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TÜV PROBLEM : Siebenrock/Keihan/Doppelzündung

Bue

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14. Sep. 2012
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83
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Salzhemmendorf
Meine R 80 ST hat letztes Jahr ein Wilbersfederbein, eine Keihan 2into2 Anlage , und eine 320mm HE Bremse erhalten.
Das wurde mir beim TÜV Nord in Einzelabnahme anstandslos eingtragen.
Jetzt habe ich den Siebenrockkit (1000ccm) drauf und die überholten Köpfe (danke Rolf) mit Doppelzündung versehen. Die Doppelzündung ist von Q-tech, also nur der Hallgeberumbau mit weniger Vorzündung.
HEUTE BEIM TÜV:
Siebenrock geht nur mit der Originalauspuffanlage!
Doppelzündung geht gar nicht oder nur mit Leistungsgutachten!

Was soll ich tun? Ich hätte es schon gern eingetragen wegen Versicherung und Betriebserlaubnis.
Hier im Forum gab es mal ein Mitglied der wohl beim TÜV in Celle arbeitet. Der hat mal gepostet bei Problemen soll man dorthin kommen. Leider finde ich das Mitglied nicht wieder. Celle wäre nicht so weit von Hildesheim.

Wer kann helfen? Ich danke Euch.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo
Hast du schon mal bei Siebenrock gefragt?

Für meinen Umbau hatten die ein Leistungsgutachten
Das Gutachten von denen war BBK DZ und ihre Auspuffanlage und bei mir BBK, DZ und Zach Auspuff
Mein TÜV ler hatte es so akzeptiert

Also ich würde zuerst da fragen

Gruß
Jochen
 
Hallo Michael,

ich würde nochmals hinfahren und schriftliche Belege verlangen, die die Aussage des Prüfers stützen.
Ich wüsste jetzt nicht, dass man 2 zusätzliche Zündkerzen eintragen lassen muss....

Das mit dem Auspuff soll er dir zeigen, wo das steht.
 
Moin Bue,

das war ich :wink1:

Du brauchst zwei Dinge:

1. Fahrgeräuschmessung für die Keihähne (~200.- Euronen TÜV Celle) (wenn zu LAUT, dann wird das nix mit dem Eintragen)
2. Leistungsgutachten (Prüfstandsfahrt) (~50.- Euronen)

Wenn Du beides hast, dann sollte einer Eintragung nix im Wege stehen.

TIP: Fahr vorher zB zum TÜV - Celle und schnack das mit einem der Prüfer durch.
Die Fahrgeräuschprüfung ist ziemlich zeitaufwendig und wird nur mit Termin gemacht.
Wetter sollte auch stimmen .... bei Regen fällt`s aus.

Warum eine Doppelzündung eingetragen werden muß / soll :nixw:

Ich fahre auch mit .... hat aber nie jemanden wirklich nach gefragt.

In diesem Sinne ... gutes Gelingen

Gruß aus der Südheide Niedersachsens

Jürgen
 
Hallo
Hast du schon mal bei Siebenrock gefragt?

Für meinen Umbau hatten die ein Leistungsgutachten
Das Gutachten von denen war BBK DZ und ihre Auspuffanlage und bei mir BBK, DZ und Zach Auspuff
Mein TÜV ler hatte es so akzeptiert

Also ich würde zuerst da fragen

Gruß
Jochen

Mit Siebenrock habe ich soeben telefoniert. Für 1000ccm gibt es nur das Gutachten mit der Originalanlage. Er emphielt die nächste TÜV-Station zu wählen.
 
Moin,

R80ST => EZ < '89!

=> SR Powerkit ist eintragungsfähig nach beiliegendem Gutachten, Replacementkit ohne Trickserei nicht.
=> DZ nicht eintragungspflichtig und für die Leistung irrelevant.
=> Abgasanlage eintragungsfähig per Fahrgeräuschgutachten/-messung; Abgasgutachten nicht erforderlich. Notfalls schrittweise vorgehen und erst mal nur das SR Kit mit Originalanlage eintragen lassen - die DZ ist wie gesagt irrelevant - und dann in einem zweiten Durchgang die Abgasanlage per Einzelabnahme legalisieren.

Von daher: zurück auf Start und einen sachkundigen Prüfer suchen. Alternativ dem Prüfer die Rechtslage erläutern und dann die Sache durchboxen.

Grüße,
Jörg.
 
Zuletzt bearbeitet:
Für meinen Umbau hatten die ein Leistungsgutachten
Das Gutachten von denen war BBK DZ und ihre Auspuffanlage und bei mir BBK, DZ und Zach Auspuff
Mein TÜV ler hatte es so akzeptiert

Da hast Du viel viel Glück gehabt.... Ist bestimmt auch schon eine Weile her.

Heutzutage unterstehen die TÜV-Prüfer einem Qualitätsmanagement.
Dieses Qualitätsmanagement prüft die Abnahme des TÜV Prüfers und haut sie ihn um die Ohren wenn da irgend etwas nicht stimmt.
Schlimmstenfalls wird dann Deine Abnahme für ungültig erklärt wenn es ganz dicke kommt.

Kopierte Gutachten will heutzutage keiner mehr sehen.

Gruß aus der Südheide Niedersachsens
Jürgen
 
Moin Bue,

das war ich :wink1:

Du brauchst zwei Dinge:

1. Fahrgeräuschmessung für die Keihähne (~200.- Euronen TÜV Celle) (wenn zu LAUT, dann wird das nix mit dem Eintragen)
2. Leistungsgutachten (Prüfstandsfahrt) (~50.- Euronen)

Wenn Du beides hast, dann sollte einer Eintragung nix im Wege stehen.

TIP: Fahr vorher zB zum TÜV - Celle und schnack das mit einem der Prüfer durch.
Die Fahrgeräuschprüfung ist ziemlich zeitaufwendig und wird nur mit Termin gemacht.
Wetter sollte auch stimmen .... bei Regen fällt`s aus.

Warum eine Doppelzündung eingetragen werden muß / soll :nixw:

Ich fahre auch mit .... hat aber nie jemanden wirklich nach gefragt.

In diesem Sinne ... gutes Gelingen

Gruß aus der Südheide Niedersachsens

Jürgen


Hallo Jürgen,

danke für die Rückmeldung. Aber die Keihan-Anlage hat mir der TÜV schon abgenommen und eingetragen. Ich hatte dazu auch ein Gutachten vorgelegt. Es geht nur darum den Siebenrock 1000ccm einzutragen mit den bereits vorhandenen Keihans. Da steht im Siebenrochgutachten: nur mit Originalabgasanlage.
 
Hallo Michael,

ich würde das hier nicht weiter breit treten.

Nimm den Dir genannten Kontakt und frag da an.

Evtl. hilft man Dir dort auch mit dem dämlichen Eintrag im Gutachten.

Wenn dem so sein sollte, freu und erzähl es keinem weiter.

Diese Forenbeiträge machen es dem einzelnen Ing. nicht einfacher.

Gruß
Patrick
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber die Keihan-Anlage hat mir der TÜV schon abgenommen und eingetragen.

Ja das mag sein .... aber nicht mit dem SR-KIT .... oder steht das irgendwo im Gutachten ?

Hatte gleiches Problem :
Keihan FreeFlows drauf Fahrgeräuschmessung (TÜV-Celle) mit SR BigBore Motor und Doppelzündung eckiger LuFi.
Die FreeFlows wurden eingetragen, kein Problem.

Um den Motor eintragen zu lassen fehlte mir zum Zeitpunkt das Leistungsgutachten ... also erst einmal nur die FreeFlows.
14 Tage später TÜV-Lbg
Leistungsgutachten 30 Min. vorher gemacht ... dann freudestrahlend hin zum TÜVler ... BigBore eintragen lassen.
Tja antwortete er, alles schön und gut, aber wo steht in der Eintragung der FreeFlows, dass sie mit dieser
Motorkonstilation getestet wurde.
Sorry, aber das haut mir die Quali um die Ohren.
Er hat sogar noch mit denen mit Engelszungen geredet (ich stand daneben). Die Antwort war: da geht nix.
Also noch mal neue Fahrgeräuschmessung :evil:

Dann wurde alles eingetragen .

Gruß aus der Südheide Niedersachsens

Jürgen
 
Ich habe gerade nen Replacement-Kit mit ner "Eigenbau-Auspuffanlage" mittels Geräuschmessung und Leistungmessung abnehmen lassen. EZ ´88.

Fahrgeräusch wurde dabei auf 86db hoch gesetzt. Was eben bei EZ 88 geht.

Aber so wie Patrick schon sagt, besser mit Leuten vor Ort sprechen und die Möglichkeiten abklären.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Michael,

ich würde das hier nicht weiter breit treten.

Nimm den Dir genannten Kontakt und frag da an.

Evtl. hilft man Dir dort auch mit dem dämlichen Eintrag im Gutachten.

Wenn dem so sein sollte, freu und erzähl es keinem weiter.

Diese Forenbeiträge machen es dem einzelnen Ing. nicht einfacher.

Gruß
Patrick

Hallo,

genauso ist es. Ich kann Patrick`s Aussage nur bestätigen. :oberl:

liebe Grüße Ralf
 
Mit Siebenrock habe ich soeben telefoniert. Für 1000ccm gibt es nur das Gutachten mit der Originalanlage. Er emphielt die nächste TÜV-Station zu wählen.
Aus rechtlicher Sicht ist die Aussage von Siebenrock Blödsinn. Wenn das Gutachten nur für die Originalanlage gilt, ist es unerheblich, ob ein Prüfer es trotzdem einträgt oder nicht. Versicherungs- und Zulassungsrechtlich handelt es sich auch nach der Eintragung um eine unzulässige Veränderung. Es gibt kein Recht im Unrecht. Einzige Möglichkeit: Einzelabnahme ( die sich inzwischen aber kaum noch ein TÜV traut, weil er theoretisch dafür haften muss ).
...Schlimmstenfalls wird dann Deine Abnahme für ungültig erklärt wenn es ganz dicke kommt. ....

Rechtlich gibt es daran überhaupt keinen Zweifel. Entscheidend sind die Vorgaben des Gutachtens. Das ist auch verständlich, denn jede Begutachtung benötigt eine technisch nachvollziehbare Basis.

 
Zuletzt bearbeitet:
Meine R 80 ST hat ......, eine Keihan 2into2 Anlage , .........HEUTE BEIM TÜV:
Siebenrock geht nur mit der Originalauspuffanlage!
Doppelzündung geht gar nicht oder nur mit Leistungsgutachten!

Was soll ich tun? Ich hätte es schon gern eingetragen wegen Versicherung und Betriebserlaubnis.
Hier im Forum gab es mal ein Mitglied der wohl beim TÜV in Celle arbeitet. Der hat mal gepostet bei Problemen soll man dorthin kommen. Leider finde ich das Mitglied nicht wieder. Celle wäre nicht so weit von Hildesheim.

Wer kann helfen? Ich danke Euch.

Ich verstehe es leider nicht, tut mir leid.
Im Eingangsfred schreibst du nichts davon, dass das mit der Auspuffanlage im Gutachten von 7Stein steht.
Warum schraubst du denn den Kit dran, wenn du keine Original-Anlage mehr dran hast????????
Warum um alles in der Welt geht man nicht vor so einem Umbau zum TÜV, sondern schraubt munter drauf los, versenkt wasweisichwieviel Euronen und wenn der Herr im grauen oder meinetwegen auch blauen Kittel mit dem Kopf schüttelt, dann lamentiert man hier rum und bittet um Hilfe, sorry aber das musste mal raus.
 
Ich habe mal irgendwo gelesen,das eine Doppelzündung vor 89 oder war es ez.91 nicht Eintragungspflichtig ist.Bei EZ danach muss diese über ein Abgasgutachten oder Messung eingetragen werden.Es geht dabei nur um das Abgasverhalten da sich dieses mit Doppelzündung ja ändert.Die Mehrleistung liegt im Bereich der Toleranz und daher unerheblich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe mal irgendwo gelesen,das eine Doppelzündung vor 89 oder war es ez.91 nicht Eintragungspflichtig ist.Bei EZ danach muss diese über ein Abgasgutachten oder Messung eingetragen werden.Es geht dabei nur um das Abgasverhalten da sich dieses mit Doppelzündung ja ändert.Die Mehrleistung liegt im Bereich der Toleranz und daher unerheblich.


Es gibt aber leider auch den geplagten TÜV-Mitarbeiter der zum Quartals-Ende seine Zahlen noch nicht voll hat.

Da wird dann gerne mal die eine oder andere, auch wenn unnötige, Dienstleistung verkauft.
 
Moin Moin,

mal ganz langsam, m. E. wird hier munter durcheinandergeworfen. Erstmal trennen nach EZ, einmal vor 1989, einmal danach.

Nach 1989
Hier ist eine Abgasmessungen nötig. Gutachten bezieht sich auf Serienanlage. Kombination mit anderen Auspuffanlagen, auch mit ABE, nicht nachgewiesen. Eintrag zwar grundsätzlich möglich, allerdings kann der Prüfer ein Abgasgutachten, Leistungsgutachten und Fahrgeräuschmessung verlangen. Abgasgutachten ist nicht nur einfach mal eben hinten den Rüssel reinstecken! Hier kann es drann scheitern.

Vor 1989
Abgasverhalten muss nicht nachgewiesen werden. D. h. mit Leistungs- und Geräuschmessung ist grundsätzlich ein Eintrag möglich, bei Kombination mit anderem Auspuff ist das Gesamtsystem zu prüfen und kann dann, bei Erfüllung der Werte, auch eingetragen werden. Das Gutachten wird dabei im Prinzip gar nicht verwendet.

Da es dabei nicht nur auf das "dürfen" sondern auch auf das "wollen" ankommt sollte der Prüfer vorher kontaktiert werden. Gottseidank hab ich ein paar vernünftige Prüfer die im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten und unter Einhaltung ihrer eigenen Vorgaben noch wirkliche Abnahmen durchführen und nicht nur Gutachten abschreiben.

Gruß

Jogi
 
Hallo Michael,

lass dich nicht beirren - es gibt TÜV Prüfer mit Sachverstand und Interesse am Motorrad und solche, die nur streng nach Richtlinien arbeiten und den Job nur machen, weil sie Brötchen kaufen müssen oder sogar Motorräder/Motorradfahrer grundsätzlich nicht mögen. Ich denke es sind keine Keihan freeflow, sondern die kurzen, wie sie auch öfter an den G/S zu sehen sind? Mit Vorschalldämpfer oder H-Rohr?
Hab die gleiche Konstellation vor ein paar Jahren bei einer G/S auch eingetragen bekommen, 980cc mit 32er Vergasern, 60 PS eingetragen ...wegen Eintragung der DZ hat er nur die Augenbrauen hochgezogen und den Kopf geschüttelt "...kann ich machen aber wozu?"

Wenn Du einen TÜV in Deiner Nähe nicht findest, kann ich Dir noch einen Tipp geben - dazu müsstest Du jedoch ca. 250 km Richtung Westen...

Nicht aufgeben , auch wenn manche Kommentare überflüssig sind!

Gruß - Thomas
 
.....Warum um alles in der Welt geht man nicht vor so einem Umbau zum TÜV, ....


Habe ich gemacht, der freundliche Kittelträger hat mir einen Leistungsprüfstand empfohlen, da bin ich hin, genutzt hat es mir nix, denn genau dieser Kittelträger war danach nicht mehr auffindbar und seine Kollegen durften oder wollten mir nichts eintragen. Einer allerdings wollte mich nach Oberhausen, auf einen ihm bekannten Prüfstand schicken um die Verlustleistung zu ermitteln,...genau bis auf die Kommastelle und und und....ich rege mich schon wieder auf.....X(
(800 auf die 60/6 unter Beibehaltung der 600er Köpfe und Vergaser)

Willy
 
Ich war ja auch vor dem Umbau beim TÜV. Im letzten Jahr. Da wurde in Einzelabnahme das Wilbersbein, die HE-Bremse und die Keihan mit H-Rohr
eingetragen, bei sonst serienmäßigem Zustand. Damals habe ich dem Prüfer auch erzählt, dass ich, im Winter auf 1000ccm umrüsten möchte. Er sah darin eigentlich kein Problem, zumal die Keihan-Anlage für 800er sowie 1000er Motoren zugelassen wird. Diese Aussage habe ich aber nicht schriftlich.(würde bei der Sachlage ja auch nicht wirklich helfen)
Mein Fehler ist, dass ich dem Hinweis beim Siebenrockkit nicht die nötige Aufmerksamkeit geschenkt habe. Genau diesen Hinweis sieht der Prüfer als Problem.
Hier der Text:" Das vorliegende Teilegutachten bezieht sich auf die serienmäßigen Abgasschalldämpferausrüstungen."
Und: Hinweis zur Kombinierbarkeit:"...Im Zweifelsfall sind entsprechende Teilegutachten zur Entscheidungsfindung heranzuziehen."
Das schließt eine Genehmigung nicht aus und da mindestens 2 mir bekannte ST-Fahrer mit dieser Kombination (eingetragen) rumfahren, habe ich Hoffnung auf Erfolg.

Ich habe jetzt noch einen Termin mit dem KFZ-Sachverständigen, der die Keihan begutachtet hat, vereinbart.
Da lege ich nochmal das Mustergutachten der Keihan-Anlage vor und zusätzlich ein Geräuschmessblatt und eine Leistungsmessung, die der TÜV an einer R100R (wäre ja ein fast identischer Motor) mit der Keihananlage durchgeführt hat. Es geht doch wohl nur um die Lautstärke. Wenn die Keihan bei dem 800er und dem 1000er Serienmotor keinen Einfluss auf die Leistung hat, kann sie dann beim Siebenrock doch wohl auch nicht......oder? Der Siebenrock gibt doch auch nur 44kw bei 1000ccm an.


Zu diesem THEMA:
Mag sein, dass ich am Anfang die falsche Wortwahl getroffen habe oder zu wenig Information eingebracht habe. Ich will auch keine halbseidene oder gar illegale Eintragung erreichen. Ich suche aber eine Lösung die mit gesundem Menschenverstand getroffen wird.

Und falls dieses Thema, in diesem Forum, nicht in dieser Form oder am besten gar nicht, behandelt werden soll, mögen mir das die zuständigen Betreiber bitte mitteilen.
 
Der Zwang einem Qualitätsmanagement zu entsprechen lässt ich nur sehr selten mit dem gesunden Menschenverstand kombinieren, es sei denn, beide Varianten haben schon vorher zusammen gefunden.

Und das gilt jetzt nicht speziell für den TÜV, ich weiß wie sich die Leute verbiegen und ihre (funktionierenden) Arbeitsweisen umstellen, wenn der Auditor kommt und prüft, ob denn wirklich die Verfahrensweisen eingehalten werden. Nachher musste man dann ranklotzen um die liegengebliebene Arbeit zu schaffen. ;(

Also nicht aufgeben, so wie ich.....:D

Willy
 
Zu diesem THEMA:
Mag sein, dass ich am Anfang die falsche Wortwahl getroffen habe oder zu wenig Information eingebracht habe. Ich will auch keine halbseidene oder gar illegale Eintragung erreichen. Ich suche aber eine Lösung die mit gesundem Menschenverstand getroffen wird.

Und falls dieses Thema, in diesem Forum, nicht in dieser Form oder am besten gar nicht, behandelt werden soll, mögen mir das die zuständigen Betreiber bitte mitteilen.

Ganz und gar nicht. Meiner Meinung nach ist es sogar gut, so etwas zu diskutieren. Dein Ansatz darin ist goldrichtig: Eine rechtssichere Eintragung zu erreichen, nicht etwa einen Schüttel-Tüv für Würstchenblinker. Und genau in dem Punkt gibt es sowohl auf Seiten der Prüfer als auch auf Seiten derer Kundschaft sehr viel Unsicherheiten. Der Prüfer will natürlich nicht den Kittel in der Tür ahben, wenn etwas nicht ganz korrekt lief, genauso will der Kunde seine Möglichkeiten ausschöpfen. Hier wäre ein Dialog zwischen Prüforganisation und Verbraucher über den Einzelfall hinaus sicher das Optimum, gekrönt von einer glasklaren Regelung, an die sich alle halten müssen. Und im Bezug auf glasklare Regelungen hat sich ja einiges getan, wie viele von uns zu ihrem Leidwesen feststellen mussten. Der Ermessensspielraum der TÜVis ist seit der 47. Novelle zur StVZO stark eingeschränkt worden, was bedeutet, dass es zwar nicht unmöglich ist, exotische Kombinationen eingetragen zu bekommen,aber diese eben mit Kosten verbunden sind, die über die bisherige Art (Briefkopie etc....) hinausgehen. Damit schaffen sich die Prüfer Rechtssicherheit, eine Rechtssicherheit, die schliesslich auch dem Kunden zugute kommt, läuft er doch nicht Gefahr, mit einer offensichtlich illegalen Eintragung von der Rennleitung aus dem Verkehr gezogen zu werden. Geschuldet ist das übrigens zu einem guten Teil den "willigen" Prüfern, die gerne auch öffentlich als "Geheimtipp" empfohlen werden.
Meine persönliche Meinung: Vieles wird etwas zu streng gehandhabt, zumindest im Hinblick auf die Verhältnismässigkeit. Also lass ich entweder eintragen, aber dann rrichtig und kugelsicher, oder ich pfeif drauf und fahr mit Risiko erwischt zu werden. Aber Zeit und Geld in eine nutzlose Eintragung zu investieren, das kann ich mir nicht leisten. Muss jeder für sich entscheiden.
 
Mal unter uns,....wer kennt die alten Öfen noch so gut, dass er auf Anhieb sagen kann was daran nicht stimmt?


Unfälle, Gutachter, Versicherungen und was alles kommen könnte, wenn wirklich mal etwas passiert dass man auf eine zweite Zündkerze, einen elenden* Gummilappen am Kotflügel oder andere unwesentliche Dinge zurückführen kann, mal außen vor.

* da fehlt das f+h aber passt auch so. :D

Willy
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber Zeit und Geld in eine nutzlose Eintragung zu investieren, das kann ich mir nicht leisten. Muss jeder für sich entscheiden.

Moin,

hier wird ja oft geschrieben (ich meine auch von Dir)
"Eintragung ist das Papier nicht wert......."
Wenn jemand zum Sachverständigen geht, auch zu einer Empfehlung, woher soll der Kunde wissen, was Recht und Unrecht ist!?
Er geht doch zum TÜV / Dekra um seine Umbauten legalisieren zu lassen. Wenn es dann heißt ich kann das mit der z.B. Briefkopie eintragen, kann das doch nicht das Problem des Kunden sein, oder?

Jetzt kommt aber nicht mit: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht......

Ich meine nicht 1000€ abgeben und Eintragungen erhalten, sondern offiziell zu einem Dienstleister gehen..............

Gruß Phil
 
...Damals habe ich dem Prüfer auch erzählt, dass ich, im Winter auf 1000ccm umrüsten möchte. Er sah darin eigentlich kein Problem, zumal die Keihan-Anlage für 800er sowie 1000er Motoren zugelassen wird. ....

Darin muss er grundsätzlich auch kein Problem sehen, denn er kann ja nicht ahnen, auf welches Gutachten sich ein solcher Umbau stützen soll. Es gibt ja z.B. von BMW selbst Umbaurichtlinien, die selbiges erlauben.

Als weiterer Ausweg bleibt die Einzelabnahme - ohne Bezug auf irgendein vorliegendes Gutachten. Das setzt aber wahrscheinlich eine Geräusch- und Leistungsmessung voraus. Zudem werden damit die Möglichkeiten für weitere Änderungen stark reduziert - u.U. sogar die Rückrüstung auf Serienauspuff und solche Sachen.
 
Verantwortlich für die Fahrzeuge sind immer Fahrer und Halter, egal was wer in die Papiere schreibt.

Willy
 
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