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Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr

Bei mir steht: Reifenbindung aufgehoben, Auflage: beide Reifen gleiches Fabrikat und Typ...
Edit und als Größe ist 140/80 R17 genehmigt. solange ich kann, lase ich mir alles eintragen, dann gibt es keinen Stress...
 
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Alles ein Blödsinn.
Mein Jeep hat die kleinste zulässige Reifengröße eingetragen, die Größe mit der er ausgeliefert wurde, steht nicht drin.
Der Opel darf ab Werk fünf Kombinationen fahren aber nur eine ist eingetragen.
Bei der 60/6 ist "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten". Nicht Betriebsanleitung, die habe ich aber wo bekomme ich eine Betriebserlaubnis her?

Gruß
Willy
 
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Hatten wir alles schon einmal. Da werden dann sogar die „abgelehnten“ Freigaben als Grundlage für die Eintragung hergenommen mit der Drohung das Fahrzeug stillzulegen wenn nicht umgehend eine Eintragung beauftragt wird.

Da wird alles zu einer unsinnigen Einzelentscheidung gemacht die den Prüforganisationen Geld einbringen soll. Diese arbeiten oft als AG und sind reinweg gewinn- und dividenorientierte Unternehmungen. Das passt eigentlich nicht zu den hoheitlichen Aufgaben.

Die können doch die Freigabeprozeduren der Reifenhersteller begleiten. Warum nur nicht?:pfeif:

Es betrifft vor allem die R100R mit der 130er Pelle hinten und die Schätzchen die metrische Größen oder gar Radialreifen fahren wollen.

Der TÜV Nord hat sich da übrigens in besonderer Weise hervorgetan!

Ich will gar nicht ins europäische Ausland schauen..;(
 
Na da bin ich ja mal gespannt, meine türkisch grüne muss jetzt zum TÜV und ich habe den 130 er hinten drauf!

Grüße kimi
 
Hallo,

war heute mit meiner R100RS, BJ 83 bei KÜS und habe mit der Reifenfreigabe von Conti für den Classic Attack keinen TÜV bekommen.

Lt. Brief vorn 3,25 und hinten 4,00
Lt. Conti vorn 100 und hinten 110

Lt. Aussage ist eine Einzelabnahme erforderlich, da die Reifengröße nicht im Brief steht.

Also das alte Thema.
Zum Glück haben wir erst gesprochen und dann die Prüfung nicht begonnen, so dass keine Kosten entstanden sind.

Habt ihr neue Infos zum Thema, wie ist die Rechtslage inzwischen?
Hab mal die Suchfunktion bemüht, bin aber bzgl. aktueller Infos nicht weiter gekommen.

Nach meinem letzten Stand der Recherche hätte die Freigabe nicht verweigert werden dürfen, da wohl immer noch die Freigaben des Reifenherstellers oder des Fahrzeugherstellers ausreichen.

Ich werde nun am Montag zur Dekra fahren und dort mein Glück versuchen.
Die andere Frage ist dann, ob die neuen Größen in den Brief einzutragen sind.
Zudem sollten dann 110er für Conti und 120er für andere Hersteller eingetragen werden. Ist das zulässig, habt ihr hierzu Erfahrungen?

Was ein Mist, ging Jahre lang gut und inzwischen dieser Schei…, den kein Mensch benötigt.
 
Hallo
Ich bin im Frühjahr 2018 mit meiner Monolever R80 extra zur
DEKRA nach Eisenach/Thüringen gefahren.
Bei der HU wollte ich die Conti Classic Attack
eintragen lassen.
Mir wurde mitgeteilt daß dies nicht nötig wäre, da ja eine ABE von Conti
vorliegt.
Ich hatte eine Scheckkarte sowie ein Schreiben von Conti dabei.
Mal sehen was im Jahre 2020 dann passiert.
Mein Junior hat bei seiner R65 Bj. 1980 fährt jetzt auch diese Conti
Classic Attack.
Mal sehen wenn eine Verkehrskontrolle kommt was dann abgeht.

Hat schon jemand Conti zwecks einer Stellungnahme angeschrieben?
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei mir ist trotz Leistungssteigerung im Zuge der Eintragung der Veränderungen im Rahmen des Umbaus die Fabrikatsbindung ausgetragen worden, hinten wahlweisen 130er oder 140er. Mit einem wirklich Sachverständigen geht schon eine ganze Menge.

Im grunde genommen ist ja kaum nachvollziehbar, warum um unsere alten und nach heutigen Maßstäben eher schwachbrüstigen Mühlen solch ein aufheben veranstaltet wird; jedes unserer Motorräder verbessert sein Fahrverhalten deutlich bei Verwendung eines aktuellen Reifens in passender Dimension.
 
Im grunde genommen ist ja kaum nachvollziehbar, warum um unsere alten und nach heutigen Maßstäben eher schwachbrüstigen Mühlen solch ein aufheben veranstaltet wird;

Da geht es meiner Meinung nach ausschließlich um das Geld, das durch die Eintragungen eingenommen wird! Es gab Berichte, dass der TÜV Nord für die Eintragung dann der UB-Zettel als Grundlage verwendet hat, der vorher in der HU nicht anerkannt wurde. Ohne weitere Prüfungshandlung. Echt schäbig, was die in ihrem Oligopol da veranstalten.

Grüße
Marcus
 
Gott sei Dank habe ich über die Jahre den jeweils aktuellen Stand der Reifentechnik eintragen lassen, wenn ich ohnehin wegen Eintragungen beim TÜV war. In Berlin ging/geht das erfreulicherweise recht stressfrei, wenn man vorher mit dem Prüfer spricht und ggfs. die gewünschten Unterlage mitbringt (z.B. Freigaben, Unbedenklichkeitsbescheinigungen).

Reifeneintragungen R100R, meine endliche Geschichte – 20 Jahre:

1) 10/1997: Mit der in der Datenbank hinterlegten Unbedenklichkeitsbescheinigung von BMW zusätzlich zum 140er wahlweise den 130er Metzeler ME55A Hinterreifen eintragen lassen.

2) 11/2008: Austragung Typ-/Markenbindung, jetzt nur noch Dimension, Traglast- und Geschwindigkeitsindex eingetragen: 110/80-18 58H und 130/80-17 65H, 140er Hinterreifen entfällt.

3) 3/2017: Zusätzlich wahlweise Radialreifen eingetragen: 110/80R18 58H und 130/80R17 65H

Die Floskel „Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten” blieb mir erspart, wohl wegen der dezidierten Austragung der Typ-/Markenbindung 2008.

Gruß,
Florian

Edith sagt: z.T. Eigenzitat.
 
Es geht wohl insbesondere um die geänderte Reifengröße in den Freigaben. Das möchten die Prüforganisationen sich vorbehalten und nicht den Reifenherstellern überlassen.

Bei mir tun die sich schon schwer auf der 90/6 zusätzlich zu den zölligen die metrischen Größen ohne Markenbindung einzutragen.:rolleyes:
 
Hier meine diese Woche gemachten Erfahrungen:

Ich habe meiner Monolever RT den Conti RoadAttack 3, vorne 100er und hinten 130er, aufziehen lassen. 90er und 120er Reifen stehen im Fahrzeugschein. Für den RoadAttack 3 gibt es für die Monolever keine Reifenfreigabe sondern nur eine Serviceinformation, die be
sagt, dass für den Reifentyp eine Typengenehmigung erteilt worden ist, dass der Reifen verwendet werden darf, sofern die Originalfelgen verbaut sind und das Fahrzeug auch sonst imOriginalzustand ist. Eine Anbauabnahme ist nicht erforderlich. Eine Verpflichtung zur Änderung der Zulassungsbescheinigung besteht nicht!

Meine Anfrage bei Conti, ob es denn nun doch eine „Reifenfreigabe“ gäbe, wurde wie folgt beantwortet: „Es werden nur noch Service-Informationen ausgestellt, diese wurden aber im Fahrversuch getestet, da eine Reifengrößenänderung und Bauartänderung eintragungspflichtig ist.“

Ich war dann beim TÜV und habe nachgefragt. Ob Reifenfreigabe oder wie in meinem Fall Serviceinformation, das sei egal. Andere Reifengröße und Bauartänderung (radial anstatt diagonal), das müsse eingetragen werden, d.h. Abnahmeprüfung.

Bei der Dekra habe ich kurzfristig einen Termin bekommen und den Reifen eintragen lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das würde bedeuten das bei allen R100R die Freigaben für den 130iger nicht mehr gelten und diese eingetragen werden müssten!:schock:
 
…..mit der R1100RS gestern zur Gestra.
Statt Bridgestone Metzeler Roadtec Z8 Größe 160/60 ZR18 hinten 120/70 ZR17 vorn.
Größen wie im KFZ-Schein.
Alles gut. UB- von Pirelli-/Metzeler.
Plakette ohne Genörgel.
Es geht wohl hauptsächlich um abweichende Reifengrößen.
Liebe Grüße :wink1:
Martin
 
Da haben es die Prüforganisationen mit ihrer Lobby tatsächlich geschafft für einen 5 Minuten Papierakt Kohle zu kassieren.

Grundlage für die Eintragungen sind ja die Bescheinigungen der Reifenhersteller, die die Prüfarbeiten übernommen und bescheinigt haben.

Es lebe die Bürokratie und der Gebührenzahler.X(
 
Hat den jemand mal nachgefragt wo das steht? Welche gesetzliche Grundlage?

Es gab doch dazu mal etwas schriftliches aus dem Verkehrsministerium was genau diese Verhaltensweise der Prüforganisation ändern sollte. Leider weiß ich nicht mehr so das stand und ich Dussel habe nicht abgespeichert.

Gruß Lutz
 
Zuletzt bearbeitet:
Hat den jemand mal nachgefragt wo das steht? Welche gesetzliche Grundlage?

Es gab doch dazu mal etwas schriftliches aus dem Verkehrsministerium was genau diese Verhaltensweise der Prüforganisation ändern sollte. Leider weiß ich nicht mehr so das stand und ich Dussel habe nicht abgespeichert.

Gruß Lutz

Conti schreibt dazu folgendes:


Grundsätzliches zur Reifenfabrikatsbindung bei Motorrädern:
Für Motorradreifen gilt nach wie vor, dass zwar auch hier die Reifenfabrikatsbindung formal aufgehoben ist (EU-Richtlinie 92/23/EWG), aber mit der Besonderheit, dass bei Montage anderer als der in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Fabrikate eine Herstellerbescheinigung/Freigabe (sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung) des betreffenden Reifen- oder Fahrzeugherstellers einzuholen und dem Fahrzeughalter/-führer auszuhändigen ist, die dieser auf Verlangen vorzuzeigen hat (eine Änderung der Fahrzeugpapiere ist nicht notwendig).

Welche Arten von Reifenfreigaben gibt es und wie werden diese gehandhabt?

Motorrad ohne Reifenfabrikatsbindung

Umrüstung auf ein anderes Fabrikat gleicher Größe:
Es bestehen keine Einschränkungen. Es dürfen alle ECE-geprüften Reifen der vorgeschriebenen Dimension bzw. Spezifikationen gefahren werden. Es sind keine zusätzlichen Dokumente mitzuführen, jedoch ist ein Nachweis zur Zulässigkeit der Bereifung oft hilfreich. Hierzu stellen wir Ihnen eine Service-Information zur Verfügung

Umrüstung auf eine andere Reifengröße:


Continental bestätigt über eine Service-Information, dass Einschränkungen an die Reifengröße gemäß Kapitel 1, Anh. III, der Richtlinie 97/24/EG eingehalten werden. Eine Änderungsabnahme sowie der Eintrag in die Fahrzeugpapiere sind nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet werden. Empfehlung: Die Service-Information mit den Fahrzeugpapieren mitführen, um Missverständnisse zu vermeiden.

Motorrad mit Reifenfabrikatsbindung

Umrüstung auf ein anderes Fabrikat gleicher Größe:
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers muss vorliegen! Die Bescheinigung ist mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen.

Umrüstung auf eine andere Reifengröße:

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers muss vorliegen! Die Bescheinigung ist mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Eine Änderungsabnahme sowie der Eintrag in die Fahrzeugpapiere sind nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet werden.
In allen oben genannten Fällen müssen die Reifen eine Typgenehmigung nach der Richtlinie 97/24/EG oder der UNECE Regelung Nr. 75 aufweisen. Am Reifen ist dies anhand der Kennzeichnung mit einem "e" bzw. einem "E" auf der Reifenseitenwand zu erkennen.

Wir weisen darauf hin, dass die nachfolgend gelisteten Unbedenklichkeitsbescheinigungen / Service-Informationen zu den aufgeführten Reifenpaarungen ausschließlich für Fahrzeuge gelten, die für die Verwendung auf dem deutschen Markt vorgesehen sind. Für sogenannte Parallel-/Grauimporte gelten diese üblicherweise nicht, da die Fahrzeuge teilweise von der deutschen Ausführung abweichen.
Auskünfte über mögliche Continental-Bereifungen für nicht aufgeführte Fahrzeuge erhalten Sie hier auf Anfrage.

Die nachfolgenden Tabellen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen und Service-Informationen sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aufgrund von Informationen der Motorradhersteller und Importeure auf den aktuellen Stand gebracht worden. Auch bei größter Sorgfalt können wir Fehler nicht ausschließen. Daher können wir Sie nicht von der Pflicht entbinden, sich vor der Montage über die gesetzlichen und technischen Bestimmungen sowie die Zulässigkeit der entsprechenden Bereifung zu informieren. Aus den genannten Gründen kann für die Vollständigkeit und aktuelle Richtigkeit keine Haftung seitens der Continental AG übernommen werden
 
AW: Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr

Bei meiner BMW R90S habe ich Bridgestone in der Paarung vorn 3.25-19 54H und hinten 110/90 -18 61H montiert. Das Bike ist gerade neu aufgebaut und brauchte wegen 2,5 jaehriger Standzeit eine Neuabnahme.
Der TUEV hat wegen anfaenglichem 120er Reifen hinten zunaechst die Abnahme verweigert und nochmal vorfuehren lassen. Es wurde deshalb hinten auf den o.g. 110er umgeruestet.
Obwohl Bridgestone diese Paarung eigentlich ohne Pruefung freigegeben hatte, fuehrte der Pruefer eine Nachpruefung und Begutachtung des Reifens hinten durch. Ergebnis: Reifen darf bleiben aber Eintrag in die Papiere und Reduzierung der Traglast am Hinterrad auf 257 kg! Ebenfalls Eintrag!
Das Spiel des Pruefers kostete am 13.08.2019 beim TUEV Nord in Ibbenbueren
42,80 EUR plus die Gebuehren fuer die Wiedervorfuehrung, da ja beim ersten Mal die HU nicht bestanden wurde 13,90 EUR.
Ich habe Kontakt mit Bridgestone aufgenommen und lasse dort den Fall ebenfalls klaeren. Falls das alles so bleibt, sollten alle Kuhtreibern stets bei der Reifenwahl bedenken, dass nicht nur der Kaufpreis sondern auch die TUEV Gebuehren und Gebuehren bei der Zulassungsstelle als Entscheidungskriterium auf der finanziellen Seite mit zu beachten sind.
Fuer mich ist dies einfache Abzocke X(...
Konrad
 
Moin,

falsche Vorgehensweise.

Zahlung der nicht, resp. Mangelhaft erbrachten Leistung verweigern und andere Prüfstelle aufsuchen.
Parallel Beschwerde ans Verkehrsministerium.
Wenn Rückgabe des Fahrzeugs und / oder der Zulassungsbescheinigung verweigert wird die Rennleitung hinzuziehen und Anzeige wegen Unterschlagung stellen.

Beim Griff zum Handy und der Ankündigung des letzten Punktes hat der örtlich TÜV Nord Anfang des Jahres eingelenkt. Das Geld hat dann die GTÜ verdient (wie sonst und in Zukunft auch). Vom Ministerium hab ich bis dato außer einer automatischen Eingangsbestätigung (mail) nichts mehr gehört.

Grüße,
Jörg.
 
Vielen Dank für den Tip! Bridgestone hat gerade ebenfalls Kenntnis von der Angelegenheit bekommen samt Hinweis auf die Zusatzkosten und der Diskussion im 2-Ventiler Forum. Da bereits bezahlt ist und das Gutachten ausgedruckt wurde geht der empfohlenen Weg nicht so einfach. Ich bleibe aber dran und werde einen Schritt nach dem anderen machen.
Die Abnahme des Bikes ist jetzt schon richtig teuer ... Der TÜV hat bereits Kosten von 283,80 abkassiert.
Es ist eine originale 90S mit kleinen Veränderungen:16er Handbremspumpe von Magura jetzt am Lenker. Stahlflexleitungen. Windschild von MRA. Lenker von LSL. Bereifung Bridgestone. Alle verbauten Teile wurden mit entsprechenden Papieren (Teilegutachten, ABE´s) vorgestellt und dann nahm der TÜV Prüfer seine Arbeit auf. Im ersten Anlauf Schiffbruch wegen dem 120 Reifen auf der 2,15er Felge. Kann ich ja noch nachvollziehen. Der Lenker sollte angeblich auch nicht Regelkonform sein. Da mußte der Prüfer aber zurückrudern und hat ihn im zweiten Anlauf freigegeben.
Für mich ist es ein echter Abzockeverein hier in der Stadt. Leider wollte GTÜ mir die Bremse nicht prüfen sonst wäre ich gar nicht erst zu den blauen gegangen.:oberl:
 
….. nur mal so nebenbei : bei meiner 1975er Q steht nur die Reifengröße im Brief. Ich ziehe jetzt /7 Erstausrüstungs Conti RB2 vorn/K112 hinten Socken drauf. Legal......Keine Reifenfabrikatsbindung.
So'n Blödsinn zum Gebührenerpressen gabs damals noch nicht.
Gott sei Dank !
Schaut in Eure Kfz-Scheine/Briefe. Ist nur die Größe angegeben, könnt Ihr in der eingetragenene Größe aufziehen was Euch gefällt.
Liebe ungebundene Grüße :wink1:
Martin
 
Moin,

Schaut in Eure Kfz-Scheine/Briefe. Ist nur die Größe angegeben, könnt Ihr in der eingetragenene Größe aufziehen was Euch gefällt.
Liebe ungebundene Grüße :wink1:
Martin

Das ist ja auch nicht das Problem - der TÜV Nord zickt (hauptsächlich) bei nicht in den Papieren stehenden Dimensionen / Bauarten (radial) rum die mit Freigabe vom Reifenhersteller gefahren werden.

Grüße,
Jörg.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das was bisher problemlos funktionierte, ist mit dem nächsten Reifenwechsel bzw. dem darauf folgenden HU Termin erledigt.

Da wird es für mancheinen noch Überraschungen geben.:oberl:

Positiv ist, das nicht rückwirkend alles illegal wurde. Ein schwacher Trost.
 
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