BOT
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- 24. Feb. 2009
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Tach zusammen,
ich befasse mich gerade mit dem Styling des Heckrahmens für meinen Neubau. Der TÜVler akzeptiert eine Kennzeichenneigung von max 30°.
Darf man Rückstrahler/Katzenauge auch in diesem Winkel montieren oder ist dafür die senkrechte Anordnung zur Fahrbahn zwingend vorgeschrieben?
In der StVzo gibt es Maßvorgaben, zum Anbauwinkel finde ich nichts.
ich befasse mich gerade mit dem Styling des Heckrahmens für meinen Neubau. Der TÜVler akzeptiert eine Kennzeichenneigung von max 30°.
Darf man Rückstrahler/Katzenauge auch in diesem Winkel montieren oder ist dafür die senkrechte Anordnung zur Fahrbahn zwingend vorgeschrieben?
In der StVzo gibt es Maßvorgaben, zum Anbauwinkel finde ich nichts.