Standlicht Nummernschildbeleuchtung TÜV Konform?

BMW-Bobber

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Bobber 1959, H4 Scheinwerfer mit Standlicht

Hallo Zusammen,
ich möchte mein Standlichtbeleuchtung anstelle der Heckleuchte mit der LED Nummernschildbeleuchtung kombinieren, ist das zulässig oder muss ich das mit dem Rücklicht realisieren?

Bei BJ. 1959 ist die Standlichtbeleuchtung vom TÜV vorgeschrieben?
LUSE schrieb, also eine Frage ist bereits beantwortet!
Hallo Claus,
warum lässt du das Standlicht nicht weg, bzw lässt das kaputte Leuchtmittel drin?

Standlicht ist nach STVZO nicht vorgeschrieben.
Ich wüsste auch nicht wozu das gut sein soll

Danke für jeden Hinweis!

Schönen Abend!
Hajo
 
Zuletzt bearbeitet:
Standlicht brauchst du nicht,
Rücklicht muss,
Kennzeichenbeleuchtung muss sein.

Ob die beiden letzteren kombiniert oder getrennt angeordnet sind, ist dir überlassen. Beide brauchen ein zulässiges Prüfzeichen, die Sichtbarkeitswinkel müssen eingehalten sein (Angaben dazu hat die DB) und die Kz.-Beleuchtung darf nicht nach hinten abstrahlen.
 
GESCHLOSSEN: Standlicht Nummernschildbeleuchtung TÜV Konform?

Standlicht brauchst du nicht,
Rücklicht muss,
Kennzeichenbeleuchtung muss sein.

Ob die beiden letzteren kombiniert oder getrennt angeordnet sind, ist dir überlassen. Beide brauchen ein zulässiges Prüfzeichen, die Sichtbarkeitswinkel müssen eingehalten sein (Angaben dazu hat die DB) und die Kz.-Beleuchtung darf nicht nach hinten abstrahlen.

Hallo Michael,
Nummenschildbeleuchtung und Rückleuchte haben bei mir ein Prüfzeichen und sind bereits nach den TÜV Bestimmungen verbaut.
Ich wollte die Nummernschildbeleuchtung evtl. auch mit als Standlicht nutzen, mein Hauptscheinwerfer hat ein Standlicht und beide sollten bei der 1. Zündschlossstellung leuchten.



Viele Grüße


Hajo
 
Moin Moin,

die Nummernschildbeleuchtung ist weiß oder? Weißes Licht darf nicht nach hinten abstrahlen. Als Standlicht ist nach hinten nur rotes Licht zulässig, das verbietet sich aber vermutlich als Nummernschildbeleuchtung. Warum klemmst du nicht, wie eigentlich bei allen üblich, das Rücklicht mit als Standlicht?

Gruß

Jogi
 
Moin Moin,

die Nummernschildbeleuchtung ist weiß oder? Weißes Licht darf nicht nach hinten abstrahlen. Als Standlicht ist nach hinten nur rotes Licht zulässig, das verbietet sich aber vermutlich als Nummernschildbeleuchtung. Warum klemmst du nicht, wie eigentlich bei allen üblich, das Rücklicht mit als Standlicht?

Gruß

Jogi

Guten Morgen Jogi,
das hatte ich nicht bedacht, nur rotes Licht darf nach hinten abstrahlen, also nicht Nummernschildbeleuchtung.
Dann bleibt mir ja nur noch das Rücklicht oder die ganze Sache zu lassen, Lugi hat nicht unrecht und die Bedeutung eines Standlichts in Frage zu stellen.

Danke Dir!

Hajo
 
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