Tach Jogi,
muß dazu das Navi/Tacho fest am Fahrzeug verbaut sein.
Es gibt doch diese Alugehäuse von SW-Mo-Tech (oder wie die heißen), da bleibt der Fahrradtacho dann fest am Fahrzeug.
Schönen Abend wünscht

...
Ingo
Moin Ingo,
ich selbst hab es noch nicht versucht ein Navi als Tacho eingetragen zu bekommen, von daher kenn ich mich da nicht aus. Bzgl. Eigenschaften gilt §57 StVZO, daraus spricht m. E. erstmal nichts gegen ein Navi.
Meinen ersten Fahrradtacho hb ich etwa 1995 eintragen lassen. Damals gab es bzgl. der Genauigkeit, der Manipulierbarkeit, der Batterie und der Beleuchtung Diskussionen die wie folgt gelöst wurden:
Genauigkeit: ich verwende nur Tachos von Sigma, feinst einstellbar und damals hatte ich auch von Sigma ein Schreiben über die Genauigkeit erhalten, Fazit, die Dinger sind genauer als jeder mechanische Tacho
Manipulierbarkeit: ein Prüfer wollte damals den Tacho nicht eintragen da es angeblich leicht möglich sein den Kilometerstand zu manipulieren. Das ist wohl richtig, aber es gibt keine Vorschrift, dass der Kilometerstand nicht manipuliert werden darf. Die StVZO selbst fordert nicht mal einen Kilometerzähler, also spricht auch nichts gegen den Tacho.
Batterie: ein Prüfer wollte eine feste Spannungsversorgung über das Bordnetz da ja sonst der Tacho ausfällt wenn die Batterie leer ist. Richtiger Einwand, allerdings wird zumindest der Sigma langsam von der Anzeige her dunkler wenn die Batterie alle wird, da kann man immer rechtzeitig wechseln. Anders bei einer Tachowelle, wenn diese bricht kündigt sich das in der Regel nicht an, folglich ist ein Fahrradtacho also ausfallsicherer.
Beleuchtung: hier wirds lustig. Nach
StVZO ist eine Tachobeleuchtung erst ab 1991 erforderlich, d. h. vorher braucht man für einen Eintrag keine Beleuchtung, allerdings fordert die
StVO, das der Tacho unter allen Betriebsumständen abgelesen werden können muss. Ich klemm dafür nachts eine kleine Tachofunzel neben den Tacho. Thema durch.
Gruß
Jogi