Martin aus Mannheim
unterwegs - nicht am Ziel
Hallo,
ich habe einen GS-Rahmen schweizer Ursprungs hier, habe den verzollt.
Der Schweizer "Brief" sieht aus wie eine ABE damaliger 80er, enthält aber die technischen Daten.
Weiß jemand, ob es Komplikationen, zusätzl. Kosten oder andere Hindernisse geben könnte bei einer Zulassung im EU-Raum, konkret in Deutschland?
Müssen etwaige, schweizer Besonderheiten berücksichtigt werden oder kann ein schweizer Rahmen ganz "normal" nach StVZO zugelassen werden?
Kann für einen solchen Rahmen, nur für den Rahmen, eine ZB I und ZB II beantragt und erteilt werden? Sind dafür andere, höhere Kosten zu erwarten als wenn ein deutscher Brief vorliegt, der in ZB II umgeschrieben wird?
Danke vorab für Eure Expertise.
ich habe einen GS-Rahmen schweizer Ursprungs hier, habe den verzollt.
Der Schweizer "Brief" sieht aus wie eine ABE damaliger 80er, enthält aber die technischen Daten.
Weiß jemand, ob es Komplikationen, zusätzl. Kosten oder andere Hindernisse geben könnte bei einer Zulassung im EU-Raum, konkret in Deutschland?
Müssen etwaige, schweizer Besonderheiten berücksichtigt werden oder kann ein schweizer Rahmen ganz "normal" nach StVZO zugelassen werden?
Kann für einen solchen Rahmen, nur für den Rahmen, eine ZB I und ZB II beantragt und erteilt werden? Sind dafür andere, höhere Kosten zu erwarten als wenn ein deutscher Brief vorliegt, der in ZB II umgeschrieben wird?
Danke vorab für Eure Expertise.