Reifenbindung bei BMW R 100 GS?

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18. Sep. 2010
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Buch am Buchrain
Hallo zusammen,

mein Kälbchen benötigt neue Schluffen, gibt´s eigentlich noch eine Reifenbindung? Im Fahrzeugschein steht drin Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten.

Mein Kälbchen ist EZ 1993

Möchte gern den Dunlop Trailmax TR 91

Gruß
Erfried
 
Das habe ich auch - aber wenn du eine freigabe des Reifenherstellers für Dein Moped vorweisen kannst ist alles gut.

Ich hab auch schon gehört das man diese Bindung austragen lassen kann, da inzwischen veraltet. Bei der Dekra as letzte mal wurde ich daruaf hingewiesen das mit der freigabe wäre doch ausreichend - Habe ohne not nicht weiter insitiert.
 
Moin!

Steht mittlerweile in jeder Zulassungsbescheinigung drin. Da hat sich mal ein ganz "schlauer" Kopf was einfallen lassen, um die Kundschaft zu gängeln. Totaler Blödsinn in meinen Augen.

Wichtig für dich ist eine Reifenfreigabe der Hersteller des Reifens für dein Modell. Diese ist zwingend mitzuführen. Ein Eintrag in die Zulassungsbescheinigung ist nicht erforderlich.

Have Fun!

Ich habe mir die Michellin Anakee III aufziehen lassen. Reicht für meine Belange in den Bergen ohne OffRoadEtappen.
 
Hallo zusammen,

mein Kälbchen benötigt neue Schluffen, gibt´s eigentlich noch eine Reifenbindung? Im Fahrzeugschein steht drin Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten.

Mein Kälbchen ist EZ 1993

Möchte gern den Dunlop Trailmax TR 91

Gruß
Erfried

Hi,
die GS'en ab 91 hatten keine Reifenbindung drin, nur eine Freigabe auf Michelinreifen, bei dem der Vorderreifen ein Diagonalreifen und der Hinterreifen ein Radialreifen ist.
Wie schon beschrieben: Beim Hersteller für den Reifen die Freigabe suche, ausdrucken und unter der Sitzbank mitführen - und alles ist im Lot.

Gruss Hans
 
Problem ist, dass es für den Dunlop Trailmax TR 91 keine Freigabe von Dunlop gibt.

Gruß
Erfried

Hi
hat er das richtige Format? Wenn ja, würde ich davon ausgehen, dass du mit dem Reifen fahren darfst, da ursprünglich keine Freigabe notwendig war. Die oben benannte bezieht sich auf die Mischung von Diagonal- und Radialreifen.

Hans
 
servus,

gibt keinerlei bindung...entscheidend ist nur richtige größe

grüß

thomas
 
Zuletzt bearbeitet:
im Schein oder im Brief?

Brief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II hab ich nicht da, im Fahrzeugschein steht eben:

wahlweise vorderer Diagonalreifen in Verbindung mit hinteren Radialreifen

und dann eben noch:

Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten

Ist dann diese Betriebserlaubnis quasi die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)?

Gruß
Erfried
 
im Schein oder im Brief?

Brief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II hab ich nicht da, im Fahrzeugschein steht eben:

wahlweise vorderer Diagonalreifen in Verbindung mit hinteren Radialreifen

und dann eben noch:

Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten

Ist dann diese Betriebserlaubnis quasi die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)?

Gruß
Erfried

Bei mir im Schein und im Brief we oben beschrieben.

Hans
 
Da habe ich auch mal beim Strassenverkehrsamt auf den Tisch hauen müssen das die mir einen neuen Fahrzeugschein ohne Schwachsinnssatz "Reifenbindung blablabla" drucken durften ! :schimpf:
Weil das wüsste ich wegen einer simplen Eintragung plötzlich diesen Spruch reingepint zu kriegen !
 
Wo??
R100GS:
20: vorn 90/90-21 54T
21: hinten 130/80-17 65T

alternativ
22: vorn 90/90-21 54H
23: hinten 130/80-17 65H

Im Text:
Ziff 22 und 23: NUR: MICHELIN T66TJ BZW. T66XTL M. ABE AUSN.GEN.:WW. VORDERER DIAGONALREIF.IN VERBIND.M.HINTEREN RADIAL-REIF.

Hans

Genauso steht's bei mir auch drin (abgesehen von zusätzlichen, nachträglichen Eintragungen von 140er Hinterreifen).

Und so wie's da steht, bezieht sich das auschließlich auf die Freigabe der gemischten Verwendung von Diagonal- und Radialreifen, die normalerweise nicht erlaubt ist. Ziffer 20 und 21 ist schließlich in keinster Weise eingeschränkt.

Das muß gelegentlich auch mal dem TÜV-Prüfer erklärt werden...
 
Namds,

wenn in den Papieren halt drinsteht Reifenbindung laut Betriebserlaubnis beachten, dann ist das halt so.

Man sollte dann das Amt fragen wie man als User die Fahrzeug ABE bekommt.

De facto fährt man halt eine vom Reifenhersteller freigegebnene Refenkombination und führt die Freigabe mit.

Die Michelin Freigabe für T66 war afaik damals eine Abnahme nach §19.2 in Verbindung mit §21 und eine der wenigen Freigaben zur Mischbereifung von Diagonal und Gürtelreifen.

Andreas
 
Ob der Hinweis im Schein steht oder nicht spielt keine Rolle. Wenn der Hersteller seine ABE für das Fahrzeug mit bestimmten Reifenmarken und Typen einschränkt darf man nur diese fahren.

Wenn die Reifenhersteller dann Freigaben erteilen wird die Auswahl größer.

:bitte:

Man kann aber auch im Internetz schauen: http://www.adac.de/_mmm/pdf/Motorradreifen_Freigaben_683KB_29840.pdf


Hi,
wunderbar, beantwortet genau meine Frage: Auf der I-Netseite wird eine allg. Freigabe für bestimmte Reifen gegeben, jedoch nicht eine Eischränkung GENAU auf diesen Typen. Denn dann müsste hier genau die Änderung der Betriebserlaubnis stehen. Um es gleich richtig zu stellen: Ich bevorzuge auch nur Reifen mit so einem Schriftstück, aber nach Bestandschutz sollte es ohne gehen. Wenn die Betriebserlaubnis erlischt, müsste BMW mich anschreiben und ggf. meine Kiste aus dem Verkehr ziehen.

Hans
ps.: Bin normalerweise nicht so penetrant
 
Zuletzt bearbeitet:
Genauso steht's bei mir auch drin
Und so wie's da steht, bezieht sich das auschließlich auf die Freigabe der gemischten Verwendung von Diagonal- und Radialreifen, die normalerweise nicht erlaubt ist. Ziffer 20 und 21 ist schließlich in keinster Weise eingeschränkt....
So verstehe ich die Einschränkung in den Zulassungsbescheinigungen auch, als Ersatz für die Reifenbindung, die sich in unseren alten Scheinen aussschließlich auf den T66 bezieht.
Ferner meine ich mich zu erinnern, daß im Fz.-Schein aus den 1990er Jahren, den ich gerade nicht zur Hand habe auch noch TL (schlauchlos) drin steht!?
Aber über die Michelin T66-Geschichte hinaus keinerlei Markenbindung. Mit meinem alten Fz.-Schein kann ich auch Gemisch fahren: vorne schon K60, hinten noch den alten TKC aufbrauchen.
Sollte das bei einer zwischenzeitlich umgemeldeten alten GS sich mit dem WEchsel auf die "neuen" Zulassungsbescheinigungen Teil I /II geändert haben??

EDIT:
Schaut man bei Metzeler nach, wird z.B. der Karoo offensicthlcih als TT für die GS als möglicher Reifen aufgeführt. Den hatte ich wegen einer Reise selbst früher mal mit Schlauch auf der GS drauf - vermeintlich auf deutschen Straßen illegal.
Und, zurück zur Ausgangsfrage: Freigabe ist runterzuladen.
 
Zuletzt bearbeitet:
So verstehe ich die Einschränkung in den Zulassungsbescheinigungen auch, als Ersatz für die Reifenbindung, die sich in unseren alten Scheinen aussschließlich auf den T66 bezieht.
Ferner meine ich mich zu erinnern, daß im Fz.-Schein aus den 1990er Jahren, den ich gerade nicht zur Hand habe auch noch TT (schlauchlos) drin steht!?
Aber über die Michelin T66-Geschichte hinaus keinerlei Markenbindung. Mit meinem alten Fz.-Schein kann ich auch Gemisch fahren: vorne schon K60, hinten noch den alten TKC aufbrauchen.
Sollte das bei einer zwischenzeitlich umgemeldeten alten GS sich mit dem WEchsel auf die "neuen" Zulassungsbescheinigungen Teil I /II geändert haben??

Hi,
Der Hinweis auf den T66 ist keine Einschränkung, sondern eine Ausnahme bezüglich des Reifenaufbaus.
Zur ABE: Wenn das von Matthias beschriebene Prozedere richtig wäre, müsste der TÜV sich jedesmal die Reifen ansehen und richtigerweise den Freifahrtschein einfordern (bzw. ggf. in Erfahrung bringen).

Hans,
auf Anakee 2 unterwegs
 
Den Satz "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" haben die Zulassungsbehörden mit der Einführung von ZB Teil I+II erfunden und schreiben ihn seither automatisch rein.

In der ersten ABE der 100GS von 1987 und ihren Nachträgen steht keine Fabrikatsbindung drin.
In der zweiten (betrifft die 2. Version ab 1990) stehen im ersten Nachtrag die beiden oben schon genannten Michelin-Reifen.
Im letzten Nachtrag der ABE von 1996 steht dann für die 100GS:
vorne 90/90-21 54T / hinten 130/80-17 65T
wahlweise Michelin T66, Metzeler Enduro 4, Pirelli MT80.

Der einfachste Weg in der Praxis ist wie schon beschrieben vom Reifenhersteller eine Unbenklichkeitsbescheinigung mitzuführen.
 
Dann muß es eben doch ein anderer Reifen werden, verstehe gar nicht, warum der Dunlop keine Freigabe hat. Aber es gibt ja Gott sei dank eine Menge mi Freigabebescheinigung zum runterladen

Gruß
Erfried
 
servus,

alles bullshit....es gibt keine reifenbindung....

grüß

thomas
 
Wo liegt überhaupt das Problem? Zieh ich nen anderen Satz auf, dann lass ich mir die Freigabe raus (kostenloser Download, Tinte und Papier muss man leider selbst löhnen) und steck die unter die Sitzbank. Existiert für einen bestimmten Reifen keine Freigabe, hat das immer einen Grund und ich denk nicht weiter darüber nach, den raufzumachen.
 
Wo liegt überhaupt das Problem? Zieh ich nen anderen Satz auf, dann lass ich mir die Freigabe raus (kostenloser Download, Tinte und Papier muss man leider selbst löhnen) und steck die unter die Sitzbank. Existiert für einen bestimmten Reifen keine Freigabe, hat das immer einen Grund und ich denk nicht weiter darüber nach, den raufzumachen.

:fuenfe:

Das Leben kann manchmal so leicht sein.......:D
 
natürlich kann das Leben manchmal so leicht sein:D

Ich wollte halt den Dunlop mal probieren, soll ja ein super Reifen sein:]

Dass es eine Reifenbindung gibt, glaube ich schon.

In der Zeitschrift Motorrad Abenteuer (Heft März/April, S. 84) sind sie mit einer R 80 GS Basic, Bj. 96 mit genau diesem Reifen beim TÜV vorgefahren und haben sich diesen Reifen per Einzelabnahme eintragen lassen;)

Gruß
Erfried
 
Dass es eine Reifenbindung gibt, glaube ich schon.

Streng genommen ist das keine Reifenbindung, sondern eine nicht vorhandene Ausnahmegenehmigung.

Der gleichzeitige Einsatz von Radial- und Diagonalreifen auf dem selben Fahrzeug (StVZO §36) ist nun mal schlicht nicht erlaubt.

Und den Schlappen gibt's eben nur als Radial für hinten ("R" in der Bezeichnung) und Diagonal für vorn (eben kein "R", sondern nur ein Bindestrich). So ist das leider erst mal verboten.
 
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