Streß mit der Zulassungsbehörde "Wohlwollensyndrom"

boxerfreund-nord

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16. Aug. 2017
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Liebe Oldtimerfreunde,
nunmehr nach etlichen Monaten vollendete ich endlich meine R75/6 Komplettrestauration.
Das wunderschöne Exemplar stellte ich dem Dekraprüfer vor und es wurde für mängelfrei befunden.
Mit meinen gesamten Fahrzeugunterlagen ( Fahrzeugbrief, Abmeldebescheinigung 1984, Dekrabescheinigung, sowie die üblichen Unterlagen, stellte ich den Antrag auf Fahrzeugzulassung.
Leider ohne Erfolg, denn der Fahrzeugbrief war abgeschnitten (Ungültig) zudem seien nach 7 Jahren die Fahrzeugdaten gelöscht. Verweis auf §21 FZO. Es fehle der Datensatz und diesen könne nur der TÜV per Vollabnahme dokumentieren - so die Zulassungsbehörde.
Also erst mal 50 Euro Abnahmegebühren in den Sand gesetzt :-(
Dabei sagt §14 eindeutig, wenn kein Datensatz vorhanden ist, greift §21.
Der Fahrzeugbrief ist der Datensatz. Es gibt nichts anderes, als die Geburtsurkunde (Brief). Dort sind sämtl. Daten verewigt.
Den Recherchen nach, spielt das sog. "Wohlwollen" einer Zulassungsstelle eine Rolle. Leider kann ich mir keine Klage vor dem Verwaltungsgericht leisten :-(
Wenn jemand Abhilfe parat hat?!
 
Zuletzt bearbeitet:
Juristisch war die Auskunft richtig, die du bekommen hast.
Faktisch ist der alte Brief natürlich von gleichem Inhalt wie das geforderte Dokument nach §21.
An deiner Stelle würde ich mich schlau machen, wer der Vorgesetzte deiner zuständigen Zulassungsstelle ist. Bei der Person würde ich einen Termin machen, ein Stück Kreide fressen und im freundlichen Ton bitten, hier mal Verstand vor Recht gehen zu lassen.
 
Danke dir für die Antwort. Bei dem war ich schon vorstellig. Der hat die Weisheit mit Löffeln gefressen.
 
Befinden sich TÜV und Zulassungstelle auf einem Gelände und teilen sich ggs. die sanitären Anlagen? Ich kenne eine solche Zulassungsstelle.:rolleyes:

Nächste Instanz wäre der zuständige Landrat...
 
Was is´n dat für ne Scheiss - Zulassungstelle......

Bei unserer bin ich mal vor Jahren "OHNE" jegliche Papiere aufgelaufen, um mein Möp zu zulassen.
War zwar ein bisschen Akt, aber zum Schluss waren alle zufrieden und die Karre wieder auf der Straße.

Der zuständige Mann von der Zulassungstelle freute sich mit mir, wieder Kulturgut, fahrbar auf der Straße zu sehen.

Grez Markus;;-)
 
:-) Danke, ja diese befinden sich auf einem Gelände. Ob sie sich das WC teilen, kann ich nicht beurteilen.
Früher heftete man einen 50 D-Mark Schein an den Auspuff, der wurde somit leiser :-)
Vielleicht sollte man an die WC - Spülung einen 50 Eur -Schein anbringen :-)
 
Hallo,

Ich hatte letzte Jahr einen ähnlichen Fall wie Du: Eine 1992er R100GS PD. Juni 2010 stillgelegt, also waren im Herbst die 7 Jahre vorbei, während denen das KBA die Fahrzeugdaten bei vorübergehender Stilllegung speichert. Brief und Abmeldeunterlagen waren vorhanden. Der Brief war nicht entwertet. Anruf beim Leiter der Zulassungsstelle, ob §21 gebraucht wird - nein, normale HU reicht. Also zum TÜV, ganz normale HU machen lassen und am nachsten Tag zur Zulassungsstelle damit. Die Sachbearbeiterin: Mal schauen, ob da noch Daten vorhanden sind - nein war nix da. Dann Kommentarlos den alten alten Fahrzeugbrief genommen und die Daten eingegeben. Die Auskunft, dass ich keinen §21 brauche, habe ich auch vom TÜV erhalten.

Also muss schon irgendwas an dieser Einschätzung richtig sein. Leider gibt es bei diesen Themen viel Kleinstaaterei und regionale Unterschiede.

Ich würde in so einem Fall (wenn du deinen Standpunkt mit Argumenten begründen kannst) als dummer Bürger einfach mal eine Anfrage an die zuständige Aufsichtsbehörde und/oder ans KBA stellen.

Grüße
Marcus
 
Gute Idee, ich sollte es prüfen lassen. Mal schauen, was dabei heraus kommt. Wegen Überlastung der Institutionen bekomme ich sicherlich erst zu Saisonbeginn ein Antwortschreiben. Antwort folgt im Forum
 
Moin!

Hatte mal so ein Theater mit der Zulassung von unserem 15 er Deutz, Vollabnahme nach §21, gemacht, da ich keinen Brief mehr hatte eine Briefkopie von nem Nachbar, absolut Baugleich, sogar das Baujahr, Auskunft aus Flensburg, für über 18 €, alles neu, alles fein, dann kam der Tag der Zulassung, das aufbieten des neuen Kfz Briefes ist ja logisch, aber wenn ich für über 18€ eine Auskunft des Kraftfahrtbundesamtes und der Knilch dieses nicht anerkennt, weil er einen Kaufvertrag haben möchte komme ich schon in's Grübeln, dann haben die Sä...mir den Brief für 10 Wochen einkassiert! Ich durfte am Ende nur für die Zulassung ohne Kennzeichen 140 € blechen und musste den Zeitraum den sie mir den Brief einkassiert haben auch noch bezahlen! Mein Blutdruck war definitv am oberen Ende, sowas beklopptes habe ich noch nie und glückicherweise bis jetzt nicht mehr erlebt! Bin nur froh, das es nicht nur mir so ergeht!

Grüße kimi
 
Juristisch war die Auskunft richtig, die du bekommen hast.

NEIN!

Gesetzestext:
2) Soll ein nach Absatz 1 außer Betrieb gesetztes Fahrzeug wieder zum Verkehr zugelassen werden, ist die Zulassungsbescheinigung vorzulegen, § 6 gilt entsprechend. Das Fahrzeug muss vor der erneuten Zulassung einer Untersuchung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung unterzogen werden, wenn bei Anwendung der Anlage VIII Abschnitt 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zwischenzeitlich eine Untersuchung hätte stattfinden müssen. Satz 2 gilt entsprechend für eine Sicherheitsprüfung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und für eine vorgeschriebene Abgasuntersuchung nach § 47a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Sind die Fahrzeug- und Halterdaten im Zentralen Fahrzeugregister bereits gelöscht worden und kann die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung des unveränderten Fahrzeugs nicht anderweitig erbracht werden, ist § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entsprechend anzuwenden.

Solange der Brief egal ob entwertet oder nicht noch vorhanden ist reicht IMMER die die normale HU. Wenn die Zulassungsstelle die Zulassung verweigert handelt sie rechtswidrig. Erschwerend: hier ist offenbar sogar die alte Zulassungsbescheinigung noch vorhanden. Nur: durchklagen dürfte weder schneller noch billiger sein als eine Abnahme nach §21.
 
Zuletzt bearbeitet:
... was mir mal geholfen hat, ist ein formales Anschreiben mit Absender usw... mit Schilderung des Sachverhaltes (wurde hier ja schon geschrieben) und dieser Passage:

[FONT=&quot]Sollten Sie oder Ihre zuständige Sachgebietsleitung die o.g. Auslegung der bundeseinheitlichen Gesetzgebung nicht teilen, so bitte ich Sie - bevor eine eventuell negative Entscheidung ergeht - sich bei Ihrer zuständigen Fachaufsicht im Staatsministerium oder Landesamt für Verkehr über den oben angeführten Sachverhalt der rechtlichen Grundlagen zu versichern. Teilen Sie mir Ihre rechtsfähige Entscheidung bitte schriftlich mit, sollte es zur Ablehnung - insbesondere betreffend ........... kommen (§25 Verwaltungsverfahrensgesetz). Bitte fügen Sie dieser Entscheidung dann freundlicherweise die Stellungnahme mit gesetzlichen Begründungszusammenhängen sowie die Rechtsgrundlagen Ihrer zuständigen Fachaufsicht bei.
[/FONT]Mit freundlichen Grüßen... usw.


Wenn du dies schriftlich einreichst, dann hast du ein formales Recht auf Antwort nach § 25 Verwaltungsverfahrensgesetz. Sollte ein negativer Bescheid ergehen, wäre das für einen Rechtsanwalt eine Klagegrundlage, das haben auch Behörden nicht gerne.

In meinem Fall hat das ein komplettes Zulassungsverfahren zu meinen Gunsten gedreht. Die dortigen Kollegen haben eine Bundesgesetzgebung versucht zu ignorieren. Reine Behördenwillkür war das. Kommt sicher selten vor, ist jedoch nicht ausgeschlossen.
 

... und kann die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung des unveränderten Fahrzeugs nicht anderweitig erbracht werden ...

Der alte Fahrzeugbrief ist aber keine Übereinstimmungsbescheinigung oder Datenbestätigung nach meiner Auffassung. Ich bin ja kein Jurist, aber ich fürchte, das ist nicht so einfach.
 
Mach das doch ganz einfach mit der Zulassung.....

Geh zu einem Bekannten Deines Vertrauens, gib dem die Fahrzeugpapiere, mach mit dem einen Kaufvertrag ( Proforma ) der geht dann auf eine Zulassungsstelle die nicht so ein Galama machen, lässt die Karre dann zu und gibt Dir das Möp mit den neuen Papieren wieder zurück.

Klaro sind dann halt etwas mehr Kosten, zweimal Schilder aber Sressfrei.


Grez Markus
 
Wie wäre es denn mit einem Zulassungsdienst ?
Ich würde mal bei einem anfragen; die haben meist gute Kontakte, da die ja ständig bei der Zulassungsstelle sind:
die Kosten für eine Motorradzulassung scheinen ja überschaubar zu sein...

Solche Dienste gibt's ja meist vor Ort, einfach mal anrufen

nur mal als Beispiel für die Kosten...

https://www.kroschke.de/kfz-zulassungsstelle/motorrad-zulassen.html
 
Zuletzt bearbeitet:
Der alte Fahrzeugbrief ist aber keine Übereinstimmungsbescheinigung oder Datenbestätigung nach meiner Auffassung. Ich bin ja kein Jurist, aber ich fürchte, das ist nicht so einfach.

Nicht nur nach deiner Auffasung. Sie sind es einfach nicht.

Aus der Begriffsbestimmung $2 FZV

6.
Einzelgenehmigung: die behördliche Bestätigung, dass das betreffende Fahrzeug, System, Bauteil oder die selbstständige technische Einheit den geltenden Bauvorschriften entspricht; sie ist eine Betriebserlaubnis im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes und eine Einzelbetriebserlaubnis im Sinne der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung;
7.
Übereinstimmungsbescheinigung: die vom Hersteller ausgestellte Bescheinigung, dass ein Fahrzeug, ein System, ein Bauteil oder eine selbstständige technische Einheit zum Zeitpunkt seiner/ihrer Herstellung einem nach der jeweiligen EG-Typgenehmigungsrichtlinie genehmigten Typ entspricht;
8.
Datenbestätigung: die vom Inhaber einer nationalen Typgenehmigung für Fahrzeuge ausgestellte Bescheinigung, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt seiner Herstellung dem genehmigten Typ und den ausgewiesenen Angaben über die Beschaffenheit entspricht;

Somit leider nein.

Und entwertete Fahrzeugbriefe sind nicht mehr gültig. Die werden nämlich nur entwertet, wenn eine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt worden ist. Dann gilt dieser Schein und der Fahrzeugbrief ist nichts mehr wert.

Normalerweise sind die Zulassungsstellen kulante, aber im Endeffekt haben sie recht und "leider" alles richtig gemacht.
 
Euch allen einen herzlichen Dank, daß ihr euch mit dieser Thematik auseinandergesetz habt. Scheint in der Tat etwas kompliziert zu sein.
Ich habe heute das KBA angeschrieben und höflich um Aufklärung gebeten.
Mal schauen, ob es eine Antwort gibt. Ich melde mich im Forum mit dem Ergebnis.
Gruß boxerfreund-nord
 
Hallo,

nach Zeitungsberichten soll alles demnächst von zu Hause aus gehen. Ich bin gespannt :&&&:

Gruß
Walter

Demnächst...? Also demnächst ist in gut 2 Jahren wenn ich das jetzt richtig gehört habe, ausserdem bräuchte man noch einen Scanner für den Ausweis und ich denke nicht das es so ohne weiteres bei Eintragungen klappen wird.
Ich meine die sollten auf den Ämtern erst mal mit anderen Öffnungszeiten anfangen und entsprechend ihre Schreibtische belegen. Bei uns in Unna sind rund 10 "Schalter", aber offensichtlich immer nur die Hälfte besetzt. Zwischen den Feiertagen war geschlossen und in der ersten Januar Woche ging ab Dienstag überhaupt nichts mehr!
 
Hallo Christian,
dann ist Unna einfach schlecht. Hofheim hat nur 4 Plätze aber es geht ziemlich zügig. Montag bis Mittwoch haben die auch von 7:00- 17:00 geöffnet, kann nicht meckern.

Micha
 
Vieles hängt davon ab, wer die Zulassungsstelle leitet.
Vor 30 Jahren stand ich auch noch lange in Warteschlangen, fühlte mich wie ein kleiner Bittsteller und hatte gelegentlich wegen Kleinigkeiten keinen Erfolg.
Heute fühle ich mich dort als Kunde wertgeschätzt, kann mit den MitarbeiterInnen fachlich besser reden und bin stets zügig fertig.
 
Vieles hängt davon ab, wer die Zulassungsstelle leitet.
Vor 30 Jahren stand ich auch noch lange in Warteschlangen, fühlte mich wie ein kleiner Bittsteller und hatte gelegentlich wegen Kleinigkeiten keinen Erfolg.
Heute fühle ich mich dort als Kunde wertgeschätzt, kann mit den MitarbeiterInnen fachlich besser reden und bin stets zügig fertig.

Im Berliner Umland kann ich das bestätigen. In Berlin selbst wird die Warteschlange nicht in Metern, sondern in Monaten gemessen. mmmm
 
Im Berliner Umland kann ich das bestätigen. In Berlin selbst wird die Warteschlange nicht in Metern, sondern in Monaten gemessen. mmmm

Wie in Hamburg auch.

Allerdings ist es für die professionellen Zulassungsdienste überhaupt kein Problem ein Fahrzeug von einem auf den anderen Tag zuzulassen. Die machen das aber nicht umsonst.:oberl:
 
Vieles hängt davon ab, wer die Zulassungsstelle leitet.
Vor 30 Jahren stand ich auch noch lange in Warteschlangen, fühlte mich wie ein kleiner Bittsteller und hatte gelegentlich wegen Kleinigkeiten keinen Erfolg.
Heute fühle ich mich dort als Kunde wertgeschätzt, kann mit den MitarbeiterInnen fachlich besser reden und bin stets zügig fertig.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort sind auch nicht das Problem, zumindest was die Umgangsformen angeht. Mir ist bis jetzt nur immer wieder aufgefallen das "mal eben zur Zulassgsstelle" nicht klappt wegen ewiger Wartezeiten und, zumindest jedes mal wenn ich da bin" nur eine minimale Besetzung vorzufinden ist.
 
Wenn das dann von Zuhause geht, muß sicherlich auch der Personalausweis entsprechend iNet-fähig sein. Hab das beim letzten abgelehnt. Geht jetzt nicht mehr so einfach. Wollte woh kaum einer.

Problem, woher weiß ich denn, welche Kfz ich alles anmelde? Nicht das ich demnächst einen riesen Fuhrpark hab. . .

Stephan
 
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