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Hallo Unbekannter, ich hab das Thema mal aus der Datenbank verschoben
Eine Eintragung offener Trichter an der R 100 R kannst Du wegen des Baujahres von vorneherein total vergessen, da geht gar nichts.
.....93er R100R. Vergaser: DellOrto. Ansaugtrichter ohne Flammsieb e i n g e t r a g e n!!!
**VERGASER DELLORTOPHM41 IN VERB.M.OFFENEN ANSAUGTRICHTERN**
So der original Eintrag
Pssst!
Wobei... interessieren würde mich schon wer/wo man sowas mit EZ93 eingetragen bekommt
Grüße
Marcus
Pssst!
das würde ich hier nicht so laut schreiben, sonst kommt noch einer, der weiß, dass das gar nicht sein darf und Du hast hinterher noch Ärger. Wobei... interessieren würde mich schon wer/wo man sowas mit EZ93 eingetragen bekommt
Grüße
Marcus
Nein, Otto, aber genau sowas ist der Grund dafür, daß unsere TÜV-Vorschriften extrem verschärft wurden. Es sind einfach zuviele Dinge gelaufen, die so de jure nicht sein durften. Wenns ganz korrekt gemacht ist bei Deiner Q, und davon geh ich ja mal aus, dann hast Du nicht nur eine Geräuschmessung, und zwar Fahrgeräusch, sondern auch ein Abgasgutachten dafür. Bei den anderen, die das nicht haben und es nach Wohlwollen des Prüfers eingetragen bekommen haben, ist die Eintragung nicht das Papier wert, auf dem sie geschrieben steht. Das hält keiner Überprüfung stand, weil eben die Emissionsvorschriften des betreffenden Baujahres erfüllt werden müssen, ist da was abweichendes eingetragen oder werden die Geräusch- und Abgasgrenzwerte nicht erfüllt, ist die Eintragung schlicht ungültig....meinste ich werd jetz hier gesperrt oder was?
Gruss aus dem Aggertal
Otto
Tach,
ich würde sagen der legale Eintrag von offenen Trichtern bei einer 93er Fahrgestellnummer wird im Jahre 2012 aufgrund der Emmissionsvorschriften unmöglich sein.
Andreas
Moin Andreas,
würdest Du mir dies bitte erläutern? Relevant sind die Emissionsvorschriften von 1993 bei diesem Fall. Teuer dürfte der Nachweis sein, dass das Abgasverhalten und das zulässige Fahrgeräusch eingehalten wird. Eine Fahrgeräuschmessung kostet hier in Hannover so um die 200-300 Euro. Der Abgasnachweis dürfte eher im vierstelligen Bereich sein. Bis man weiß, ob man ggf. einen Eintrag kriegt ist schon einen Menge Kohle weg, dafür kann man sich besser einen alten Rahmen oder gar ein komplettes altes Mopped mit EZ vor 1989 kaufen, das wird dann deutlich einfacher und günstiger.
Aber als grundsätzlich unmöglich würde ich es nicht bezeichnen, nur als unwirtschaftlich.
Gruß
Jogi
Das Möppi wird schon bei der Fahrgeräuschmessung wegen des lauten Ansauggeräusches durchfallen.
Andreas
Aber hier in diesem speziellen Fall würde ich eher auf einen alten Rahmen zurückgreifen da solche m. E. ausreichend verfügbar sind.
Da ist nix verfügbar. Es wurde für eine R100R angefragt. Paralever-Rahmen mit EZ vor 89 sind rar wie Goldstaub. Da gibt´s nur wenige GS-Rahmen. Wenn davon mal einer im Angebot ist, ist er meistens ganz schnell weg und das oft noch teuer. Die R100R gab es grundsätzlich frühestens 91....
Und an einen alten Rahmen das Paralever-Zeugs hinzubauen geht zwar auch, aber bis man das dann eingetragen hat....
Grüße
Marcus
Moin Andreas,
das kann sein, muss aber nicht. Um das rauszufinden muss man noch nicht viel investieren. Bei meinen Umbauten mach ich vorher immer selbst eine Fahrgeräuschmessung, Messgerät (ca 50 Euro) hab ich. Dann noch nen zweiten Mann der fährt. Dann braucht man noch einen ausreichend großen leeren Platz, etwas Kreide und ein Maßband. Wenn da das Ergebnis positiv ausgeht kann man weiter vorgehen.
Aber hier in diesem speziellen Fall würde ich eher auf einen alten Rahmen zurückgreifen da solche m. E. ausreichend verfügbar sind.
@alsterboxer und wiggerl: Hier spricht m. E. keiner von halbseidenen Eintragungen. Eintragungen die gegen gültige Gesetze verstoßen, z. B. bei EZ 1993 noch Fahrgeräusch mit 86 dB oder mehr einzutragen, sind illegal, keine Frage. Aber um sowas geht es hier nicht. Bei dem einzig konkreten Hinweis von raptor auf seine Eintragung gehe ich davon aus, dass diese völlig korrekt vorgenommen worden ist. Da m. W. offene Trichter nicht grundsätzlich uneintragbar sind kann es möglich sein, natürlich mit erhötem Aufwand, diese auch bei neueren Maschinen mit Abgasnachweis, eingetragen zu bekommen. Persönlich halte ich es zwar für unwirtschaftlich, aber wenn ich nicht mehr wüßte wohin mit meinem Geld würden mir solche angeblichen Unmöglichkeiten sicherlich Freude bereiten.
Gruß
Jogi
Hallo Jogi,
mach doch einfach mal einen Versuch mit deiner Q ohne Ansauggeräuschdämpfer.
Irgendwie erscheint mir das fast als ob wir darüber diskutieren ob man vor einer roten Ampel halten sollte.
Ich lasse mich nicht davon abbringen, dass offene Trichter schon aufgrund der Geräuschemmision bei dem Baujahr nicht eintragbar sind.
Vermutlich muss man tief in die Annalen eintauchen um ein entsprechendes db-taugliches Baujahr zu finden.
Andreas
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