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Rückstrahler

BOT

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24. Feb. 2009
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Tach zusammen,
ich befasse mich gerade mit dem Styling des Heckrahmens für meinen Neubau. Der TÜVler akzeptiert eine Kennzeichenneigung von max 30°.
Darf man Rückstrahler/Katzenauge auch in diesem Winkel montieren oder ist dafür die senkrechte Anordnung zur Fahrbahn zwingend vorgeschrieben?
In der StVzo gibt es Maßvorgaben, zum Anbauwinkel finde ich nichts.
 
sofern das Ding dann trotzdem ordentlich nach hinten reflektiert . . .Probier doch ! Weiß nur das ich am Anhänger die Rückstrahlerdreiecke damals NICHT auf die Spritzlappen montieren sollte da sie dann ja beweglich wären und dadurch z.B. ein Blinksignal hätten erzeugen können. . .

Grüße Heinz
 
Sinnvollerweise bringst du den Rückstrahler so an, dass im Zweifel eine leichte Winkelkorrektur einfach möglich ist.
In der Form kann man das bei Bedarf gleich dem scharfen Blick des Prüfers anpassen:

R.jpg
 
Nummerschild muss nur richtig beleuchtet werden, also gleicher winkel:wieder:

...?(...hier geht es um einen Rückstrahler i.S.d. § 53 StVO.
Wenn der Prüfer gnädig ist, lässt er einen eher nach oben rückstrahlenden R. durchgehen. Steht zwar nicht ausdrücklich so im Gesetz, aber dass der R. eigentlich senkrecht zur Fahrbahn angebracht sein sollte, lässt sich relativ leicht aus seiner Bestimmung ableiten:
Durch Rückstrahlen von Licht anderen Verkehrsteilnehmern (auf der Straße>StVO, nicht in der Luft>LuftVO) ermöglichen, Fahrzeuge möglichst mit deren Ausmaßen zu erkennen, deren Beleuchtung sehr schwach oder gar ausgefallen ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi, wenn du im Rücklicht einen integrierten Rückstrahler hast darfst du den anderen getrost weg lassen.

Gruß Lutz
 
Min 250mm. Max 900mm für Rückstrahler

Min 250mm, max 1500mm für Rückleuchte,

In sofern hast du natürlich recht)(-:

Gruß Lutz
 
Hi, wenn du im Rücklicht einen integrierten Rückstrahler hast darfst du den anderen getrost weg lassen.

Gruß Lutz

Nicht unbedingt, es kommt drauf an wie hoch das Rücklicht mit Rückstrahler angebracht ist.

Evtl. braucht es dann doch noch einen extra...

Das würde ich jetzt so auch nicht unterschreiben , zumindest durfte ich die Erfahrungen beim TÜV machen das man es auch nicht zu gut meinen darf.
Erster Kommentar nach dem Blick auf mein damals geändertes Heck in Richtung Rückstrahler unter dem Kennzeichen. "Der muss da weg" ?(
Mit der Begründung das ja bereits auf dem Rücklicht ein Rückstrahler drauf ist und man am Motorrad (ca. 20 Jahre her) nur einen Rückstrahler haben darf. :nixw:
 
Wird der Rückstrahler nicht immer unmittelbar nach dem TÜV-Termin entfernt? :pfeif: :D

P1050594.jpg
 
Danke für die Infos, werde es mal auf die 30° Ebene setzten.

@ Michael
Das wäre eine Option für den Notfall, wobei dann der so angeordnete Rückstrahler im senkrechten Montagewinkel beim Einfedern ggf. den Reifen berühren könnte- wird alles ein bisschen eng!
 
Darf man Rückstrahler/Katzenauge auch in diesem Winkel montieren oder ist dafür die senkrechte Anordnung zur Fahrbahn zwingend vorgeschrieben?
In der StVzo gibt es Maßvorgaben, zum Anbauwinkel finde ich nichts.

Hallo,

sieh Dir doch einen solchen Rückstrahler mal genauer an. Du erkennst, dass die reflektierende Fläche aus vielen kleinen Prismen zusammengesetzt ist. Jedes einzelne dieser Prismen besteht aus drei dreieckigen Reflektorflächen, die zur benachbarten im senkrechten Winkel angeordnet sind. Eine solche Anordnung reflektiert einfallendes Licht stets in dieselbe Richtung, aus der es kommt. Mit anderen Worten: Solange die von hinten zu sehende Fläche ausreichend groß ist, ist der Anbauwinkel egal.

Beste Grüße, Uwe
 
Mir ist der Winkel egal und die Stvo soll froh sein, dass ich einen dran habe.:D
 
... Eine solche Anordnung reflektiert einfallendes Licht stets in dieselbe Richtung, aus der es kommt... Mit anderen Worten: Solange die von hinten zu sehende Fläche ausreichend groß ist, ist der Anbauwinkel egal.

Beste Grüße, Uwe

... der Rückstrahler soll aber einfallendes Licht von Scheinwerfern anderer auf der Straße fahrender Fahrzeuge reflektieren und nicht das der Straßenbeleuchtung oder das von Luftfahrzeugen...:&&&:
 
Zuletzt bearbeitet:
rückstrahler ist von einer f650, licht vom louis( led) rest eigenbau. tüv kein problem gewesen.
 

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  • SDC14777.jpg
    SDC14777.jpg
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Es muss einen Grund geben, dass werksseitig angebrachte Rückstrahler immer senkrecht zur Fahrbahn ausgerichtet sind, bei im Rücklicht integrierten Reflektoren zumindest die reflektierende Fläche.
Nur wo das ggf. festgelegt ist, entzieht sich auch meiner Kenntnis.

Frostige Grüsse (-11 Grad)
Carsten )(-:
 
Es muss einen Grund geben, dass werksseitig angebrachte Rückstrahler immer senkrecht zur Fahrbahn ausgerichtet sind...
Carsten )(-:

Ich meine mal gehört zu haben, da gäbe es auch eine Anbauvorschrift.
Nach dem TÜV abmachen ist für mich keine Lösung, man muss nicht gleich durch offensichtliche Mängel auf sich aufmerksam machen!
 
... der Rückstrahler soll aber einfallendes Licht von Scheinwerfern anderer auf der Straße fahrender Fahrzeuge reflektieren und nicht das der Straßenbeleuchtung oder das von Luftfahrzeugen...:&&&:


Hallo Stefan,

solch ein Prisma aus drei Spiegeln im 90°-Winkel reflektiert jedes Licht in die Richtung, aus der es kommt, also beispielsweise auch das Mondlicht :gfreu:.

Beste Grüße, Uwe
 
...

...Solange die von hinten zu sehende Fläche ausreichend groß ist, ist der Anbauwinkel egal...

Hallo Stefan,

solch ein Prisma aus drei Spiegeln im 90°-Winkel reflektiert jedes Licht in die Richtung, aus der es kommt, also beispielsweise auch das Mondlicht :gfreu:.

Beste Grüße, Uwe

...aha!
Wenn es eine für andere Verkehrsteilnehmer sichtbare Fläche gibt, dann sogar das Mondlicht auch in Richtung nachfolgendes Fahrzeug;)
 
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