Hallo zusammen,
soweit ich weis, soll eine Einzelsitzbank mindestens 30, und maximal 45 cm lang sein.
Und da mir beim nächsten TÜV Termin (Abnahme! mit anderen Eintragungen) Ungemach droht, suche ich hier den expliziten § in der STVZO, der das regelt. Oder halt den EG §, der das egalisiert.
Denn bei einem Termin letztens (habe einen Freund bei Eintragung Hoske/offene Trichter begleitet), meinte der Inschänöör auf die Frage nach der Länge, der Einzelsitz wäre kein Problem, wenn er 49cm lang sei!?!?!?!
Habe schon gegoogelt wie ein Weltmeister! Steht zwar überall im Netz, aber halt nichts wirklich verbindliches!
VG Juergen
soweit ich weis, soll eine Einzelsitzbank mindestens 30, und maximal 45 cm lang sein.
Und da mir beim nächsten TÜV Termin (Abnahme! mit anderen Eintragungen) Ungemach droht, suche ich hier den expliziten § in der STVZO, der das regelt. Oder halt den EG §, der das egalisiert.
Denn bei einem Termin letztens (habe einen Freund bei Eintragung Hoske/offene Trichter begleitet), meinte der Inschänöör auf die Frage nach der Länge, der Einzelsitz wäre kein Problem, wenn er 49cm lang sei!?!?!?!

Habe schon gegoogelt wie ein Weltmeister! Steht zwar überall im Netz, aber halt nichts wirklich verbindliches!

VG Juergen