen ab ca 93/94 so.

Beispiele (alte Fahrzeugbriefe) unten.

Grüße
Marcus

R100R Mystic mit serienmäßigem 140er und Reifenbindung
30710793vn.jpg


R80GS mit Reifenbindung
30710791ih.jpg



R100GS PD (GS91, Baujahr Februar 1992) ohne Reifenbindung
30710792zy.jpg
 
Zuletzt bearbeitet:
Na ja, wenn ihr meint.

Wahrscheinlich haben die eine Komplette Abnahme bezahlt für den Typ.
Da die Kombination auch so toll fährt war auch eigentlich keine Eintragung nötig.;) (Ironie-Smile vergessen)

Sonderfälle werden herangezogen.

Mir hat BMW bestätigt, dass die GS keine Bindung hat, wie ich es beschrieben habe.
 
Zuletzt bearbeitet:
Schau dir meinen Post weiter oben an, der hat sich mit deinem Letzten Überschnitten. Da habe ich alles nochmal ausführlich beschrieben und auch Beispiele mit Fahrzeugpaieren beigefügt.

Die GS hatte wirklich in den späteren Baujahren eine Reifenbindung. Und die R100R ab erscheinen 1992. Glaub´s einfach. Es ist auch nicht schlimm, wenn man mal nicht recht hat...;)

Grüße
Marcus
 
Zuletzt bearbeitet:
Habe wegen deinen Bildern noch schnell überarbeitet.

Bei der GS hast du den Beweis vor Augen.
Da stehen die Radialreifen unter der Ziffer die die Bindung beschreibt.
Bei der R100R ist die Änderung auf 140er.

Wist ihr eigentlich was so eine Homologation kostet. Mit dem Risiko das irgendwas nicht hinhaut, und der ganze Typ gesperrt wird.
Also werden Erweiterungen beantragt. Eben nur für die getesteten Reifen.

Sonst ist da nix dahinter.

Aber weiter so.

Edit: Hab versucht die Mail von BMW rauszusuchen. Da ich sie ab da nicht mehr gebraucht habe und gar keinen 2-Ventiler mehr habe, habe ich sie leider gelöscht.
Aber weil das mit den vielen Reifen so teuer ist (abtesten), lassen sich die Hersteller (Motorrad) von den Reifengherstellern heutzutage die Arbeit abnehmen (und das Risiko).

Edit2: Bei der R100R mag sogar irgendwie eine Sonderabnahme dahinter stecken. Da bin ich mir nicht ganz sicher. (Weis nämlich nicht ob die auch unter 247E läuft)
Mir geht es einfach drum, dass niemand zu viel Geld in etwas steckt, was gar nicht da ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
...

Aber weiter so.

...

Edit2: Bei der R100R mag sogar irgendwie eine Sonderabnahme dahinter stecken. Da bin ich mir nicht ganz sicher. (Weis nämlich nicht ob die auch unter 247E läuft)
Mir geht es einfach drum, dass niemand zu viel Geld in etwas steckt, was gar nicht da ist.

Es geht hier nur um Fakten.
Und die sind:
Bis einschl. der frühen Paralever gabs keine Reifenbindung bei BMW-Motorrädern.
GS II und R hatten dagegen Reifenfabrikatsbindungen in den ABEs.
 
Michael, das hätte ich nicht gedacht. Eine GS II. Klasse. Ein neuer Typ also.

Jetzt wo ich noch einmal genau hingesehen haben.
Alles TYP 247E. Also alles unter der Freigabe. Fertig.

Mir reichte die Bestätigung von BMW.
Noch einmal zur Erinnerung. Ich habe den Beweis meiner Aussage geliefert (Bild Schein GS).

Aber ist gut. Ich wollte dem Thread Ersteller nur raten nicht extra Geld auszugeben.
Kannst dir ja für den TYP: BMW 247E die Unterlagen besorgen.
Oder wie ich BMW kontaktieren.
 
Michael, das hätte ich nicht gedacht. Eine GS II. Klasse. Ein neuer Typ also...

GS II ist das Update ab Modelljahr 90 (meine eigene Klassifizierung zur Abgrenzung gegen die vorherige).

... Kannst dir ja für den TYP: BMW 247E die Unterlagen besorgen...

Davon habe ich sicher mehr als du.
Seit 1991 sind da Reifenfabrikatsbindungen in den ABEs, auch wenn du jetzt Kopfstände machst.
 
Meine Wasserrohr R80 GS (Bj. + EZ 1991) hat keinerlei Reifenbindung eingetragen.

Die Reifenbindung bei der GS in Post 20 im mittleren Bild ist keine Reifenbindung, sondern deine Freigabe der damals populären Michelin T66 echten Mischbereifung vorne Diagonal und hinten Radialreifen.

Bei Diagonalreifen darf beliebig kombiniert werden, sofern Last und Geschwindigkeitsindex stimmen. Der Geschwindigkeitsindex liesse sich (Ausnahme Italien) mittels M+S Reifen und Aufkleber im Sichtfeld des
Fahrers verringern.

Bei der RR bedurfte es einer Sondegenehmigung von Metzeler zur Montage des 140er Reifens auf der eigentlich zu schmalen Felge.
 
Zuletzt bearbeitet:
Meine R80GS EZ 02/92 hat auch keine Reifenbindung eingetragen.

In dem Brief von Marcus bezieht sich die Bindung ja auch nur auf die unter Ziffer 22 und 23 angegebe Größe. Mischbereifung Diagonal/Radial so wie Eddiek schreibt.

Die Reifen nach Ziff 20 und 21 sind frei.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nach weiterer Recherche kann ich das wie folgt präzisieren:

R seit Einführung Fabrikatsbindung
GS
- ab 94 Einschränkung: v+h gleicher Hersteller, gleiche Bauart
- ab 95 Fabrikatsbindung
 
Hallo,

ich habe mich auch informiert und halte diese ganze Diskussion inzwischen für ziemlichen Unsinn.
Die Reifenfabrikatsbindung steht erst seit den 90er Jahren in der ABE.
Wer ältere Fahrzeuge hat, dem kann dieser Hinweis in der Zulassungsbescheinigung ohnehin egal sein.
Bei allen "späteren" Fahrzeugen ist grundsätzlich die Bindung zu beachten,
dabei gibt es aber inzwischen so viele Ausnahmen, z.B. Freigaben von Reifenherstellern usw., dass ein "Fehlverhalten" wohl nur noch theoretischer Natur ist.
Nur wer früher im Alten Fahrzeugschein noch explizite Eintragungen bezüglich Rädern und Reifen hatte, sollte darauf achten, dass diese Eintragungen auch in der neuen Zulassungsbescheinigung stehen. Aber selbst das ist nicht zwingend notwendig, den alten entwerteten Fahrzeugschein kann man ja auch noch als Beweismittel verwenden:D
 
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