lundidklundi
Aktiv
Liebe BMW Freunde,
ich habe bei einer R 100 Probleme mit der Bremse vorne. Ich schrieb dazu einige Fragen ins Forum.
Nun habe ich mir einen neuen Handbremszylinder bestellt: 161.- Euro. Wie es aber manchmal ist, bekomme ich es wahrscheinlich auch mit dem alten noch zuverlässig hin.
Wenn ich den Handbremszylinder morgen kaufe und bezahle, aber dann am Samstag feststelle, dass ich ihn doch nicht benötige, kann ich den zurückgeben?
Welcher Paragraph ist das nach BGB????
Könnt Ihr mir helfen, haben wir einen versierten Juristen oder sonst Kundigen?
Beste Grüße und Jan
Jan
ich habe bei einer R 100 Probleme mit der Bremse vorne. Ich schrieb dazu einige Fragen ins Forum.
Nun habe ich mir einen neuen Handbremszylinder bestellt: 161.- Euro. Wie es aber manchmal ist, bekomme ich es wahrscheinlich auch mit dem alten noch zuverlässig hin.
Wenn ich den Handbremszylinder morgen kaufe und bezahle, aber dann am Samstag feststelle, dass ich ihn doch nicht benötige, kann ich den zurückgeben?
Welcher Paragraph ist das nach BGB????
Könnt Ihr mir helfen, haben wir einen versierten Juristen oder sonst Kundigen?
Beste Grüße und Jan
Jan