Schraubenbezeichnungen

KalleWattCux

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29. Juni 2007
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an der Nordseeküste
Hallo,

wie verhält es sich eigentlich mit den Bezeichnungen der Schraube/Festigkeit bei solchen Schrauben <<<ISO 7380 10.9>>>.
Auf den Köpfen ist keine Bezeichnung zu sehen.
Wie ist es denn da mit der Verwendbarkeit ?
 
An der Bremse würde ich Experimente mit Schrauben unterlassen. :oberl:
Immer das verwenden, was der Hersteller vorgesehen hat.
 
Dann legst du im Zweifel den Kaufbeleg vor.

Eben. Und wenn da nix drauf steht weiß die abnehmende Körperschaft des öffentlichen Rechts natürlich dass das die Schrauben sind, die Du gekauft hast, nicht war?

Und er glaubt Dir und Deiner Quittung, weil Du so schöne blaue Augen hast, klar.
 
Und er glaubt Dir und Deiner Quittung, weil Du so schöne blaue Augen hast, klar.


Tut er!
Ich habe einen Teil einer 10.9 Gewindestange verbaut, da dort ja nun mal auch nix draufsteht, machte der TÜVi den gleichen Vorschlag.
Die auf meinen Namen lautende, und als bezahlt quittierte Rechnung wurde dann eingescannt und mit den anderen Umbauunterlagen beim TÜV archiviert.
Warum sollte jemand Geld für etwas ausgeben und es dann nicht ordnungsgemäss verbauen?
Klar es könnte dies und könnte das..................aber der gesunde Menschenverstand wird das in solchen Fällen schon regeln.
 
Tut er!
Ich habe einen Teil einer 10.9 Gewindestange verbaut, da dort ja nun mal auch nix draufsteht, machte der TÜVi den gleichen Vorschlag.
Die auf meinen Namen lautende, und als bezahlt quittierte Rechnung wurde dann eingescannt und mit den anderen Umbauunterlagen beim TÜV archiviert.
Warum sollte jemand Geld für etwas ausgeben und es dann nicht ordnungsgemäss verbauen?
Klar es könnte dies und könnte das..................aber der gesunde Menschenverstand wird das in solchen Fällen schon regeln.

Glück gehabt ;)

Was meinst Du warum die Hersteller Sonderschraubenformen für solche Befestigungen verwenden?
Beispiel: Bremssattelbefestigung BMW K100RS4V hinten:


20160222_090931.jpg

Eine Sonderbauform, die es so nirgendwo sonst zu kaufen gibt und eine, wo was drauf steht.

Kann jeder Prüfer überall nachvollziehen. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Aus meiner Sicht ist es weniger Glück, als vielmehr die Absicht des Prüfers, das Motorrad abzunehmen oder auch nicht. Aufgabe des Prüfers ist es, den technischen Zustand des Fahrzeuges zum Zeitpunkt der Prüfung festzustellen. Wenn der Eigner bestimmte Eigenschaften zusichert, dann traut er dem Vorführenden - oder auch nicht. Wenn er dem nicht traut, wird er an einem Umbau Gründe finden, warum das Motorrad nicht abgenommen wird, und wenn's am Reifenluftdruck liegt.

Am Ende kann er nachweisen, daß der Eigner das korrekte Material verbaut hat. Stellt sich das als falsch raus, und der Eigner fliegt auf die Nase deswegen, ist der Prüfer doch in Dietmar's Beispiel auf der sicheren Seite - und der Fahrer hat die Quittung für's tricksen bekommen.
 
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