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STVZO

desertracer

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28. Mai 2012
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Als Südhesse in Bonn
Gude,

um möglichst schon vorausschauend zulassungskonform einen Umbau vorzunehmen (ich hab schon genügend "nonkonforme" Moppeds in der Garage), wüsste ich gerne mehr über die Gesetzeslage der jeweiligen Zulassungszeiträume (z.B. 1986). In der aktuellen Fassung von 2012 erhält man leider keine Hinweise, und auch sonst war meine Suche im Netz erfolglos.
Da ich mich "noch" nicht mit einem Bediensteten des Dampfkesselvereins auseinandersetzen möchte, wäre ich über einen - wie hier im Forum IMMER professionellen - Tip dankbar !

Gruß,
Andreas
 
Moin Moin,

was willst Du den genau wissen? So mal als Einstieg, bei EZ reichen Ochsenaugen ohne hintere Blinker. Eintragung von Auspuff, Luftfilter und Vergaser aufgrund der nicht geforderten Abgasuntersuchungen vereinfacht. Bremslicht nicht erforderlich. Ein Spiegel (linke Seite) Mindestgröße 60 qcm reicht. Keine Kontrollleuchten erforderlich wenn z. B. Fernlicht durch Schalterstellung angezeigt wird.

Hilfreich, leider wohl nicht mehr neu erhältlich, ist das TÜV-Motorradbuch von Frank-Albert Illg.

Gruß

Jogi
 
Ich fand eigentlich "Das TÜV-Buch Motorrad" gar nicht so schlecht. Ist allerdings Jahrgang 2000. Stehen aber immerhin Geräuschgrenzwerte. Messverfahren un allerlei von A wie Alarmanlage bis Z wie Zusatzscheinwerfer drin was möglich und erforderlich ist.

MfG
Manu
 
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