• Hinweis: Die Zustellung von Mail-Benachrichtigungen zu Microsoft-Diensten (Outlook.com, Hotmail, Live ) und United Internet ist zeitweise gestört. Die Ursache liegt außerhalb unserer Forums-Systeme. Unser Hosting-Provider arbeitet an der Behebung.
  • Hinweis: Hier werden Umbauten präsentiert. Bitte die Antworten so gestalten, dass abwertende oder unsachliche Schmähungen bzw. Beleidigungen unterlassen werden. Das Infragestellen von Umbauten ist zu unterlassen. Werden die Hinweise nicht berücksichtigt, so wird die Nutzung dieses Unterforums nur noch als Zuschauer möglich sein.

Sind Tacho und Kontrolllampen Pflicht?

BMW-Hans

Lipperländer
Seit
08. Feb. 2009
Beiträge
4.094
Ort
Bad Salzuflen
Hallo,

muss an einem Motorrad ein herkömmlicher Tacho montiert sein oder reicht auch ein Navi mit Geschwindigkeitsanzeige?

Müssen zwingend irgendwelche Kontrollleuchten montiert sein? Ob die Blinker oder das Fernlicht eingeschaltet sind, sehe ich doch auch so.
 
Navi gilt nicht, Blinker- und Fernlichtkontrolle ist Pflicht.
 
Wenn anhand der Schalterstellung eindeutig der Schaltzustand der Blinkleuchte zu erkennen ist, ist eine Kontrollleuchte keine Pflicht.
 
Tach zusammen,

:oberl:STVZO § 50
Die Einschaltung des Fernlichts muss durch eine blau leuchtende Lampe im Blickfeld des Fahrzeugführers angezeigt werden; bei Krafträdern und Zugmaschinen mit offenem Führersitz kann die Einschaltung des Fernlichts durch die Stellung des Schalthebels angezeigt werden.

:oberl:STVZO § 54 Abs.2
Sind Fahrtrichtungsanzeiger nicht im Blickfeld des Führers angebracht, so muss ihre Wirksamkeit dem Führer sinnfällig angezeigt werden; dies gilt nicht für Fahrtrichtungsanzeiger an Krafträdern und für seitliche Zusatzblinkleuchten.

Nachzulesen auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz.

Schönen Abend wünscht :bitte:...
Ingo
 
:oberl:STVZO § 54 Abs.2
Sind Fahrtrichtungsanzeiger nicht im Blickfeld des Führers angebracht, so muss ihre Wirksamkeit dem Führer sinnfällig angezeigt werden; dies gilt nicht für Fahrtrichtungsanzeiger an Krafträdern und für seitliche Zusatzblinkleuchten.

Seltsam, obiger Text stammt vom TÜV Berlin und wurde am 02.05.2013 im Rahmen der Prüfung eines Umbaus abgenickt.....
 
Die StVZO macht nur bedingt Aussagen zur Zulässigkeit. Es gilt die geltende Fassung zum Zeitpunkt der Typengenehmigung oder Erstzulassung oder EG-Richtlinie.
Ein Tacho muß ein nach §22 StVZO geprüftes Teil sein. Dies ist ein Navi nicht. Es wäre jedoch theoretisch möglich über eine 21er Abnhame das Navi als Tacho abnehmen zu lassen. (Glaub ich jedoch eher nicht).
 
Moin Moin, Kontrollleuchten braucht es nicht wenn die Schalterstellung es hergibt, hab ich gerade erst letztes Jahr im März mit meinem Knallfahrrad durch, Eintrag komplett ohne Kontrollleuchten. Da ich auch bei verschiedenen Moppeds nen Fahrradtacho fahr der auch als alleiniger Tacho abgenommen ist, müsste es m. E. auch möglich sein ein Navi als Tacho eingetragen zu bekommen. Gruß Jogi
 
Tach Jogi,

muß dazu das Navi/Tacho fest am Fahrzeug verbaut sein. :nixw:
Es gibt doch diese Alugehäuse von SW-Mo-Tech (oder wie die heißen), da bleibt der Fahrradtacho dann fest am Fahrzeug.

Schönen Abend wünscht :bitte:...
Ingo
 
Bei mir musste der Tacho beleuchtet sein, da war das Motechgehäuse die optisch am wenigsten störenste Lösung .
Gruss
BOT
 
Moin Moin, Kontrollleuchten braucht es nicht wenn die Schalterstellung es hergibt, hab ich gerade erst letztes Jahr im März mit meinem Knallfahrrad durch, Eintrag komplett ohne Kontrollleuchten. Da ich auch bei verschiedenen Moppeds nen Fahrradtacho fahr der auch als alleiniger Tacho abgenommen ist, müsste es m. E. auch möglich sein ein Navi als Tacho eingetragen zu bekommen. Gruß Jogi

Der Fahrradtacho misst doch für sich selbst. Das Navi nicht. Gebraucht wird ein immer funktionierender Empfang und ein immer funktionierender Satelit. Und dann die Garantie dass im Kriegsfall die Aufloesung nicht runtergefahren wird.
 
Tach auch ...
Ich glaube nicht das man ein Navi eingetragen bekommt. Die sind einfach viel zu träge um ein verlässlicher Geschwindigkeitsmesser zu sein. Für einen Durchschnitts oder Maximalwert sind die ok aber keine Betriebslösung. Versuchs mal bei Stopp and Go . Ganz abgesehen da von das die in Tunneln nicht funktionieren.
 
*etwas OT, aber gut fürs Allgemeinwissen:

Und dann die Garantie dass im Kriegsfall die Aufloesung nicht runtergefahren wird.

GPS Selective Availability (SA) has not been used since its deactivation by the President on May 1, 2000. At that time, the United States Government stated that it has no intent to ever use SA again. There has been no change in this policy.
Siehe auch hier und hier und hier. Die "SA"-Funktionalität ist in den aktuellen Satelitengenerationen angeblich gar nicht mehr eingebaut. Ob das wirklich verlässlich ist, weiß ich nicht, aber die Aussagen sind recht eindeutig. Das "zivile" GPS wurde damals spürbar genauer, und eine bewußte Verfälschung gab es in den letzten 13 Jahren meines Wissens nicht mehr.

Grüße
Marcus
 
Tach Jogi,

muß dazu das Navi/Tacho fest am Fahrzeug verbaut sein. :nixw:
Es gibt doch diese Alugehäuse von SW-Mo-Tech (oder wie die heißen), da bleibt der Fahrradtacho dann fest am Fahrzeug.

Schönen Abend wünscht :bitte:...
Ingo


Moin Ingo,

ich selbst hab es noch nicht versucht ein Navi als Tacho eingetragen zu bekommen, von daher kenn ich mich da nicht aus. Bzgl. Eigenschaften gilt §57 StVZO, daraus spricht m. E. erstmal nichts gegen ein Navi.

Meinen ersten Fahrradtacho hb ich etwa 1995 eintragen lassen. Damals gab es bzgl. der Genauigkeit, der Manipulierbarkeit, der Batterie und der Beleuchtung Diskussionen die wie folgt gelöst wurden:

Genauigkeit: ich verwende nur Tachos von Sigma, feinst einstellbar und damals hatte ich auch von Sigma ein Schreiben über die Genauigkeit erhalten, Fazit, die Dinger sind genauer als jeder mechanische Tacho

Manipulierbarkeit: ein Prüfer wollte damals den Tacho nicht eintragen da es angeblich leicht möglich sein den Kilometerstand zu manipulieren. Das ist wohl richtig, aber es gibt keine Vorschrift, dass der Kilometerstand nicht manipuliert werden darf. Die StVZO selbst fordert nicht mal einen Kilometerzähler, also spricht auch nichts gegen den Tacho.

Batterie: ein Prüfer wollte eine feste Spannungsversorgung über das Bordnetz da ja sonst der Tacho ausfällt wenn die Batterie leer ist. Richtiger Einwand, allerdings wird zumindest der Sigma langsam von der Anzeige her dunkler wenn die Batterie alle wird, da kann man immer rechtzeitig wechseln. Anders bei einer Tachowelle, wenn diese bricht kündigt sich das in der Regel nicht an, folglich ist ein Fahrradtacho also ausfallsicherer.

Beleuchtung: hier wirds lustig. Nach StVZO ist eine Tachobeleuchtung erst ab 1991 erforderlich, d. h. vorher braucht man für einen Eintrag keine Beleuchtung, allerdings fordert die StVO, das der Tacho unter allen Betriebsumständen abgelesen werden können muss. Ich klemm dafür nachts eine kleine Tachofunzel neben den Tacho. Thema durch.

Gruß

Jogi
 
Tach Jogi,
danke für die aufschlussreichen Infos. :fuenfe:
Ich würde sowie so lieber die Geschwindigkeit am Vorderrad abgreifen sowie die Japaner es oft machen. Das ist bei den 2-Vs blöd gelöst.

Schönes Wochenende wünscht dir :bitte:...
Ingo
 
Zuletzt bearbeitet:
Tach Jogi,
:fuenfe:
Ich würde sowie so lieber die Geschwindigkeit am Vorderrad abgreifen sowie die Japaner es oft machen. Das ist bei den 2-Vs blöd gelöst.


Ingo

Das ist nicht blöd, das ist (mobile) Tradition. Der Abgriff am Rad war früher wegen Dreck auf der Strasse und im Gelände anfällig. Wie manches Bewährte bewahrt sich auch das, wovon keiner mehr weiss, wie es dazu kam und warum man dran festhält.

Christoph
 
Zurück
Oben Unten