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Seitliches Nummernschild für R50/2

cepulon

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26. Feb. 2008
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229
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Unterfranken
Hallo,

habe einen R50/2 Bobber. Hätte gerne ein seitliches Nummernschild montiert. Nach Rücksprache mit unserer örtlichen TÜV-Prüfstelle ist das kein Problem, wenn ich eine Kopie eines Kfz.-Scheines oder Briefes für diese Baureihe vorlege, in der bereits ein solches seitliches Nummernschild eingetragen ist. Meine Frage: Hätte jemand eine solche Kopie für mich?
 
Moin Moin,

ich bin verwirrt. Solange die Sichtwinkel/Anbauvorschriften eingehalten werden und die Befestigung vertrauenserweckend ist und keine Gefährdung vorliegt dürfte es kein Problem sein.

Such dir einen aaS und keinen Feld-Wald- und Wiesenprüfer und besprich das mit dem nochmal.

Gruß

Jogi
 
aaS steht für amtlich anerkannter Sachverständiger. Beim TÜV darf halt nicht jeder im Kittel alles machen. Es gibt einfache Sachverständige, die dürfen maximal nur auf Basis von Gutachten was machen und es gibt eben Vollsachverständige die haben einen gewissen Ermessensspielraum und dürfen auch ohne Gutachten Teile abnehmen.

Die meisten einfachen Sachverständigen geben aber nicht gerne zu das ihnen die Kompetenz für eine Sonderabnahme fehlt, deswegen wollen die immer Unterlagen/Gutachten haben.

Meinen seitlichen Eigenbaukennzeichenhalter habe ich bei meinem aaS problemlos eingetragen bekommen.

Such mal im Netz nach den Anbauvorschriften für Kennzeichen bzw. es gibt da auch was für seitliche Kennzeichen. Was eine Rolle spielt ist die Kennzeichenhöhe über dem Boden, hier wurde mal was geändert im Laufe der Jahre. Sichtbarkeit 30° von jeder Seite, Kennzeichenneigung 30° in Fahrrichtung. Kennzeichen wird in der Regel auf der linken Seite angebracht. Erfahrungsgemäß dürfte es meist hinter der Hinterachse angeordnet sein um die Sichtwinkel einzuhalten.

Gruß

Jogi
 
@Jogi
Du schreibst, die Kennzeichen "werden in der Regel" auf der linken Seite angebracht. Bevor ich nun meinen aaS kontaktiere wollte ich mal fragen ob die Montage in D auch für die rechte Seite möglich ist. Bei allen Anbietern dieser Halter befindet sich das Schild links. Zur rechten Anbringung habe ich auch nach längerer Suche im Netz nichts gefunden. Neigungswinkel und div. Abstände vom Boden werden gut definiert.

Mein Problem ist, dass dummerweise so ein verchromtes dickes Rohr im Weg ist. Wenn du einen Tipp geben könntest? Vielleicht hättest du ein Bildchen von deinem Eigenbau?:pfeif:

Grüsse
Andreas
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin Andreas,

ich hab mein Kennzeichen auch links, ist aber ne Suzi. Viele Prüfer wollen halt das Kennzeichen links sehen weil es rechts ja die Fußgänger etc gefährden könnte....Da sach ich jetzt ma nix zu.....

Grundsätzlich kenne ich aber keine Vorschrift welche das Kennzeichen rechts verbietet. Es sollte halt nicht weiter rausstehen als die breiteste Stelle des Moppeds, ist ja meist der Lenker. Bei den neuen kleinen Kennzeichen ist das meist kein Problem.

Ein paar Fotos sind hier: http://forum.2-ventiler.de/vbboard/showthread.php?28293-Jogis-Rohbau&highlight=knallfahrrad

Der Halter ist aus einem alten Flaschenzug...

Gruß

Jogi
 
Hallo Jogi,

WAS DAS DENN, NE SUZI BEI DEN KNÖDELN!! ;)

Find ich ein witziges Teil, gefällt mir. Betreffend des Halters weiss ich nun leider auch nicht mehr. Ich glaub ich tellerfurnier mal. Vielleicht bekomm ich eine brauchbare Aussage.

Grusse und vielen Dank für deine Antwort
Andreas
 
Servus.
Hab gerade das gleiche Problem, wobei mein Halter eigentlich fertig ist.
Leider haette mein TÜV Prüfer auch gerne eine Brief oder Scheinkopie wo sowas auf der rechten Seite schon mal eingetragen wurde.
Danke fuer Info. Kann gerne eine Obolus fuer eine Scheinkopie geben.
Gruss
Peter
 
Moin Moin,

erstaunlich, zum Einen wird gesagt, Scheinkopien werden nicht mehr akzeptiert (Verdacht auf Gefälligkeitsgutachten...) auf der anderen Seite hätten die gerne sowas, aber für was? Entweder gibt es eine klare Vorschrift oder Anweisung, welche dem TÜV-Prüfer vorliegen muss, oder er kann, unter Berücksichtigungen der Sichtwinkel und der von dem Bauteil ggf. ausgehenden Gefährdung, seinen Ermessensspielraum ausnutzen.

Wenn ich es richtig verstehe, hat er grundsätzlich kein Problem ein Kennzeichen auf der linken Seite einzutragen, was spricht dann aus seiner Sicht gegen die rechte Seite? Wenn er nichts im Gesetz findet und dir vorlegen kann, dann kann er wohl auch rechts. Warum dann eine Briefkopie?

ansonsten sag, Du bist hauptsächlich in England unterwegs und die hätten es gerne rechts....:D

Gruß

Jogi
 
So wie ich die StVo § 10 interpretiere, muss man ein seitliches Kennzeichen überhaupt nicht eintragen lassen,- wenn alles entsprechend § 10 umgesetzt wird.
Da ist die Höhe und Winkel, wie man das Kennzeichen eingesehen können muss, und dass es beleuchtet ist.

Kann man hier nach lesen...
http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/FZV_a1.htm#10

Wichtig ist auch, dass das Rücklicht bei einem Moped (ich glaube es heisst, einspurigen Fahrzeugen), mittig angebracht ist (nicht über einem seitlich gesetzten Kennzeichen).

Warum sollte man was eintragen lassen, was schon geregelt ist?
 
Hallo zusammen

Eine goldene Regel.
Wenn ein Fahrzeug eine gleiche oder ähnliche Gefahr von sich gibt wie andere Fahrzeuge. Gibt es keinen Grund dies nicht zuzulassen.

Das Gesetz habe ich meinen TÜV- Ingenieur als erstes gesagt. Und alles bis auf den Lenker, Felgen und Stosdämpfer habe ich alles verändert.
Aber hir noch eine Anregung. ;)

IMG-20170221-WA0003.jpg
 
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