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Sitzbanklänge min/max

JNE

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25. Jan. 2008
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413
Hallo zusammen,

soweit ich weis, soll eine Einzelsitzbank mindestens 30, und maximal 45 cm lang sein.

Und da mir beim nächsten TÜV Termin (Abnahme! mit anderen Eintragungen) Ungemach droht, suche ich hier den expliziten § in der STVZO, der das regelt. Oder halt den EG §, der das egalisiert.

Denn bei einem Termin letztens (habe einen Freund bei Eintragung Hoske/offene Trichter begleitet), meinte der Inschänöör auf die Frage nach der Länge, der Einzelsitz wäre kein Problem, wenn er 49cm lang sei!?!?!?! :schock:

Habe schon gegoogelt wie ein Weltmeister! Steht zwar überall im Netz, aber halt nichts wirklich verbindliches! ?(

VG Juergen
 
Steht zwar überall im Netz, aber halt nichts wirklich verbindliches!

Tach Jürgen,

verbindlich ist das, was der Prüfer sagt. Dann drohen Dir auch keine bösen Überraschungen.
Ein 2-Minuten Telefonat mit diesem ist bestimmt auch zeitsparender als ewiges googlen nach irgendwelchen Halbwahrheiten.

So würde ich das lösen, denn da bist du immer auf der sichereren Seite als mit ihm über Internet-Paragraphen zu diskutieren. Da fühlen die sich immer ganz schnell in ihrem Stolz gekränkt - woher ich das weiß...?

)(-:
 
JA... man darf dem Prüfer nicht zuvor kommen indem man weiss was mal alles umbauen darf und wie...



Lieber mit der Kiste hinfahrn, oder auch ohne mit Fotos , und fragen fragen...
Am besten einen Prüfer der auch ein Herz für Mopeds hat.

Ich weiss nicht warum es wirkt, aber anscheinend sonnen die sich dann in ihrer Bestätigung.


Soooo, konnte ich dann sogar YRohr uuuund Gletter endschalldämpfer verbauen...
 
Da kann ich euch nicht ohne Bemerkungen zustimmen.
Ganz sicher ist es undiplomatisch, mit einer Reihe von Umbauten zur Eintragung vorzufahren und dem Gegenüber dann besserwisserisch einen Vortrag zu halten und ihm den Text des Gutachtens diktieren zu wollen.
In der Sache ist hier immer ein fachlich fundiertes freundliches Miteinander das Optimum. Es ist gewiss kein Schaden als Kunde vorinformiert zu sein.
Auch ein guter Sachverständiger hat (gerade bei Zweirädern) nicht jede Zahl im Kopf.
Natürlich menschelt es auch beim TÜV und man kann an Leute geraten, die etwas selbstherrlich erscheinen. Solche Typen würde ich als Kunde aber sowieso meiden.
Zur Sache:
Ich setze mal voraus, dass es um einen 2V geht. Das Fahrzeug hat dann eine nationale ABE und unterliegt daher den Regeln der StVZO. (im Gegensatz dazu haben spätere Baujahre meist eine EG-Zulassung und unterliegen EG-Regelwerken.)
Die StVZO befasst sich im §35a mit Sitzen und sagt zu Zweirädern ganz lapidar:
"Krafträder, auf denen ein Beifahrer befördert wird, müssen mit einem Sitz für den Beifahrer ausgerüstet sein."
Und nun? Zu der Zeit, als es praktisch ausschließlich Einzelsättel gab, war das verständlich und logisch...
Daher hat der FKT (Fachausschuß Kraftfahrzeugtechnik) Empfehlungen erarbeitet, die inzwischen allgemein gültig verwendet werden:
"1
„Einsitzig“ ist ein Sitz, der die Beförderung von jeweils nur einer Person gestattet und
–dessen Länge mindestens 300 mm u höchstens 450 mm beträgt;
–der nicht derart an andere FzTeile (zB Tank) angefügt ist, dass in Verbindung mit diesen
eine zweite Sitzmöglichkeit entsteht.


2
Bei Doppelsitzbänken muss die Mindestlänge betragen
a) an Krafträdern bis einschließlich 50 cm[SUP]3[/SUP] Hubraum
-ohne Halteriemen 550 mm
-mit Halteriemen 600 mm
b) an Krafträdern mit mehr als 50 cm[SUP]3[/SUP] Hubraum
-ohne Halteriemen 600 mm
-mit Halteriemen 650 mm

Sitzbänke müssen so angebracht sein, dass die Betätigungseinrichtungen des Fz für den FzFührer leicht u sicher erreichbar sind.
Ist ein Halteriemen vorgesehen, so muss dieser uneingeschränkt benutzt
werden können, dh eine festgelegte Mindestlänge muss auch dann
eingehalten werden, wenn weitere Festhaltemöglichkeiten (zB Rohrteile von
Gepäckträgern) vorhanden sind. – Hinsichtlich der Reißfestigkeit von
Halteriemen u. der Haltbarkeit ihrer Befestigungen wird bemerkt, dass sie
für eine vertikale Zugkraft von mindestens 200 kg (daN) ausgelegt sein
sollen."

Wer also davon abweichen wollte, sollte schon verdammt gute Argumente haben...
 
Natürlich werde ich nicht besserwisserisch mit dem Beamten diskutieren. Und ich habe ja bereits wegen anderer Dinge mit Ihm gesprochen. Wir sind uns sozusagen bei den meisten Umbauten einig, bei denen ich davon ausgegangen bin, dass es hier richtig Gegenwind gibt.

Es sagte mir auch, dass er am besten etwas schriftliches möchte, und dann sehe er hier kein Problem. Daher brauche ich die Sachen.

Ich berichte, sobald die Fuhre durch ist…..

VG Juergen
 
Moin zusammen,

ich wollte bevor ich die Bank fertigen lasse nochmals nachfragen.
Hat jemand schon eine Bank in 620er Länge mit Halteriemen ohne Probleme eintragen lassen??Oder muss die zwingend 650 lang sein??

Danke und Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin zusammen,

ich wollte bevor ich die Bank fertigen lasse nochmals nachfragen.
Hat jemand schon eine Bank in 620er Länge mit Halteriemen ohne Probleme eintragen lassen??Oder muss die zwingend 650 lang sein??

Danke und Grüße


Moin Moin,

es steht doch weiter oben in MMs Beitrag welche Sitzlängen bei Doppelsitzbank vorgeschrieben sind. Das sind die Vorschriften. Ein Verstoß dagegen, selbst wenn eingetragen, ist m. E. das Papier nicht wert.

Gruß

Jogi
 
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