ach ja, wieder mal einer...
Das kommt wie immer ganz darauf an!
Auf was? Auf deinen Prüfer!
Der im Brief/Schein eingetragene Fahrgeräusch-Wert, maximal aber der für dein Baujahr gültige Geräuschgrenzwerte muss eingehalten werden. Und das gilt
ausschließlich fürs Fahrgeräusch. Das Standgeräusch ist nur ein provisorischer Messwert für die Grünen.
Jetzt kannst du Glück haben und einen Graukittel erwischen, ders gut mir dir meint und nur ne Standgeräuschmessung macht. Das heißt dann, du hast nen Haufen Kohle gespart. Es heißt aber auch, dass der alte Fahrgeräusch-Messwert im Brief unverändert stehen bleibt (ich weiß jetzt natürlich nicht, was da bei dir steht). Und allein der entscheidet über zugelassen oder nicht zugelassen.
a) sofern also im Brief nicht eh schon der für Bj. 88 maximal gültige Wert steht, hast du ein Problem ohne Fahrgeräusch-Messung.
Es gibt auch Prüfer, die einen einmal eingetragenen Wert gar nicht erhöhen, auch wenn das noch im gesetzlichen Rahmen wäre. Der Istzustand darf nicht verschlechert werden, sagen die dann.
b) im Brief ist schon der Bj88-Maximalwert eingetragen und der Prüfer macht keine Fahrgeräusch-Messung. Auch blöd, wenn dann das tatsächlich Fahrgeräusch doch drüber liegt. Dann hast du im Falle einer Prüfung am Straßenrand die Arschkarte gezogen.
c) du machst eine Fahrgeräusch-Messung und der gemessene Wert wird im Brief eingetragen (natürlich: sofern er nicht höher ist als der Bj88-Grenzwert). Dann ist alles gut und du kannst wieder ruhig schlafen und der nächsten Straßenrand-Kontrolle beruhigt entgegensehen.
Ist halt nicht ganz billig, der Spaß.
Also: welches Schweinderl hättens denn gern?
