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Reifenfreigabe BMW für R80 G/S

Marvin2911

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18. Apr. 2019
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Hallo zusammen,

mich beschäftigt gerade ein altes Thema.. weniger aus aktuellem Anlass, sondern eher allgemein ..?(



Auf die G/S passt laut Freigabe BMW:

3.00-21
3.25-21
90/90-21

4.00-18
4.25-18
4.60-18
120/90-18





Die Freigabe seitens BMW kenne ich, liegt ja auch zum Download bereit.. was mich allerdings irritiert : Im Schein hat eine 80G/s ja 3.00 21 und 4.00 18 .. ist die Freigabe dann als Erweiterung des Scheins zu sehen uns offiziell anerkannt, da vom Fahrzeughersteller ? Oder hat sie das gleiche Schicksal ereilt wie Freigaben der Reifenhersteller und Sie ist für Reifen mit DOT neuer als 2019 ebenso ungültig ?

Fragen über Fragen .. sowas interessiert mich immer .. :bitte:

Beste Grüße

Marvin
 

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Ich glaube nicht, dass das Schreiben alleine reicht, wenn man in eine Kontrolle kommt.
Ich bin damit zum TÜV und hab mir die 90/90 und 120/90 eintragen lassen.
 
Glauben ist ja nicht wissen.. daraum Frage ich ja, ob es jemand wirklich genau weiß, oder ähnliches mal prüfen lassen hat ..

Weil im Prinzip, ist es ja Aussage des Herstellers des Fahrzeugs .. eine höhere Instanz im Bezug auf berechtigte Montage von Bauteilen gibts ja nicht ..
 
ist die Freigabe dann als Erweiterung des Scheins zu sehen uns offiziell anerkannt, da vom Fahrzeughersteller ? Oder hat sie das gleiche Schicksal ereilt wie Freigaben der Reifenhersteller und Sie ist für Reifen mit DOT neuer als 2019 ebenso ungültig ?
Da mir grad etwas langweilig ist:

Beide Fragen NEIN, es gilt, was in der ZB2 steht. Die anderen Formate mußt du nachtragen lassen, die Freigabe von BMW erlaubt dem aaS, das ohne Einzelprüfung einzutragen.

Such dir einen kompetenten aaS und laß dir alle in der BMW-Freigabe genannten Formate sowie noch 120/80-18 hinten eintragen, der hat fast auf den mm dieselben Abmessungen wie ein 4,60-18. Außerdem noch "15.1/2 a.gen.Bauart B" und "15.1/2 a.gen.Bauart R", danach hast du grüne Wiese in Sachen Reifen auf der G/S.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da mir grad etwas langweilig ist:

Beide Fragen NEIN, es gilt, was in der ZB2 steht. Die anderen Formate mußt du nachtragen lassen, die Freigabe von BMW erlaubt dem aaS, das ohne Einzelprüfung einzutragen.

Such dir einen kompetenten aaS und laß dir alle in der BMW-Freigabe genannten Formate sowie noch 120/80-18 hinten eintragen, der hat fast auf den mm dieselben Abmessungen wie ein 4,60-18. Außerdem noch "15.1/2 a.gen.Bauart B" und "15.1/2 a.gen.Bauart R", danach hast du grüne Wiese in Sachen Reifen auf der G/S.


Die Eintragungen sind kein Problem, bekomme ich sofort .. mir war nur unklar, ob dies notwendig ist.. Autos haben zB ja auch nur eine Dimension im Schein aber dürfen diverse andere fahren ..
Den guten alten TKC80 gibts ja auch in den Dimensionen im Schein und hat M+S , also auch der Speed Index ist Wurst .. aber ansonsten wird’s in 3.00 21 recht dünn :-)
 
Glauben ist ja nicht wissen.. daraum Frage ich ja, ob es jemand wirklich genau weiß, oder ähnliches mal prüfen lassen hat ..

Die BMW Bescheinigung lautet "zur Vorlage beim TÜV", was nach meiner Ansicht "Vorlage beim TÜV zum Eintrag in die Fahrzeugpapiere" bedeutet. BMW ist zwar der Fahrzeughersteller, kann aber mit dem Schreiben nicht die Fahrzeugpapiere nachträglich abändern.

Sicher ist das Schreiben aber moralisch hilfreich, wenn man mit (noch) nicht eingetragenen Reifen in eine Verkehrskontrolle kommt.
 
Aber .. und jetzt kommt das aber .. vielleicht braucht es ja gar keine Änderung der Papiere .. Autos haben auch nur eine Größe im Schein.. man darf aber viele fahren .. diese sind in den COC Dokumenten und der ABE des Fahrzeugs hinterlegt .. jetzt müsste man dieses Dokument der R80G/S haben .. Ich hab mal bei BMW angefragt..

wie gesagt .. nix akutes, aber ich hatte es gelesen / entdeckt und hat mein Interesse geweckt ..
 
Wirds nicht geben, ist schon klar , aber vielleicht sagt die ABE ja was .. und wenn am Ende nix dabei rauskommt, ists auch egal .. die nächste Pelle wird eh wieder ein TKC80, wie gehabt und gut :-)
 
Aber .. und jetzt kommt das aber .. vielleicht braucht es ja gar keine Änderung der Papiere .. Autos haben auch nur eine Größe im Schein.. man darf aber viele fahren .. diese sind in den COC Dokumenten und der ABE des Fahrzeugs hinterlegt .. jetzt müsste man dieses Dokument der R80G/S haben .. Ich hab mal bei BMW angefragt..

wie gesagt .. nix akutes, aber ich hatte es gelesen / entdeckt und hat mein Interesse geweckt ..

Fahr mal ins Ausland und erkläre das bei einer Kontrolle - Viel Erfolg. Wie schon geschrieben gab es die G/S VOR der COC-Novellierung.

Hans
 
.. Autos haben auch nur eine Größe im Schein.. man darf aber viele fahren .. diese sind in den COC Dokumenten und der ABE des Fahrzeugs hinterlegt .. ..
Hallo Marvin,
die Größe mit der das Auto ausgeliefert wird ist im Schein eingetragen.
Im Anhang sind normalerweise dann noch alle genehmigten Felgen und Reifengrößen eingetragen. Ist zumindest bei meinem so.

Beim Motorrad ist dem leider meist nicht so.

Ich habe z.B. bei der ST den 4.00-18 Reifen hinten eintragen müssen.
In den Papieren war nur der 120/90-18 aufgeführt.
Bei deiner G/S wäre es eben umgekehrt. ;)
 
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