Steib beim TÜV eintragen lassen

Q-Michael

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08. Sep. 2008
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6.272
Ort
Oberkammlach
Hallo,

ich war dann jetzt doch mal mit der R12 (1939) und dem S350 (1947) dran beim TÜV.
Sie haben mich wieder weggeschickt, weil ich keine Bauartgenehmigung! dabeihatte und sowieso kostet das ca. 200 Euro weil ein Vollabnahme notwendig ist.

Muss das so kompliziert sein?

VG Michael
 
Damit würde ich zu einem Gespannbauer gehen, diese Jungs haben meistens einen guten Draht zum TÜV und wissen was sie tun.
Wenn der TÜVtler keine Ahnung hat lässt er Dich halt auflaufen und verlangt Dinge die Du nicht beibringen kannst. Nur zugeben würde er das ja nie.
Das der Beiwagen eingetragen werden muss, da sind wir uns einig oder?
Zu den Kosten halte ich mich mal zurück.
Wenn ich Dir einen Gespannbauer mit entsprechender Erfahrung an Oldies empfehlen darf, dann nimm diesen hier !
 
Die BMW R12 ist für Beiwagenbetrieb geeignet - das war damals Standard bei den großen BMW´s.
Was will man hier eintragen lassen - steht doch schon im Schein.
Fahrzeugpapiere gab es nicht bei den Beiwagen - zumindest nicht bei meinem.
Die alten Möhren haben nichts mit den heutigen Gespannen zu tun, außer dass sie 3 Räder haben.

:---)
 
Das die R12 Gespanntauglich ist, ist glaube ich auch beim Tüv keine Frage.

Aber ob ein S-350 für eine R12 tauglich ist, das hätten sie halt gerne schriftlich.

Ich halte ihn für "untauglich".

Sieht zwar zusammen tot chic aus, aber dieses umlaufende Rohr ist schon bei einer R51/3 überfordert.

Der S-350 ist für Fahrzeuge wie Horex Regina, Triumph Boss usw. gemacht.
 
Laut Werksangaben waren für den Anbau vorgesehen:
[FONT=&quot] Royal Table oder TR 500[/FONT]

Es gibt mind. 100 versch. Beiwägen aus dieser Zeit.
Mir ist klar, dass die Hersteller den Beiwagen bei irgend einem Reichsamt prüfen lassen mussten.
Einen Fahrzeugschein aus dieser Zeit habe ich für Beiwägen noch nicht gesehen.
Ich bin der Meinung, das wichtigste ist, dass das Motorrad für Beiwagenbetrieb geeignet sein muß.
Jedenfalls hatte ich noch nie ein Problem mit, oder ohne Beiwagen, beim TÜV.
Es gibt halt Sachverständige die auch Sachverstand haben.

Ich habe vorhin Q-Michael PN geschickt.
Er soll doch mal schauen ob er die Schlangenlinie in seinem Scheinwerfer oder Rücklichtglas findet.
Für so manchen Sachverständigen kann das auch ein Problem sein.
Bremslicht gab es auch nicht und die Blinker fehlen komplett.

Im Übrigen hat eine R12 wie Michael sie besitzt 18 Brems-PS.
Eine R51/3 hatte 24 PS und bei einer Horex Regina 400 waren es bis zu 22 PS.

Ich würde mir da keine Sorgen machen.
 
Bauartgenehmigungspflich für Beiwagen ist vor vielen Jahren entfallen, der S 350 hat jedoch eine aus "früheren Zeiten".
Schau mal auf das Typenschild am Beiwagenrahmen: 3-fache Sinuslinie und 3 oder 4 stellige Ziffernfolge, das ist die Baurtnummer des Kraftfahrt-Bundesamts aus ca. 1955 oder so.

Gruß
Lars
 
Sieht zwar zusammen tot chic aus, aber dieses umlaufende Rohr ist schon bei einer R51/3 überfordert.

Hallo,

bei mir läuft der S500 ebenfalls mit dem umlaufenden Rohr seit Jahren 1A. Hängt eventuell aber auch davon ab wie viel der Beifahrer wiegt. Viel mehr als 100kg passen aber auch nicht wirklich bequem in den Beiwagen.

Im Fahrzeugschein meiner R51/3 ist folgendes Vermerkt (was immer die sich dabei auch gedacht haben):
"ZIFF 1 MIT BEIWAGEN STEIB FAHR-GEST.NR. XXXX BEREIF.BEIWAGEN 3,25-19.ZIFF 1 WAHLW.M.BEIWAGEN STEIB TYP S500 NR.XXXX,3.25-19, DANN ZIFF 12 3 ZIFF 14 265 ZIFF 15 475******"

*) für die XXXX steht natürlich die tatsächliche Nr.

Grüße, Rainer
R51_3+S350.jpg
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei meiner 25/3 steht in Brief/Schein lediglich: Mit Beiwagen Ges.gewicht 450 KG.

Fahre ich mit angebautem LS 200 seit Jahren so zum TÜV. Hat noch nie jemand was angezweifelt oder nachgefragt.

Fahr doch einfach woanders hin
 
Hallo,

bei mir läuft der S500 ebenfalls mit dem umlaufenden Rohr seit Jahren 1A. Hängt eventuell aber auch davon ab wie viel der Beifahrer wiegt. Viel mehr als 100kg passen aber auch nicht wirklich bequem in den Beiwagen.

Im Fahrzeugschein meiner R51/3 ist folgendes Vermerkt (was immer die sich dabei auch gedacht haben):
"ZIFF 1 MIT BEIWAGEN STEIB FAHR-GEST.NR. XXXX BEREIF.BEIWAGEN 3,25-19.ZIFF 1 WAHLW.M.BEIWAGEN STEIB TYP S500 NR.XXXX,3.25-19, DANN ZIFF 12 3 ZIFF 14 265 ZIFF 15 475******"

*) für die XXXX steht natürlich die tatsächliche Nr.

Grüße, Rainer
Anhang anzeigen 77214

Hi Rainer,

was für ein Bj. ist Deine R51/3?

Ich denke jedoch auch das das Rohr des Steibs hält.

VG Michael
 
Hallo,

bei mir läuft der S500 ebenfalls mit dem umlaufenden Rohr seit Jahren 1A. Hängt eventuell aber auch davon ab wie viel der Beifahrer wiegt. Viel mehr als 100kg passen aber auch nicht wirklich bequem in den Beiwagen.

Im Fahrzeugschein meiner R51/3 ist folgendes Vermerkt (was immer die sich dabei auch gedacht haben):
"ZIFF 1 MIT BEIWAGEN STEIB FAHR-GEST.NR. XXXX BEREIF.BEIWAGEN 3,25-19.ZIFF 1 WAHLW.M.BEIWAGEN STEIB TYP S500 NR.XXXX,3.25-19, DANN ZIFF 12 3 ZIFF 14 265 ZIFF 15 475******"

*) für die XXXX steht natürlich die tatsächliche Nr.

Grüße, Rainer
Anhang anzeigen 77214


Hallo Rainer,

schneide Deinen Rahmen mal auseinander.

Der 500er hat eine ganz andere Wandstärke.

Nur mal so zur Info.

Ich weiß das viele dieser Kombinationen LS-200 / S-350 auch an größeren und vor allem schwereren Motorrädern fahren.

Viele sind aus Unwissenheit der Prüfer eingetragen worden, oder man hat den Prüfer "gut" gekannt.

Gruß
Patrick
 
beim AC/DC steht, das ab 1954 BAG Pflicht für Beiwagen (rückwirkend wieder aufgehoben am 01.08.90) gilt.

http://www.adac.de/infotestrat/oldtimer-youngtimer/kauf-zulassung/vorschriften-krad/default.aspx

Was heisst das dann?

Einfach fahren und nix machen?

VG Michael

In den 50er Jahren wurde die StVZO dem Stand der Technik angepasst, was sich vor allem darin äußerte, dass man für ganz viele Bauteile die Pflicht einführte, eine Bauartgenehmigung zu haben.
Vor dem Krieg baute jeder Hersteller vereinfacht gesagt was er wollte und ließ sich das gesamte Fahrzeug genehmigen.
Durch die Bauartgenehmigung von Bremsen, Reifen, lichtechnischen Einrichtungen, Gurten usw. wurde ermöglicht, dass Zulieferer universell verwendbare Teile anbieten konnten.

Für deinen konkreten Fall musst du keine Nachweise führen.
Vehi felix!
 
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