Reifeneintragung

wessi

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25. Juni 2017
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Hallo zusammen,

ich wollte heute (offensichtlich ein wenig blauäugig), im Rahmen der HU
bei meiner 100er GS die Reifen (Michelin Anakee Adventure in Originalgrösse) eintragen lassen.

Mit meiner "Service-Information" von Michelin bin ich nicht sehr weit gekommen.
Um mir einen aufwändigen und teuren Fahrversuch (80% der Höchstgeschwindigkeit) zu ersparen bräuchte der Prüfer einen Nachweis von Michelin oder vom TÜV über bereits erfolgte Fahrversuche,
in seiner Datenbank konnte er ncihts finden.

Bei Michelin habe ich schon angefragt, aber vielleicht hat da jemand Erfahrungen oder sogar die Bescheinigung.

Den Fahrversuch würde ich mir gerne sparen, auch in Hinsicht auf meinen nagelneuen, noch nicht eingefahrenen Motor.

Danke und Grüße
Oswald
 
Halllo,

ja - hat sie laut TÜV, der Michelin ist leider nicht dabei und die
"Serviceinformation" von Michelin betätigt das leider.

Soviel wir (der Prüfer und ich) rauskriegen konnten, darf ich wohl eintragungsfrei ein paar Conti-Modelle fahren (steht so in deren Information).

Wenn ich nicht die Aktion mit dem Fahrversuch machen müsste, würde
ich den Michelin ja eintragen lassen - ich dachte mit der Serviceinformation wäre das eine Routineaktion - naja falsch gedacht.

Ich bin schoin kurz davor mir den Conti drauf zu machen - hab kein Lust mehr.

Mal sehen was Michelin sagt - habe gehofft, jemand hat das schon durch und vielleicht so eine Bescheinigung.
Kann ja nicht sein, dass für jedes Moped jetzt ne Einzelabnahme mit Hochgeschwindigkeits-Fahrversuch gemacht werden muss.

Aber wenigstens war der TÜV ansonsten von meiner Kiste begeistert.

Grüße
Oswald
 
Hi,

ich würde einfach mal zu einer anderen Prüfeinrichtung fahren, es gibt ja inzwischen Alternativen zum TÜV.

Und wenn in der Zulassungsbescheinigung kein Fabrikat steht, wer prüft denn das Fabrikat? Außer dem TÜV....die Polizei? Eingetragene Größe, Profil, fertig.

Wenn man alles korrekt haben will, dann muss man da halt durch, mit Hochgeschwindigkeitstest und allem was dazu gehört.

Gruß
Willy
 
Hi,



Und wenn in der Zulassungsbescheinigung kein Fabrikat steht, wer prüft denn das Fabrikat? Außer dem TÜV....die Polizei? Eingetragene Größe, Profil, fertig.


Gruß
Willy

Das ist leider seit ein paar Jahren vorbei - hat das Fahrzeug eine nationale BE gelten wieder die Reifenfabrikatsbindungen und die hat die GS leider und das steht auch in der Zulassungsbescheinigung und in der Serviceinformation
 
Das ist leider seit ein paar Jahren vorbei - hat das Fahrzeug eine nationale BE gelten wieder die Reifenfabrikatsbindungen und die hat die GS leider und das steht auch in der Zulassungsbescheinigung und in der Serviceinformation

Welches Baujahr hat die GS?
 
Es gab und gibt bei der R100 GS keine Reifenbindung.
Dimension müssen den in den Papieren stehenden entsprechen. FERTIG!

Deine Reifen müssen also NICHT eingetragen werden. ;)

War das TÜV oder DEKRA?
Auf alle Fälle jemand ohne Ahnung. Suche Dir eine andere Prüfstelle, falls es sich bei Deiner GS um eine originale BMW und keinen Umbau (anderer Hersteller) handelt.
Immer das Gleiche mit diesen "Fachleuten"! :pfeif:

VG
Guido
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei meiner HU vor 10 Tagen bei GTÜ wurden auch lediglich die Reifengrößen verglichen.
Vorsorglich hatte ich die Freigabe für meine BT46 dabei, brauchte sie aber nicht.

Gruss
Carsten 🇵🇱
 
Hallo Oswald
Schau mal hier, aber normalerweise muss kein bestimmtes Fabrikat in
:
Anhang anzeigen 343587

Es gab und gibt bei der R100 GS keine Reifenbindung.
Dimension müssen den in den Papieren stehenden entsprechen. FERTIG!

Deine Reifen müssen also NICHT eingetragen werden. ;)
:

Hallo zusammen,

  • Es stimmt, dass die R100GS (im Gegensatz zur R100R) keine Fabrikatsbindung hat. In keinem Baujahr.
  • Das bedeutet, man kann jeden beliebigen Reifen montieren, solange er die Seriendimensionen hat und den erforderlichen Speed - Index hat oder übertrifft.
  • Allerdings gilt das nur für die serienmäßige Bauart des Reifen (im Fall der R100GS Diagonalreifen).
  • Der vom TE angefragte Anakee Adventure ist hinten aber ein Radial-Reifen. Damit entspricht die Bauart nicht dem Serienstand.
  • Im Regelfall tragen die Prüforganisationen abweichende Bauarten aber meines Wissens ohne Fahrversuch ein, wenn eine Serviceinformation vorliegt und der Reifenhersteller bestätigt, dass die Hüllkurve des Reifens den Serienreifen entspricht. Das kann aber je nach Prüforganisation und Bundesland abweichen (Stichwort "Hessen/Bündelungsbehörde" und "TÜV Nord" m.W. der Initiator dieses Unfugs, für mich reine Geldschneiderei).

Grüße
Marcus
 
Stimmt Marcus,
dass dies ein Reifen in Radialbauart ist habe ich übersehen.
Aber mit der Freigabe von Michelin sollte die Eintragung in die Papiere "normalerweise" möglich sein.
 
Ich bekomme den Reifen ja auch eingetragen, das ist nicht das Problem billiger und schneller wäre es mit einer Bescheinigung von Michelin über einen Fahrversuch.

Ich dachte ursprünglich auch die Serviceinfo reicht.

Ich habe gehofft, hier hatte jemand schon mal das Problem und weiß ob es so etwas gibt.
Jetzt fahr ich erstmal in Urlaub vielleicht kommt ja noch was von Michelin
 
Ich weiß jetzt nicht was eine Prüfung und Eintragung in Deutschland kostet.

Aber ich habe hier in Österreich voriges Jahr für meine R 100R Radialreifen in anderer Dimension, Stahlflexleitung und ein anderes Federbein für 32 € eingetragen bekommen.


*Die Reifen werden natürlich von Michelin im Fahrversuch getestet, sonst würden sie auch nicht freigegeben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Geh damit halt einfach wie schon von anderen hier empfohlen zu einer andern Prüfstelle/Organisation (und keinesfalls zum TüV Nord). Du bist nicht zufällig aus Hessen? Da ist alles was Eintragungen betrifft aufgrund der länderspezifischen "Bündelungsbehörde" komplizierter.

Grüße
Marcus
 
Schon drollig,

bei meinem Auto ist nicht einmal die Größe eingetragen die ich drauf habe, darf sie aber fahren. Und bei Motorrädern so ein Geschiss....

Willy
 
Schon drollig,

bei meinem Auto ist nicht einmal die Größe eingetragen die ich drauf habe, darf sie aber fahren. Und bei Motorrädern so ein Geschiss....

Willy

Dann enthält die BE deines Fahrzeugs die Größe.

Aus meiner Sicht sind die kritischen Fahrzeuge Motorräder mit weit über 100 PS. Dass man da wegen der erreichbaren Geschwindigkeiten und Momentenbelastung etwas vorsichtig ist, finde ich verständlich.
Von den heutigen Reifen ist der schlechteste noch besser als jeder beliebige aus den 1970er oder 1980er Jahren. Und wir reden hier von Leistungen bis max 70 PS.
Leider kann sich bei solchen Grundsatzentscheidungen nicht immer der Sachverstand durchsetzen.
 
Es geht leider nicht immer nur um den Sachverstand.

Es haben wohl schon Prüfer nach Eintragungen Ärger bekommen.

Warum sollen sie sich Ärger einhandeln, wenn sie ihr Geld auch so bekommen?

Nicht jeder will sich durchsetzen und rechtfertigen.
 
Dann enthält die BE deines Fahrzeugs die Größe.

Aus meiner Sicht sind die kritischen Fahrzeuge Motorräder mit weit über 100 PS. Dass man da wegen der erreichbaren Geschwindigkeiten und Momentenbelastung etwas vorsichtig ist, finde ich verständlich.
Von den heutigen Reifen ist der schlechteste noch besser als jeder beliebige aus den 1970er oder 1980er Jahren. Und wir reden hier von Leistungen bis max 70 PS.
Leider kann sich bei solchen Grundsatzentscheidungen nicht immer der Sachverstand durchsetzen.


Naja,

afaik trägt Aprilia lediglich die Reifengröße ein

Und ich frage mich immer wie der Normaluser an die Fahrzeug ABE kommen soll.

In vielen Zulassungsbedcheinigungen steht seit geraumer Zeit „Reifenbindung gemäß ABE“ beachten.
 
Moin,

ich habe hier einen Reifentest, (Auto) normal gebe ich nichts auf Reifentests* aber der interessierte mich doch weil ich neue Reifen kaufen möchte.
Testsieger 1830€/Satz, Vorletzter 2100€/Satz, Testverlierer 315€ Satz.
Wobei der Testverlierer dem Testsieger bei trockener Fahrbahn absolut ebenbürtig ist, bei Nässe aber praktisch unfahrbar, (laut Test).
Andere Quellen sind weniger vernichtend.
(*Wenn sie mir für meine Fahrweise untauglich vorkommen, fliegen Reifen wieder runter, egal wie teuer die waren, auch beim Auto)

Auch diese Reifengurke, Geschwindigkeitsindex W, darf auf Fahrzeugen bis 270Km/h gefahren werden.
Ich fände eine Gleichbehandlung besser, schlechte Reifen erst gar nicht zulassen.

Gruß
Willy
 
Wie schon vorher geschrieben, ich fahre die passende Größe, wie sie in den Papieren steht. Und dann hab ich Spaß und denke nicht weiter drüber nach. Andere machen sich Gedanken, fragen den Prüfer und wollen die Absolution.
Man kann so alles zerreden, zu Tode fragen und Bedenken mit sich tragen.
Vielleicht sollte ich noch anmerken, Motorrad fahren ist an sich verdammt gefährlich.
 
Hallo Oswald,

ich kann bestätigen, dass bei meiner 91er GS nur die Reifengröße+Traglast+Geschwindigkeitsindex in den Papieren steht.

Wenn dies bei Deiner GS ebenso ist (und ich wüsste nicht, warum dies anders sein sollte, außer Du hast vorher schon mal Reifen eintragen lassen), dann darfst Du jeden Reifen der passenden Art und Grösse fahren und musst ihn nicht eintragen lassen. Kein Prüfer kann Dir deshalb die HU verweigern.

Bei meiner R100R ist das leider anders. Hier steht zusätzlich zur Größe/Bauart der Zusatz „Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten“ in den Papieren drin. Da wird das zum Problem für alle, die sich regelkonform verhalten wollen, da es den Metzeler aus der Betriebserlaubnis nicht mehr gibt. Hier muss ein berechtigter Prüfer einen alternativen Reifen, z.B. auf Basis der Serviceinformation des Herstellers eintragen oder die Reifenfabrikatsbindung austragen. Das sind nochmal erhebliche Extrakosten für den Prüfer und die Zulassungsstelle für das Ändern der Papiere.

Aber grundsätzlich bin ich bei Dir, die Regeln einhalten zu wollen.

Gruss und viel Erfolg bei Deinem 2. HU-Versuch,

Andreas
 
Danke an alle für die Tipps

Leider ist bei mir in der ZB I ein uralter Reifen eingetragen (Zi. 15.1 - 15.3 nur Michelin ....), der muss raus.
Der von mir ausgewählte Reifen ist aber eintragungspflichtig.
Jetzt habe ich in Absprache mit dem Prüfer zwei Möglichkeiten:
1. Den alten austragen und den neuen Michelin eintragen
, mit oder ohne Fahrversuch.
2. Den alten austragen und einen neuen Reifen kaufen der nicht eintragiungspdöichtig ist, z.B. Conti Trail Attack

Den Fahrverwill ich mir sparen, eigentlich tendiere ich zu Variante 2, bevor ich in ein paar Jahren das gleiche Problem wie jabe
 
Was hast du gegen den CTA 3, der fährt sich Klasse auf der GS. Haben wir bei beiden drauf. Ist allerdings ein Strassenreifen. Leichter Schotter geht, nasse Wiese gar nicht. Hängt von deinem Fahrprofil ab. Der Annakee Wild ist auch nur ein Zwitter, vom Profil her traue ich dem auch kein richtiges Offroad zu, da gibt es andere...Heidenau oder TKC.

Micha
 
Was hast du gegen den CTA 3, der fährt sich Klasse auf der GS. Haben wir bei beiden drauf. Ist allerdings ein Strassenreifen. Leichter Schotter geht, nasse Wiese gar nicht. Hängt von deinem Fahrprofil ab. Der Annakee Wild ist auch nur ein Zwitter, vom Profil her traue ich dem auch kein richtiges Offroad zu, da gibt es andere...Heidenau oder TKC.

Micha

Gar nichts , hätte ich mich vorher besser informiert
wärs der CTA geworden.
Meine Ausflüge ins Gelände sind eh selten und wie du schon angemerkt ist der Michelin eher optisch ein Offroadreifen - fahr den (sehr zufrieden) auf der 4V GS
 
Vielleicht ist das eine uralte ,suboptimal übernommene alte Eintragung vom Michelin T65 oder war’s T66?

Damals ein gut haltbarer Reifen mit einigermaßen Fahreigenschaften auf der Paralever GS. Der musste eingetragen werden weil Mischbereifung vor Diagonal und hinten Radialreifen.


Man müsste Fahrzeugbrief und Schein sehen .

Vielleicht ist der „R“ Reifen als nur Michelin eingetragen.
 
Mir hat der Prüfer jedenfalls gesagt dass die Fabrikatsbindung für unsere alten Motorräder hinfällig und ungültig ist da die eingetragenen Reifen meist gar nicht mehr produziert werden.

Damit ist z.B. die Reifeneintragung von Metzeler für meine R 100R nicht mehr relevant und darf jeder Diagonalreifen der Dimension, Geschwindigkeitsindex und Tragkraft entspricht verwendet werden.
Eingetragen müssen Radialreifen und andere Dimensionen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Leider ist bei mir in der ZB I ein uralter Reifen eingetragen (Zi. 15.1 - 15.3 nur Michelin ....), der muss raus.

Das ist völlig "normal" bei einer R100GS und keine Besonderheit deines Motorrades.

Konkret schaut das bei einer R100GS wie unten im Bild aus (alter Fahrzeugbrief, da stand das noch detaillierter drin).

  • Die Eintragungen in Zeile 20 und 21 bedeuten, dass jeder beliebige Diagonalreifen in Größen 90/90-21 und 130/80-17 gefahren werden kann, der mindestens Load - Index / Speed Index 54T (vorn) und 65T (hinten) erreicht.
  • Die im roten Kasten markierte Zeile 22 und 23 beschreibt die alternativ ("oder") zulässige Kombination eines Diagonalreifens vorn mit einem Radialreifen hinten in gleichen Größen wie in Zeile 20 und 21. Das erkennt man am "R" in der Bezeichnung des Hinterrades. Für diese Bauartkombination ist nur der in den Bemerkungen aufgeführte Reifen Michelin T66TL zulässig.
  • Wenn eine andere Reifenkombination vorne: Diagonal / hinten: Radial oder vorn und hinten Radial (gibt es z.B. von Heidenau) verbaut werden soll, ist das nach der derzeit gültigen Rechtslage eintragungspflichtig.

Grüße
Marcus

40723728ly.png
 
Zuletzt bearbeitet:
Das wurde mit den neuen Dokumenten aber nicht übertragen.

Der Satz mit der Reifenbindung nach ABE steht immer drin, unabhängig ob es eine gibt oder nicht.

IMG_5083.jpg
 
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