Reifenfrage...gleicher Hersteller vorne und hinten?

Peter200D

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Hallo,

habe einige Dokumente durchgesehen, einige Leute auch gefragt.
Die vorherrschende Meinung ist: vorne und hinten MUSS ein Hersteller verwendet werden.

Ist das wirklich so? Wenn die freigegebenen Dimensionen/Reifen verwednet werden, muß dann wirklich zwingend ein und der selbe Hersteller vorne und hinten sein?

Weiß nich twas ich davon halten soll.
Danke im Voraus für alle Antworten.

Gruß Peter,
der vorne einen Metzeler fährt (neu) und hinten noch den alten Metzeler hat aber durch einen Michelin u.U. ersetzen würde.
 
Hallo Peter,

wenn der Eintrag vorhanden ist muss das so sein.
Gibt es keine Beschränkung muß nur die Größe mit all den Angaben (Geschwindigkeit und Traglast) erfüllt sein.

Ich war auch letzte Woche beim TÜV. Vorne Avon AV33 ninten Conti TKC 70.

Das ist Humbug. Es gibt Leute die würden sich am Liebsten ne Freigabe für die Lämpchen der Leerlaufanzeige beschaffen! :D

ICh hab das übrigens schriftlich (EMail) von BMW-Motorrad für den TYP 247E

Gruß

Gerhard
 
Hallo Peter,

das ist so wie´s der Gerhard schreibt!
Bei mir steht seit der letzten Eintragung im Schein (oder wie das heute heisst) "Reifen nur von einem Hersteller" Steht das so nicht drin, oder schlimmer noch, wenn die Reifentypen von bestimmten Herstellern eingetragen sind, darfst Du fahren was Du willst, Hauptsache, die Größen stimmen!
 
Aufpassen. Manchmal stehen die Reifentypen der Hersteller in Zusammenhang mit der Größe drin, da diese zumindest eines Reifens anders ist.
Heute nimmt man eben die Freigabe des Herstellers mit.

Früher bei der GS war die Erstbereifung der Michelin TX66. Den gabs aber hinten nur als 130/80R17 anstatt 130/80-17. Deshalb war da gleich ne Eintragung drin. Trotzdem darf dieses Motorrad mit den Standardreifengrößen alles drauf haben.:oberl:
 
*Zu 15

Hallo Peter,
bei mir steht zur Ziffer *15: Bereifung Paarweise
nur von einem Hersteller.
Ich fahre auch eine 247 E.
Allerdings habe ich die V-Reifen Austragen lassen.:oberl:

Gruß aus der Kölner Bucht
Uli
 
Zuletzt bearbeitet:
...bei mir steht folgendes drin:


15.1 90/90-18 51H
15.2 120/90-18 65H

und dann noch dieser Zusatz:

Reifenfabr.bind.gem.be.beacht.

was heißt das jetzt auf Deutsch?
 
nein habe ich nicht.
der alte Brief ging vor ein paar Jahren verloren, noch beim Vorbesitzer.
Er hatte halt drei Mopeds und die Q war die die er am wenigsten bewegt hatte.
 
Mit diesem Satz wird auf die Betriebserlaubnis zur Fahrzeugfreigabe hingewiesen.
Das ist heute EU-Betriebserlaubnis.
An das Papier kommst du so einfach nicht dran.
Die faulen Zulassungsstellen könnten bei jedem Fahrzeug nachsehen ob oder was für Beschränkungen bestehen.
Da ihnen das ja zu viel arbeit ist kommt überall dieser Satz rein.
Da die Internetseite mit den "Bereifungsbeispielen" von BMW nicht wirklich aussagekräftig ist, hab ich diese damals kontaktiert.

So, wie nun welche Eintragung in den Schein oder Brief kam weis ich nicht.
Folgende Möglichkeiten fallen mir ein:
1. Es wurde von Zoll auf metrisch umgetragen.
2. Andere Reifengröße 140er statt 130er
3. Mischbereifung ohne Freigabe eintragen lassen.
usw.
evtl. gab es bei vor 247E (E für Einarmschwinge) andere Beschränkungen als die die ich für meine Elsa habe.
 
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