Standlicht vorne

ck1

Stammgast
Seit
17. Feb. 2009
Beiträge
5.310
Ort
Mainz
wie lange halten denn bei Euch die standlichtbrinchen vorne ?
bei mir ca. 2 jahre, und somit ca. 10 tkm. mache ich was falsch ? led geht an der stelle ja auch nicht so richtig. geht mir auf´en keks.

gruß
claus
 
Sind bei mir auch regelmäßig hinüber. So what! :nixw:

Spätesten zur Hu kommt dann wieder ein neues Glühobst rein.;;-)
 
Noch nie kaputtgegangen seit '94, bis ich es vor vier Jahren durch ein LED-Birnchen ersetzte, das auch noch hält.
Vibrationsproblem?
 
wie lange halten denn bei Euch die standlichtbrinchen vorne ?
[...]

Hi,
21 Jahre, d.h. alle Glühbirnen noch nie gewechselt (GS mit 80 TKM). Aber frag mich nicht, warum das so ist. Die erste Batterie hat auch 12 Jahre gehalten - irgendetwas ist an der Maschinen nicht in Ordnung ....

Hans
 
In 30 Jahren habe ich die einmal wechseln müßen.
Finanziell erträglich.
Der Gedanke mit den Vibrationen ist vielleicht gar nicht so abwegig.
 
Noch an keiner Q seit 2005 gewechselt. Die 90/6 mit über 20.000 km Laufleistung hat immer noch alle Glühlampen seit der Restauration.
 
interessant die unterschiede. scheint virbrationsabhängig zu sein. nicht, dass mich der verbrauch an lämpchen arm machen würde, aber seit dem tankstellen "tanke" heissen, führen die so´nen kleinkram nicht mehr und die beschaffung wird nervig.

gruß
claus
 
Hallo Claus,
warum lässt du das Standlicht nicht weg, bzw lässt das kaputte Leuchtmittel drin?

Standlicht ist nach STVZO nicht vorgeschrieben.
Ich wüsste auch nicht wozu das gut sein soll. :nixw:
 
Hi,
gilt nicht: Hast du dran, muss es auch tun?

Hans

Das wusste ich, dass das jemand behauptet. :D

Das akzeptiere ich nicht, bis mir jemand sagt in welchem Gesetz, Norm, Richtlinie.. das drinsteht. :schimpf:

Ausserdem, wenn ich die Glühdirne ausbaue und wegwerfe, ist sie ja nicht mehr drin und muss auch folglich nicht mehr funktionieren.:D
 
Das wusste ich, dass das jemand behauptet. :D

Das akzeptiere ich nicht, bis mir jemand sagt in welchem Gesetz, Norm, Richtlinie.. das drinsteht. :schimpf:

Ausserdem, wenn ich die Glühdirne ausbaue und wegwerfe, ist sie ja nicht mehr drin und muss auch folglich nicht mehr funktionieren.:D

Hi,
erging mir immer mit irgendwelchen Schüsseln beim TÜV: Angebaute Nebelschlussleucht schief/falscheWattzahl/Scheibe matt oder so. Ein beherztes Wegschrauben, und schon war der Prüfer beruhigt.

Dein Vorschlag wäre dann, die Fassung zu entfernen ...

Hans
 
Bei meinem Moped ist es kein Problem, ich habe keinen Schalter, keine Leitungen, keine Fassung, und kein Leuchtmittel.

Der Prüfer kann natürlich immer sagen: Das war ab Werk dran und wenn das jetzt nicht mehr dran ist, dann ist das unsicherer als vorher und deshalb mache ich das nicht.
Kann man dann wenig dagegen sagen.


Ausser dass sich mir der Sicherheitsaspekt der Standlichtlampe nicht erschliesst.

Falls das Motorrad mal nachts auf unbeleuchteter Landstraße so kaputt geht, dass ich es nicht mehr von der Straße schieben kann und gleichzeitig das normale Licht nicht mehr geht. :nixw:
 
Meine Standlichtbirne befindet sich seit 29 Jahren, konkret seit der Umrüstung auf RT - Verkleidung an ihrem Platz und verrichtet dort klaglos ihr Werk. Muss an der Exklusivität des Fahrzeugtyps liegen! :D
 
Moin!

Ich denke schon das es ein Sicherheitsgewinn ist, die 5W Brenzungsleuchte im SW fällt auch auf.
Habe glaube die 2te oder 3te drin, die erste wurde irgendwann schwarz, und die Leuchtkraft lag wahrscheinlich nur noch bei 1W.
 
ei detlev, mein gs-umbau.

interessant ist, dass ich nun ne lampe von luise dran habe, und zuvor ne r 100 lampe mit den gleichen standzeiten. war gerade in der garage und habe das birnchen gewechselt.

gruß
claus
 
Ich frage deswegen, weil ich an verschiedenen Maschinen die Beobachtung gemacht habe, dass der dickwandige GS bzw R Rahmen in Verbindung mit der steifen Showagabel der R100R die Motorvibrationen besonders stark an den Lenker weiterleitet. Das könnte ja auch Leuchtobst mordend sein...
 
Hallo Claus,
hast Du mal Deine Spannung überprüft? Glühbirnen mögen Überspannung nicht besonders. Sie sind dann zwar heller aber wesentlich weniger lange. Unterspannung führt dagegen zu längerer Lebensdauer. Das ist auch der Grund, warum die ECO 3 Brenner kürzere Lebensdauern haben als die nicht ECO 3 Brenner. Um ECO 3 zu erreichen müssen die heißer brennen und es gibt nicht viel, was man machen kann, um das auszugleichen.
Gel Batterien mögen das übrigens auch nicht. Aber die brauchen zum Laden trotzdem mehr als 12 V.

Gruß
Christoph
 
Jeder Fahrzeughersteller giebt ein Musterobjekt zum Prüfen an den TÜV.
Im Osten auch Dekra.
Wenn wie hier ein Standlicht Verbaut wurde, müssen alle nach diesem Baumuster gefertigten Fahrzeuge ein Standlicht haben.
Wenn nicht. Neue Musterabnahme.
Hat dein Fahrzeug jetzt ein Standlicht, dann muß es auch Funken.
Ein stilllegen oder abbauen gild nicht.
Es wird bei den Graukitteln Durchfallen, weil nicht mehr Identisch mit dem Baumuster.
Oder Einzelabnahme austragung Standlicht.

Moin moin, klaus
 
Ich frage deswegen, weil ich an verschiedenen Maschinen die Beobachtung gemacht habe, dass der dickwandige GS bzw R Rahmen in Verbindung mit der steifen Showagabel der R100R die Motorvibrationen besonders stark an den Lenker weiterleitet. Das könnte ja auch Leuchtobst mordend sein...

so in der richtung denke ich auch. nur habe ich jetzt so ein sockelbirnchen, wie ab serie zur instrumentenbeleuchtung und die noch in einer gummifassung im reflektor. also gänzlich anders ausfgeführt, als bei der lampe, die zuvor montiert war. ist in der lampe erst die erste birne - vielleicht zufall.

gruß
claus
 
Jeder Fahrzeughersteller giebt ein Musterobjekt zum Prüfen an den TÜV.
Im Osten auch Dekra.
Wenn wie hier ein Standlicht Verbaut wurde, müssen alle nach diesem Baumuster gefertigten Fahrzeuge ein Standlicht haben.
Wenn nicht. Neue Musterabnahme.
Hat dein Fahrzeug jetzt ein Standlicht, dann muß es auch Funken.
Ein stilllegen oder abbauen gild nicht.
Es wird bei den Graukitteln Durchfallen, weil nicht mehr Identisch mit dem Baumuster.
Oder Einzelabnahme austragung Standlicht.

Moin moin, klaus

Moin Moin,

hierzu hätte ich mal gerne die Gesetzesgrundlage. Dann müsste man ja auch beim Abbau des rechten Spiegels einen Eintrag machen lassen, oder beim Wechsel des Sitzbezuges oder beim Entfernen des Lichthupenschalters. Wenn ich alles eintragen lass was ich abbau, dann steht mehr im Schein was nicht mehr dran ist als das was ich anbau. Kann ich mir nicht vorstellen.

Gruß

Jogi
 
Moin!

Habe an meiner CS die RS Verkleidung, die Brenzungsleuchte steht im Fahrzeugschein drin...
 
Moin!

Ich denke schon das es ein Sicherheitsgewinn ist, die 5W Brenzungsleuchte im SW fällt auch auf.
Habe glaube die 2te oder 3te drin, die erste wurde irgendwann schwarz, und die Leuchtkraft lag wahrscheinlich nur noch bei 1W.

Hallo Christian,
da musst du aber genau schauen. Mir war mal bei Dunkelheit morgens ein Gespann entgegen gekommen. Das hab ich zuerst als Solo Maschine wahrgenommen. Deshalb hab ich eine 10W Birne da drin, und zusätzlich morgens den Nebelscheinwerfer an. Du siehst sehr schlecht, ob dir ein Gespann entgegenkommt.
Gruß
Pit
 
Moin!

Mh...wie gesagt ich finde es nicht verkehrt.
Dazu kommt natürlich noch, wie alt ist die Lampe ggf. ist der Glaskolben schon schwarz, was macht der Reflektor bzw. die Streuscheibe.
Wenn das alles auch schon alt, verwittert, verblaßt ist, dann kommt von den 5w nicht mehr viel an.
Bei Vaters Gespann war die Begrenzungsleuchte auch nicht mehr toll, neue Lampe rein, war mindestens doppelt so hell, da auch hier der Glaskolben schon schwarz war.
Aber 5W ist eben auch kein Abblendlicht mit 55w.
 
Zuletzt bearbeitet:
Verkehrt ist es auf keinen Fall. Und vorgeschrieben ist es auch. Aber die 5W Funzeln sollten schon auf 10W erhöht werden. (Dürfen aber nur 5W sein)
Gruß
Pit
 
Moin Moin,

hierzu hätte ich mal gerne die Gesetzesgrundlage...

Geb ich dir. :D

Beispiel R80G/S:
In der Fahrzeug-ABE steht u. a.
"Begrenzungsleuchte Prüfzeichen A E5 729 oder andere bauartgeprüfte Begrenzungsleuchte in gleicher Anbaulage
Anzahl: 1
Ort der Anbringung: im Scheinwerfer".

oder

"Rückspiegel ...
Anzahl: 2 ..."

Unzulässige Veränderungen dieser beschriebenen Ausrüstung bedeuten Erlöschen der Betriebserlaubnis. :oberl:
 
Zurück
Oben Unten