Seitenstrahler

boxerhasis

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24. Apr. 2007
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496
Moin aus SHG,
Eine Frage mal zur R 80, Bj 1991. Im KFZ -Schein steht drin, dass nur ein Rückstrahler je Seite ausnahmsweise genehmigt .
Meine Kuh hat gar keinen. Auch in den Verkaufsprospekten sind die Straßenversionen ohne solche Rückstrahler abgebildet. Die GS Kühe haben ja an der Gabel seitlich solche ca 2 x 10 cm langen Strahler.
da ich diesen Monat zum TÜV muß, wollte ich mal fragen, ob ich welche montieren muß ?(. Danke für eure Hilfe im Voraus aus SHG
Kai
 
Original von boxerhasis.....
ein Rückstrahler je Seite ausnahmsweise genehmigt .
Kai

...heißt übersetzt: Man kann, muss aber nicht. Nur wenn man für "kann" entscheidet und Rückstrahler montiert, dann zwingend nur einen auf jeder Seite.

Sinn: Rückstrahler erzeugen beim Verkehrsteilnehmer immer erst mal das Bild eines vorausfahrenden bzw. in Fahrtrichtung stehenden "mehrspurigen" Fahrzeuges. Daher auch nur ausnahmsweise an der Seite und auch nur einer. ;)
Also lass die Dinger wech, wenn sie dir bisher nich gefehlt haben.
Gruß Hobbel
 
Ja, aber das gilt für Österreich!
In Deutschland könnte das anders geregelt sein!
 
Im Brief meiner K75 Bj.94 steht derselbe Satz. Verbaut sind übrigens keine Seitenstrahler. In Amerika waren die Dinger früher pflicht, vielleicht ist es auch heute noch so. Möglicherweise wollte man bei BMW Anfang der 90er Jahre die Produktion EU/US vereinfachen und hat diesen Passus daher eingesetzt.
 
nochmal moin aus SHG,
Danke erstmal für eure Infos. Danach sieht es so aus, als ob hier seitlich kein Strahler dran sein muß. Also kommt auch keiner dran.
Grüsse aus SHG
Kai
 
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