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Reifenfabrikatsbindung - Freigabe BT45 für ST

Reimund

Schnellreh
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07. Sep. 2013
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1.828
Ort
an den Alpen
Hallo,
bei mir im Fahrzeugschein steht unter 15.1/15.2 die jeweilige Reifengröße. Sonst nichts. Unter 22 steht dann aber: Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten.

Ist das jetzt eine Bindung an einen bestimmten Reifenhersteller? Wenn ja, wo ist denn wohl die Betriebserlaubnis für meine ST.


Apropos: auf der Webseite von Bridgestone habe ich für den BT 45 nur eine Freigabe für die G/S gefunden. Gibt es auch eine für die ST?



Gruß
Reimund
 
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Schreib eine Mail an deinen TUEV-Menschen, mit Link auf die Bereifung, Kopie des FZS und Frage, ob das geht.
Mein Guter hat bei aehnlicher Unsicherheit meinerseits gleich kompetent geantwortet.
 
Hallo,
bei mir im Fahrzeugschein steht unter 151/152 die jeweilige Reifengröße. Sonst nichts. Unter 22 steht dann aber: Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten.

Servus Reimund,

den bekloppten Text habe ich auch. Eine Fabrikatsbindung ist das nicht (in der Betriebserlaubnis steht keine Bindung - auch nicht wenn man sie beachten wollte). Deine Zulassungsbescheinigung wurde manuell eingetippt. Dabei macht das System dem KFZ-ZulassungsSachbearbeiter hilfreiche Vorschläge gem. dem angegebenen Fahrzeugtyps (Techn. Daten, wie Leistung, Geräusch, ...). Irgendwann macht dann ein Popup Fenster den Staatsbediensteten darauf aufmerksam die Reifenfreigabe in der ABE zu beachten .... und die ambitioniertesten KFZ Zulasser halten auch das für Technische Daten und tippen dir den Quatsch als zusätzliche Eintragung in die Papiere. Eigentlich ganz lustig ... und sollte auch nicht schädlich sein - in der zu beachtenden BE steht ja nix. Komplizierter wird's, wenn du dem Verursacher klar machen willst, dass er da einen Fehler gemacht hat. Sowas kann ja garnicht sein! Mir ists zumindest nicht gelungen.

Gute Fahrt - und immer schön die Reifenfabrikatsbindung beachten! :schock:
 
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Servus Reimund,

den bekloppten Text habe ich auch. Eine Fabrikatsbindung ist das nicht (in der Betriebserlaubnis steht keine Bindung - auch nicht wenn man sie beachten wollte). Deine Zulassungsbescheinigung wurde manuell eingetippt. Dabei macht das System dem KFZ-ZulassungsSachbearbeiter hilfreiche Vorschläge gem. dem angegebenen Fahrzeugtyps (Techn. Daten, wie Leistung, Geräusch, ...). Irgendwann macht dann ein Popup Fenster den Staatsbediensteten darauf aufmerksam die Reifenfreigabe in der ABE zu beachten .... und die ambitioniertesten KFZ Zulasser halten auch das für Technische Daten und tippen dir den Quatsch als zusätzliche Eintragung in die Papiere. Eigentlich ganz lustig ... und sollte auch nicht schädlich sein - in der zu beachtenden BE steht ja nix. Komplizierter wird's, wenn du dem Verursacher klar machen willst, dass er da einen Fehler gemacht hat. Sowas kann ja garnicht sein! Mir ists zumindest nicht gelungen.

Gute Fahrt - und immer schön die Reifenfabrikatsbindung beachten! :schock:

Ging mir 2006 genauso. Der blöde Satz blieb drin. "Das machen wir immer so".

Aber für den Ersteller: Eine BMW Typ 247E hat keine Reifenbindung!
 
Hallo Jürgen, Gerhard,
vielen Dank. Ich werde aber mal versuchen, diesen Unsinn austragen zu lassen.

Gruss
Reimund
 
Den Satz kann man beim Tüv auch austragen lassen.
Das erspart dann unnütze Diskusionen auch bei einer Verkehrskontrolle.
Hat auch den Vorteil, dass man aich Mischbereifung draufmachen kann und auch.
 
Dekra in München wollte das heute nicht austragen. Geht angeblich nicht. Ich probiere es auch nochmal beim TÜV.
 
Weder Dekra noch TÜV wollten mir heute den Hinweis 'Reifenfabrikatsbindung laut Betriebserlaubnis beachten' austragen, obwohl beide feststellten, dass es keine Bindung gibt. Man verwies aus die Zulassungsbehörde. Das Landratsamt verwies dann wieder auf den TÜV. Da will keiner ran.

In meinem Schein stehen als Reifengrößen lediglich 3.25H19 und 4.00H18. Bridgestone hat mir einen Auszug aus einem Dokument zugesendet, in dem für die R80ST zusätzlich die Möglichkeit für Reifen mit 100/90H19 und 120/90H18 angegeben sind. Man erklärte mir, dass es sich nicht um eine Freigabe, aber um ein internes Informaionschreiben handelt(!)

Beim TÜV zeigte man mir heute ebenfalls ein für den internen Gebrauch bestimmtes Dokument (Auszug aus COC-Daten), dass ebenfalls besagt, dass die ST zusätzlich Reifen der Maße 100/90H19 und 120/90H18 fahren darf.

Im Schein sind wie gesagt aber nur (alten) Maße angegeben. Jetzt stehe ich im wahrsten Sinne auf dem Schlauch.

- der Zusatz 'Reifenfabrikatsbindung laut Betriebserlaubnis beachten' kann ja von mir aus im Schein bleiben.

- kann man aber die zusätzlichen Maße mit eintragen lassen, damit ich die BT45 fahren kann?

ich bin verwirrt!


Gruß
Reimund
 
Hallo Reimund

Bei Erscheinen der ST wurde diese als erste Serien BMW mit Niederquerschnitt vorgestellt.
Wurde ab Werk auch immer mit 100/90-19 und 120/90-18 ausgeliefert.
In den Prospekten und Werbung wurde bei den technischen Daten auch nur diese eine Reifengröße aufgeführt.

In meinem österreichischen Typenschein von 1982 steht dann auch nur diese eine Reifengröße drin.

Ich denke bei deiner ST dürfte damals bei der Erstzulassung ein Fehler bei der Reifeneintragung passiert sein.

Möglich dass auch 3.25-19 u.4.00-18 freigegeben ist,aber dann als Alternative.
 
Hi Reimund,

bei mir steht das so drin:

Reifenfreigabe.jpg

Allerdings auch mit Zusatz "Reifen nur paarweise von einem Hersteller"
(Natürlich hab ich ne Rahmennummer, hab ich aber paranoiamäßig vorsichtshalber auf dem Foto weggemacht)

Gruß Ferdi
 
Siehe auch in der Datenbank Prospekte:

"1982 Prospekt R 80 G/S-ST-RT"
und
"1982 Übersicht Monolever"

Hier wird noch im Besonderen auf die Niederquerschittbereifung der ST mit Angabe nur dieser einen Reifengröße für vo.u.hi. hingewiesen.
 
Siehe auch in der Datenbank Prospekte:

"1982 Prospekt R 80 G/S-ST-RT"
und
"1982 Übersicht Monolever"

Hier wird noch im Besonderen auf die Niederquerschittbereifung der ST mit Angabe nur dieser einen Reifengröße für vo.u.hi. hingewiesen.

Fritz,
das ist ein guter Hinweis. Den ST Prospekt habe ich sogar im Original.

Gruss
Reimund
 
Habe heute die Reifengröße 100/90H19 und 120/90H18 zusätzlich bescheinigt bekommen und dann beim Landratsamt eintragen lassen. Beim TÜV war die Vorlage des BMW Prospektes und der FZscheinkopie hilfreich (Danke Ferdi, Fritz).


Gruß
Reimund
 
Hallo,
weder die ST noch die G/S haben irgendwelche Reifenbindungen. Der Spruch "Reifenbindung gemäß Betriebserlaubnis beachen" ist ein Textbaustein den die Zulassungsstellen bei der Umstellung auf die "neuen" Zulassungsbescheinigungen standartmäßig in Feld 22 einfügen.

Den Spruch kann man ignorieren. Falls es bei der HU Probleme gibt, den Prüfer ganz lieb fragen ob er mal in der Fz.-ABE nachschauen kann, falls er es macht, kommt raus: keine Reifenbindung.

In der ABE der G/S und ST stehen nur die Reifengrößen und sonst nichts. Zusätzlich sind dort noch so Sachen zu finden wie vorne 3.00-21 und hinten 120/90H18, also Zoll und Milimetergröße gemischt.

Damals waren die Milimetergrößen was neues und die Herren bei BMW sind schätzungsweise nach mehreren Maß Bier aus die Idee gekommen, man könnte den Moppets auch die "neuen" Reifen spendieren. Daher darf man auch diese auf eigendlich viel zu schmalen Felgen fahren.

Im Rhein-Main Gebiet gibt es die passende TÜV-Stelle, die den Quatsch wieder austrägt.

Gruß
 
. Der Spruch "Reifenbindung gemäß Betriebserlaubnis beachen" ist ein Textbaustein den die Zulassungsstellen bei der Umstellung auf die "neuen" Zulassungsbescheinigungen standartmäßig in Feld 22 einfügen.

..der bei der Erstellung der Zulassungsbescheinigung automatisch mit eingefügt wird. Die Sachbearbeiter in der Zulassungsstelle haben keinerlei Möglichkeiten, diesen Zusatz zu entfernen. Die, die es im Endeffekt verbockt haben, sitzen bei der EU.
So die Auskunft eines Mitarbeiters der Celler Zulassungsstelle.
Man hat die Diskussion ja alle zwei Jahre wieder beim TÜV. Zumindest hier sind die in dieser Sache uneinsichtig und beharren auf dem Mitführen der entsprechenden Bescheinigung vom Hersteller des Reifens, der zum TÜV-Termin halt aufgezogen ist.
 
Als ich letztes Jahr auf meine GS die neuen Räder mit vorn 120/70R17 und hinten 160/60R17 habe eintragen lassen wollte mir mein TÜVtler den Spruch austragen, hat es dann aber vergessen, dafür hat er mir dann aber eingetragen v.u.h. nur gleicher Hersteller.
Auf der Zulassungsstelle habe ich das dann der freundlichen Dame erklärt, das sie doch bitte den Spruch mit der Reifenfabrikatsbindung doch bitte austragen möge, weil der Quatsch doch nun überhaupt keinen Sinn mehr mache, das hat sie sofort verstanden und den Satz weggelassen!
Unser Mindener Strassenverkehrsamt ist in den letzten Jahren echt zur Dienstleistungsbehörde geworden)(-:
 
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