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Tacho tüven

mqp

Aktiv
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07. Feb. 2011
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734
Ort
Endorferhütte
Ich muss die Tage zur HU mit meiner GS. Hab da so einen elektronischen Tacho verbaut. Daytona Velona in meinem Fall.
Wie eigentlich, überzeuge ich den Prüfer ( GTÜ ) das der Tacho richtig anzeigt.
Er könnte mir ja unterstellen, den Tacho nicht richtig eingestellt zu haben.
Hier sind ja einige, die mit Motogadged, Koso, usw. umherfahren.

Gruß Martin
 
Man könnte provisorisch ein Navi montieren, damit die angezeigten Geschwindigkeiten verglichen werden können.
 
Servus

Also mein Ingenieur hat sich dafür gar nicht interessiert... ich habe gesagt Wegzahl 691 programmiert und gut ist.

Ausserdem kannst Du ja die Montageanleitung mitnehmen, damit kann man ja prüfen.

Es grüßt

Dietmar
 
Ich denke, bzw hoffe auch, daß er sich nicht großartig dafür interessieren wird.
Hab zwar noch den Fahrradtacho montiert, mit dem ich die letzten zwei Jahre unterwegs war. Aber den könnte ich ja theorethisch auch falsch programmiert haben.
Bedienungsanleitung wird wohl auch nicht viel nútzen, weil dann das ganze Einstellprozedere wiederholt werden músste. Ist nicht ganz einfach, weil beim Daytona nicht einfach der Abrollumfang eingegeben werden kann. Er stellt sich nach einer gewissen Fahrstrecke quasi selbst ein. Nur stimmt das dann nicht so ganz.
Na ja. Mal sehen

Gruß Martin
 
Meinen TÜV hat der umgebaute Tacho auch nicht interessiert. Ich würde den gar nicht erwähnen, bestenfalls den Prüfer, wenn er meckert, darauf hinweisen, daß es die Dinger in Original nicht mehr gibt.

Gruß
Hansi
 
Hallo,
hat bei mir noch nie einer danach geschaut. Obwohl mein Gespann auf 15Zoll Felgen rollt. Ich habe eine Tachoeinheit von einer /7 da dran. Aber auch einen Fahrradtacho. Aber der muss bleuchtet sein.
Gruß
Pit
 
IHR Glücklichen !!
hier gibt es extr dafür eine teststrecke mit radellanzeige--der kommentar zu meiner /6 mit 65er hag : dreimal bin ich gefahren--bei tacho60 fahre ich nur 47km/h--weiss ich seit 20 jahren--aber der töff ist so alt und liegt grade noch so in der toleranz---und gut ist .
gruss und guats nächtle.jörg
 
Nö, nicht zwingend. Nach StVZO muss ein Motorradtacho erst ab EZ 1.1.1991 beleuchtet sein. Nach StVO muss der Tacho bei jedem Betriebszustand ablesbar sein. Ich hab für nachts eine Klemmleuchte.

Gruß

Jogi

Hallo Jogi,
STVZO, STVO, wo ist da der Unterschied?
Bei mir gibts da keinen. Ich mach dann abends/nachts das Feuerzeug mal kurz an. :D Der originale Tacho ist ja beleuchtet. Und nachts kommt da keiner auf die Idee, dass der vor oder nachgeht.
Es gibt aber auch beleuchtete Fahrradtachos.
Gruß
Pit
 
Hallo Jogi,
STVZO, STVO, wo ist da der Unterschied?
Bei mir gibts da keinen. Ich mach dann abends/nachts das Feuerzeug mal kurz an. :D Der originale Tacho ist ja beleuchtet. Und nachts kommt da keiner auf die Idee, dass der vor oder nachgeht.
Es gibt aber auch beleuchtete Fahrradtachos.
Gruß
Pit


Moin Pit,

StVZO ist die Grundlage für den TÜV, d. h. die dürfen nicht meckern wenn Du ohne Tachobeleuchtung bei passendem Baujahr zur HU kommst (gilt jetzt nicht, wenn eine vorhandene Tachobeleuchtung defekt ist).

StVO ist grundlage für die Freunde in Grün/Weiß /Blau. Wenn die dich nachts anhalten und dein Tacho ist nicht beleuchtet gibts ein Knöllchen.

Alles jetzt stark vereinfacht dargestellt.

Ich fahr seit Mitte der 90er Fahrradtachos an Motorrädern, was ich mir da alles für Schwachsinn seitens TÜV etc anhören musste.....

Gescheit beleuchtete Fahrradtachos (batteriebetrieben) kenn ich nicht. Die Sigmas haben m. W. nur ein Lichtknöpfchen was mal kurz aber halt nicht dauerhaft, den tacho beleuchtet.

Gruß

Jogi
 
Oder mal etwas anders erklärt:
Die StVZO beschreibt, wie Fahrzeuge ausgerüstet zu sein haben, damit sie auf die Straße dürfen.
Die StVO regelt, wie man sich im Straßenverkehr zu verhalten hat.
Im StVG sind die beiden VOs verankert.
 
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