• Hinweis: Die Zustellung von Mail-Benachrichtigungen zu Microsoft-Diensten (Outlook.com, Hotmail, Live ) und United Internet ist zeitweise gestört. Die Ursache liegt außerhalb unserer Forums-Systeme. Unser Hosting-Provider arbeitet an der Behebung.

Scheunenfund: Brief aufbieten ohne Zulassung

huckes

Teilnehmer
Seit
17. Juli 2011
Beiträge
51
Ort
Weißenburg in Bayern
Hallo zusammen,

für einen Motorrad-Scheunenfund ohne Papiere habe ich bei der lokalen Zulassungsstelle die Vergabe eines neuen KFZ-Briefes beantragt.
Kaufvertrag, §21, §23 ist alles vorhanden.

Nun erhalte ich die Mitteilung, dass ich den Brief 'im Zuge einer Zulassung' ausgehändigt bekommen darf.

Bei der Beantragung wurde mir noch gesagt, dass man das KFZ nicht zulassen muss, um den Brief zu erhalten.

Hat da jemand von Euch Erfahrung?

Hintergrund: Das Motorrad will ich verschenken und dann soll es gleich auf den neuen Besitzer zugelassen werden.

Grüße, Hans
 
Zuletzt bearbeitet:
Du hast noch nie einen Brief (altes Format) ohne Zulassung erhalten, würde ja quasi ein Blanko-Brief sein.

Wenn du das Teil verschenken willst, so beantrage bzw. soll der/die Nachfolger/in die neuen Zulassungspapiere beantragen. Kannst da ja unterstützen.

Hans
 
Moin Hans,

im Gegensatz zum alten „Fahrzeugbrief“ darf die 2005 eingeführte „Zulassungsbescheinigung Teil II“ tatsächlich nur gemeinsam mit der „Zulassungsbescheinigung Teil I“ (früher: „Fahrzeugschein“) ausgestellt werden.
Ohne Zulassung geht hier also nichts.

Gruss
Carsten
 
Wir haben das mit nem Schlepper durch, mit dem Unterschied, das hier im Dorf ein Nachbar genau denselben Schlepper hat, nur anderes Baujahr, den haben wir bei der Vollabnahme als Referenz genommen, die Zulassungsstelle hat den neu aufgebotenen Brief dann allerdings 10 Wochen einkassiert, obwohl ich die Auskunft von Flensburg hatte, das das Fahrzeug nicht gestohlen war, hat die gar nicht interessiert, der Spaß hat mich ohne Wunschkennzeichen 147 € und ne Menge Nerven gekostet!

Grüße kimi
 
Moin Hans,

im Gegensatz zum alten „Fahrzeugbrief“ darf die 2005 eingeführte „Zulassungsbescheinigung Teil II“ tatsächlich nur gemeinsam mit der „Zulassungsbescheinigung Teil I“ (früher: „Fahrzeugschein“) ausgestellt werden.
Ohne Zulassung geht hier also nichts.

Gruss
Carsten


Das ist richtig, aber bekam man eine alten Brief ohne Eintrag eines Eigentümers? Vermutlich nicht. Auch der musste eingetragen werden - was meines Wissens ohne Tageszulassung nicht ging (man brauchte auch damals ein gültiges Kennzeichen). Wir reden ja hier von einem Moped ohne Wissen, wem es vorher gehört hat.

Hans
 
Das ist richtig, aber bekam man eine alten Brief ohne Eintrag eines Eigentümers? Vermutlich nicht. Auch der musste eingetragen werden - was meines Wissens ohne Tageszulassung nicht ging (man brauchte auch damals ein gültiges Kennzeichen). Wir reden ja hier von einem Moped ohne Wissen, wem es vorher gehört hat.

Hans
Früher (vor 2005) bekam man beim Kauf eines neuen Motorrades, sofern man es selbst zulassen wollte, einen Brief ohne Haltereintragung und ohne Datum der Erstzulassung ausgehändigt, dieses wurde bei der Zulassung händisch eingestempelt, in alten Briefen gut zu erkennen.

Bei Neuausstellung eines Briefes nach Verlust oder langer Außerbetriebsetzung wurde im hinteren Klappteil ein großer Stempel mit Angaben zum Antragsteller und zum Grund der Neuausstellung gesetzt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,
vielen Dank für die klärenden Antworten.
Dann werde ich das Moped wohl zulassen und dann nach dem Aufkleben des Wapperls aufs Blech gleich wieder abmelden.
Tageszulassungen ohne Blech gibt's nur bei PKWs, habe ich gelesen.
Ja, Deutschland und dein Formalitäten-Wahn. Oder ist diesmal die EU schuld an dem Unsinn.
Grüße, Hans
 
Moin Hans.
warum so umständlich ?
Du hast doch bereits alle Vorbereitungen getroffen, die notwendig sind.
Der Beschenkte geht zur Zulassungsstelle und gibt alles ab, bekommt einen neuen Brief und alle sind glücklich.
Oder fehlen mir hier Infos ?
 
Der Beschenkte wohnt in einem anderen Bundesland und die dort zuständige Zulassungsstelle hatte sich geweigert, einen Brief aufzubieten wg. ungeklärter Besitzverhältnisse (einer der Vorbesitzer aus A hatte den Brief verlegt und ist inzwischen verstorben, ohne vorher den Verlust eidesstattlich zu versichern).
Daher habe ich das Moped geschenkt bekommen, in Bayern bei meiner zuständigen Zulassungsbehörde war die Aufbietung kein Problem. Nun will ich's wieder zurückschenken.
Ich frag die Tage Mal bei meiner Zulassung an, ob die eine Alternative sehen.
 
Früher gab es Blanko Briefe ohne Haltereintrag, hatte ich 2 Stück (Kawas).
Wenn der neue Besitzer das Fahrzeug zulassen soll, benötigt er ja wieder einen Herkunftsnachweis (Kaufvertrag) vom Themenersteller.
Ich würde das Fahrzeug zulassen und wieder abmelden und dann verschenken.
 
Früher (vor 2005) bekam man beim Kauf eines neuen Motorrades, sofern man es selbst zulassen wollte, einen Brief ohne Haltereintragung und ohne Datum der Erstzulassung ausgehändigt, dieses wurde bei der Zulassung händisch eingestempelt, in alten Briefen gut zu erkennen.

Hallo,

Blanko-Briefe gab es, allerdings nur für Händler. Nicht für Privatpersonen.

Das ist mein Kenntnisstand aus dem Jahr 2008.
 
Hallo,
habe das Prozedere nun abgeschlossen:
Meine Zulassungsstelle hat mir als Ergebnis des Aufgebots ein Verkehrsblatt vom KBA ausgehändigt, mit dem das Moped auch an anderen Zulassungsstellen und von einer anderen Person zugelassen werden kann bzw. zugelassen werden können sollte ;-)

Meinem Freund war das zu unsicher, nachdem seine Zulassungsstelle sich ursprünglich strikt geweigert hatte, ein Aufgebot überhaupt anzunehmen.
Also hab' ich das Moped nun auf mich zugelassen, Schild und Stempel drauf und alles an ihn geschickt, damit er es dann ummeldet.

Hatte bei der Zulassungsstelle informativ nachgefragt, ob man denn ein Fahrzeug in einem Rutsch zulassen und auch wieder abmelden kann (dann könnte man sich ja die Kosten für's Schild sparen). Ich erhielt die Antwort, dass mindestens ein Tag ziwschen An- und Abmeldung liegen muss.

Grüße, Hans
 
Hallo, kurzer Nachtrag:

Nachdem ich den Oldtimer in Bayern zulassen konnte, hatte ich die ganzen Unterlagen samt Kennzeichen zu meinem Freund nach Hessen geschickt.
Als er wieder in der dortigen Zulassungsstelle auftauschte und das Fahrzeug auf seinem Namen ummelden wollte, meinte der Mitarbeiter, dass da ein Sperrvermerk für das Fahrzeug existiere. Er müsste mit seinem Vorgesetzten telefonieren und schickte meinen Freund vor die Tür.
Nach einigen Minuten wurde er wieder ins Büro zitiert: Man müsste die Angelegenheit noch mit den Kollegen in Bayern klären. Bis dahin könne er ja mit dem bisherigen Kennzeichen fahren.

Nach ein paar Tagen Entwarnung: Er durfte den Oldtimer nun auch in Hessen ummelden.

Grüße, Hans
 
Zurück
Oben Unten