Rückgaberecht von gekauften Ersatzteilen

lundidklundi

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23. Feb. 2008
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Hamburg
Liebe BMW Freunde,

ich habe bei einer R 100 Probleme mit der Bremse vorne. Ich schrieb dazu einige Fragen ins Forum.

Nun habe ich mir einen neuen Handbremszylinder bestellt: 161.- Euro. Wie es aber manchmal ist, bekomme ich es wahrscheinlich auch mit dem alten noch zuverlässig hin.

Wenn ich den Handbremszylinder morgen kaufe und bezahle, aber dann am Samstag feststelle, dass ich ihn doch nicht benötige, kann ich den zurückgeben?

Welcher Paragraph ist das nach BGB????


Könnt Ihr mir helfen, haben wir einen versierten Juristen oder sonst Kundigen?

Beste Grüße und Jan

Jan
 
Nur bei fernmündlichen oder auch Online Käufen kannst Du nach dem Kauf zurückgeben. Aber normalerweise machen die BMW-Händler keine Probleme, wenn man bestellte Ware nicht abnimmt. Ggf die Rücksendekosten ersetzen. ist zwar kein Recht, wird aber allgemein so gehandhabt.
 
Ich würde halt erstmal peilen, ob es denn mit dem alten funzt, oder nicht. Im Zweifel frag halt jemanden, der sich damit auskennt.
 
Oder Du baust Dir auf diesem Wege ein schönes großes Ersatzteillager auf! Ich kenne da jemanden, dessen Garage wegen solcher "könnte ja sein" Käufe kaum noch zu geht...:pfeif:
Aber irgendwann brauche ich das Zeug!

Gruss aus Celle,

Oliver
 
Im Grunde ist alles gesagt. Ein Widerrufsrecht gibt es bei Fernabsatzverträgen. Die Frist für den Widerruf beträgt vierzehn Tage. Nachlesen kannst Du das in §§ 312 b, 312 d, 355 BGB.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312b.html
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312d.html
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__355.html

Wenn Du also zum Freundlichen gehst und dort Teile kaufst, gibt es kein Widerrufsrecht.

Etwas anderes kann gelten, wenn Du beim Händler anrufst und Teile bestellst, denn dann kann dieses wieder ein Fernabsatzgeschäft sein, mit der Folge, dass Du widerrufen kannst.

Wie Du siehst, kann grundsätzlich nur ein Rahmen abgesteckt werden, der Teufel liegt im Detail.

Gruß

Ulli
 
Warum gleich alles in neu?
Als der Bremsdruck an meinem Krad bei betätigung nachgelassen hat,
habe ich mir den BMW-Repsatz gekauft.
Mit 36 teuro und paar kleine hatte ich den Kolben fertig montiert
mit den Gummis in der Hand.
Das auswechseln war eine Kleinigkeit und mit einer Stunde schnell erledigt.
Wichtig ist eben eine gründliche Reinigung und gutes Fetten mit ATE Fett.
Ergebnis mit gleichzeitigem wechsel der klötze ist eine Super Vorderad Bremse,
die bereits nach 5mm Hebelweg anfängt zu packen.

Gruß klaus
 
Ggf die Rücksendekosten ersetzen. ist zwar kein Recht, wird aber allgemein so gehandhabt.

Mit den Rücksendekosten ist's leider für den Händler noch lange nicht erledigt. Der hat nämlich den ganzen administrativen Aufwand und bekommt bei der Rücksendung auch noch 20% Wiedereinlagerungsgebühr abgezogen.

Kulant würde ich es noch bezeichnen, wenn er 2/3 des Neupreises zurück erstattet.
 
Du hast doch grad erst die Tage hier nachgefragt, was Du tun sollst. Warum hast Du Dir denn trotzdem nen neuen gekauft? ?(
Glaubst Du uns etwa nicht? :evil:
 
Moins Gemeinde, moins Jan

20% Wiedereinlagerungsgebühr kann und darf er von dir verlangen, Geld muss er nicht erstatten. Wenn er MÖCHTE, kann er dir auch einen Gutschein über den Restwert ausstellen, der sogar zeitlich befristet sein darf.

Gruß Henry
 
Hallo Volker,

ich hatte mir einen Rep.satz gekauft und eingebaut. Wollte aber sicher gehen und dachte, wenn ich denn nun schon dabei bin, dann tausche ich doch lieber das gesamte Teil, weil ich nach dem Einbau des Repartursatzes auch noch keinen Erfolg hatte.

Gruss Jan


PS: Die Empfehlungen müssen doch auch nicht immer 1:1 umgestzt werden oder?
 
Verstehe ich das jetzt richtig, du willst ein benutztes Teil (Eingebautes) zurück geben.
Ich wünsche dir einen verständnisvollen Händler.
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch wenn ich für meine Meinung auf die Fresse bekomme:

Das Problem ist, dass Kunden (auch bei mir) immer mal wieder ankommen, ein bestelltes Teil abholen und zwei Tage später wieder vor der Tür stehen: "Passt nicht!".

Meißt ist es so, das der Kunde das Teil nicht nur rangehalten, sondern angebaut,eingeschraubt,usw., hat. Und dann kann er sich auf den Kopf stellen. Ich würde das nicht zurücknehmen. Ist auch Teil mancher AGB: bestellte Ware ist von Umtausch/Rückgabe ausgeschlossen.

Die sind dann zwar sackig und ziehen ab, aber sei´s drum. Irgendwann steht ein Teil der Leute sowieso mit dem entsprechenden Mopped vor der Türe und "bitten" kleinlaut darum, dass man sich der Mühle annimmt.

Wenn man nicht weiss, was man da tut, sollte man diese Arbeiten den Fachleuten überlassen. Dazu sind die da. Dann gibt es auch keine Überraschungen für den Kunden, wenn etwas nicht passt.
 
Ich schlage mal vor, Ihr entspannt Euch und wir schließen das Thema. Auf eine ganz einfache Frage nach der rechtlichen Bewertung des Rückgaberechtes werden ja unglaubliche Konstruktionen erfunden. Das war nicht im Sinne meiner Frage.

Am besten ist, ich frage zukünftig erst, ob ich fragen darf. Der hohe Rat stimmt dann vielleicht zu!

Gruss Jan
 
Hallo Jan,
entspann Dich. Rückgaberecht hast Du ja nicht, das ist wohl genügend erklärt worden.
Wir unterstellen Dir nichts. Nun bitte stelle Dir vor, Du würdest schadhafte Dichtmanschetten von Deinem Händler bekommen, er hat die vorher wieder zurückgenommen. Leider zeigt sich der Defekt bei einer notwendigen Vollbremsung, die wegen fehlenden Druckaufbau nicht stattfindet.
Was würdest Du denken,wenn Du noch könntest?
Das war kein drohender Zeigefinger, sondern mal eine Betrachtung von einer anderen Seite.
Viele Grüsse,
Bernhard
 
Hallo Berhard, sorry, ich habe einfach keine Lust mehr zu dem Thema überhaupt noch was zu schreiben. Es ist doch alles mehrfach gesagt, interpretiert und falsch verstanden worden. Dennoch beste Grüße und ein schönes Restwochenende! Jan
 
Hallo Jan,
ich bedanke mich für Deine Antwort. Rechtfertigen muss sich hier niemand.

Viele Grüsse und viel Spass beim Hobby wünscht
Bernhard
 
Moins Gemeinde, moins Franco

Auch wenn ich für meine Meinung auf die Fresse bekomme ...


:fuenfe:

Seh ich genauso. Kompromissbereit ja, aber nicht um jeden Preis, und nicht bei Kundenbestellungen, die meinen, wir seien nur Aushilfsschrauber, wir hätten das wissen müssen. Das sind meine liebsten Kunden X( Und dann kommense irgendwann doch zu nem Werkstatttermin und du stellst fest, das die Karre völlig verbastelt ist und überhauptnix passen KANN :evil:
Da isses mir dann auch völlig Latte weil: Ich präsentiere denen mündlich so hohe Werkstattkosten, dass die wirklich nich mehr wiederkommen :pfeif:

Klingt böse? Nö, weil mindestens 90% meiner Kunden wiederkommen, weil ich ehrlich zu ihnen bin. Und wenn se dann auch noch was in der Kaffeekasse lassen ... Was will man mehr?

Gruß Henry
 
Nur bei fernmündlichen oder auch Online Käufen kannst Du nach dem Kauf zurückgeben. Aber normalerweise machen die BMW-Händler keine Probleme, wenn man bestellte Ware nicht abnimmt. Ggf die Rücksendekosten ersetzen. ist zwar kein Recht, wird aber allgemein so gehandhabt.

Folgendes steht unter jeder Ersatzteilrechnung von BMW (Niederlassung Hamburg):
"Warenrücknahme nur innerhalb 8 Tagen, abzüglich 20% Bearbeitungskosten. Sonderbestellungen, Elektroteile, Teile unter Stückpreis 50,00 EUR netto ausgenommen."

Gute Leute. Sind manchmal echt kulant.

Gruss

Mike
 
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