Moin,
ein BBK mit 37/11er oder 32/10 Endantrieb in der G/S (oder ST) dreht sich nicht tot und das Fahrwerk ist auch kein absolutes Eintragungshemmnis.
Der Denkfehler liegt in der Gleichsetzung von mehr Leistung = mehr Endgeschwindigkeit. Die ST (bei der G/S weiß ich es nicht) ist original mit 171km/h eingetragen und läuft die ordentlich eingestellt auch. Mit BBK und Co. wird die Karre max 10km/h und damit im Bereich der Toleranz schneller, bevor (ohne weitere Maßnahmen) der Ventiltrieb zur Mäßigung mahnt. (Das Fahrwerk tut selbiges schon früher, egal ob mit 800 oder 1070ccm - deshalb dreht der Motor auch nicht tot.) Von daher ist nicht wesentlich mehr kinetische Energie zu vernichten als im Serienzustand, das entsprechende Energie- (spich Geschindigkeits-)level wird nur schneller erreicht.
(Und für die 'getrocknete Weintraubenausscheider Fraktion': es ist nach dem Umbau sogar weniger Masse (Kolbengewichte, ausgedrehte Köpfe) einzubremsen als vorher.

)
Was richtig ist, das Serienfahrwerk entwickelt beim hemmungslosen Einsatz der Gashand ein 'interessantes' Eigenleben. Dem ist mit einem vernünftigen Federbein sowie intakten und sauber eingestellten Lagern schon deutlich abzuhelfen. Eine steifere Gabel ist dann natürlich optional das i-Tüpfelchen.
Grüße,
Jörg.
P.S.
Das 'Kälbchen' meiner besseren Hälfte trug legale 78 BBK PS im seriennahen ST Gewand.
320er Scheibe und Öhlins kamen dann später dazu. Die Gabel ist bis heute Original - und imho ist die ST Gabel nicht einen Deut stabiler als das G/S Pendant.
Und wenn das Fahrzeug um das es hier ging in AT ordnungsgemäß zugelassen war, darf einer Wiederinbetriebnahme in Dtl. eigentlich nicht verweigert werden. Nachtrag: habe gerade gesehen, daß die ja ggf. in AT bleiben würde, von daher ist der letzte Satz belanglos.
P.P.S.
Nebenbei: ich hab meine Kampfkug auch schon seit längerem wieder vom 32/10er auf den 37/11er Endantrieb zurückgerüstet. Macht mehr Spaß und ist deutlich preiswerter im Unterhalt. Und Endgeschwindigkeit ist so was von irrelevant.