Shimmy R100RS

Hm, ich habe einen entwerteten Uraltbrief, in dem Conti, Michelin und Metzeler stehen. Das wurde aber 2018 wohl nicht in den neuen Brief übernommen. Ich vermute mal, dass das nicht geschah, weil damals die Regelung mit den Herstellerfreigaben galt.

Ich glaube hier müßte man den Gesetzgeber auf diese eklatante Lücke mal hinweisen....:D

VG, Stephan
 
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Schöner umfassender Text in '3!

Ein Auslöser wurde noch nicht genannt: Schlag der Bremsscheiben führt mit Radfrequenz zur Anregung!

Hatte ich ausgerechnet an einer Versuchsmaschine, mit der ich solches Schwingungsverhalten messen sollte...

Gruß
Gerd
 
Aha, gut dass unser Amtsschimmel zur Artenvielfalt beiträgt.

Aber in dem Artikel ist nur der Fall beschrieben, dass ich eine andere Reifengrösse fahren möchte. Woraus geht hervor, dass dies auch für den oben beschriebenen Fall gilt?

Viele Grüsse, Stephan

P.S.: in meinem Betriebshandbuch steht gar keine Herstellerangabe. Also ich würde daraus schließen, dass solange ich die originalen Dimensionen fahre, ich gar nix machen muss.

hat jemand gegenteilige Erfahrungen gemacht?

Viele Grüsse, Stephan

Solange die Dimensionen drauf sind, die eingetragen sind, muss man nach meiner Überzeugung nichts machen. Es wird einzig die Bauart radial als eintragungspflichtig betrachtet. Wurde an anderer Stelle, meist wenn es um konkrete Reifenmarken und -bezeichnungen ging bereits umfangreich thematisiert. Wenn Du die jeweilige Reifenmarke in die Suchfunktion eingibst, müsstet du dazu was finden.
 
Hallo auch,
hatte ich bei meiner R100 am Anfang auch. Hab sie dann zum Rahmenbauer gebracht, der hat den Rahmen vermessen und er war in der Werkstoleranz, aber nur gerade so. Hab dann den Rahmen ausgebaut, richten lassen und sogar ein Zertifikat bekommen mit den neuen Werten. Der Rahmenbauer hat gegrinst und gesagt:”Besser als aus der Fabrik”. Ja, und dann lief sie schoen geradeaus und nix hat mehr gewackelt. Vielleicht mal einen Schuss wert?

Gruss

Mike
 
Hallo,

bei der uns alles bestimmende EU sind die Reifendrücke gegenüber vor 50 Jahren erhöht worden.
Nach Anlage 5 + 6 der Richtlinie 97/24/EG von 17.6.1997 werden die Reifendrücke festgelegt.
Da kann man bei neuen Reifen die Luftdruckwerte von damals vergessen.
Anhang anzeigen 1997 AnforderungMotorradEU.pdf

Leider kann mein Rechner nicht die Einzelseiten aus dem Dokument ( über 20 MB) herauskopieren.

Gruß
Walter
 
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