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TÜV Eintrag

Karolina

Einsteiger
Seit
07. Aug. 2012
Beiträge
1
Hätte gerne offene Ansaugtrichter an meiner R 100 R eingetragen,kann mir dabei wer helfen.Bin für jeden Tipp dankbar.
 
Hallo Unbekannter, ich hab das Thema mal aus der Datenbank verschoben ;)
Eine Eintragung offener Trichter an der R 100 R kannst Du wegen des Baujahres von vorneherein total vergessen, da geht gar nichts.
 
Hallo,

guten Tag und willkommen im Forum..:D

Offene Ansaugtrichter an der R100R sehen vielleicht interessant aus, aber der Leistungsentfaltung des Motors werden sie kaum dienlich sein.
Und beim TÜV würde ich vorher einfach mal nachfragen.
 
Hallo Unbekannter, ich hab das Thema mal aus der Datenbank verschoben ;)
Eine Eintragung offener Trichter an der R 100 R kannst Du wegen des Baujahres von vorneherein total vergessen, da geht gar nichts.



.....93er R100R. Vergaser: DellOrto. Ansaugtrichter ohne Flammsieb e i n g e t r a g e n!!!

**VERGASER DELLORTOPHM41 IN VERB.M.OFFENEN ANSAUGTRICHTERN**

So der original Eintrag


Gruss aus dem Aggertal)(-:

Otto
 
.....93er R100R. Vergaser: DellOrto. Ansaugtrichter ohne Flammsieb e i n g e t r a g e n!!!

**VERGASER DELLORTOPHM41 IN VERB.M.OFFENEN ANSAUGTRICHTERN**

So der original Eintrag

Pssst!

das würde ich hier nicht so laut schreiben, sonst kommt noch einer, der weiß, dass das gar nicht sein darf und Du hast hinterher noch Ärger. Wobei... interessieren würde mich schon wer/wo man sowas mit EZ93 eingetragen bekommt ;)

Grüße
Marcus
 
Pssst!

das würde ich hier nicht so laut schreiben, sonst kommt noch einer, der weiß, dass das gar nicht sein darf und Du hast hinterher noch Ärger. Wobei... interessieren würde mich schon wer/wo man sowas mit EZ93 eingetragen bekommt ;)

Grüße
Marcus



...meinste ich werd jetz hier gesperrt oder was?mmmm




Gruss aus dem Aggertal)(-:


Otto
 
...meinste ich werd jetz hier gesperrt oder was?mmmm




Gruss aus dem Aggertal)(-:


Otto
Nein, Otto, aber genau sowas ist der Grund dafür, daß unsere TÜV-Vorschriften extrem verschärft wurden. Es sind einfach zuviele Dinge gelaufen, die so de jure nicht sein durften. Wenns ganz korrekt gemacht ist bei Deiner Q, und davon geh ich ja mal aus, dann hast Du nicht nur eine Geräuschmessung, und zwar Fahrgeräusch, sondern auch ein Abgasgutachten dafür. Bei den anderen, die das nicht haben und es nach Wohlwollen des Prüfers eingetragen bekommen haben, ist die Eintragung nicht das Papier wert, auf dem sie geschrieben steht. Das hält keiner Überprüfung stand, weil eben die Emissionsvorschriften des betreffenden Baujahres erfüllt werden müssen, ist da was abweichendes eingetragen oder werden die Geräusch- und Abgasgrenzwerte nicht erfüllt, ist die Eintragung schlicht ungültig.
 
Moin,

und bevor jetzt das nächste Argument kommt, dass das bisher bei der HU nicht bemängelt wurde, ob sowas bei der HU bemängelt wird oder nicht ist für den Tatbestand unerheblich.

Andreas
 
@Alle,

es kann zum Beispiel passieren, das ein Prüfer wegen was auch immer in Ungnade fällt.

Dann werden unter Umständen alle seine Gutachten noch mal durch leuchtet und ggf. wieder rückgängig gemacht.

So geschehen schon mehrfach in Schleswig Holstein, als Verbindungen zwischen Prüfer und Harley-Schraubern bekannt wurden.

Deswegen ist es u.a. seit dem 1.7.2012 für alle Sachverständigen unglaublich umständlich geworden etwas durch zuwinken.

Sie müssen alle Änderung mehrfach Dokumentieren, z.B. mit aussagekräftigen Foto´s etc.

Wenn ich irgend etwas eingetragen hätte das auch nur im Ansatz nach einer Gefälligkeit aussieht, dann freue ich mich drüber halte aber gepflegt die Schnauze.

Frei nach dem Motto, nur keine schlafenden Hunde wecken.

Gruß
Patrick
 
Moin Moin,

zusammenfassend kann man sagen, dass eine Eintragung grundsätzlich nicht unmöglich ist, allerdings steht meist der Aufwand/Kosten nicht in Relation zu dem Ergebnis.

Ab 1.1.1989 ist der Nachweis des Abgasverhaltens Pflicht, hinzu kommt noch die Einhaltung von Leistungsgrenzen (+-5%) und Fahr- und Standgeräuschmessung. Es ist zwar grundsätzlich auch möglich Leistungserhöhungen eingetragen zu bekommen, allerdings sind dann unter Umständen weitere Begutachtungen des Rahmens und der Bremsen etc. nötig und ggf. nachzuweisen.

Vor 1989 ist es auf Grund der nicht vorhandenen Abgaswerte deutlich einfacher.

Gruß

Jogi
 
Tach,

ich würde sagen der legale Eintrag von offenen Trichtern bei einer 93er Fahrgestellnummer wird im Jahre 2012 aufgrund der Emmissionsvorschriften unmöglich sein.

Andreas
 
Tach,

ich würde sagen der legale Eintrag von offenen Trichtern bei einer 93er Fahrgestellnummer wird im Jahre 2012 aufgrund der Emmissionsvorschriften unmöglich sein.

Andreas

Moin Andreas,

würdest Du mir dies bitte erläutern? Relevant sind die Emissionsvorschriften von 1993 bei diesem Fall. Teuer dürfte der Nachweis sein, dass das Abgasverhalten und das zulässige Fahrgeräusch eingehalten wird. Eine Fahrgeräuschmessung kostet hier in Hannover so um die 200-300 Euro. Der Abgasnachweis dürfte eher im vierstelligen Bereich sein. Bis man weiß, ob man ggf. einen Eintrag kriegt ist schon einen Menge Kohle weg, dafür kann man sich besser einen alten Rahmen oder gar ein komplettes altes Mopped mit EZ vor 1989 kaufen, das wird dann deutlich einfacher und günstiger.

Aber als grundsätzlich unmöglich würde ich es nicht bezeichnen, nur als unwirtschaftlich.

Gruß

Jogi
 
Moin,

warum müssen solche Dinge wie spezielle Eintragungen im Netz diskutiert werden?? Ich verstehs nicht und finds auch nicht gut.

Weil: der interessierte Prüfer liest hier u.U. auch mit, wenn er nicht schon dabei ist. Genauso wie die Rennleitung, die dann noch Tipps kriegt auf was sie denn bei der nächsten Kontrolle zusätzlich zu achten hat. So ne Art kostenlose Weiterbildung...

Durch dieses "öffentlich machen" von speziellen regional möglichen Eintragungen werden dem Umbauer doch die letzten Möglichkeiten endgültig genommen.

Sowas wird per PN oder am Lagerfeuer beim Treffen besprochen und weitergegeben.

Ansonsten sich freuen und nicht rausposaunen, schon garnicht hier im Netz.

Übrigens kenne die Geschichte aus SH gut und den Kollegen dens betraf persöhnlich.

gruß
 
Servus Herr Alsterboxer,
als bekennender Wenigschreiber muß ich Dir hier trotzdem meine volle Zustimmung aussprechen.

Einfach 'mal die F*** halten...

...wie blöd muß man sein hier halbseidene Eintragungen auch noch öffentlich zu machen???

Grüße

Klaus
 
Moin Andreas,

würdest Du mir dies bitte erläutern? Relevant sind die Emissionsvorschriften von 1993 bei diesem Fall. Teuer dürfte der Nachweis sein, dass das Abgasverhalten und das zulässige Fahrgeräusch eingehalten wird. Eine Fahrgeräuschmessung kostet hier in Hannover so um die 200-300 Euro. Der Abgasnachweis dürfte eher im vierstelligen Bereich sein. Bis man weiß, ob man ggf. einen Eintrag kriegt ist schon einen Menge Kohle weg, dafür kann man sich besser einen alten Rahmen oder gar ein komplettes altes Mopped mit EZ vor 1989 kaufen, das wird dann deutlich einfacher und günstiger.

Aber als grundsätzlich unmöglich würde ich es nicht bezeichnen, nur als unwirtschaftlich.

Gruß

Jogi

Das Möppi wird schon bei der Fahrgeräuschmessung wegen des lauten Ansauggeräusches durchfallen.

Andreas
 
Das Möppi wird schon bei der Fahrgeräuschmessung wegen des lauten Ansauggeräusches durchfallen.

Andreas

Moin Andreas,

das kann sein, muss aber nicht. Um das rauszufinden muss man noch nicht viel investieren. Bei meinen Umbauten mach ich vorher immer selbst eine Fahrgeräuschmessung, Messgerät (ca 50 Euro) hab ich. Dann noch nen zweiten Mann der fährt. Dann braucht man noch einen ausreichend großen leeren Platz, etwas Kreide und ein Maßband. Wenn da das Ergebnis positiv ausgeht kann man weiter vorgehen.

Aber hier in diesem speziellen Fall würde ich eher auf einen alten Rahmen zurückgreifen da solche m. E. ausreichend verfügbar sind.

@alsterboxer und wiggerl: Hier spricht m. E. keiner von halbseidenen Eintragungen. Eintragungen die gegen gültige Gesetze verstoßen, z. B. bei EZ 1993 noch Fahrgeräusch mit 86 dB oder mehr einzutragen, sind illegal, keine Frage. Aber um sowas geht es hier nicht. Bei dem einzig konkreten Hinweis von raptor auf seine Eintragung gehe ich davon aus, dass diese völlig korrekt vorgenommen worden ist. Da m. W. offene Trichter nicht grundsätzlich uneintragbar sind kann es möglich sein, natürlich mit erhötem Aufwand, diese auch bei neueren Maschinen mit Abgasnachweis, eingetragen zu bekommen. Persönlich halte ich es zwar für unwirtschaftlich, aber wenn ich nicht mehr wüßte wohin mit meinem Geld würden mir solche angeblichen Unmöglichkeiten sicherlich Freude bereiten.:D

Gruß

Jogi
 
Aber hier in diesem speziellen Fall würde ich eher auf einen alten Rahmen zurückgreifen da solche m. E. ausreichend verfügbar sind.

Da ist nix verfügbar. Es wurde für eine R100R angefragt. Paralever-Rahmen mit EZ vor 89 sind rar wie Goldstaub. Da gibt´s nur wenige GS-Rahmen. Wenn davon mal einer im Angebot ist, ist er meistens ganz schnell weg und das oft noch teuer. Die R100R gab es grundsätzlich frühestens 91....

Und an einen alten Rahmen das Paralever-Zeugs hinzubauen geht zwar auch, aber bis man das dann eingetragen hat....;)

Grüße
Marcus
 
Da ist nix verfügbar. Es wurde für eine R100R angefragt. Paralever-Rahmen mit EZ vor 89 sind rar wie Goldstaub. Da gibt´s nur wenige GS-Rahmen. Wenn davon mal einer im Angebot ist, ist er meistens ganz schnell weg und das oft noch teuer. Die R100R gab es grundsätzlich frühestens 91....

Und an einen alten Rahmen das Paralever-Zeugs hinzubauen geht zwar auch, aber bis man das dann eingetragen hat....;)

Grüße
Marcus

Moin Marcus,

für die R100R haste da sicherlich recht, in der Modellgeschichte bei BMW kenn ich mich nicht besonders gut aus.

Mein Tipp ging eher in die Richtung grundsätzlich bei solchen Umbauten alte Rahmen zu benutzen. Wenn er natürlich an der R100R hängt.......

Gruß

Jogi
 
Moin Andreas,

das kann sein, muss aber nicht. Um das rauszufinden muss man noch nicht viel investieren. Bei meinen Umbauten mach ich vorher immer selbst eine Fahrgeräuschmessung, Messgerät (ca 50 Euro) hab ich. Dann noch nen zweiten Mann der fährt. Dann braucht man noch einen ausreichend großen leeren Platz, etwas Kreide und ein Maßband. Wenn da das Ergebnis positiv ausgeht kann man weiter vorgehen.

Aber hier in diesem speziellen Fall würde ich eher auf einen alten Rahmen zurückgreifen da solche m. E. ausreichend verfügbar sind.

@alsterboxer und wiggerl: Hier spricht m. E. keiner von halbseidenen Eintragungen. Eintragungen die gegen gültige Gesetze verstoßen, z. B. bei EZ 1993 noch Fahrgeräusch mit 86 dB oder mehr einzutragen, sind illegal, keine Frage. Aber um sowas geht es hier nicht. Bei dem einzig konkreten Hinweis von raptor auf seine Eintragung gehe ich davon aus, dass diese völlig korrekt vorgenommen worden ist. Da m. W. offene Trichter nicht grundsätzlich uneintragbar sind kann es möglich sein, natürlich mit erhötem Aufwand, diese auch bei neueren Maschinen mit Abgasnachweis, eingetragen zu bekommen. Persönlich halte ich es zwar für unwirtschaftlich, aber wenn ich nicht mehr wüßte wohin mit meinem Geld würden mir solche angeblichen Unmöglichkeiten sicherlich Freude bereiten.:D

Gruß

Jogi

Hallo Jogi,

mach doch einfach mal einen Versuch mit deiner Q ohne Ansauggeräuschdämpfer.

Irgendwie erscheint mir das fast als ob wir darüber diskutieren ob man vor einer roten Ampel halten sollte.

Ich lasse mich nicht davon abbringen, dass offene Trichter schon aufgrund der Geräuschemmision bei dem Baujahr nicht eintragbar sind.

Vermutlich muss man tief in die Annalen eintauchen um ein entsprechendes db-taugliches Baujahr zu finden.

Andreas
 
Hallo Jogi,

mach doch einfach mal einen Versuch mit deiner Q ohne Ansauggeräuschdämpfer.

Irgendwie erscheint mir das fast als ob wir darüber diskutieren ob man vor einer roten Ampel halten sollte.

Ich lasse mich nicht davon abbringen, dass offene Trichter schon aufgrund der Geräuschemmision bei dem Baujahr nicht eintragbar sind.

Vermutlich muss man tief in die Annalen eintauchen um ein entsprechendes db-taugliches Baujahr zu finden.

Andreas


Moin Andreas,

mein Mopped dürfte mit den Mikuni-Flachschieber, den K&N Einzelfiltern und der Supertrapp wenig dazu geeignet sein da offene Trichter draufzuschmeißen. Bei meiner EZ von 1981 sind diese Sachen bei 86 dB Fahrgeräusch natürlich eingetragen.

Jetzt auf Bings und Serienauspuff zurückzurüsten nur um hier eine Messung für jemanden anders zu machen finde ich persönlich etwas zu aufwändig. Wenn aber jemand so ne Kombination hat ist dieser natürlich gerne eingeladen für eine Messung bei mir. Ob es geht oder nicht wird sich dann zeigen.

Gruß

Jogi
 
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